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Steuerabzug von Spenden an die FSFE in Deutschland
Spenden an uns sind gemäß § 10b des Einkommenssteuergesetzes in Deutschland steuerlich abzugsfähig.
Hintergrund
Wir sind wegen Förderung der Volksbildung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Süd, StNr. 106/5744/2379, vom 20.04.2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen, für die eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird, nur zur Förderung der Volksbildung im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Abschnitt A Nr. 4, auch im Ausland verwendet wird.
Spendenbescheinigungen
Bitte teilen Sie unserem Büro mit, ob Sie eine formelle Spendenbescheinigung benötigen und wohin wir diese schicken sollen. Üblicherweise senden wir alle Bescheinigungen gesammelt am Ende des Jahres. Falls Sie die Spendenbescheinigung früher brauchen, informieren Sie uns bitte auch darüber!
