"DMA's interoperability is against fundamental rights" claims Apple. The FSFE disagrees. If you also think interoperability is key for software freedom, support us!

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Landtagswahl Berlin 2011

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Berlin zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der FSFE. Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.

Antworten der Parteien

1. Planen Sie, Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie? Planen Sie auch, gezielt kleine und mittelständische Freie-Software-Unternehmen zu fördern; und wenn ja, wie?

FDP: Ja, die FDP Berlin plant Freie Software zu fördern. Wie in kaum einer anderen Region Deutschlands findet sich in Berlin eine kreative und produktive IT-Branche, die sämtliche Bereiche der Entwicklung, Produktion und Beratung von IT-Projekten abdeckt. Um von diesem Umstand zukünftig noch mehr profitieren zu können, muss der Senat Schritte unternehmen, dieses Potential angemessen zu nutzen und für laufende Entwicklungen besser einzubinden. Software mit offenen Quellen bietet Vorteile bei zahlreichen Diensten. Die Berliner FDP fordert deshalb den Einsatz von Open-Source-Software zunächst bei Geo-Datendiensten, Verwaltungsinformationsdiensten und der Bauleitplanung. Die Berliner FDP setzt sich für eine verstärkte Nutzung von Open Source Lösungen ein, die nicht nur dem Land Berlin hohe Lizenzgebühren spart, sondern gleichzeitig die regionale IT-Community unterstützt.
Die FDP will öffentliche Vergaben mittelstandsfreundlich im Sinne der Unternehmen der Region gestalten. Hierfür sind öffentliche Aufträge so in Vergabelose aufzuteilen, dass kleinen und mittelgroßen Betrieben die Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe erleichtert wird. Gleiche Vorgaben sind auch für die Landesbeteiligungen erforderlich. Die Expertise der mittelständischen IT-Unternehmen der Region muss intensiver genutzt werden.

Freie Wähler Berlin: siehe Antwort auf Frage 2.

Die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen tragen in Berlin in vielfältiger Weise zur Förderung von Freier Software bei. Diese Unterstützung findet sowohl durch aktive Teilnahme in entsprechenden Communities, als auch durch diverse parlamentarische Initiativen statt.
In der 15. und 16. Wahlperiode, also seit mindestens 10 Jahren, haben wir uns intensiv mit dem Thema Open Source Software befasst, Anfragen und Anträge dazu eingebracht, Reisen zu den Anwenderstädten München und Wien unternommen, den Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gepflegt und uns mit Vertreterinnen und Vertretern der Softwarebranche getroffen.
Dabei waren wir stets bestrebt, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die vor allem für die Berliner IT-Wirtschaft repräsentativ sind, zu berücksichtigen. Diese Unternehmen sind unserer Meinung nach unverzichtbar, da sie durch ihre Innovationskraft glänzen und für den Berliner Arbeitsmarkt bedeutend sind. Wir unterstützen auch Netzwerke, wie „Open Source Berlin“, die notwendig sind, um die Kräfte der Softwareunternehmen zu bündeln und gemeinsame Lobby- und Vermarktungsstrategien für Open Source Software zu entwickeln. Hier garantieren wir eine stärkere Rückendeckung der politischen Führung, sollten wir in Regierungsverantwortung kommen. Als Auftraggeberin könnten die Berliner Behörden und landeseigenen Betriebe mit gutem Beispiel voran gehen und mit einer klaren Open-Source-Strategie zur Förderung der Freien-Software-Unternehmen beitragen.
Unsere Anträge und Initiativen zur Umstellung der Berliner Verwaltung auf Open Source Software wurden allesamt von SPD/die Linke ersatzlos abgelehnt. Bereits 2007 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Stufenplan zur Umstellung auf wirklich freie und offene Systeme vorgelegt. Dabei wollen wir nach den Erfahrungen aus anderen Städten bewusst bei den Servern beginnen und die PC-Arbeitsplätze der Beschäftigten erst ans Ende der Umstellung setzen. Als ersten Schritt sind für alle Datenschnittstellen offene Standards mit einheitlichen Dateiformaten zu definieren. Als Zwischenschritt soll das gesamte datenbasierte Berichtswesen so aktualisiert werden, dass es programmunabhängig und browserbasiert eingesetzt werden kann. Alle Server sollen bei der Einführung von neuen Verfahren bzw. bei der Modifikation bestehender Verfahren nur noch Open Source basiert betrieben werden. Erst dann soll die Berliner Verwaltung, begleitet von intensiven Schulungsmaßnahmen, im Anwenderbereich auf OS umgestellt werden. Dieser Plan wurde von allen Fachleuten bei einer Ausschussanhörung als gangbarer und empfehlenswerter Weg begrüßt. Dennoch wurde der Antrag ersatzlos abgelehnt.
Der rot-rote Senat hatte bereits März 2006 in einem Bericht deutlich gemacht, dass er nicht die Komplettumstellung auf Open Source, sondern ein Mischkonzept verfolge. Das heißt im Klartext: Der Senat will auch zukünftig nicht auf Open-Source-Produkte umstellen, sondern hält an der ziellosen und unkoordinierten Beliebigkeit der eingesetzten Software fest.
Bisher wird OSS im Land Berlin vornehmlich im IT-Sicherheitsbereich eingesetzt. Es wird jedoch nicht daran gearbeitet, OSS in breiterem Rahmen verbindlich einzusetzen. Einzelne Anwendungen, wie z. B. die Umsetzung für den Einheitlichen Ansprechpartner im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie auf Basis von OSS bilden die Ausnahme. Demzufolge stößt die offene IT-Architektur, wie sie der Senat proklamiert, in der Praxis an ihre Grenzen. Ein Berliner Pilotprojekt "Open4Future", in dem Fachverfahren auf Open Source getestet werden sollten, wurde vom  rot-roten Senat auf Eis gelegt.
Die Ausweitung des OS-Moduls für den Einheitlichen Ansprechpartner auf den gesamten Bereich der Bürger- und Ordnungsdienste wird zwar seit fast zwei Jahren angekündigt, es tut sich aber auch hier nichts. Möglicherweise wurde versäumt, die Nachnutzung vertraglich zu vereinbaren.
Hier zeigt sich erneut der mangelnde Steuerungswille des Senats. Das Thema Open Source wird als lästig empfunden, die strategischen Vorteile nicht erkannt. Es fehlen eine einheitliche IT-Strategie, kompetente Entscheidungsstrukturen und ein stringentes Vertrags- und Projektmanagement. Deshalb brauchen wir zur Umstellung auf OSS auch ein Lenkungsgremium, das verbindliche Entscheidungen auf Basis einer Open-Source-Strategie fällt, und einen Chief-Information-Officer (CIO) mit klaren Befugnissen zur Umsetzung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus hat übrigens 2010 sowohl ihre komplette IT-Serverlandschaft als auch ihre, sehr oft als Schlüssel-Applikation angesehenen, kollaborativen Softwareanwendungen auf Open Source umgestellt.

Die Linke: Freie Software wird in Berlin bereits seit Längerem gefördert. So wurde durch die LINKS geführte Senatsverwaltung für Wirtschaft gemeinsam mit Unternehmen und der Technologiestiftung das Netzwerk open source berlin gegründet und die Unterstützung für offene Software als Teil der IT-Strategie des Landes definiert. Mit "Berlin Open" und den Linux-Tagen fanden große Vernetzungstreffen für die Open-Software-Szene in unserer Stadt statt und wurden durch die Wirtschaftsverwaltung unterstützt. Mit dem "Desktop Summit" tagten im August diesen Jahres die international renommierteste Konferenz für freie Systeme in Berlin. Auf diesem Kongress wurden auch die Gewinner des Wettbewerbs "Open Source Berlin" ausgezeichnet.
Berlin ist bereits Open-Source-Hauptstadt, mehrere hundert Unternehmen erarbeiten Produkte und Dienstleistungen rund um Open Source. Kleine- und Kleinunternehmen der IT-Branche wurden in den vergangenen Jahren bereits konsequent und nachhaltig unterstützt, unter anderem durch die Vernetzungsstrukturen im Rahmen des "Projekt Zukunft", durch bedarfsgerechte Mikrokredite und Finanzierungsinstrumente sowie durch die Nachfrage der öffentlichen Beschaffung. Zudem sind innerhalb der Innovationsstrategien der Region Berlin-Brandenburg mit den Clustern u.a. zur Verkehr/Mobilität, Gesundheitswirtschaft und auch direkt IKT/Medien/Kreativwirtschaft Kooperationsprozesse angeschoben worden, die auf die Situation der vielen kleinen Unternehmen positiv gewirkt haben. Über die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen in Berlin bezeichnet laut aktuellen KMU-Report der Investitionsbank IBB ihre aktuelle Lage als sehr gut bis gut – der zweitbeste Wert in den letzten zehn Jahren.
Dieses Engagement des Landes wollen wir konsequent weiter führen, insbesondere durch die noch bessere Vernetzung von Wissenschaft und IT-Wirtschaft sowie durch den flächendeckenden Einsatz freier Software in Verwaltung und öffentlichen Unternehmen. Die IT-Strategie des Landes muss dahingehend überarbeitet werden, offene Software zum Standard in der Berliner Verwaltung zu erklären.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Wir wollen, dass die vom Abgeordnetenhaus von Berlin in der 16. Wahlperiode zur Nutzung von freier Software gefassten Beschlüsse endlich konsequent umgesetzt werden. Freie Software bietet den großen Vorteil, dass sie inklusive der Einarbeitungskosten in der Regel langfristig günstiger sind als ihre kommerziellen Konkurrenzprodukte, die unter proprietärer Lizenz laufen. Natürlich geht mit der Nutzung freier Software in öffentlichen Verwaltungen sofort eine viel größere Akzeptanz dieser Software einher, wie man am Beispiel des Projektes LiMux sehen kann.
Insbesondere im Bereich der Schaffung einer offenen W-LAN-Struktur in der Stadt Berlin können wir uns vorstellen, Unternehmen und Ideen zu verknüpfen: Das könnte z.B. durch Ideenwettbewerbe geschehen. Unserer Ansicht nach bleiben gute Ideen im Bereich der neuen Medien leider viel zu oft ungenutzt, da Unternehmen keinen Zugang zu Visionären finden. Dort kann die Stadt eine Brückenfunktion übernehmen.

Die Piraten: Die PIRATEN Berlin setzen sich für freie Software ein und wollen den Einsatz von freien Standards in der Verwaltung stärker forcieren. Dabei sollen natürlich auch kleine und mittelständische Unternehmen beauftragt werden, eine direkte Förderung durch Subventionen lehnen wir ab. Allerdings wollen wir, dass jede Software, die mit Mitteln des Landes Berlin finanziert wird, die Ansprüche von Open Source erfüllt und damit allen Menschen zur Verfügung steht.

SPD: Ja, wir planen die Förderung von Freier Software durch ein Festhalten am bzw. einem noch konsequenteren Durchsetzen des Bekenntnisses zur Strategie offener Standards und Plattformunabhängigkeit bei der Beschaffung von Software im Rahmen der öffentlichen Verwaltung sowie öffentlicher Unternehmen.
In diesem Zusammenhang haben und werden wir weiterhin, insbesondere auch im Rahmen des städtischen IT-Dienstleistungszentrums, einen verstärkten Aufbau von Angeboten und Kompetenzen im Bereich Freier Software verfolgen.
Desweiteren ist vor allem zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen ein Ausbau entsprechender Vernetzungs- und Förderangebote geplant, um die "Open-Source-Region" Berlin zu stärken. Hierbei gilt es auf den Ergebnissen der Potentialanalyse der TSB Berlin aufzubauen bzw. die diesbezüglichen Initiativen wie bspw. opensourceberlin.de weiterhin zu fördern bzw. auszuweiten.

2. Bei unfreier Software bestimmt allein der Hersteller, wer die Software verändern darf. Dies führt zu Dienstleistungsmonopolen und, damit verbunden, zu Herstellerabhängigkeit. Planen Sie, etwas gegen diese Dienstleistungsmonopole im Softwarebereich zu tun?

FDP: Die FDP fordert bei der Vergabeentscheidung im öffentlichen Bereich die Dienstleistungskosten für die Software mit einzubeziehen. Durch die Betrachtung sämtlicher Kostenfaktoren der einzelnen Alternativen kann ein fairer Wettbewerb gewährleistet und das beste Angebot für das Land Berlin ermittelt werden. Bei anstehenden größeren Software–Updates ist darüber hinaus rechtzeitig eine neue Grundsatzentscheidung über die Wahl der Software und des Herstellers zu treffen, um einer spezifischen Abhängigkeit entgegenzuwirken.

Freie Wähler Berlin: Ganz grundsätzlich setzen wir FREIE WÄHLER uns aktiv für die Erweiterung der Wahlmöglichkeiten in allen Feldern ein. Dies bedeutet für uns auch den Verzicht auf vorschnelle Festlegungen auf ideologisch vermeintlich richtige oder politisch korrekte Positionen, wenn diese in Wirklichkeit die Handlungsoptionen einer Gesellschaft insgesamt einschränken.
Der Begriffsgegensatz von “freier” und “unfreier” Software erscheint uns ideologisch gefärbt zu sein. Für treffender und wertfreier halten wir die Begriffe “Open Source” (also öffentlich zugänglicher Quellcode) und “Closed Source” (nicht öffentlich zugänglicher Quellcode). Auch wenn quelloffene Software viele Vorteile hat, haben Privatpersonen und Unternehmen jedes Recht, den auf ihre Kosten entwickelte Software-Quelltext nicht öffentlich zugänglich zu machen, da sie über ihr eigenes Eigentum frei verfügen und daher auch über die Bedingungen der Nutzung frei entscheiden können sollen. Allerdings werden wir uns dafür einsetzen, offensichtliche Benachteiligungen von quelloffener Software im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen.
Monopole lehnen wir FREIEN WÄHLER generell ab, da diese das Funktionieren einer freien und sozialen Marktwirtschaft beeinträchtigen. Die Beseitigung oder Minderung von Monopolen ist allerdings immer ein Eingriff in das freie Marktgeschehen und muss daher sorgfältig abgewogen und behutsam durchgeführt werden, um nicht die nächsten Monopole zu schaffen. Im Ergebnis entscheidet der Markt, ob eher quelloffene Software oder nicht quelloffene Software erfolgreich ist. Hierbei sind nicht nur Lizenzgebühren (oder das Entfallen derselben), sondern die Gesamtkosten des Betriebs, der Schulung und der Pflege bzw. Weiterentwicklung sowie die Zukunftssicherheit von einzelnen Anschaffungsentscheidungen relevant. Verschiedene auch herstellerunabhängige Untersuchungen kommen zu gemischten Ergebnissen im Vergleich von quelloffener zu nicht-quelloffener Software. Hier werden wir uns nicht auf eine Seite schlagen, nur weil es gerade en vogue ist, für “freie” Software zu sein.
Der Begriff “Herstellerabhängigkeit” ist ebenfalls irreführend. Auch ein Stück Software, das von einer “Community” von manchmal nur wenigen Entwicklern gepflegt wird, führt Unternehmen ohne eigene Entwicklerkapazitäten in Abhängigkeiten. Gab es nicht viele Software-Projekte etwa im Linux-Bereich, die nicht fortgeführt wurden, weil das Interesse der Community sich schlicht auf spannendere Projekte verlagert hatte? Kleine Unternehmen oder auch Behörden können nicht einfach genügend Entwickler selbst bezahlen, um solche Software dennoch weiter zu entwickeln. Hier schaffen große kommerzielle Software-Anbieter eine andere langfristige Verlässlichkeit (auch wenn dies vielen nicht “schmeckt”). Es muss stets im Einzelfall abgewogen werden - es gibt keine simple Schwarz-Weiß-Entscheidung, wonach “freie” Software immer die bessere Lösung ist.

Die Grünen: Wie oben beschrieben, verfolgen wir eine klare Open-Source-Strategie für die öffentliche Verwaltung. Diese muss sich auch in den Ausschreibungsanforderungen niederschlagen. Auf diese Weise würde verhindert, das marktführende proprietäre Anbieter Monopolstellungen einnehmen und ausbauen könnten.
Wir haben 2010 auch einen Antrag zur Verhinderung marktbeherrschender Standards bei der Umsetzung des IT-Staatsvertrages initiiert und erfolgreich zum einstimmigen Beschluss des Abgeordnetenhauses geführt. Damit sollte verhindert werden, dass die im IT-Staatsvertrag festgelegte vorrangige Verwendung bestehender Marktstandards zu marktbeherrschenden Positionen von Anbietern dieser technischen Standards führt. Ferner wurde der Senat durch den Beschluss aufgefordert im IT-Planungsrat darauf hinzuwirken, bei der Definition von technischen IT-Standards vorrangig auf offene IT-Standards zu setzen, auch um so zu verhindern, dass marktbeherrschenden Positionen Vorschub geleistet wird.

Die Linke: Wir setzen uns seit langem für den Abschied von proprietärer Software in der öffentlichen Verwaltung ein und befördern die Anwendung offener Standards in allen privaten und öffentlichen Bereichen. Die Abhängigkeit von proprietären Standards erweist sich vielerorts auch als Hindernis für einen schnellen Umstieg. Bei der spezifischen Berliner Wirtschaftsstruktur mit ihrem hohen Dienstleistungsanteil kann die Umstellung auf Open-Source-Software zusätzliche Wachstumspotenziale entfalten. Aus diesem Grund wollen wir, wie oben dargestellt, weiter konsequent auf offene Software umstellen.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Zumindest für den Bereich der Software, die das Abgeordnetenhaus oder der Senat in Auftrag gibt, kann so etwas verhindert werden: Wir fordern, dass Software, die für staatliche Institutionen erarbeitet werden, grundsätzlich unter freier Lizenz veröffentlicht wird, da diese Software auch aus öffentlichen Steuergeldern finanziert wurde. Dies schafft nicht nur Herstellerunabhängigkeit, sondern auch mehr Transparenz in den Ausgaben: Durch eine offene Haltung wird besser nachvollziehbar, ob der Umfang der Software auch die Höhe der Ausgaben rechtfertigt.

Die Piraten: Entsprechend unserer Antwort unter Punkt 1 wollen wir jede Software, die für das Land Berlin erstellt wird, unter einer geeigneten Open Source Lizenz zur Verfügung stellen. Dies führt dazu, dass kein Dienstleistungsmonopol mehr existiert. Jederzeit können andere Dienstleister die Software ändern bzw. benötigte Module erstellen. Wenn bereits Open Source Produkte für eine bestimmte Aufgabe in der Verwaltung vorhanden sind, muss die Verwaltung ihre Prozesse auf diese Open- Source-Software umstellen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Textverarbeitung. Durch eine Umstellung auf eine freie Alternative zu Microsoft Produkten können Berliner Anbieter spezifische Lösungen für Verwaltungsaufgaben erstellen und bereits vorhandene Produkte für Berlin anpassen - Beispiel Münchener Lösung für Textbausteine in Verwaltungen.

SPD: Die oben ausgeführten Strategien der Plattformunabhängigkeit und offenen Standards verfolgen genau dieses Ziel reduzierter Herstellerabhängigkeit. Allerdings ist das ein längerfristiger Prozess, da eine kurzfristig-flächendeckende Umstellung auf Open-Source-Produkte sowohl finanziell als auch organisatorisch derzeit noch zu aufwändig ist.

3. Eine konsequente Umsetzung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht einen Wettbewerb unter Software-Unternehmen. Stimmen Sie der Definition Offener Standards zu? Treten Sie für einen konsequenten Einsatz Offener Standards in der Verwaltung ein und wenn ja: Wie wollen sie dabei vorgehen?

FDP: Der unter https://fsfe.org/freesoftware/standards/def.html dargestellten Definition stimmen wir zu, auch der engeren Fassung, wie sie in den Punkten 4 und 5 formuliert ist. Fraglich ist nur, ob diese entsprechend in öffentlichen Ausschreibungen umgesetzt werden kann.
Ja, die FDP Berlin tritt für einen konsequenten Einsatz Offener Standards ein. Bereits bestehende Vorgaben über die Verwendung von offenen Standards der Verwaltung sind konsequent umzusetzen. Insbesondere in der internen Arbeit der Berliner Verwaltung sind offene Standards zu nutzen. Auch wenn leider immer noch einzelne Hauptverwaltungen sich auf ihre Ressorthoheit zurückziehen und Auflagen nicht umsetzen, ist es nach Auffassung der FDP weiterhin sinnvoll und möglich, durch einheitliche Vorgaben den Einsatz Offener Standards flächendeckend in der Berliner Verwaltung durchzusetzen. Besonders die Berliner Bezirksverwaltungen und deren uneinheitliche IT-Struktur benötigen einen einheitlichen und konsequenten Einsatz von Offenen Standards.
Um eine Umsetzung zu fördern, setzt sich die FDP dafür ein, dass bei öffentlichen Vergaben die Option Offener Standards immer abgefragt wird, während deren Nicht-Berücksichtigung grundsätzlich zu begründen ist. Zudem ist die Verwaltung weiterhin über die Vorteile von Offenen Standards zu informieren und zu schulen.

Freie Wähler Berlin: Offene und vor allem einheitliche Standards sind das Erfolgsgeheimnis der deutschen Wirtschaft bereits seit der Gründerzeit. Wir FREIEN WÄHLER sind daher für Produktnormen in möglichst vielen Bereichen, auch im Software-Bereich. Interoperabilität, offene und dokumentierte Schnittstellen und einheitliche Standards beispielsweise bei Dokument-Formaten werden wir fördern und fordern, beispielsweise in dem wir uns dafür einsetzen, dass Behörden (unabhängig von der verwendeten Anwendungs-Software) nur offen dokumentierte, herstellerunabhängige, standardisierte Dateiformate einsetzen.
Die Definition des FSFE zu offenen Standards ist interessant, aber wir sind nicht tief genug in der Diskussion, um hier vernünftigerweise eindeutig Stellung beziehen zu können.

Die Grünen: Ja, wir stimmen dieser Definition nicht nur vorbehaltlos zu, sondern tragen, wie bereits vorab beschrieben, aktiv dazu bei, die Realisierung bei IT-Vorhaben in der Berliner Verwaltung zu fördern.

Die Linke: Berliner Verwaltungen stellen Stück für Stück bereits ihre Serverstrukturen auf freie Software um, Vorreiter ist hier die Wirtschaftsverwaltung. Diese Umstellung muss mit Nachdruck vorangetrieben werden. 2014 laufen die Verträge des Landes für die Desktop-Arbeitsplätze aus. Nun kommt es darauf an, die Umstellung auch dieser Rechner auf freie Software vorzubereiten. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch auf einen verstärkten Einsatz offener Standards gesetzt werden, um die Kompatibilität zu erhöhen und die Weiterverarbeitung zu gewährleisten. Dies ist für das vom LINKEN Wirtschaftssenator mit initiierte und am 14. September startende Open Data-Portal Berlin von Vorteil. Dabei muss die Akzeptanz bei den Verantwortlichen und bei den Beschäftigten für offene Software und offene Standards verbessert werden.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Ja. Wir stimmen dieser Definition zu. Wir werden das Abgeordnetenhaus an seine in der 16. Wahlperiode gefassten Beschlüsse erinnern. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass die Verwaltung dort, wo es möglich ist, auf Offene Standards nutzen sollte.

Die Piraten: Ja, wir teilen diese Definition und treten für den Einsatz offener Standards in der Verwaltung ein. Wir treten für eine konsequente Umsetzung des OpenData- Gedankens ein. Alle veröffentlichten Daten müssen in Formaten vorliegen, die nicht unter der Kontrolle einer juristischen Person oder natürlichen Person liegen, sondern die für jeden frei zugänglich sind und frei weiter verwertet und verwendet werden können. Die Verwaltung muss mit einem Masterplan alle Vorgänge der Behörden prüfen. Wenn offene Alternativen vorhanden sind, sind diese zu nutzen und die Verwaltung dementsprechend umzugestalten. Wenn es noch keine offenen Standards gibt, sind diese, in Zusammenarbeit mit anderen Verwendern dieser Daten (z.B. anderen Kommunen), zu definieren und zu veröffentlichen. Diese Umstellung kostet Zeit und Geld und wird vermutlich nicht in einer Legislaturperiode umgesetzt werden können. Allein die Fragen der Archivierbarkeit und Nutzbarkeit von Daten nach langer Zeit, wenn Anbieter einer Software mit proprietären Formaten nicht mehr existieren, sind uns diese Mühen wert.

SPD: Wir stimmen der Definition offener Standards der FSFE zu und wollen diese Definition bei zukünftigen Ausschreibungsverfahren berücksichtigen.

4. Beabsichtigt Ihre Partei, den Einsatz Freier Software in Bildungseinrichtungen zu fördern, um keine Produktschulung, sondern herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern? Wenn ja, wie?

FDP: Ja, die FDP Berlin will eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung in Bildungseinrichtungen. Grundsätzlich soll auch der Bildungsbereich, wie jeder andere Bereich auch, offene Standards bevorzugen. Dennoch sind gewisse Kenntnisse in herstellerspezifischen Produkten für eine praxisnahe Ausbildung oft unerlässlich. Schüler sollen aber in den IT-Schulungen hinsichtlich herstellerunabhängiger IT-Lösungen sensibilisiert und informiert werden.

Freie Wähler Berlin: Hier muss unterschieden werden zwischen der Schulung von Software, die als Qualifikation im Berufsleben oft vorausgesetzt wird, und allgemeinen Schulungen wie etwa zum Maschinenschreiben. Bei letzterem spräche aus Sicht der FREIEN WÄHLER viel dafür, hier nicht automatisch weit verbreitete kommerzielle Software einzusetzen, sondern quelloffene Pendants, um einen breiteren Überblick über die Software-Landschaft zu vermitteln. Ansonsten müssen sich Bildungsangebote nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage und dem Bedarf der beruflichen Vorbereitung richten.

Die Grünen: Grundsätzlich sind Schulen frei, eigenständig Softwareprodukte für die Unterrichtsgestaltung auszuwählen. Es ist zu prüfen, ob im Rahmen einheitlicher Ausschreibungsstandards diese Freiheit für die Schulen eingeschränkt werden kann und soll. Dies stünde allerdings in einem gewissen Widerspruch in der von uns gewünschten Autonomie der Schulen. Auch die zahlreichen Unterrichts- und Sponsoringangebote proprietärer Firmen lassen sich von zentraler Stelle kaum unterbinden. Im Rahmen der Schulung durch den eEducation-Masterplan ist aber darauf hinzuwirken, ein Schulungsmodul über die Vorzüge von Freier Software anzubieten. Bei der weiteren Planung, den Ausschreibungen und der Umsetzung des Großprojektes eGovernment@School werden wir darauf hinwirken, dass Open Source Software zum Einsatz kommt.

Die Linke: Die LINKE vertritt die Ansicht, dass es elementarer Bestandteil von Medienbildung sein muss, die Vielfalt von Software und Betriebssystemen kennen zu lernen. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachpartitionen arbeiten können und so nicht nur lernen, einzelne Produkte zu nutzen, sondern lernen, selbstständig mit jeder Art von Software umzugehen. Dies erfordert auch eine bessere praxisnahe Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Wir halten es für sinnvoll, dass bereits in der Lehrerausbildung für das Fach Informatik darauf geachtet wird, dass in der Ausbildung Kenntnisse im Bereich spezieller Software (proprietärer und Open-Source-Software) mit der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen kombiniert wird. Gleiches gilt auch für Fortbildungen, die vom LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg) veranstaltet werden.
Die Nutzung spezieller Software hat den Vorteil, dass die Schüler in ihrer Bewerbung Produktkenntnisse vorweisen können, die einen Arbeitgeber davon überzeugen, dass der Bewerber ohne lange Einarbeitungszeit produktive Arbeit beginnen kann. Außerdem kann man die Theorie besser verstehen, wenn man sich in spezielle Programme eingearbeitet hat.
Genau so wichtig – speziell in der gymnasialen Ausbildung – ist aber auch die Vermittlung von Grundlagenwissen, damit sich die Schüler mit neuen Softwaretechnologien möglichst schnell zurecht finden können.

Die Piraten: Ja, wir wollen, dass im Unterricht nicht weiter Produkte eines Herstellers verwendet werden, sondern der generelle Umgang mit PC, Software und Internet gelehrt wird. Den Unterricht wollen wir verstärkt auf digitale Medien ausrichten, Lehrmittel sind unter freier Lizenz herzustellen und zu verwenden, um diese digital allen zur Verfügung stellen zu können.

SPD: "Wir wollen eine Teilhabe aller an den Neuen Medien und wenden uns gegen die drohende informationelle Spaltung der Gesellschaft." (vgl. BERLINprogramm, S. 28). Darum treten wir für eine verbesserte Vermittlung von Medienkompetenz an den Berliner Schulen und Volkshochschulen ein. Hierbei muss auch die Vermittlung von der Idee und die Nutzung von Open-Data eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus setzt sich die SPD Berlin dafür ein, dass Open-Data - also auch die Themen "frei verwendbare behördliche Daten" und "transparente Verwaltung" - im Lehrauftrag der politischen Bildung einen angemessenen Platz erhält und Schulen sowie die Landeszentrale für politische Bildung Berlin ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ferner muss bereits in der Ausbildung von zukünftigen Mitarbeitern der Verwaltung der Umgang mit Open-Data vermittelt werden.
Die neue Zentral- und Landesbibliothek am Standort Tempelhof werden wir als "digitales Zentrum des Wissens" auf der Basis freier Software errichten.

5. Viele Behörden machen auf ihren Webseiten Werbung für unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Acrobat Reader. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich tun?

FDP: Der Servicegedanke für den einzelnen Besucher von Behördenwebsites steht für die FDP im Vordergrund.
Die Nutzung von Formaten, die eine kostenlose und ohne nennenswerten Aufwand verfügbare Software benötigen, ist dazu ein erster wichtiger Schritt. Dennoch ist es kein glückliches Signal, dass die öffentliche Verwaltung eine Software herausstellt, welche zwar kostenlos verwendet werden kann, aber nicht frei ist. Auch auf Alternativen (wie z.B. andere pdf-Reader) sollte deshalb parallel hingewiesen werden.

Freie Wähler Berlin: Das Portable Document Format (PDF) ist ein plattformunabhängiges Dateiformat und hat sich weltweit als Standard für die Archivierung und Darstellung von Dokumenten durchgesetzt. Eigentlich ist der Verweis auf ein Betrachtungsprogramm heutzutage nicht mehr notwendig, da nahezu jeder Computer über eine Möglichkeit der Betrachtung von PDFs verfügt. Wir FREIEN WÄHLER würden es begrüßen, wenn auf Behörden-Websites wenigstens auf zwei unterschiedliche Betrachtungsprogramme verwiesen würde, um nicht einseitig einen Hersteller zu bevorzugen, wenn dies überhaupt noch als notwendig erachtet wird.

Die Grünen: Prinzipiell verurteilen wir Werbung für bestimmte Produkte bzw. Unternehmen auf Webseiten der Berliner Verwaltung. Allerdings interpretieren wir den von Ihnen beispielhaft aufgeführten Fall nicht zwingend als Werbung für ein bestimmtes Unternehmen. In diesem Fall wird auf ein kostenfreies Produkt, welches augenblicklich am IT-Markt quasi der Standard zur Betrachtung von elektronischen Dokumenten ist, verwiesen.

Die Linke: Die LINKE teilt die Einschätzung, dass der Verweis auf einzelne unfreie Software-Produkte auf Behördenseiten (z.B. der Adobe Reader für PDF-Dokumente) unangemessen und überholt ist. Hier gibt es auch in Berlin noch Nachholbedarf. Wir werden uns künftig dafür einsetzen, dass hier auf verschiedene, auch freie, Alternativen verwiesen wird. Grundlage dafür ist vor allem, in Politik und Verwaltung ein Verständnis für freie Software und damit auch für eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Die Verwaltung sollte auf keinen Fall Werbung für spezielle Softwareprodukte machen. Wir halten es für sinnvoll, dass Verwaltungen, die z.B. PDF-Dokumente zum Herunterladen anbieten, eine Liste der am häufigsten genutzten PDF-Reader (darunter Open-Source-Software wie z.B. Ghostscript und Freeware) anbieten. Schließlich sollte der Staat sich neutral verhalten. Alles andere käme einer staatlichen Wettbewerbsverzerrung gleich.

Die Piraten: Die PIRATEN sehen diese Bewerbung einzelner Softwareprodukte von öffentlicher Hand sehr kritisch. Staatliche und kommunale Behörden begeben sich durch Werbung für Produkte einzelner Hersteller in eine Abhängigkeit, die unseren Ambitionen der Verwendung von Open-Source-Software entgegensteht. In Berlin wollen wir deshalb mittels Dienstanweisung die verschiedenen Behörden dazu auffordern, auf ihren Webseiten alternative, freie Software-Programme anzugeben, langfristig soll auf die Verwendung von geschlossenen Formaten verzichtet werden, da diese keine Weiterverwendung und -verwertung ermöglichen.

SPD: Wir werden eine diesbezügliche Überprüfung sämtlicher städtischer Webseiten durch das IT-Staatssekretariat anregen.

6. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden Softwarepatente von Patentämtern erteilt. Dieses zusätzliche Monopol verhindert Wettbewerb, führt zu Rechtsunsicherheit für Software-Unternehmen und schädigt die Innovation aller europäischen Unternehmen. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten? Wie wollen Sie den Schaden für die deutsche Wirtschaft verhindern?

FDP: Die FDP lehnt Softwarepatente weiterhin ab. Software wird durch das Urheberrecht hinreichend gegen Plagiatsverstöße geschützt. Das Eigentumsrecht und auch das geistige Eigentum sind auf der anderen Seite ein elementares und schützenswertes Rechtsgut unserer Gesellschaft. Es sind daher Rahmenbedingungen notwendig, die einerseits Individualrechte schützen und auf der anderen Seite hinreichend Raum für Entwicklungen und Innovationen bieten. Urheberschutz und Patentrecht haben die Aufgabe, Erfindungen und Innovationen zu schützen. Gleichzeitig muss jedoch verhindert werden, dass mit Schutzrechten im Sinne der Wettbewerbsfreiheit strategischer Missbrauch betrieben wird. Die bestehenden Regelungen genügen aus unserer Sicht diesen Anforderungen. Zusätzlich ist es Aufgabe der Kartellbehörden, für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu sorgen.

Freie Wähler Berlin: Grundsätzlich lehnen wir sog. Trivial-Patente auf simple Funktionsideen ab. Aber auch Patenten auf komplexere reine Logiken stehen wir sehr skeptisch gegenüber, da wir ebenfalls befürchten, dass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt werden könnte. Da wir aber Patente nicht insgesamt ablehnen, weil diese gerade einzelne Erfinder und kleine Unternehmen vor übermächtiger Konkurrenz schützen, sind wir FREIEN WÄHLER noch unentschieden bei der Frage, ob Logik, die direkt in Hardware implementiert ist, nicht durchaus patentfähig sein könnte, da letztlich alle “echten” Patente auf Erfindungen aus materialisierter Logik bestehen. Hier müssen die internationalen Diskussionen und das Marktgeschehen aufmerksam beobachtet werden, um den vom FSFE befürchteten “Schaden für die deutsche Wirtschaft” abzuwenden.
(Es sei noch angemerkt, dass wir es zumindest interessant finden, dass die Free Software Foundation EUROPE gegen Software-Patente argumentiert, weil diese der DEUTSCHEN Wirtschaft schaden könnten. Zwar sind wir als Politiker zunächst einmal dem deutschen (Staats)Volk verpflichtet, dennoch sollte in einem (noch) gemeinsamen Europa die gesamteuropäische Perspektive nicht aus den Augen verloren werden.)

Die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen stehen für die Förderung von Open Source Software und kämpfen daher folgerichtig gegen Patente im Softwarebereich. Patentschutz auf Software trägt dagegen zur weiteren Monopolbildung proprietärer Software bei. Deshalb haben wir uns schon in einem Beschluss der grünen Bundesdelegiertenkonferenz 2004 gegen Softwarepatente ausgesprochen. Noch unter der rot-grünen Bundesregierung wurde 2005 ein durch Rot-Grün initiierter interfraktioneller Antrag gegen Softwarepatente von SPD/Grünen/CDU/FDP mit großer Mehrheit verabschiedet. Ebenso hat das EU-Parlament 2005 mit großer Mehrheit gegen Softwarepatente gestimmt. Allerdings sind immer wieder Bestrebungen erkennbar, Softwarepatente auf Umwegen zu verbreiten, zumal viele Patente in den USA, Japan und anderswo angemeldet wurden. Die Frage wird möglicherweise nur durch entsprechende Grundsatzurteile höchster Gerichte und durch Einigung auf internationaler Ebene zu klären sein. Aktivitäten der aktuellen Bundesregierung hierzu sind uns nicht bekannt.

Die Linke: Kleine und mittelgroße Softwareunternehmen sowie Programmiererinnen und Programmierer von Freier Software laufen zu Recht Sturm gegen immer neue Vorstöße, Softwarepatente in Deutschland und Europa zuzulassen. Softwarepatente verhindern oder verlangsamen Innovationen. Teilweise etablieren Unternehmen absichtlich Sperrpatente, um Innovationen zu behindern und ältere Produkte weiter verkäuflich zu halten. DIE LINKE lehnt Softwarepatente ab. Im deutschen und europäischen Recht muss die Nicht-Patentierbarkeit von Software klar geregelt werden. 

Partei Mensch Umwelt Tierschutz: Wir lehnen Softwarepatente aus unterschiedlichen Gründen ab. Zum Einen ist es gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen unmöglich, eine kostenintensive Patentrecherche durchzuführen. Sie sind somit in ihrer Betätigung massiv eingeschränkt oder einer großen Rechtsunsicherheit ausgesetzt. Und zum Anderen kann durch Software-Patente eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungusten freier Software entstehen. Wir erachten das Urheberrecht als Schutz für Software als ausreichend.

Die Piraten: Die PIRATEN lehnen seit ihrem Bestehen Patente auf Software ab. Patente behindern den Wettbewerb und machen das Entwickeln von (freier) Software zu einem wahren Minenfeld. Wir wollen uns über die internationalen Industrieverbände dafür einsetzen, dass Softwarepatente international verboten und bereits erteilte Patente widerrufen werden. Ein Alleingang Deutschlands ist bei diesem Thema nur schwer zu verwirklichen. Ein erster Schritt ist es, die Regelungen auf nationaler Ebene so zu ändern, dass sie Softwarepatente verhindern und Schlupflöcher über die Patentierung von Verfahren usw. zu schließen. Wenn Deutschland dies aber ohne die Absprache mit anderen großen "Patentgebern" wie den USA umsetzt, ist dies ein noch größerer Schaden für die deutsche Wirtschaft.

SPD: Wir lehnen eine Erteilung von Software-Patenten ab. Leider sind die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht Landessache. Als SPD-Berlin sprechen wir uns aber explizit gegen die Ermöglichung von Software-Patenten auf europäischer oder Bundesebene aus.

Generelle Antworten

CDU: Die IT- und Internetindustrie ist die kulturelle Grundlagenindustrie des 21. Jahrhunderts. In Berlin arbeiten bereits knapp 30.000 Menschen in der IT-Branche, aber es könnten weit mehr sein. Trotz vieler erfolgreicher Unternehmen fehlen Berlin Marktführer. Die IT-Industrie muss strategisch entwickelt werden. Dazu brauchen wir auch ein Referenzprojekt. Um den Ernst-Reuter-Platz befinden sich die Technische Universität, die Universität der Künste, Deutsche Telekom Laboratories und eine Reihe von Unternehmen. Wir müssen dieses Areal zur IT-City ausbauen. Dazu gehört vor allem eine geeignete Technologieinfrastruktur, insbesondere Hochgeschwindigkeitsdatenverbindungen, aber auch eine entsprechende stadtplanerische Gestaltung. Zudem muss den Unternehmen der Zugang zum Wachstumskapital erleichtert werden. In der Verwaltung fehlt der IT-Branche ein hochrangiger Ansprechpartner. Das wollen wir ändern. Zudem muss die Berliner Verwaltung IT-Pionier werden und durch ihre Auftrags- vergabe die IT-Branche stärken. Auch durch die in Berlin ansässigen Bundesbehörden bieten sich hier Chancen, denn die Verwaltung ist weltweit der zweitgrößte Nachfrager von Software.
Die Bundesverwaltung verwendet – lt. einer Antwort (BT-DS 17/4746) auf eine Kleine Anfrage – sogenannte freie (quelloffene) Software nach Angaben der Bundesregierung "in großem Umfang". In allen Ressorts würden "Open-Source-Produkte in verschiedenen Bereichen, besonders umfangreich im Serverbereich, eingesetzt".
In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob sie plane, freie Software künftig auch in weiteren Behörden der Bundesverwaltung einzusetzen. Der Einsatz von quelloffener Software in der Bundesverwaltung werde von der Bundesregierung "überall dort, wo sie geeignet und wirtschaftlich ist, empfohlen und unterstützt". Damit verfolge sie das Ziel, "quelloffene Software als gleichberechtigte Alternative im Entscheidungsprozess der Behörden bei der Softwarebeschaffung zu etablieren". Die Beschaffung von Software erfolge – unabhängig vom Lizenzmodell – "gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit".
In dieser Hinsicht wird sich die Berliner CDU mit der Thematik IT-/Free Software auseinandersetzen, um somit eine effiziente Nutzung zu gewährleisten.

Rentnerinnen und Rentner Partei: Die Rentnerinnen und Rentner Partei spricht sich (selbstverständlich) für den Einsatz freier Software aus und wird sich, wenn wir in Regierungsverantwortung kommen, für die verstärkte Anwendung in Verwaltung und Schulen/Bildungseinrichtungen einsetzen.
Dies wird auch jetzt schon in die tägliche Praxis umgesetzt: Unserer Homepage wird gänzlich nur mit freier Software erstell und gepflegt. Unseren Mitgliedern empfehlen wir freie Programme zum Darstellen der Internetseiten, zum Lesen und Senden von Emails und zur Textverarbeitung. Auch unser Provider verwendet ausschließlich freie Programme Siehe unser Impressum.

Wir haben einige der zur Wahl stehenden Parteien ausgewählt und diese zu Freier Software befragt.