"DMA's interoperability is against fundamental rights" claims Apple. The FSFE disagrees. If you also think interoperability is key for software freedom, support us!

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Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2016

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der Koalition Freies Wissen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von dem Bündnis Freie Bildung, Digitale Gesellschaft e.V., Freifunk, Open Knowledge Foundation Deutschland, Wikimedia Deutschland und der Free Software Foundation Europe. Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten aus Sicht der FSFE finden Sie in unserer zugehörigen Pressemitteilung.

Antworten der Parteien

1. Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resouces (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen? - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine deutliche Ausweitung des OER-Prinzips ein. Öffentlich finanzierte Studien, Forschungsergebnisse u.ä. sollten kostenlos zugänglich sein. Bei öffentlich finanzierten Bildungsmaterialien mit kostenpflichtiger Publikation plädieren wir für eine elektronische Zweitveröffentlichung als OER nach einer angemessenen zeitlichen Frist. Damit kann die Existenz auch kleinerer Wissenschafts- und Bildungsverlage sowie wissenschaftlicher Zeitschriften gesichert werden. Zugleich soll bei Publikationsverpflichtungen, z. B. für Dissertationen, grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, die Schrift als OER zu veröffentlichen.

Die Linke: Selbstverständlich. Was der/die Steuerzahler(in) mitfinanziert hat, muss er/sie auch mitnutzen können, ohne dafür nochmalig zur Kasse gebeten zu werden.

SPD: Offene Lehr - und Lernmaterialien etablieren Open Educational Resources (OER) und können einen wesentlichen Beitrag zur inhaltlichen Weiterentwicklung unseres Bildungssystems leisten. Frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien, die von jeder und jedem weitergegeben, weiterentwickelt und geteilt werden können, stärken vor allem die Chancengleichheit. Die Kultusministerkonferenz hat auf Ebene der Staatssekretäre auf der 221. Amtschefkonferenz am 12. Februar 2015 eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Bund zu diesem Thema entwickelt. Danach sind eine Reihe technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen weiter zu klären. Am 10. Juni 2016 fand ein Fachgespräch zum Thema „Digitaler Wandel in der Bildung: Perspektiven für Deutschland“ in Berlin statt, in dessen Rahmen auch das OER-Thema ein Rolle spielte. Es ist jedoch festzuhalten, dass bis zur vollständigen Realisierung noch einige Fragen zu klären sind.

2. Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen? - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen: Um Open Access sinnvoll nutzbar zu machen, kommt es neben den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem auf bedienungsfreundliche Zugänge, Datenbanken und Plattformen an. Hier gibt es in M-V enormen Nachhofbedarf. Darum wollen wir Schulen, Hochschulen sowie Bildungseinrichtungen des lebenslangen Lernens dabei aktiv unterstützen. Nach dem Unterrichtshilfe-Portal für Lehrkräfte halten wir außerdem auch einen besseren Zugang für Schülerinnen und Schüler zu freien Bildungsmaterialien für notwendig.

Die Linke: Grundlage für eine Verbesserung des Zuganges zu freien Bildungsmaterialien ist eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen sowohl privater Haushalte als auch Bildungseinrichtungen wie Schulen/Berufsschulen/Hochschulen. Um hier in naher Zukunft konkurrenzfähig zu sein, braucht es in M-V vor allem den Ausbau der Anschlüsse im Gigabitbereich (siehe Antworten zu Freifunk).

SPD: In einem ersten wichtigen Schritt hat die SPD Mecklenburg-Vorpommern dafür gesorgt, dass ein digitales Unterrichtshilfenportal eingerichtet wird. Lehrerinnen und Lehrer des Landes erhalten über ihre Schulleitungen einen Zugangscode, damit sie die bereits online verfügbaren Unterrichtsmaterialien zunächst für die Fächer Deutsch. Mathematik und Englisch der Klassenstufen 1-10 kostenlos nutzen können. Lehrkräfte können über das digitale Unterrichtshilfenportal eigene Unterrichtsmaterialien anderen Lehrkräften zur Verfügung stellen oder die vorhandenen Unterrichtshilfen den eigenen Anforderungen anpassen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die geplante Erweiterung des digitalen Unterrichtshilfeportals auf alle Fächer in den kommenden Jahren Schritt für Schritt online gehen wird.

1. Wie stehen Sie zur Ausweitung der Funkzellenabfrage durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern entlang der „vermuteten Fahrstrecke“ tatverdächtiger Personen auf Straßen- und Autobahnabschnitten? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir teilen die Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an der geplanten Richtlinie zur Funkzellenabfrage und -auswertung durch die Polizei. Wenn eine vermutete Fahrstrecke als Kriterium für eine Funkzellenabfrage gewertet wird, birgt dies die Gefahr, dass unter Umständen mehrere Funkzellen großflächig abgefragt und hinsichtlich der Verkehrsdaten ausgewertet werden. Das wäre nur schwer mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu vereinbaren. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Innenausschusses gesetzt, um das Innenministerium dazu zu befragen. Die Antwort lautete: „Es gibt keine Richtlinie.“ Diese sei noch in Arbeit. Daher wurden auch unsere auf die Richtlinie bezogenen Fragen nicht beantwortet. Die Landtagsfraktion hat diese Fragen in Form einer Kleinen Anfrage erneut an die Landesregierung gerichtet. Die GRÜNEN werden der Funkzellenabfrage weiter kritisch gegenüber stehen.

CDU: Hinsichtlich der vorstehenden Frage bedarf es einer Richtigstellung: Zunächst handelt es sich bei der Funkzellenabfrage entlang der vermuteten Fahrstrecke ein­er tatverdächtigen Person nicht um eine Ausweitung. Diese Abfrage war und ist bisher bereits in denselben Umfang möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat sich lediglich und aus gutem Grund dazu entschieden, den handelnden Polizeibeamten eine Handlungsanweisung an die Hand zu geben, in der das genaue Verfahren bei solchen Abfragen geregelt ist. Die Erarbeitung dieser Anweisung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Eine Ausweitung findet schon alleine deshalb nicht statt, weil es sich um Bundesrecht handelt, dass durch Mecklenburg-Vorpommern nicht ausgehebelt werden kann. Weiterhin findet die Funkzellenabfrage nicht durch das Landeskriminalamt als Auftraggeber sondern vielmehr durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft statt. Die Polizei bzw. das Landeskriminalamt handeln nur nach Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft und auch nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft bei Gericht eine entsprechende Erlaubnis eingeholt hat. Im Sinne der Tataufklärung wird die Funkzellenabfrage von der CDU begrüßt.

Die Linke: Die Ausweitung der Funkzellenabfrage lehnt DIE LINKE ab, da sie den Generalverdacht implementiert und völlig unverhältnismäßig ist.

SPD: Eine mit der Fragestellung thematisierte Ausweitung lehnt die SPD ab. Die Landespolizei könnte eine solche Maßnahme von sich aus auch nicht vornehmen. Eine Funkzellenabfrage ist nur bei Vorliegen der in der Strafprozessordnung geregelten Voraussetzungen zulässig. Diese darf nur auf Anordnung eines Gerichtes oder bei Gefahr im Verzug auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Auf Anregung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit befindet sich gegenwärtig eine Richtlinie in der Erarbeitung, um der Landespolizei eine Handlungsanweisung zur rechtssicheren und landesweit einheitlichen Anwendung der bundesgesetzlichen Regelungen der Funkzellenabfrage zu geben. Diese soll nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Landeskriminalamt in Kraft gesetzt werden.

2. Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungs-zentrum (GDKZ)", einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung, an dem neben Mecklenburg-Vorpommern auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mitwirken sollen? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir finden die geplante Beteiligung an dem gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien der norddeutschen Küstenländer nicht unproblematisch, auch weil dieses eben nicht nur Dienstleistungen, sondern auch Know-How- Leistungen erbringen wird. Allerdings haben die Datenschutzbeauftragen der norddeutschen Küstenländer die Entstehung des Staatsvertrages über das Rechen- und Dienstleistungszentrum begleitet und dazu gemeinsame Stellungnahmen eingebracht. In der Überarbeitung des Vertragstextes wurden alle Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb dem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag nicht zugestimmt. Wichtiger als die technische Umsetzung in einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum sehen wir GRÜNE jedoch die verfassungskonforme Ausgestaltung der Eingriffs- und Befugnisnormen. Daran ahben wir erhebliche Zweifel. Deswegen haben mehrere Mitglieder und Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz und das Landesverfassungsschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.

CDU: Die CDU begrüßt die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung.

Die Linke: Die geplante Beteiligung M-Vs am GDKZ ist für DIE LINKE nicht nachvollziehbar. Es ist zu befürchten, dass Entscheidungen, die bisher allein in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Innenministeriums lagen, ausgelagert werden und damit für die Landesebene undurchsichtig und unkontrollierbar werden.

SPD: Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer wurde vom Landtag am 8. Juni 2016 beschlossen. Die SPD-Fraktion hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, da durch den Staatsvertrag neben fachlichen und technischen Vorteilen auch Synergieeffekte bei den Investitionen für die erforderliche Technik, den laufenden jährlichen Kosten und dem Personaleinsatz erreicht werden. Der Betrieb einer landeseigenen TKÜ-Anlage bzw. der Aufbau eines eigenständigen TKÜ-Rechenzentrums wird damit entbehrlich. Durch den Staatsvertrag werden weder neue Befugnisse der Polizei geschaffen noch bestehende erweitert.

1. Stimmen Sie der Aussage zu: "Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"? Bitte erläutern Sie welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum. - Freifunk

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind der Überzeugung, dass die Versorgung mit einem schnellen Internetanschluss ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist und Teil der Universaldienstleistungen sein sollte. Der Ausbau des Breitbandnetzes wurde in Deutschland verschlafen. Wichtig ist für uns, dass wir jetzt eine Infrastruktur schaffen, die auf Dauer zukunftsfähig ist und Bandbreiten im Gigabit-Bereich ermöglicht. Das ist für uns vor allem die Glasfasertechnik. 50 Mbit/s können allenfalls ein kurzfristiges Zwischenziel sein. Wir halten es aber vor allem für einen Fehler, dass jetzt öffentliche Mittel in erheblichen Umfang für die Ertüchtigung alter Kupferleitungen mit Hilfe des Vectoring eingesetzt werden. Stattdessen sollten öffentliche Mittel in den Ausbau des Glasfasernetzes fließen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die öffentliche Hand den Ausbau am Ende doppelt bezahlt, einmal für das Vectoring und ein zweites Mal für ein Glasfasernetz. Um den zeitnahen Ausbau zu erreichen, setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel ein.

CDU: Nach Auffassung der CDU ist der flächendeckende Zugang zum leistungsfähigen Internet eine der zentralen Herausforderung der Zukunft. Nur bei einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigem Internet wird es künftig eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Neuansiedlung von Unternehmen und den Anstieg des Wohlstandes und der Lebensqualität in unserem Land geben. Aus diesem Grund unterstützen wir als CDU die Maßnahmen der Bundesregierung, die in ihrer digitalen Agenda das Ziel festgelegt hat, bis 2018 eine flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass aus einem gesonderten Förderprogramm des Landes ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Förderung des Bundes kozufinanzieren . Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Internettechnologie halten wir es für notwendig, dass die Infrastruktur so ausgelegt wird, dass up- und downstreams von mindestens 100 Megabit pro Sekunde, besser 200 Megabit pro Sekunde, erreicht werden können. Hinsichtlich des Realisierungszeitraums halten wir das seitens der Bundesregierung vorgegebene Jahr 2018 für sehr ambitioniert. Dennoch sehen wir als CDU die Notwendigkeit, dass bis zum Jahre 2020 eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Kommunen dahingehend, die Förderanträge beim Bund einzureichen und die Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen.

Die Linke: Der Zugang zum Internet hat für DIE LINKE in der Daseinsvorsorge das gleiche Gewicht wie die Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrswegen, Strom oder Wasser. Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt und einem rasanten demografischen Wandel unterzogen. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet ist für M-V die Grundvoraussetzung für die (Wieder-) belebung des ländlichen Raumes. Die Bundesregierung hat das Fernziel ausgegeben, bis Ende 2018 jeden Haushalt mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream zu versorgen, was aus unserer Sicht inkonsequent ist. DIE LINKE hätte von der Bundesregierung erwartet, dass mindestens 300 Mbit/s als Ziel ausgegeben werden, um die Anbieter dazu zu bringen, flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Für M-V ist der vorgegebene Zeitraum bis 2018 nicht realistisch. DIE LINKE rechnet mit der oben genannten Erfüllung des Ziels zwischen 2020-22. Ob dann 50 Mbit/s noch konkurrenzfähig sind, darf bezweifelt werden. Die künstliche Beschränkung des Uploads lehnen wir ab. Insbesondere geschäftliche Internetnutzer sind auf den Upload großer Datenmengen übers Netz angewiesen. Mit der Upload-Beschränkung sind sie gezwungen, teurere Verträge zu nutzen– mit Downloadraten, die sie oft gar nicht brauchen und Uploadraten, die gerade so die Anforderungen erfüllen. Hier muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass diese künstliche Unterscheidung abgeschafft wird. Gelten muss, dass Download gleich Upload ist. Kurz und gut: mindestens 300 Mbit/s pro Haushalt bei gleichen Geschwindigkeiten in Up- und Download.

SPD: Die SPD tritt für ein Recht auf Internet im Sinne einer Universaldienstverpflichtung ein. Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge ist unser Ziel eine flächendeckende Breitbandversorgung, die den Menschen Internetzugang und die Nutzung von Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht. Versorgungslücken gibt es in Mecklenburg-Vorpommern jedoch insbesondere noch im ländlichen Raum. Wir werden auch in Zukunft Mittel zur Verfügung stellen, damit möglichst viele Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern am aktuellen Bundesprogramm zum Breitbandausbau teilnehmen können, um die Lücken bei der Internetversorgung weiter zu schließen und an möglichst vielen Orten im Land schnelle Internetzugänge für alle sicherzustellen. Wir werden prüfen, ob und welche weiteren Rahmenbedingungen für das Land und die Kommunen geschaffen und verbessert werden müssen, um Land und Kommunen eine weitere Unterstützung bei den verschiedenen Ausbaubemühungen für kostenlose WLAN-Hotspots zu ermöglichen. Wir wissen, dass sich die Datenübertragungsraten auch weiterhin erhöhen und wollen deshalb ein langfristig leistungsfähiges Netz schaffen, das vor allem auch kreativen Köpfen und IT-Firmen eine Tätigkeit an nahezu jedem Ort im Land ermöglicht. Deshalb werden wir über die aktuellen Anstrengungen hinaus eine zukunftsfähige Glasfaserstrategie mit klaren Ausbauzielen bis 2030 entwickeln und schrittweise umsetzen

2. Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating, ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt-Verordnung eingeführt haben? - Freifunk

Bündnis 90/Die Grünen: Die Gewährleistung der Netzneutralität ist für uns ein elementarer Bestandteil für ein offenes und freies Internet. Zero-Rating steht dem Grundsatz eines solchen offenen Netzes entgegen. Wir unterstützen daher ein gesetzliches Verbot.

CDU: Die Teilhabe an digitalen Infrastrukturen, digitaler Wirtschaft, digitaler Arbeit, digitaler Bildung, digitaler Forschung und Wissenschaft ist nur möglich, wenn alle die Möglichkeit haben, auf ein leistungsfähiges schnelles Internet zuzugreifen. Deshalb spricht sich die CDU ausdrücklich gegen bezahlte Zusatzleistungen durch Telekommunikationsanbieter, die einen großen Teil der User von bestimmten Informationen, Dienstleistungen und Netznutzungsmöglichkeiten ausschließen würde, aus. Inwieweit die Regelungen der Europäischen Union diesbezüglich ausreichen, bleibt abzuwarten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir uns für eine gesetzliche Regelung einsetzen.

Die Linke: Ja, da Zero-Rating der Netzneutralität widerspricht und eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Netzneutralität ist eine linke digitale Kernforderung.

SPD: Ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating wird von uns befürwortet. Die SPD hält daran fest, dass der Wettbewerb der verschiedenen Breitbandanbieter im Interesse des Verbraucherschutzes ausgewogen bleibt und nicht durch Verstöße großer Wettbewerber gegen die Netzneutralität Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Netzneutralität darf keine pseudo-verbraucherfreundlichen Praktiken ermöglichen. Wir setzen uns für Netzneutralität ein, die besagt, dass im Internet nur die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel ein freies Netz garantiert. „Zero Rating“ dagegen fesselt unsichtbar an einen bestimmten Anbieter und diskriminiert damit alle anderen. Zero-Rating wirkt sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit innovativer Start-Ups und App-Entwickler aus und schränkt den Zugang zu einem pluralistischen Internet ein.

1. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte, und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir unterstützen die Forderung, dass öffentlich beauftragte und finanzierte Software unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte. Dazu wollen wir die IT-Strategie des Landes überarbeiten, um festzuschreiben, dass verstärkt freie Software eingesetzt wird und durch das Land beauftragte und finanzierte Software zur freien Nutzung veröffentlicht wird. Bei der Beauftragung und Finanzierung von Software ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung auch beim Land liegen.

Die Linke: Grundsätzlich gilt für DIE LINKE, dass Dienstleistungen und Waren, die von der öffentlichen Hand finanziert wurden, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssen. Das gilt auch für Software. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

SPD: Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat zu dem von Ihnen erfragten, sehr speziellen, Sachverhalt noch keine endgültig abgestimmte Position. Daher wurden bisher auch keine möglichen Maßnahmen erarbeitet. Grundsätzlich drängen sich uns Fragen zum Datenschutz, zur Wettbewerbsneutralität und zur Wirtschaftlichkeit auf. Der SPD in Mecklenburg-Vorpommern es wichtig, dass die Software innerhalb der öffentlichen Verwaltung möglichst aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt wird. Uns scheint die speziell für die Landesverwaltung programmierte Software, beispielsweise zur elektronischen Aktenführung, nicht für freie Lizenzen geeignet. Im Bereich der Finanzverwaltung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das ELSTER- Programm, das die elektronische Abgabe der Steuererklärung ermöglicht. Dieses Programm ist sowohl für die Steuerverwaltung, die Steuerbüros und für die Steuerpflichtigen von Vorteil

2. Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software an Schulen und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen? Wenn ja, wie? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir befürworten und unterstützen den Einsatz Freier Software in den Bildungseinrichtungen des Landes ebenso wie in der übrigen Verwaltung ausdrücklich. Dafür sollte die IT-Strategie des Landes neu ausgerichtet werden und dem Einsatz Freier Software eine wichtige Rolle zukommen. Neben einer grundsätzlichen Neuausrichtung der IT-Strategie ist es wichtig, dass nicht bereits bei der Auswahl oder der Ausschreibung von Software eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller erfolgt. Bei gleicher Eignung sollte der Einsatz offener Software Vorrang genießen. Der Einsatz Freier Software kann ebenfalls durch gezielte Fördermaßnahmen mit entsprechenden Auflagen sowie Beratungsleistungen des Landes unterstützt werden. Zu beachten ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern die sächliche Ausstattung der Schulen in kommunaler Hoheit liegt. Einen weiteren Ansatzpunkt für den verstärkten Einsatz von Freier Software sehen wir bereits bei der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer. Dadurch könnten langfristig die Notwendigkeiten Kompetenzen für den Einsatz in den Schulen geschaffen werden.

Die Linke: Den Einsatz von Open Source Software an Schulen unterstützen wir. Nur Software, die keine Folgekosten verursacht, die beliebig oft kopiert und verbreitet werden kann und deren Quellcode offenliegt, kann im Sinne eines wirklich freien Netzes genutzt und ggf. vom jeweiligen Bildungsträger an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

SPD: Die Schulträger sind für die technische Ausstattung und damit auch für die Entscheidung über verwendete Software zuständig. Diese Aufgabe erfüllen die Träger als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis (§ 102 Absatz1 Schulgesetz). Das Land hat nach der Gesetzeslage keine Möglichkeit, den kommunalen Trägern inhaltliche Vorschriften zu machen. Für Landeseinrichtungen gilt, dass bei der Beschaffung immer die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten sind (§ 7 Landeshaushaltsordnung). Dabei ist nicht das günstigste Angebot, sondern das im Verhältnis zum Preis beste Angebot auszuwählen. Die Lizenz oder Lizenzfreiheit kann insofern nur dann eine Rolle spielen, wenn sie gültiges Kriterium bei der Vergabe werden kann. Dies ist zum Beispiel dann denkbar, wenn die Software Möglichkeiten der eigenen Weiterentwicklung bieten soll.

1. Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet. Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz? - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im August 2013 auf Landtagsdrucksache 6/2116 den Entwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht, der sich in Struktur und Inhalt am hamburgischen Transparenzgesetz orientiert. Ziel war ein grundlegender Paradigmenwechsel. Staatliche Informationen sollen danach nicht mehr nur auf Antrag, sondern weitestgehend von Amts wegen zugänglich gemacht werden. Der Gesetzentwurf fand im Landtag leider keine Mehrheit. Wir GRÜNE werden jedoch nicht locker lassen und dieses Anliegen auch in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen.

CDU: Die CDU lehnt ein entsprechendes Gesetz ab. Die Kostenfolgen, die dieses Gesetz sosowhl für den Haushalts des Landes als auch für die Haushalte der Kommunen auslösen würde, sind nicht abschätzbar. Auch eine Vielzahl von Fragen, beispielsweise wie die flächendeckende Implementierung im ganzen Land aussehen soll oder wie die IT-Sicherheit gewährleistet werden soll, sind ungeklärt, ebenso wie die Fragen nach der Gewährleistung und Umsetzung des Datenschutzes. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Jahren ein erfolgreiches und gut funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz. Dies sehen wir als zielführender an, als ein Transparenzgesetz.

Die Linke: Ein solches Gesetz war eine langjährige Forderung der LINKEN und ist in M-V am 01.12.2015 beschlossen worden.

SPD: Bereits 2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, um dem wachsenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach Information und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen Rechnung zu tragen. Damit wurden in wesentlichen Feldern der öffentlichen Hand die Grundlagen für ein transparentes Handeln geschaffen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist der Zugang zu staatlichen Informationen unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit geregelt. Wir werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes prüfen. Dabei ist im Hinblick auf das Beispiel Hamburg zu beachten, dass ein Stadtstaat eine andere Verwaltungsstruktur aufweist als ein Flächenland mit einer Vielzahl von Städten und Gemeinden und einer Landkreisstruktur. Insoweit ist das Ende letzten Jahres verabschiedete Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, welches das dortige Informationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz zusammenführt, geeigneter, um die dort gesammelten Erfahrungen auszuwerten.

2. Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen? - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind von dem Potenzial offener Daten überzeugt. Eine Verpflichtung der Verwaltung, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen, muss Gesetzeskraft haben. Die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten ist daher ein wichtiger Baustein des von uns vorgelegten Transparenzgesetzes (Landtagsdrucksache 6/2116). Unterstützend wollen wir eine Open-Data-Landesinitiative starten, damit die entsprechenden Daten und Informationen über ein zentrales Online-Portal frei und einfach im Netz zugänglich sind und zur weiteren freien Verwendung zur Verfügung stehen. Als Fraktion haben wir die Möglichkeiten des Projekts offenerhaushalt.de genutzt, um die Haushaltsdaten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu visualisieren und zur Verfügung zu stellen, da diese bisher lediglich im PDF-Format vorliegen.

CDU: Die CDU lehnt eine grundsätzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Daten ab.

Die Linke: Für DIE LINKE gilt grundsätzlich, dass offene und datenschutzrechtlich unbedenkliche Daten, die von der Verwaltung gesammelt werden, der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden sollen. Hier sind jedoch Zuständigkeiten zu beachten, da die Landesebene der kommunalen Verwaltungsebene hier keine Vorgaben machen darf. In vielen Kommunen in M-V werden bereits Daten der Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern als Open Data zugänglich gemacht, letzten Endes kann die Landesebene hier aber nur beratend und empfehlend tätig werden. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.

SPD: Das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Grundsätzlich ist jede Information, die bei einer Behörde vorliegt, von dem Auskunftsanspruch umfasst, solange nicht die konkreten, im Gesetz abschließend aufgezählten, Verweigerungsgründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere personenbezogene Daten Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Auskunft kann nur aufgrund der in diesem Gesetz aufgezählten Gründe verweigert werden. Darüber hinaus werden wir prüfen, inwieweit in Mecklenburg-Vorpommern Bedarf besteht, der Informationserteilung auf Antrag eine Pflicht der Verwaltung zur pro- aktiven Veröffentlichung von Informationen in Open-Data-Portalen zur Seite stellen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum 30. März 2016 den Beitritt zur Verwaltungsvereinbarung GovData, dem gemeinsam OpenData Portal des Bundes und der Länder, erklärt.

1. Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen und damit – wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation – die Betreiber von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen? - Wikimedia Deutschland e. V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass ein Werk, das gemeinfrei ist, auch nach einer Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. Wir sehen die Klage daher mit Sorge. Eine einfache Fotografie, wie in diesem konkreten Fall, stellt unserer Auffassung nach lediglich eine technische Reproduktion und keinen Lichtbildschutz dar, zumal in diesem Fall, das Fotografieren im Museum selbst untersagt war. Dies würde praktisch zu einer Umgehung der Gemeinfreiheit führen. Vielmehr verstehen wir den Auftrag öffentlicher Museen gerade dahingehend, dass sie ein Interesse an der Verbreitung gemeinfreier Kunstwerke habe sollten, unabhängig von der Frage, ob diese kommerziell oder nicht kommerziell genutzt werden. Es ist nun zunächst die endgültige juristische Entscheidung abzuwarten. Gegebenenfalls ist dann zu prüfen, ob auf Bundesebene eine Änderung des Schutzrechts für diese Frage angestrebt werden sollte.

CDU: Die CDU bewertet Gerichtsurteile aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht. Grundsätzlich ist es so, dass dem Fotografen eines Bildes die Rechte an diesem Bild zustehen. Dies bedeutet auch, dass er entscheiden kann, wie damit verfahren wird. Ob dies bei Digitalisaten von Bildern ohne Urheberschutzrechte auch gilt, ist durch die Gerichte zu bewerten. Entsprechende Urteile werden von der CDU akzeptiert und beachtet.

Die Linke: Das Urheberrecht ist für DIE LINKE unantastbar, da es einen Garanten auf geistiges Eigentum darstellt und ein wesentlicher Schutz gegen die Ausbeutung von Kreativen ist. Handelt es sich jedoch um Digitalisate von Museen und deren Exponaten, die im Besitz der öffentlichen Hand sind und daher strenggenommen im Besitz der Bürgerinnen und Bürger, so vertritt DIE LINKE die Ansicht, dass die Digitalisate im Auftrag der öffentlichen Hand erstellt und damit auch in ihrem Besitz sein müssen. Im vorliegenden Fall ist juristisch anders entschieden worden, gleichwohl ist diese Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar.

SPD: Vonseiten der Museen werden in der Regel zwei wesentliche Befürchtungen geäußert: Einerseits sei nicht auszuschließen, dass die Verwertung der Bilder mit Gewinninteresse erfolgt. Diese Befürchtung ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Andererseits wird oftmals argumentiert, dass die Zurschaustellung von Kunstwerken auf diese Art zu Besucherrückgängen in den Museen selbst führen würde. Diese Befürchtung trägt jedoch aus unserer Sicht nicht zwingend. Unabhängig davon haben sowohl das Staatliche Museum Schwerin als auch das Pommersche Landesmuseum zu ausgewählten Projekten ihre Einwilligung zur Herstellung von Digitalisaten erteilt.

2. Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben, derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizenziert sein müssen? - Wikimedia Deutschland e. V.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschungsvorhaben sollten prinzipiell auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Zur Frage der freien Lizenz plädieren wir für eine freie elektronische Zweitverwertung nach Ablauf einer Schutzfrist, da anderenfalls die Gefahr droht, dass wissenschaftliche Publikationen in Buch- und Zeitschriftenform nicht mehr finanziert werden können.

CDU: Die CDU ist der Ansicht, dass derjenige, der Werke erschafft, verfasst und / oder herstellt auch darüber entscheiden sollte, wie damit verfahren wird. Sofern sich der Urheber für eine freie Verfügbarkeit seines Werkes ausspricht, wir dies ausdrücklich von Seiten der CDU begrüßt und unterstützt. Sofern sich der Urheber jedoch gegen eine allgemeine Verfügbarkeit ausspricht, muss dies akzeptiert werden.

Die Linke: Auch dies unterstützen wir grundsätzlich. Es gilt, was wir bereits zur Open Source Software, freien Bildungsmaterialien und Open Data ausgeführt haben: Was die öffentliche Hand bezahlt, muss den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

SPD: Die SPD Mecklenburg-Vorpommern steht dem Thema Open Access aufgeschlossen gegenüber. Sie stimmt in Ihrer Grundhaltung mit der Bundes-SPD überein, die seit Jahren dieses Thema befördert. Die „Vorschläge und Forderungen der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion an eine moderne Open Access- Strategie“ halten wir für zielführend und eine gute Diskussionsgrundlage.

Generelle Antworten

Auf die Fragen vom Bündnis Freie Bildung und der Free Software Foundation Europe hat die CDU wie folgt geantwortet:

CDU: Die vorstehenden vier Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die in Deutschland festgeschriebenen Regelungen zum Urheberrecht, welche auch geistige Werke umfassen, haben ihre Berechtigung. Die CDU ist der Ansicht, dass derjenige, der Werke erschafft, verfasst und / oder herstellt auch darüber entscheiden sollte, wie damit verfahren wird. Sofern sich der Urheber für eine freie Verfügbarkeit seines Werkes ausspricht, wird dies ausdrücklich von Seiten der CDU begrüßt und unterstützt. Sofern sich der Urheber jedoch gegen eine allgemeine Verfügbarkeit ausspricht, muss dies akzeptiert werden.