Bayern (Deutschland) - Landtagswahl 2013
Antworten der Parteien
Vorbemerkung: die Landesverbände der FDP sowie der Linken haben uns die gleichen Antworten wie die jeweilige Bundespartei zu unserer Bundestagswahl-Befragung geschickt. Die CSU hat uns die gleichen Antworten wie zur Bundestagswahl geschickt. Die Grünen haben uns geschrieben, dass sie die Antworten zusammen mit dem Bundesverband bearbeitet haben und die Piratenpartei hat darauf hingeweisen, dass viele Antworten gleich wie die Bundespartei sind, insbesondere Themen zur Bundesregierung.
1. Sollte Ihrer Meinung nach durch die von öffentlicher Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich Freie Software sein, da sie von der Allgemeinheit finanziert wurde? Wenn ja: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen planen Sie diese Forderungen bei einer Regierungsbeteiligung umzusetzen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab, dass diese Software wieder der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt wird?
Bayernpartei: Wir treten für einen verstärkten Einsatz von Open-Source-Produkten in der öffentlichen Verwaltung ein und werden das mit Hilfe von Anträgen und Initiativen forcieren. Das geschieht bereits in den kommunalen Parlamenten, wo die Bayernpartei vertreten ist. In München, wo wir 2008 in den Stadtrat gewählt wurden, wird seit einigen Jahren fast ausschließlich Freie Software verwendet.
CSU: Der Einsatz von freier Software in der öffentlichen Verwaltung ist an vielen Stellen sinnvoll. Bei der Weitergabe von Freier Software, die speziell für die Verwaltung erstellt wurde und zur Veröffentlichung oder aber Weiterentwicklung beispielsweise an Dritte gegeben werden soll, bestehen derzeit jedoch haushaltsrechtliche Hürden (§ 63 Abs. 2 BHO). Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die durch die öffentliche Verwaltung angeschaffte Software der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden kann.
FDP: Die FDP begrüßt grundsätzlich die Förderung von offenen Standards und freier Software durch staatliche Stellen. Bei Ausschreibungen muss daher darauf geachtet werden, dass durch genaue Prüfung der jeweiligen Bedürfnisse und durch eine Total Cost of Ownership - Analyse sichergestellt wird, dass sowohl proprietäre, als auch Freie Software mit in die Auswahl einbezogen wird. Dabei ist auf die Erfahrungen anderer Freier Software Projekte der öffentlichen Verwaltung zurückzugreifen, um eine möglichst rasche Umsetzung zu erreichen.
Die Grünen: Als Grüne wollen
wir freie und offene Software stärken, einer breiteren gesellschaftlichen
Akzeptanz zuführen und ihren Einsatz insbesondere dort voranbringen, wo
Software öffentlich beauftragt und finanziert wird. Für einen verstärkten
Einsatz von freier und offener Software sprechen viele gute Argumente, wie
größere und nachhaltigere Innovationspotentiale, Verbreiterung der
Kompetenz im Umgang mit Software, aber auch sicherheitsrelevante Vorteile.
Daher haben wir auch auf unserer Landesversammlung im Oktober 2011 einen
Beschluss zum digitalen Wandel gefasst, der unter anderem unsere Forderung
nach einem möglichst umfassenden Einsatz von freier Software und offenen
Standards im öffentlichen Bereich enthält.
Wie offen, frei und
nachhaltig unsere Gesellschaft ist, spiegelt sich auch im Einsatz freier
und offener Software wieder. Im öffentlichen Bereich muss sie bei gleicher
Eignung den Vorrang genießen, sofern das vergaberechtlich möglich ist.
Genauso setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass bei Softwareentwicklungen
von Behörden stets der Quellcode freigeben werden muss, d. h. die Programme
müssen Open-Source sein, damit möglichst viele Menschen von ihnen
profitieren können und die Möglichkeit besteht, sie einfach
weiterzuentwickeln. Zentral für eine solche Strategie ist die Verwendung
offener Standards und Schnittstellen. Trotz objektiver Vorteile freier
Produkte wird gerade in der öffentlichen Verwaltung noch zu häufig
proprietärer Software der Vorrang eingeräumt. Wir wollen den
Umstellungsprozess zu freier Software gemeinsam mit den Beschäftigten der
Verwaltung gehen und für Verständnis und Unterstützung werben. Mit dem 2012
von der Netzbegrünung e.V. für den bayerischen Landesverband entwickelten
Online-Instrument "Antragsgrün" (http://www.antragsgruen.de/) ist
Partizipation von der Parteibasis und Interessierten an der
Weiterentwicklung unserer politischen Inhalte so leicht wie nie. Das
Programm ermöglicht das Mitschreiben an gemeinsamen Anträgen an die
Landesversammlung oder dem Wahlprogramm auf einfachste Art und Weise.
Die Linke: Da davon auszugehen ist, dass sich die öffentliche Hand für selbst beauftragte Inhalte und auch Software in der Regel exklusive Nutzungsrechte sichert, sollte diese Software aus unserer Sicht unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Wir wollen insgesamt zum Umgang mit Werken und Content, die von öffentlichen Stellen exklusiv beauftragt und für diese hergestellt werden, einheitliche Strategien schaffen. Diese sollte grundsätzlich die Lizenz- und Rechtepolitik auf „open“ stellen und eine freie Nutzung ermöglichen. Die Einheitlichkeit einer solchen Policy würde eine Nachnutzung durch kommerzielle oder private Akteure deutlich erleichtern.
Die Piraten: Die Piratenpartei
setzt sich dafür ein, dass möglichst alle öffentlich finanzierten Inhalte
der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Inhalte
werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert.
Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet,
solange sie dadurch nicht in ihrer freien Nutzung beschränkt werden.
Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden
Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt
werden.
Dies gilt für alle Arten von Inhalten und schließt Software mit ein. Es
ist daher wichtig, dass zunächst einmal überhaupt begonnen wird,
öffentlich finanzierte Inhalte unter freien Lizenzen zu veröffentlichen.
Hierzu möchten wir öffentliche Stellen gesetzlich verpflichten.
In der praktischen Umsetzung wird die größte Herausforderung in der
Zugänglichmachung bestehender Inhalte liegen. Soweit hier auch
(lizenzierte) Inhalte Dritter mit verwendet wurden, gilt die Lizenz oft nur
für eine eingeschränkte Nutzung. Zudem liegen viele Daten nicht in offenen
Formaten vor. Sowohl die juristische Situation wie auch die technische
Frage der Konvertierung in offene Formate lässt sich derzeit nicht
abschließend bewerten. Hier fehlt es an Informationen zum derzeitigen
Datenbestand. Deshalb müssen die öffentlichen Stellen verpflichtet werden,
zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, auf deren Basis eine
Strategie zur Umsetzung formuliert werden kann.
SPD:In unserem Regierungsprogramm
findet man ein klares Bekenntnis zu Open Government und Open Source: „Die
BayernSPD erkennt die Herausforderungen an, die digitale Verwaltungsprozesse
darstellen und wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Richtlinien für
Open-Government weiterentwickeln. München ist hier einige große Schritte
voran gegangen. Beispielsweise werden wir diskutieren, wie mehr Open
Source-Software in den öffentlichen Verwaltung – wie etwa in München mit
„LiMux“ – eingesetzt werden kann.“
Dabei ist Leitgedanke für uns, dass
bei aus öffentlichen Geldern finanzierte Software und erhobene Daten geprüft
werden soll, in wieweit diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt
werden können. Aber ich möchte auch darauf hinweisen, dass dies ein längerer
Prozess ist, der in der Diskussion mit den verschiedenen Verwaltungen geführt
werden muss. Hier gilt es viele Hürden abzubauen. Das Beispiel München zeigt,
dass hier mit einem langfristig angesetzten Prozess vorgegangen werden muss
und nachhaltig erfolgreich zu sein.
Die Violetten: Ja unbedingt, das muss Bedingung für Aufträge der öffentlichen Hand sein. Bei bestehenden Verträgen muss geprüft werden, ob eine ggf. notwendige Änderung vereinbart werden kann. Andernfalls ist abzuwägen, ob der Aufwand einer Neuentwicklung gerechtfertigt ist. Über eine Regierungsbeteiligung denken wir derzeit nicht nach. ;-)
2. Das Elsterformular zur elektronischen Steuererklärung existiert seit Jahren für das freie Betriebssystem GNU+Linux sowie für Apple Mac OSX, da es mit dem freien Cross-Platform-Framework Qt entwickelt wurde. Allerdings wird es zurückgehalten und Apple- und GNU+Linux-Nutzer werden auf die fehleranfällige und unsichere Java-Lösung Elsteronline verwiesen. Wie ist ihre Position dazu?
Bayernpartei: Dass das Browser-Plugin für Java gravierende Sicherheitslücken aufweist, ist seit Jahren bekannt. Wir begrüßen daher die Ankündigung des bayerischen Finanzminsteriums vom März 2013, nach Lösungen zu suchen, damit Elster-online auch ohne Java auskommt. Dass dafür ein freies Betriebssystem bereits existiert und zurückgehalten wird, war uns bisher nicht bekannt. Sollte dem tatsächlich so sein, dann sollte es baldmöglichst eingesetzt werden. Generell halten wir die Verbesserung der Sicherheit gerade in diesem empfindlichen Bereich auch für Windows-Nutzer für extrem wichtig, um alle Steuerzahler vor Trojanern u. ä. zu schützen. Spyware, die sich durch den Besuch einer Behördenseite installiert, trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung zwischen Bürger und Staat bei.
CSU: Sollten keine bislang unbekannten technischen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen, halten wir es für richtig, diese Software freizugeben. Nach unserer Information wird bereits daran gearbeitet, dass Bürgerinnen und Bürger auch ohne Java mit Elster arbeiten können.
FDP: Dass keine plattformunabhängige Version von ElsterFormular zugänglich ist, bedauern wir sehr. Schließlich haben sich die FDP-Vertreter in der Projektgruppe Interoperabilität, Standards und Freie Software der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft auch sehr dafür eingesetzt, dass eine dementsprechende Handlungsempfehlung aufgenommen wird. So heißt es in Handlungsempfehlung Nr. 4: „Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder aber Unternehmen zur Anwendung kommen soll, sollte auch eine Plattformneutralität gewahrt bleiben, um eine möglichst große Teilhabemöglichkeit zu gewährleisten.“ Die Plattformunabhängigkeit des ElsterOnline Formulars ist gewahrt, eine sichere Alternative zur aktuellen Java-Lösung soll bis August 2013 online sein. Diese Bemühungen begrüßen wir wiederum sehr.
Die Grünen: Wir setzen uns für elektronische Steuererklärungen ein. Das Elster-Formular halten wir hier für einen sinnvollen Ansatz, der aber noch weiterentwickelt werden muss und auch mehr Verbreitung finden sollte. Wir meinen, dass eine vom Betriebssystem unabhängige Lösung gefunden werden sollte bzw. alternative Versionen für sämtliche Betriebssysteme entwickelt werden müssten. Wir sehen die Nicht-Veröffentlichung äußerst kritisch und haben uns wiederholt dafür ausgesprochen, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer freier Betriebssysteme die Möglichkeit erhalten, das Elsterformular zu nutzen. Warum sie stattdessen gezwungen werden, auf Java-Lösungen auszuweichen, verstehen wir nicht. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch Nutzerinnen und Nutzer freier Betriebssysteme das Elsterformular nutzen können.
Die Linke: Die elektronische Abgabe der Steuererklärung muss plattformunabhängig möglich sein. Nutzerinnen und Nutzer dürfen durch die Steuerverwaltung nicht zur Verwendung oder gar Kauf ausgewählter Betriebssysteme gezwungen werden. Dies umso mehr, als die elektronische Übermittlung bereits heute für eine Reihe von Steuerklärungen verpflichtend vorgeschrieben ist. Die alternative Weblösung ElsterOnline bietet dazu keinen Ersatz, zumal nur bestimmte PC-Konfigurationen (Betriebssysteme, Browser) unterstützt werden und die Verwendung der Java-Laufzeitumgebung Sicherheitsprobleme birgt. Die Bereitstellung des Elster-Formulars lediglich für Microsoft Windows und das Zurückhalten von GNU-Linux- und Mac OS X-Versionen durch das für die Entwicklung von Elster federführende Bayerische Landesamt für Steuern aus vermeintlich wirtschaftlichen Erwägungen ist inakzeptabel.
Die Piraten: Wie in Frage 1
bereits erläutert fordern wir Piraten eine generelle Zugänglichmachung
öffentlich finanzierter Inhalte unter freien Lizenzen. Dies gilt auch für
alle Versionen der Elster-Software. Die Java-Lösung Elster-Online ist kein
adäquater Ersatz für eine freie und sichere Software zu
plattformunabhängigen Nutzung.
Notwendig ist außerdem eine Bereitstellung geeigneter Schnittstellen, so
dass nicht erst auf die Entwicklung von Software seitens öffentlicher
Stellen gewartet werden muss. Selbst wenn Elsterformular für Apple Mac OSX
und GNU/Linux zeitnah veröffentlicht wird, sind die Nutzer von
Betriebssystemen wie z.B. FreeBSD und Solaris immer noch von der Nutzung
ausgeschlossen, da nicht damit zu rechnen ist, dass seitens des Finanzamtes
entsprechende Elsterversionen programmiert werden. Dokumentierte
Schnittstellen ermöglichen dagegen eine Entwicklung von Freier Software
innerhalb der Nutzergemeinschaft von Betriebssystemen.
SPD: Ich glaube, dass dies ein gutes
Beispiel für die oben genannten Hürden. Viele Ängste kann man durch
Diskussionen entkräften. Wichtig ist hier, dass „Lobby-Arbeit“ des
technischen Sachverstands einsetzt, wie Sie ihn hier betreiben. Als
Diplominformatikerin und Programmiererin kann ich keinen Grund für die
Zurückhaltung sehen.
Das ist allerdings ein bundespolitisches Thema,
welches vorrangig über die BundesSPD bearbeitet werden muss. Doch auch im
Regierungsprogramm der BundesSPD findet sich ein Bekenntnis zu Open Data:
„Wir wollen überdies mehr Transparenz staatlichen Wissens durch
Open-Data-Projekte, soziale Sicherheit in der digitalen Arbeitswelt und das
Nutzen emanzipatorischer Freiräume durch digitale Arbeit auch für die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schließlich das Nutzen der Chancen
der digitalen Gesellschaft für eine Revitalisierung der Demokratie.“
Ich kann Ihnen versichern, dass ich parteiintern diesen Fall prüfen werde und
mich dann (bislang habe ich leider keine Antwort) nochmals bei Ihnen melde.
Die Violetten: Die Bevorzugung
von Software-Anbietern mit marktbeherrschender Position ist nicht im Sinne
des Gemeinwohls. Daher sollte die öffentliche Hand bevorzugt Freie Software
einsetzen und ihren Einsatz fördern. Dies gilt auch für die elektronische
Steuererklärung.
Die elektronische Steuererklärung an sich ist
begrüßenswert, die damit einhergehende Reduzierung des direkten Kontaktes
zwischen Steuerpflichtigen und Mitarbeitern der Finanzämter muss jedoch durch
die Verpflichtung zu Beratungsleistungen ausgeglichen werden.
3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in manchen Fällen bei beauftragten Softwareentwicklungen öffentlicher Einrichtungen diese nicht sämtliche Nutzungsrechte (Zugriff auf den Quellcode, das Recht, die Software selbst oder durch Dritte weitzuentwickeln, das Recht die Software an andere Weiterzugeben) besitzen; etwas, das für einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber vollkommen inakzeptabel wäre?
Bayernpartei: Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte auch bei der Beauftragung von Software gelten. Das bedeutet in dem Falle, dass es sehr problematisch ist, für einen ggf. etwas geringeren Preis auf diese Nutzungsrechte zu verzichten. Es wird faktisch eine Abhängigkeit gegenüber dem Anbieter eingegangen, die auf die Dauer sehr teuer werden kann. Angesichts der hohen Dichte neuer Rechtsnormen und Vorschriften, die gerade öffentliche Einrichtungen laufend zu Änderungen zwingen, veraltet Software heutzutage relativ schnell. Nach den Regeln der doppischen Buchführung müssten hierfür eigentlich erhebliche Kosten für Anpassungen und Weiterentwicklungen in die Haushaltsansätze der Folgejahr eingestellt werden, was in der Praxis aber selten passiert.
CSU: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die ausschreibenden Behörden in der Zukunft noch mehr Gedanken zum Einsatz- und Verwendungszweck von bestellter Software machen müssen. Wir werden daher einen besonderen Wert darauf legen, dass zukünftig Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Software von Beginn an berücksichtigt werden. Rechte der öffentlichen Hand an der Software, insbesondere am Quellcode, sind daher bereits im Vergabeverfahren sicherzustellen.
FDP: Grundsätzlich gilt unabhängig vom Lizenzmodell, dass es hilfreich ist, alle Möglichkeiten zu haben, eine Software selber weiter zu entwickeln, oder auf Sicherheitsaspekte hin überprüfen zu können. Das macht unabhängig vom Hersteller und bietet Planungssicherheit und Freiheit bei der Dienstleisterwahl. Gerade im Bereich sensibler Software, wie zuletzt beim Staatstrojaner, hat sich gezeigt, wie wichtig der Zugriff auf den Source Code ist.
Die Grünen: Wir setzen uns als Grüne seit langem dafür ein, dass im öffentlichen Bereich freie und offene Software bei gleicher Eignung den Vorrang genießen muss sofern das vergaberechtlich möglich ist. Genauso müssen Softwareentwicklungen von Behörden stets den Quellcode freigeben, also Open-Source sein, damit alle von ihnen profitieren und sie einfach weiterentwickelt werden können. Zentral für eine solche Strategie ist die Verwendung offener Standards und Schnittstellen und die Möglichkeit unter freien Lizenzen veröffentlichen zu können. Einen entsprechenden Beschluss haben wir als bayerische Grüne auf unserer Landesversammlung in Bad Windsheim im Oktober 2011 gefasst und die entsprechenden Forderungen wurden auch im Wahlprogramm zur Landtagswahl 2013 aufgenommen. Der staatliche Einsatz kommerzieller Software ohne Zugriff und damit Kenntnis der Quellcodes ("Stichwort Trojanerdebatte") widerspricht im Sicherheitsbereich eindeutigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und muss unterbunden werden. Zum Stopp des Trojaners hat die Landtagsfraktion der Grünen einen Dringlichkeitsantrag und weitere parlamentarische Initiativen eingebracht.
Die Linke: DIE LINKE hält dies für problematisch, insbesondere dann, wenn aus diesem Verzicht vermeidbare Folgekosten resultieren. Der Staat als Auftraggeber muss hier seine Verfügungshoheit sicherstellen und im Sinne der Allgemeinheit nutzen.
Die Piraten: Eine solche Lizenzierung ist mit unserem Ziel der generellen freien Zugänglichmachung öffentlich finanzierter Inhalte nicht vereinbar. Schon deshalb fordern wir, Softwareentwicklung nur zu entsprechenden Bedingungen zu vergeben. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sind so anzupassen, dass solche Bedingungen in Zukunft ausgeschlossen werden.
SPD: Ich denke es kommt auf die
konkrete Anwendung an. Die pauschale Aussage, dass es für
privatwirtschaftliche Anbieter vollkommen inakzeptabel sei, gilt teilweise,
teilweise auch nicht, was ich aus meinem beruflichen Alltag kenne. Recht gebe
ich Ihnen, dass gerade die öffentliche Hand hier stärker in der Verantwortung
steht, auch eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Es gilt definitiv im
Bereich der kritischen Anwendungen, dass eindeutige und verbindende
Anforderungen bezüglich oben von Ihnen aufgeführter Kriterien aufgestellt
werden. Ich spreche natürlich von blamablen Software- Fehlentwicklungen wie
den „Staatstrojaner“ (der eben nicht nur politisch sondern auch handwerklich
höchst fragwürdig war).
Generell glaube ich, dass öffentliche
Verwaltungen viel gewinnen können, wenn Sie ihre Software selbst entwickeln
und eben auch weiterentwickeln. Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass sich
das nicht viele vom Personal erlauben können, die Aufgabe müsste also zentral
koordiniert werden.
Die Violetten: Die von Verantwortlichen der öffentlichen Hand getroffenen Entscheidungen lassen oftmals an deren fachlichen und/oder moralischen Fähigkeiten zweifeln. Wir diagnostizieren Entwicklungsbedarf und verordnen ja nach Fall fachliche oder therapeutische Nachhilfe.
4. Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks, ...) sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herumtragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass in unserer Gesellschaft diese neuen Werkzeuge sich im Sinne der Anwender nutzen lassen?
Bayernpartei: Wir wollen die Hersteller und Entwickler dazu verpflichten, genau darzulegen, welche Daten wozu benutzt werden. Umfassender gesetzlicher Schutz ist in diesem Bereich wegen seiner Unübersichtlichkeit nur schlecht möglich, außerdem benötigen viele Apps naturgemäß Daten, die in die Privatsphäre eingreifen (z. B. Navi). Jeder Nutzer eines Smartphones sollte deshalb selbst entscheiden, welche App er installieren will und welche nicht.
CSU: Jeder Nutzer muss wissen, was
mit seinen Daten geschieht. Deswegen sehen wir den Datenschutz als ganz
zentrales landes- , bundes- und europapolitisches Thema.
Dazu zählt zum Einen, dass die Nutzer selbst wissen, wie man mit seinen
Daten umgehen sollte, und zum Anderen, dass wir gesetzliche Vorgaben dazu
erarbeiten, welche Daten unter welchen Voraussetzungen und in welchem
Umfang genutzt werden dürfen.
FDP: Die Leistung der mobilen Geräte von heute war noch vor wenigen Jahren nur schwer vorstellbar und ermöglicht uns die Nutzung von immer neuen und innovativen Anwendungen. Gleichwohl halten wir es für nötig, dass sich die Nutzer verstärkt mit weniger bekannten und manchmal unerwünschten Fähigkeiten ihrer Geräte auseinandersetzen. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für einen mündigen Bürger und Verbraucher ein, der sich auch im digitalen Bereich kompetent mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen kann. Wir Liberale betonen stets, dass es gerade im Bereich Internet und IT besser ist die Chancen zu beleuchten als, wie allzu oft, nur über Risiken zu sprechen. Diese Haltung haben wir besonders in die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingebracht, die z.B. die Ausstattung von Schülern mit mobilen Endgeräten fordert.
Die Grünen: Mobiles Internet,
aber auch viele cloudbasierte Dienste und das sogenannte "Internet der
Dinge" sind Entwicklungen, die zahlreiche Chancen, aber eben auch Risiken
mit sich bringen. Als Grüne sagen wir klar, dass wir hierfür eindeutige
bürgerrechtliche Regelungen brauchen, die die Privatsphäre der Nutzerinnen
und Nutzer effektiv schützen. Dabei steht für uns an erster Stelle der
digitalen Bürgerrechte ein wirksames Datenschutzrecht. Datenschutz steht in
der grünen Geburtsurkunde. Wir werden Bürgerrechte nicht nur verteidigen,
sondern werden uns weiterhin dafür einsetzen, sie zu stärken.
Wir haben in dieser Legislatur eine Vielzahl von parlamentarischen
Initiativen in diesem Bereich vorgelegt und streiten als Grüne derzeit auf
Landes-, Bundes- und europäischer Ebene für eine deutliche Verbesserung und
Harmonisierung des Datenschutzrechts. Viele Datenschutzfragen des
Internetzeitalters lassen sich nach unserer Ansicht am besten auf
europäischer Ebene regeln. Anbieter von Internetdienstleistungen haben
ihren Firmensitz oftmals im Ausland. Wir sind als Grüne darum intensiv
daran beteiligt, die neue EU- Datenschutzrichtlinie so stark wie möglich am
Schutz der informationellen Selbstbestimmung auszurichten und haben hierfür
mehrere Änderungsanträge eingebracht. Wo europäisches Datenschutzrecht
nicht greift müssen internationale Verträge abgeschlossen werden, um
persönliche Daten im Netz besser schützen zu können.
Wir haben uns auch dafür eingesetzt, den neuen IPv6-Standard
datenschutzfreundlicher zu gestalten, da wir wissen, dass über die neuen
IP-Adressen einzelne Geräte und NutzerInnenverhalten viel einfacher
überwacht werden können. Beim Thema Cloud Computing haben wir uns für klare
rechtliche Regeln eingesetzt und sehen bayerische Behörden in der Pflicht,
den Schutz personenbezogener Daten dem Zugriff von Cloud- Anbietern, gerade
aus dem Ausland, zu entziehen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft –
schon beim Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten - lehnen wir ab und haben
darum eine Initiative eingebracht, die Bestandsdatenauskünfte an den
Verdacht auf schwere Straftaten bindet.
Das Kernproblem von mobile devices hat das Bundesverfassungsgericht in
seiner Entscheidung zum Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit
informationstechnischer Systeme eindringlich beschrieben: die Potenzierung
der Zugriffsmöglichkeiten dieser vernetzt funktionierenden Geräte erfordert
besonders hohe, verfassungsrechtlich gebotene Sicherheitsvorkehrungen. Wir
plädieren dafür, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endlich
gesetzlich mit Leben zu füllen und damit zu konkretisieren. Staatliche
Zugriffe durch Trojaner lehnen wir ab, gegen die einschlägige Befugnis im
BKA-Gesetz klagen wir deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Und auch
bei der Quellentelekommunikations-überwachung ist keineswegs ausgemacht, ob
im Wege des Trojanereinsatzes jemals die Grundsätze des BVerfG-Urteils zur
Online-Durchsuchung eingehalten werden könnten. Gegenwärtig jedenfalls
besteht keinerlei Transparenz hinsichtlich der durch die Bundesregierung zu
kommerziellen Zwecken eingesetzten Trojanersoftware, das haben die
Untersuchungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz als auch des
bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz ergeben. Vor diesem
Hintergrund dürfen diese technischen Verfahren deshalb nicht eingesetzt
werden, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass unverhältnismäßige
Zugriffe auf die Daten der Betroffenen eröffnet werden.
Ebenso grundlegend ist der präventiv wirkende, gesetzlich verpflichtende
Datenschutz durch Technik (Privacy by Design, Privacy by Default), also die
gesetzliche Festschreibung, von Werk ab die höchsten Datenschutzstandards
zu integrieren und einzustellen. Hierzu haben wir eine Bundesratsinitiative
beantragt. Auch den Schutz vor ungewollter Profilbildung und
automatisierter Bewertung (Scoring) von Daten wollen wir gesetzlich
absichern. Das gilt gegenüber dem Staat wie gegenüber Unternehmen und
anderen privaten Stellen. Der Freistaat hat nach unserer Auffassung eine
wichtige Vorbildfunktion. Er kann durch seine Behörden persönliche Daten
erheben und verarbeiten ohne dass die Betroffenen eingewilligt haben. Wir
wollen darum die bayerischen Behörden an modernen Datenschutz anpassen.
Sie sollen künftig das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besser
wahren. Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit müssen gerade bei der
Überwachung von Telekommunikation viel stärker geprüft werden. Im Zweifel
sprechen wir uns für den Schutz der Bürgerrechte aus.
Auch Privatunternehmen müssen persönliche Daten besser schützen. Für
Nutzerinnen und Nutzer muss generell erkenntlich sein, was mit den eigenen
Daten passiert. AGBs müssen verständlich formuliert sein. Diese Maßnahmen
müssen durch eine verbesserte und altersübergreifende Vermittlung von
Medienkompetenz, die einerseits das Bewusstsein für Privatsphäre stärkt und
andererseits einen souveränen Umgang mit Services und Daten ermöglicht,
flankiert sein.
Die Linke: Wir setzen uns ein für datenschutzfreundliche Technik („Privacy by Design“), für datensparsame Grundeinstellungen („Privacy by Default“) bei Webdiensten, Smartphones, Tablet- Computern und Apps sowie für das Recht, die eigenen Daten „mitzunehmen“ (Datenportabilität) oder zu löschen. Dazu müssen allerdings die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten gewährleisten. Hier ist in erster Linie an einen effektiven Datenschutz zu denken, dessen Nichtbeachtung durch die Unternehmen zu sanktionieren ist. Dazu gehört aber auch, Nutzerinnen und Nutzer verstärkt im Umgang mit ihren eigenen Daten zu sensibilisieren. Viele nehmen diese gar nicht als wertvolles Gut wahr und geben ihre Daten viel zu leichtfertig frei.
Die Piraten: Die Datensammlungen
mobiler Geräte sind vor allem deshalb kritisch, weil Geräte- und
Softwarehersteller damit ein detailliertes Profil des Benutzers und seines
unbeteiligten Umfeldes anlegen können. So enthalten etwa die Adressbücher
von Mobiltelefonen unvermeidbar auch Daten Dritter, denn ein Adressbuch
ohne Namen und Telefonnummern ist nutzlos. Adressbücher zu verbieten kann
aber keine Lösung sein. Sie sind hier nur eines von zahllosen Beispielen,
die meist im Zuge der elektronischen Kommunikation entstanden sind.
Aus diesem Grund reicht ein reines Auskunftsrecht nicht mehr aus, da der
Bürger keinen Überblick mehr haben kann, wer welche Daten über ihn
besitzt. Stattdessen muss eine Mitteilungspflicht eingeführt werden. Dazu
fordert die Piratenpartei die verpflichtende Einführung des Datenbriefes
und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes
und der Länder. Dieser Datenbrief soll von allen Firmen und Behörden, die
personenbezogene Daten besitzen, jährlich an alle Betroffenen verschickt
werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll darin kommuniziert und
begründet werden. So erfährt der Bürger automatisch, wo seine Daten liegen,
und kann seine Rechte auch in der Praxis durchsetzen.
Die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung,
Zweckbindung und Erforderlichkeit) sind konsequent in den Vordergrund
stellen. Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht,
sondern auch durch organisatorische.
In Bayern wollen wir daher den
1) Landesdatenschutzbeauftragten
stärken. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt
des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für
Datenschutz umgebaut werden. 2) Datenschutz zertifizieren. Wir wollen für
die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine
rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen. 3) Datenschutz
in der Landesverfassung verankern. 4) Datenhandel durch staatliche Stellen,
insbesondere der Meldeämter, untersagen.
Zudem sind viele Benutzer mit den Einstellungsmöglichkeiten moderner Geräte
überfordert. Deshalb müssen alle Produkte datenschutzfreundlich
voreingestellt sein.
Um Datenschutz mit den neuen Medien vereinbar zu machen, bedarf es
ständiger technischer Innovationen. Die technische Entwicklung erfordert
aber auch möglichst technikneutrale Gesetze.
Außerdem wollen wir den Bürgern wirksamere Mittel zum direkten Handeln
geben, insbesondere in Form von Sammelklagen.
SPD: Der SPD ist diese Problematik
bewusst. Wir stehen hier eindeutige für ein „Privacy per Design“ und ein
„Privacy per Default“. Das betrifft sämtliche politische Ebenen und ich setze
mich innerhalb der SPD dafür ein, dass der digitale Wandel chancenorientiert
gedacht wird ohne gleichzeitig die Risiken aus dem Blick zu verlieren Auch im
Regierungsprogramm der BayernSPD lässt sich dazu ein klares Statement
finden:
„Der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten gewinnt
aufgrund der wachsenden Vernetzung aller Lebensbereiche zunehmend an
Bedeutung. Das Datenschutzrecht in seiner jetzigen Form wird seinem
ursprünglichen Anspruch nicht mehr gerecht. Die BayernSPD setzt sich dafür
ein, dass personenbezogene Daten nur dann für gewerbliche und andere Zwecke
verwendet werden dürfen, wenn die Nutzerinnen und Nutzer bewusst und
ausdrücklich zugestimmt haben. Wir werden zudem das Modell eines
„Datenbriefs“ prüfen. Wir setzen uns für ein konsequentes „opt-in“ für die
Nutzung privater Daten und die strikte Anwendung solcher Regeln in der
Verwaltung ein. Dies gilt insbesondere auch für das Melderecht und Daten in
öffentlicher Hand.“
Auch im Regierungsprogramm der BundesSPD findet man
folgende Sätze dazu:
„Wir brauchen dafür die Stärkung der Bürgerrechte
durch wirksamen Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wir
wollen, dass digitale Chancen für die Gestaltung des täglichen Lebens, für
Teilhabe und auch für soziale Dienste so genutzt werden, dass Bürgerinnen und
Bürger auch künftig souverän über ihre persönlichen Daten bestimmen können.
Im Internet und bei sozialen Netzwerken sind wir für einen rechtlichen
Ordnungsrahmen, der die Verbraucher schützt, die Meinungsvielfalt
gewährleistet und für einen fairen Wettbewerb sorgt. Dafür setzen wir uns auf
nationaler Ebene und in Europa ein.“
Die Violetten Neben den Aktivitäten zum Datenschutz halten wir eine umfassende Aufklärung und Schulung für wichtig, die bereits im Kindesalter beginnen muss. Dazu gehören Datensicherheit, Suchtgefahren, Sozialkompetenz im Umgang mit diesen Geräten, den eigenen Daten und digitaler Vernetzung.
5. Stimmen Sie dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ zu? Wenn nein, warum? Wenn ja, was werden sie unternehmen, damit die Forderungen aus dem Eckpunktepapier eingehalten werden?
Bayernpartei: Wir stimmen dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zu und werden mit regelmäßigen Anfragen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Sachstand sorgen.
CSU: Wir teilen die im Eckpunktepapier der Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ vertretenen Ansichten und setzen uns für die Fortsetzung des bereits von der Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene eingeschlagenen Weges ein.
FDP: Die FDP begrüßt das „Eckpunktepapiere der Bundesregierung zu ‚Secure Boot‘ und ‚Trusted Computing‘. Die Nutzer müssen die volle Kontrolle über ihre Geräte haben und eine bewusste und informierte Entscheidung über die Kontrolle treffen können. Die Möglichkeit der Rechteabgabe an Dritte erfordert unbedingt die klare und umfassende Information des Nutzers. Wir werden sicherstellen dass Nutzer eine informierte Entscheidung über ihre Geräte treffen können.
Die Grünen: Grundsätzlich begrüßen wir die Intention, die Gerätehoheit der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. Allerdings hat die Bundesregierung hier keine konsequente Festlegung erreicht, noch mit der Umsetzung tatsächlich angefangen und bisher auch nicht klären können, wie dies mit der großflächigen Bindung an Microsoftdienste umgesetzt werden soll.
Die Linke: Mit der Implementierung von Secure Boot werden die Eigentümer von IT-Geräten in der Möglichkeit beschränkt, unabhängig und vollständig die Kontrolle über Inhalte und Anwendungen auszuüben. Das hat zur Folge, dass Gerätehersteller beispielsweise die nutzerseitige Installation von alternativen Betriebssystemen wie Linux verhindern können. DIE LINKE. begrüßt daher die Forderung des Eckpunktepapiers zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“, nach der es die Geräteeigentümer sind, die über die vollständige Kontrolle ihrer Geräte verfügen müssen. Einer Delegation dieser Kontrolle an Dritte aus Gründen der IT- Sicherheit soll daher eine bewusste und informierte Einwilligung der Geräteeigentümer vorausgehen. Aus diesem Grund wollen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die sicherstellt, dass Kunden vor dem Kauf eines Gerätes klar feststellen können, welchen Einschränkungen dieses unterliegt.
Die Piraten:Das Eckpunktepapier
enthält viele wichtige Forderungen, die auch wir sehr gerne umgesetzt sehen
möchten. Systeme, die den Nutzer daran hindern, bestimmte Software zu
installieren, sind wirtschaftspolitisch nicht akzeptabel. Dies führt
zwangsläufig zur Förderung von Oligopolen oder Monopolen im
Softwaremarkt.
Wichtiger noch ist aber die gesellschaftspolitische Bedeutung der Kontrolle
über IT-Systeme: Die Kommunikation über digitale Netzwerke wie das Internet
hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung.
Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es, voll am sozialen
Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen
Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden, sowie sich auch
online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Um wirtschaftliche
Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem
Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen.
Dies setzt aber auch voraus, dass die dazu verwendeten Geräte unter der
Kontrolle des Benutzers stehen. Eine Einschränkung auf bestimmte
Betriebssysteme oder andere Software steht dem diametral gegenüber.
Um Transparenz der Technik und Offenheit des Marktes zu erreichen, ist es
zudem wichtig, dass Trusted-Computing-Systeme als offene Standards
freigegeben werden und Interoperabilität sichergestellt wird.
Genau deswegen ist es wichtig, dass die Forderungen des Eckpunktepapiers
tatsächlich umgesetzt werden. Eine entschiedene und schlagkräftige Regelung
besitzt das Potenzial, die Freiheit des Nutzers sicherzustellen und eine
gefährliche Abhängigkeit von wenigen ausländischen Anbietern zumindest
nicht weiter zu fördern.
Dazu ist es notwendig, dass Verstöße gegen die Forderungen des Papiers zu
empfindlichen Konsequenzen für die Hersteller führen.
Eine zahnlose Umsetzung würde nur dazu führen, dass die AGB der Anbieter
entsprechend angepasst würden, ohne dass sich tatsächliche Veränderungen
einstellen. Es bleibt zu hoffen, dass das Eckpunktepapier nicht nur die
Vergaberichtlinien, sondern auch die Industriepolitik beeinflussen
wird.
SPD: Ich persönlich stimme dem
Eckpunktepapier zu. Die Diskussion über Sicherheit und Sicherheitsstandards
ist leider ein zu kleines Thema auf der politischen Tagesordnung. Auch hier
geht es um Aufklärung und darum, immer wieder die technischen Details in eine
allgemeinverständliche Sprache zu übersetzen und die politische Relevanz zu
erklären.
Ich bin gerne bereit, mich mit Ihnen auch zu einer
intensiveren Debatte zu diesem Thema zusammen zu setzen.
Die Violetten: Nein, da in dem Papier die Einführung von Trusted Computing begrüßt wird. Dies ist aus unserer Sicht für die Sicherheit von IT-Systemen nicht erforderlich, für den Schutz gegen Schad-Software haben sich bereits einige Anbieter etabliert. TC dient lediglich der Kontrolle der Hersteller über den Einsatz ihrer Produkte. Der Versuch, diese durch Bedingungen zu beschränken, ist ein Türöffner für das Prinzip.
6. Unterstützen Sie die derzeitige Position der Bundesregierung aus SAGA zu IT-Standards, die zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren erfordert. Wenn ja, wie werden sie diese Forderung umsetzen? Wenn nein, was werden Sie tun?
Bayernpartei: Wir befürworten die Ziele des SAGA-Dokuments und auch des Projekts OpenSAGA, insbesondere diejenigen in Bezug auf mehr Transparenz und Einsparungen bei E-Government-Anwendungen. Die Entscheidung, ob Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen in den Ländern und Kommunen wollen wir den Behörden vor Ort überlassen - eine Pflicht zur Umsetzung dieser Richtlinien lehnen wir ab. In den Parlamenten, in denen wir bereits vertreten sind (bzw. noch hineingewählt werden), wollen wir im Rahmen unserer politischen Arbeit auf die Vorteile von SAGA hinweisen.
CSU: Wir setzen uns dafür ein, dass neue Software möglichst plattformunabhängig und basierend auf offenen Standards erstellt wird. Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder aber Unternehmen zur Anwendung kommen soll. Nur beim Vorliegen einer Plattformneutralität ist auch eine möglichst große Teilhabemöglichkeit zu erreichen. Wir unterstützen daher die Fortschreibung und Weiterentwicklung von SAGA durch den einberufenen Expertenkreis.
FDP: SAGA ist für die Bundesverwaltung bei der Auswahl ihrer Informationstechnologien verbindlich. Wir Liberale unterstützen dies, denn es verfolgt unter anderem die für die Auswahl von Software essentiellen Ziele der Wirtschaftlichkeit, Offenheit und Interoperabilität. Wir unterstützen die Position der Bundesregierung und werden uns weiter mit Nachdruck für freien Wettbewerb einsetzen. Dazu gehört auch eine gebührenfreie Lizenzierung.
Die Grünen: Grundsätzlich
begrüßen wir europäische und deutsche Standardisierungssysteme, die zum
Ziel haben, die reguläre Nutzung von de-facto-Standards und nicht nur
internationalen Normen zulassen. Die Förderung des Wettbewerbs durch Offene
Standards im Softwarebereich erfordert eine Lizenzierung ohne Restriktionen
und Lizenzgebühren. Auch im Rahmen der Enquete-Kommission "Internet und
digitale Gesellschaft", die sich intensiv mit dieser Problematik in einer
eigenen Projektgruppe auseinandergesetzt hat, haben wir uns dafür
ausgesprochen, dass sich die öffentliche Verwaltung zur Förderung der
Interoperabilität und Zukunftsfähigkeit ihrer IT-Systeme konsequent auf den
Einsatz offener Standards verpflichtet, um bei der Weiterentwicklung der
Systeme nicht von den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig zu
sein. Eine solche Abhängigkeit gegenüber wenigen großen Anbietern sehen wir
als durchaus problematisch an. Daher sollten unseres Erachtens
ebenenübergreifend Mindestanforderungen definiert und Empfehlungen von
einzusetzenden IT-Standards und -Spezifikationen ausgesprochen werden.
Grundsätzlich ist die zwar späte aber richtige Öffnung zu offenen Standards
ein richtiger Schritt und angesichts der vielen de facto Standards, die
nicht durch internationale Normen festgelegt werden, überfällig. Dies ist
auch ein Erfolg der Initiative OpenSAGA.
Die Linke: DIE LINKE befürwortet die Standardisierungsinitiative SAGA, die seit November 2011 in der Version 5 bei der Software-Beschaffung und Software-Entwicklung in der Bundesverwaltung verpflichtend zur Anwendung kommt. Allerdings sehen wir auch, dass restriktions- und lizenzkostenfreie Spezifikationen zur Förderung offener Standards keinen Automatismus zur vermehrten Implementierung von freier Software bedeuten. Hierzu sind der aktive politische Wille und ein initiatives Handeln der Bundesregierung erforderlich.
Die Piraten: Die Piratenpartei
unterstützt die Nutzung offener Standards und freier Formate. Die freie
und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit
Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format
vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich
ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind
nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle
ein Offener Standard ist. So wird die Abhängigkeit von einzelnen
Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen
möglich.
Grundsätzlich unterstützt auch SAGA diese Forderungen. Allerdings wird hier
die Nutzung offener Standards und freier Software nicht verbindlich
festgeschrieben, so ist etwa ODF lediglich ein empfohlenes Format. Dies
führt dazu, dass in der Verwaltungspraxis immer noch unfreie Software und
nicht-offene Formate eingesetzt werden können. SAGA verkommt so zum
Papiertiger.
Im Rahmen des OpenSAGA-Projektes wird derzeit eine
Open-Source-Implementation eines Frameworks für SAGA-konforme
Webanwendungen entwickelt. Solche Entwicklungen möchten wir unterstützen
und fördern.
SPD: Ich sehe SAGA sehr positiv.
Insbesondere betrachte ich es als höchste Zeit, dass sich mit dem Thema
Standardisierung auseinandergesetzt wird. Die Forderung unterstütze ich
entschieden, in Übereinstimmung mit dem oben geschriebenen. Eine Umsetzung
auf Länderebene in Bayern würde ich mir wünschen.
Bezogen auf die
Bundesregierung gibt es einen Unterschied zwischen beschlossene Position
und auch systematisch geförderte Position. Lippenbekenntnisse bringen uns
bei dem Thema nämlich nicht weiter, der Satz „Im Fokus steht die Ablösung
von Microsoft-Produkten sowohl durch Open-Source-Software (OSS) als auch
durch nachfolgende Generationen von Microsoft-Produkten“ klingt höhnisch,
wenn man weiß, dass das das Außenministerium von Open Source Software
wieder auf proprietäre Software umgestellt hat.
Die Violetten: Mit dem Thema sind wir nicht vertraut und können derzeit dazu nichts sagen.
7. Manche Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für eine spezielle unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Reader, obwohl es mehrere freie Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt auch auf andere PDF-Betrachter zu verweisen und beispielsweise unsere Textbausteine zu verwenden. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?
Bayernpartei: Die Bevorzugung gewerblicher Software durch Behörden sehen wir sehr kritisch. Wir werden uns für eine Richtlinie einsetzen, nach der neben kommerziellen Angeboten auch auf Open Source-Produkte verwiesen werden muss.
CSU: Adobe Reader ist derzeit der Standard und stellt sicher, dass es keine Probleme bei der Anzeige der entsprechenden Dokumente gibt. Wenn ein solcher Hinweis der Benutzerfreundlichkeit dient, kann er durchaus sinnvoll sein.
FDP: Wir Liberale unterstützen den freien Wettbewerb. Dazu gehört auch, dass staatliche Stellen einzelnen Anbietern oder bestimmten Softwarearten keine Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier gilt es, das Bewusstsein bei der öffentlichen Verwaltung dafür zu steigern, dass es auch freie Alternativen gibt, die die Kommunikation mit dem Bürger erleichtern. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass der Migrationsleitfaden der Bundesregierung verstärkt zur Anwendung kommt.
Die Grünen: Ein freier, offener und barrierefreier Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu öffentlich finanzierten Informationen muss sowohl von der Bundes- als auch von den Landesregierungen eingelöst werden. Der Staat darf die BürgerInnen mit seinen Angeboten nicht zur Nutzung einer bestimmten Computer-Plattform nötigen. Diese Forderung erheben wir auch in unserem Landtagswahlprogramm.
Die Linke: DIE LINKE. setzt sich dafür ein, dass Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf Werbung für unfreie Software verzichten. Stattdessen sollen die Nutzerinnen und Nutzer auf alternative Angebote freier Software hingewiesen werden. Aus Gründen der Praktikabilität und der weiten Verbreitung proprietärer Software sollten Alternativen zunächst zumindest gleichwertig beworben werden. Um einen solchen Umdenkprozess einzuleiten, sind in Politik und Verwaltung das Verständnis für freie Software und eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern. Die Durchführung von Schulungen, die Erstellung und Vermittlung von Best-Practice-Richtlinien sowie die Ausstattung des KompetenzzentrumsOpen Source Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Finanzmitteln bilden dazu eine Grundlage.
Die Piraten: Die Piratenpartei fordert, alle Daten und Informationen in offenen Formaten bereitzustellen. Für solche Formate wird keine unfreie Software benötigt, ein Hinweis darauf erübrigt sich somit. Den Menschen soll immer die Wahl gelassen werden, für welche Software sie sich entscheiden. Entsprechende Vorschriften können in Gesetzen oder Durchführungsverordnungen verankert werden.
SPD: Wie ich oben schrieb, sehe ich SAGA positiv und daher auch den Migrationsleitfaden. Wenn es für die Bundesverwaltung „bei der Auswahl ihrer Informationstechnologien verbindlich“ sein soll, dann heißt eine geduldete Nicht-Einhaltung der Vorschriften eine zu schwache politische Unterstützung von SAGA insgesamt oder zumindest des Migrationsleitfadens. Dies kann man aus den Reihen des Parlaments tun oder zumindest von der Regierung einfordern.
Die Violetten: Die Bevorzugung von Software-Anbieten mit marktbeherrschender Position ist nicht im Sinne des Gemeinwohls. Wenn Behörden den Empfehlungen nicht folgen, kann das wohl nur an mangelnder Kenntnis liegen, und das ist mit Information zu beheben.
8. Immer mehr Unternehmen Missbrauchen die Bezeichnung Freie Software/Open Source um ihre proprietäre Software besser zu vermarkten. Welche Möglichkeiten sehen sie Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor Unternehmen zu schützen, die proprietäre Software unter dem Label "Freie Software" oder "Open Source" vermarkten?
Bayernpartei: Die Labels "Freie Software" und "Open Source" sind im Interesse der Nutzer gesetzlich zu schützen.
CSU: Dazu ist vor allem wichtig,
dass der Interessent bei der Prüfung eines Angebots sehr genau darauf
achtet, ob es sich tatsächlich um Freie Software handelt. Dazu gehört
sowohl das notwendige Wissen als auch die entsprechende Kompetenz,
entsprechende Unterschiede zu erkennen.
Auch den Verbrauchern müssen
wir vermitteln, was Freie Software bedeutet und was sie auszeichnet. Die
FSFE ist hierfür ein wichtiger Ansprechpartner. Wissen und Medienkompetenz
bilden hier die Grundlage für den Verbraucherschutz.
FDP: Für uns Liberale sind Verbraucher mündige Bürger, denen alle Informationen an die Hand gegeben werden muss, um eine aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Hierbei stellt Software keine Ausnahme dar. Zukünftig muss klar sein, dass nur die Software, die die vier Grundfreiheiten (1. die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu verwenden; 2. die Freiheit, das Programm zu untersuchen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen; die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar; 3. die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben; 4. die Freiheit, das Programm zu verändern und diese veränderte Version zu veröffentlichen;die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar) erfüllt, sich auch Freie Software nennen sollte. Einen markenrechtlichen Schutz des Begriffs halten wir hier nicht für sinnvoll. Zum Schluss ist die Bezeichnung eines Produktes eine unternehmerische Entscheidung, die von den Verbrauchern wiederum belohnt oder auch bestraft wird.
Die Grünen: Wir sehen durchaus das große Problem der missbräuchlichen Nutzung der kaum fest definierten Begriffe "Freie Software" und "Open Source". Da dies durchaus allgemein sicherheitsrelevante, aber auch verbraucherrelevante Probleme implizieren kann, ist eine Vergabe von Siegeln, analog zur Idee von Datenschutzsiegeln eine mögliche Lösung. Die schwarz-gelbe Regierung hat allerdings beim Datenschutzsiegel eine seriöse Auditierung durch die stiefmütterliche Einsetzung der Stiftung Datenschutz an die Wand gefahren. Gerade der Free Software Foundation und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sollte es verstärkt ermöglicht werden über die Bedeutung, Unterschiede, Vorteile und Echtheit von "Freier Software" und "Open Source" zu informieren.
Die Linke: Aus unserer Sicht kann gegen ein solches Geschäftsgebaren bereits heute vorgegangen werden. Der Rechtsrahmen wird insbesondere durch die Unionsrichtline über unlautere Geschäftspraktiken bzw. das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegeben. Allerdings kann proprietäre Software bekanntlich Open-Source-Software beinhalten, sofern die entsprechenden, strengen Bedingungen eingehalten werden. Wir setzen zudem auf eine Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer und unterstützen mit unserer Politik einen selbstbewussten Umgang mit IT.
Die Piraten: Unter freier
Software wird der Verbraucher üblicherweise eine Software verstehen, die
allen Menschen ohne Gegenleistung die folgenden vier Rechte einräumt: 1)
Die Software zu jedem Zweck zu benutzen. 2) Die Software zu untersuchen und
zu verändern. 3) Die Software zu verbreiten. 4) Die Software zu verbessern
und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Beitrag für die
Gesellschaft zu leisten.
Diese Rechte können an die Bedingung gebunden sein, dass veränderte und
verbesserte Versionen wiederum als freie Software veröffentlicht werden
müssen.
Wenn ein Software-Hersteller mit der Bezeichnung "Open Source" oder "freie
Software" Werbung für ein Produkt macht, an dem er diese Rechte nicht oder
nicht vollständig einräumt, so ist dies eine irreführende und damit
missbräuchliche Verwendung der Begriffe.
Um solchen Geschäftspraktiken Einhalt zu gebieten, fordern wir Piraten, das
Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des
Verbraucherschutzes zu erweitern, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle
betroffenen Verbraucher zu klären.
SPD: Das ist eine extrem schwierige Frage. Ich bin generell gegen eine vorschnelle Labeldebatte, weil ich glaube, dass wir noch viele andere Probleme in diesem Bereich als erstes lösen müssen. Natürlich sehe ich derartige „Mogelpackungen“ sehr kritisch. Ich glaube wir kommen bei dem ganzen Themenbereich nur mit einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit weiter.
Die Violetten: Die Begriffe sind in einer Verordnung zu definieren, die die Verwendung des Begriffes an die Einhaltung der jeweiligen Kriterien bindet.
9. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden weiterhin Softwarepatente von Patentämtern erteilt und Patentstreitigkeiten auch in Deutschland vor Gericht gebracht. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten und wie planen Sie diese durchsetzen?
Bayernpartei: Generell halten wir Patente (auch auf Software-Entwicklungen) für notwendig, um geistiges Eigentum zu schützen. Ohne Patentschutz wären viele Entwicklungen, auf denen unser heutiger Wohlstand beruht, nicht denkbar. Unserer Ansicht nach sind Patente notwendig, um Entwicklern auch in Zukunft zu ermöglichen, Innovationen zu ersinnen. Die Patentrichtlinie, die im Softwarebereich Neuentwicklungen zwar nicht an sich, bezogen auf deren Anwendung aber für eine gewisse Zeit schützt, ist grundsätzlich sinnvoll. Einen Schutz von sehr einfachen Mechanismen, wie sie in verschiedenster Software in sehr ähnlicher Form vorkommen (Trivialpatente), lehnen wir jedoch ab.
CSU: Wir sehen diese Patentstreitigkeiten als äußerst unerfreulich. Deshalb gibt es dazu auch einen entsprechenden Antrag fast aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, der darauf abzielt, Softwarepatente effektiv zu begrenzen. Wenn Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sind, darf dieser Schutz nicht durch Patentierung einzelner Teile einer Software eingeschränkt werden.
FDP: Auf Initiative unserer Fraktion im Deutschen Bundestag wurde im April zusammen mit Union, SPD und den Grünen ein Antrag gefordert mit dem Titel "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" eingebracht. Hierin wird die Eindämmung von Softwarepatenten gefordert, da softwarebasierte Lösungen bereits durch das Urheberrecht geschützt und insbesondere Trivialpatente nicht mehr nötig sind. Patente hindern hier vor allem Innovation, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind hiervon betroffen sind. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag ist optimistisch, dass der Antrag noch in dieser Legislatur in der dritten Lesung verabschiedet werden kann.
Die Grünen: Das deutsche
Patentgesetz (PatG) und das Europäische Patentübereinkommen tragen der
Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung, indem sie
Computerprogramme "als solche" vom Patentschutz ausnehmen. In der Realität
werden jedoch häufig durch global agierende Unternehmen mit großen -
oftmals auf Patenrechte spezialisierten - Rechtsabteilungen immer wieder
Patente auf Softwarelösungen erfolgreich angemeldet, wodurch es
innovativen, jungen Unternehmen beinahe verunmöglicht wird, sich am Markt
zu etablieren.
Als Grüne plädieren wir seit Jahren auf nationaler und
europäischer Ebene für eine gesetzliche Klarstellung, die die Interessen
wieder ins Gleichgewicht bringt und Innovation ermöglicht und nicht
verhindert. Die entsprechenden Forderungen finden sich sowohl in unserem
Beschluss der bayerischen Grünen „Den digitalen Wandel gestalten“ vom
Oktober 2011 als auch im Bundestagswahlprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen.
Der interfraktionell soeben im Bundestag vorgelegte Antrag, den die
Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen in enger Kooperation mit verschiedenen
zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter verbessern konnten, ist vor diesem
Hintergrund ein sehr erfreuliches Signal, dem nun jedoch weitere Schritte
folgen müssen.
Die Linke: DIE LINKE. lehnt Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“ ab. Ist schon der urheberrechtliche Schutz für Software problematisch, so würde ein Patentschutz noch viel weiter reichen, da damit nicht konkrete Gestaltungen, sondern Ideen und ihre technische Umsetzung geschützt wären. Es würde somit für die Dauer des Patents unmöglich, auf diese Ideen aufzubauen und sie weiterzuentwickeln. Deshalb hat die Europäische Union sich 2005 gegen die Einführung eines Software-Patentschutzes für Europa entschieden. Zu Recht, dennwährend große Konzerne durch die verbreitete Praxis gegenseitiger Lizenzierungen sicherstellen können, dass sie Zugang zu allen Patenten bekommen, die sie selbst benötigen, stellen Patente für unabhängige Entwickler und kleine Unternehmen oft eine große Hürde und damit ein Innovationshemmnis dar. Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt häufig Patente für Software zu vergeben, weil das Gebot der „Technizität“ von Erfindungen sehr weit ausgelegt wird. . Wir wollen diesen Begriff im europäischen und deutschen Patentrecht deutlich verengen und präzisieren, um auf diese Weise eine Patentierung von Software auszuschließen.
Die Piraten: Generell sind ein
Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel
unserer Partei. Patente als staatlich garantierte Monopole stellen
grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar,
die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf. Da Software
bereits durch das Urheberrecht geschützt wird, ist eine Patentierung
unnötig und auch schädlich.
Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts
durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden. Diese Gefahr
sehen wir aber bei Softwarepatenten in besonderem Maße, da ihre Einführung
beispielsweise in den USA zu einer Schwemme von Trivialpatenten geführt
hat, was eine noch stärkere Konzentration auf einige wenige IT-Giganten zur
Folge hatte. Ein weiterer Grund ist der sehr kurze Innovationszyklus bei
Software. Dadurch sind herausragende Innovationen oft schon Trivialitäten,
noch bevor die Patentlaufzeit von 20 Jahren auch nur zur Hälfte abgelaufen
ist.
Die Softwarebranche ist durch sehr geringe Kapitalanforderungen und eine
hohe Bedeutung von Innovationen gekennzeichnet. Dies führt dazu, dass auch
sehr kleine Firmen wichtige technologische Innovationen leisten können.
Dies ist etwa bei Youtube, Google, Amazon und Ebay der Fall gewesen.
Softwarepatente führen hier dazu, dass etablierte Konzerne ein
unüberschaubares Drohpotential aufbauen können, um kleine und mittlere
Unternehmen aus dem Markt herauszuhalten.
Zudem sehen wir in Softwarepatenten eine erhebliche Gefahr für die
Entwicklung freier Software, da Patente mit diesem Entwicklungsmodell
unvereinbar sind. Dadurch könnten Anbieter proprietärer Software
Open-Source-Konkurrenten durch juristische Drohungen statt bessere Produkte
bedrängen.
SPD: Wir lehnen Softwarepatente ab,
wie beispielsweise die Bundestagsfraktion unlängst wieder betont hat. In
der Drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713086.pdf
werden verschiedene Maßnahmen beschrieben. Ich würde mich freuen, wenn ich
mit Ihnen die Wirksamkeit dieser Maßnahmen auch mal persönlich diskutieren
könnte.
Wir müssen insgesamt die gesamte Debatte zum Urheberrecht nochmal
konstruktiv aufrollen, da sie aktuell von der Regierung blockiert wird auf
Bundesebene. Für die BayernSPD fordern wir beispielsweise, zu prüfen ob es
möglich ist, die Verwendung von „Creative Commons“-Lizenzen, bei
öffentlichen Vergaben zu bevorzugen.
Die Violetten: Eine Frage des Rechts ist vom Rechtssystem zu lösen, nicht von der Politik.
10. Freie Software und Offene Standards ermöglichen eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung in der Bildung. Planen Sie in der Bildungspolitik eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern und diese auch im Lehrplan umzusetzen? Wenn ja, wie?
Bayernpartei: Bildung ist Ländersache. Nach Auskunft des Kultusministeriums wird freie Software allen bayerischen Schulen über den Bildungsserver des Ministeriums angeboten und bereits erfolgreich und überall da eingesetzt, wo es sinnvoll und möglich ist. Wir sehen keinen Grund, dies zu ändern.
CSU: Nachdem das Thema Medienkompetenz derzeit im Zentrum unserer Bildungspolitik steht, sind wir dafür, auch Konzepte der offenen Standards zu prüfen.
FDP: (keine Antwort)
Die Grünen: (keine Antwort)
Die Piraten: Die Piratenpartei Bayern hält es grundsätzlich für notwendig, dass Bildungsinhalte von möglichst neutralem Standpunkt aus in sachlicher, ausgewogener und kritischer Darstellung vermittelt werden. Allgemeines Medienkompetenz wird im Informationszeitalter immer wichtiger, dazu zählt auch das Wissen über Freie Software und Offene Standards. Alle Bildungseinrichtungen sollen Lernende in die Lage versetzen Informationen zu finden und zu filtern, sie zu verstehen, zu bewerten und zu verarbeiten. Eine entsprechene Umsetzung im Lehrplan kann nur fächerübergreifend erfolgen.
SPD: Das ist ein extrem wichtiges Thema. Dieser Aspekt ist sehr wichtig und muss unbedingt bedacht werden, wenn man das Thema Open Educational Ressources insgesamt anpackt, was wir vorhaben. Es ist ja auch durchaus auch ein gutes Argument der Kostenersparnis für Schulen und Schulverwaltung, offene Standards generell einzusetzen – beispielsweise wie wir es fordern die Einführung einer digitalen Lehrmittelfreiheit.
Die Violetten:
Die Bevorzugung von Software-Anbietern mit marktbeherrschender
Position ist nicht im Sinne des Gemeinwohls. Wir empfehlen den
Kultusministerien, das in der Ausstattung der Schulen und den Lehrplänen
zu berücksichtigen.
Aktuell verweisen wir in diesem Zusammenhang auf
die Protestaktion der NGO LobbyControl gegen Meinungsmache und Marketing an
Schulen durch zunehmend systematischen Lobbyismus, den wir
unterstützen.
11. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?
Bayernpartei: Von politischer Seite her gibt es zahlreiche Bestrebungen, Freie Software sowohl im amtlichen, aber auch im privaten Gebrauch zu fördern. Wir wollen diese Entwicklung begleiten und künftig an der Förderung mitwirken, wo immer dies möglich und sinnvoll erscheint.
CSU: Wir sind beispielsweise dafür, in Schulen und Universitäten sogenannte Serious Games einzusetzen. Hier ist zu überlegen, ob dies nicht auch unter freien Lizenzen geschehen kann.
FDP: Wir wollen vor allem im Bildungsbereich mehr auf Freie Software setzen. Dazu gehört zum einen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule mehr an das Programmieren herangeführt werden, beispielsweise durch spezielle Kurse und Arbeitsgemeinschaften. Weiterhin gehört dazu, dass bei Anschaffung von neuen Lernmitteln darauf geachtet wird, dass diese plattformunabhängig eingesetzt werden können. Nur so können bereits frühere Abhängigkeiten von bestimmten Systemen vermieden werden.
Die Grünen: Neben einer
konsequenten Ausschreibepraxis für von öffentlichen Geldern finanzierter
Software, die Etablierung von offenen Standards und Schnittstellen auch für
private Stellen, möchten wir als Grüne das allgemeine Bewusstsein für und
den souveränen Umgang mit freier und offener Software stärken. Diese
Forderungen finden sich auch in unserem Landtagswahlprogramm wieder.
Ein breiter und kompetenter Umgang mit freier und offener Software stärkt
die Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger und ihre Selbstbestimmung als
mündige Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Zuge der Diskussion um
Datensicherheit und sogenannte Bedrohungen durch "Cybercrime", einen
Begriff, den wir selbst aufgrund seiner Unklarheit ablehnen, haben wir
immer wieder auf den Nutzen freier und offener Software und eine durch
ihren Einsatz verringerte Vulnerabilität hingewiesen.
Die Linke: Ja, vorrangig in einem übergeordneteren Rahmen: DIE LINKE. will Commons basierte, selbstverwaltete, nichtkommerzielle und öffentliche Alternativen zu Mainstream-Angeboten in Form von freier Software, offenen Technologien sowie dezentralisierten Infrastrukturen, aber auch unabhängigen Blogs und selbstbestimmten sozialen Medien fördern. Wir wollen weiter diskutieren, wie Formen von bedarfsorientierter, demokratisch organisierter und solidarischer Produktion und Nutzung unterstützt werden können und welche Bedeutung den Commons und der Gemeingüterwirtschaft – wozu wir auch freie Software zählen – dabei zukommt. Finanzierungsvorschlägen, dazu einen Teil der Rundfunkbeiträge umzuwidmen, stehen wir positiv gegenüber.
Die Piraten: Wir werden uns auf
europäischer und internationaler Ebene für die Verwendung und Festschreibung
offener Standards und freier Software einsetzen. Wirtschaftspolitik spielt
sich zunehmend international ab. Dies macht eine zumindest europaweit
verbindliche Regelung zugunsten offener Standards notwendig.
In Bayern setzen wir uns für die Nutzung von Freier Software in der
Verwaltung und Bildungseinrichtung, insbesondere an Hochschulen. Ebenso soll
bei der Anschaffung von Software und deren Nutzung sollen in der bayerischen
Verwaltung und in öffentlichen Einrichtungen interoperable Protokolle und
Dateiformate zum Einsatz kommen.
Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen. Hierbei wollen
wir insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: Das Datenformat bzw.
Protokoll darf nicht nur durch gültige Softwarepatente oder ähnliche
rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Es muss auch eine ausreichende
und frei verfügbare Dokumentation existieren, Standardisierung und Benennung
müssen eindeutig sein. Eine angemessene Beteiligung an der Weiterentwicklung
des Dateiformats bzw. Protokolls muss möglich sein.
Beim Datenaustausch werden wir die Möglichkeit zur Nutzung offener Protokolle
und Dateiformate für die öffentliche Verwaltung zur Pflicht machen, was
insbesondere für Open Data (freie Daten des öffentlichen Sektors) eine
Voraussetzung ist.
Die Violetten: Wir haben den Eindruck, die Liste ist vollständig.