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Steuerabzug von Spenden an die FSFE in Deutschland

Spenden an uns sind gemäß §5 Abs. 1 Ziff. 9 des Körperschaftsteuergesetzes in Deutschland steuerlich abzugsfähig.

Steuerabzug (bis einschließlich 200 EUR)

Spenden bis einschließlich 200,- EUR erkennt das Finanzamt auch ohne formelle Spendenbescheinigung an, sofern Sie auf dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) angegeben haben, dass es sich bei der Zuwendung um eine Spende handelt. Nehmen Sie daher bitte bei allen Überweisungen das Wort "Spende" in den Betreff.

Formelle Spendenbescheinigung (mehr als 200 EUR)

Bei mehr als 200,- EUR teilen Sie bitte unserem Büro mit, ob Sie eine formelle Spendenbescheinigung benötigen und wohin wir diese schicken sollen. Sollten Sie mehrere über das Jahr verteilte Spenden machen, so informieren Sie uns auch, ob Sie auf einzelne Bescheinigungen abgewiesen sind oder alle Spenden eines Jahres am Jahresende gemeinsam bescheinigt werden können.

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