FSFE engagiert sich für ein Europa ohne Softwarepatente
Die FSFE arbeitet für eine Welt, in der Software das tut, was die Anwender wünschen. Um das zu erreichen, muss es den Anwendern möglich sein, an der Entwicklung und der Verteilung der Software teilzunehmen. Patente blockieren diese Ziele, weil sie der Softwareentwicklung und Softwareverteilung legale und finanzielle Risiken auferlegen und weil sie den Patentinhabern die juristische Möglichkeit geben, die Verwendung ihrer patentierten Ideen seitens der Entwickler zu untersagen.
Softwarepatente sind schädlich
Softwarepatente sind besonders dann gefährlich, wenn sie eine Idee betreffen, die für Kompatibilität nötig ist. Wenn Patente auf Kommunikationsprotokolle oder auf Textverarbeitungsformate gewährt werden, kann das dazu führen, dass Software Entwickler völlig davon abgehalten werden, eine nutzbare Software zu schreiben.
Softwarepatente hemmen Innovation
Softwarepatente schädigen die Gesellschaft sowohl ökonomisch als auch in Bezug auf Innovation. Diese Argumente wurden von der Deutschen Monopolkommission, der Boston University School of Law, der Deutsche Bank Research, Price Waterhouse Coopers, der amerikanischen Handelsbehörde und vom Nobelpreisträger für Wirtschaft Eric S. Masking vorgebracht.
Was geschah bisher?
1998 wurde durch eine EU Direktive vorgeschlagen, Patente auf Software zu ermöglichen. Dieser Vorschlag war nicht nur gegen die Auffassung der FSFE und der Freien-Software-Gemeinschaft insgesamt, sondern auch gegen die Auffassung anderer Gruppen.
Im Juni 2005 wurde diese Direktive dann vom Europäischen Parlament abgelehnt. Eine große Übereinstimmung von vielen Partnern, die dem Vorschlag entgegenstanden, war nur möglich, weil Softwarepatente jede Art der Softwareentwicklung behindern: freie, proprietäre, kommerzielle und nicht-kommerzielle.
Was ist die aktuelle Situation?
Heute geht die Europäische Patentkonvention davon aus, dass Ideen für Software nicht patentierbar sind. Trotzdem gewährt das Europäische Patentamt Jahr für Jahr tausende von Softwarepatenten. Dank der Abweisung durch das Europäische Parlament können in Europa bislang noch keine Ansprüche aus Softwarepatenten durchgesetzt werden. Wenn bisher versucht wurde, ein solches Patent vor Gericht durchzusetzen, wurde das Patent regelmäßig für hinfällig deklariert - ganz im Sinne der derzeitigen Gesetzgebung.
Derzeit bemüht sich die FSFE darum, dass die Zuständigenkeiten der nationalen Gerichte erhalten bleiben. Diese Zuständigkeit ist durch Vorschläge wie das Community Patent und das EPLA (European Patent Litigation Agreement) bedroht, das ein zentrales Europäisches Patentgericht unter der Kontrolle des Europäischen Patentamts vorsieht.
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Bitte unterstützen sie uns in unserer Arbeit, damit wir gewährleisten können, dass kommende Änderungen im Europäischen Patentrecht die Anwender, Entwickler, Verteiler und Unternehmen von Freier Software berücksichtigen.
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