Deutschland - Bundestagswahl 2013
Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der zur Bundestagswahl antretenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der FSFE.
Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.
Antworten der Parteien
1. Sollte Ihrer Meinung nach durch die von öffentlicher Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich Freie Software sein, da sie von der Allgemeinheit finanziert wurde? Wenn ja: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen planen Sie diese Forderungen bei einer Regierungsbeteiligung umzusetzen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab, dass diese Software wieder der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt wird?
CDU/CSU: Der Einsatz von freier Software in der öffentlichen Verwaltung ist an vielen Stellen sinnvoll. Bei der Weitergabe von Freier Software, die speziell für die Verwaltung erstellt wurde und zur Veröffentlichung oder aber Weiterentwicklung beispielsweise an Dritte gegeben werden soll, bestehen derzeit jedoch haushaltsrechtliche Hürden (§ 63 Abs. 2 BHO). Wenn eine Software außerdem mit naheliegenden Veränderungen so abgewandelt werden kann, dass sie zu gesetzlich verbotenen Zwecken eingesetzt werden kann, kann dies der Bereitstellung als freier Software entgegenstehen. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die durch die öffentliche Verwaltung angeschaffte Software der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden kann.
FDP: Die FDP begrüßt grundsätzlich die Förderung von offenen Standards und freier Software durch staatliche Stellen. Bei Ausschreibungen muss daher darauf geachtet werden, dass durch genaue Prüfung der jeweiligen Bedürfnisse und durch eine Total Cost of Ownership - Analyse sichergestellt wird, dass sowohl proprietäre, als auch Freie Software mit in die Auswahl einbezogen wird. Dabei ist auf die Erfahrungen anderer Freier Software Projekte der öffentlichen Verwaltung zurückzugreifen, um eine möglichst rasche Umsetzung zu erreichen.
Freie Wähler: Die Freien
    Wähler unterstützen ausdrücklich alle Initiativen, die sich für eine
    Stärkung der Bürgerrechte einsetzen. Wenn der Staat – also wir alle – etwas
    bezahlen, dann sollte es uns auch gehören.  Bei einer praktischen Umsetzung
    müssen natürlich Grundsätze wie Datenschutz, sicherheitskritische Fragen
    und die Schutzrechte Dritter berücksichtigt werden. Wir gehen aber davon
    aus, dass trotzdem ein erheblicher Teil der mit öffentlichen Mitteln
    erstellten Software als Sourcecode inklusive der ohnehin zu liefernden
    Dokumentation zur Verfügung gestellt werden könnte. 
 Durch eine
    solche Vorschrift ließe sich – ähnlich den Transparenzgesetzen, die es in
    einigen Bundesländern schon gibt – auch eine Leistungskontrolle der meist
    privaten Lieferanten erzielen.  Allein schon die Aussicht, dass der
    erstellte Code öffentlich gemacht und so von vielen Experten eingesehen
    werden kann, würde die beteiligten Softwarefirmen zwingen, auf eine hohe
    Qualität zu achten. Dieser Denkansatz – Qualitätskontrolle durch
    Transparenz – durchzieht das gesamte politische Wirken der FREIEN WÄHLER
    und liegt auch unserem Einsetzen für mehr direkte Demokratie zu Grunde. 
 Mit einer Umsetzung müssten wir nicht bis zu einer Regierungsbeteiligung
    auf Bundesebene warten. Wir schlagen Ihnen stattdessen vor, mit uns
    zusammen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den man bereits auf kommunaler
    oder Landesebene einbringen könnte.  
Die Grünen: Als GRÜNE wollen
    wir freie und offene Software stärken, einer breiteren gesellschaftlichen
    Akzeptanz zuführen und ihren Einsatz insbesondere dort voranbringen, wo
    Software öffentlich beauftragt und finanziert wird. Für einen verstärkten
    Einsatz von freier und offener Software sprechen viele gute Argumente, wie
    größere und nachhaltigere Innovationspotentiale, Verbreiterung der
    Kompetenz im Umgang mit Software, aber auch sicherheitsrelevante Vorteile.
    Daher haben wir uns in dieser Legislatur nicht nur wiederholt für den
    verstärkten Einsatz freier und offener Software eingesetzt, sondern auch da
    deutlich protestiert, wo wichtige Leuchtturmprojekte rückabgewickelt und zu
    proprietären Formaten zurückgekehrt wurden. Prominentestes Beispiel war
    hier sicherlich das Auswärtige Amt. 
 Wie offen, frei und nachhaltig
    unsere Gesellschaft ist, spiegelt sich auch im Einsatz freier und offener
    Software wieder. Im öffentlichen Bereich muss sie bei gleicher Eignung den
    Vorrang genießen, sofern das vergaberechtlich möglich ist. Genauso setzen
    wir uns als GRÜNE dafür ein, dass bei Softwareentwicklungen von Behörden
    stets der Quellcode freigeben werden muss, d. h. die Programme müssen
    Open-Source sein, damit möglichst viele Menschen von ihnen profitieren
    können und die Möglichkeit besteht, sie einfach weiterzuentwickeln. Zentral
    für eine solche Strategie ist die Verwendung offener Standards und
    Schnittstellen. Trotz objektiver Vorteile freier Produkte wird gerade in
    der öffentlichen Verwaltung noch zu häufig proprietärer Software der
    Vorrang eingeräumt. Wir wollen den Umstellungsprozess zu freier Software
    gemeinsam mit den Beschäftigten der Verwaltung gehen und für Verständnis
    und Unterstützung werben. Dabei fordern wir GRÜNEN nicht nur einen
    verstärkten Einsatz, sondern sind bemüht, auch selbst unseren Anforderungen
    bestmöglich gerecht zu werden. So hat beispielsweise die GRÜNE
    Bundestagsfraktion in dieser Legislatur eine Software zur onlinebasierten
    Bürgerbeteiligung entwickeln lassen und den Quellcode auf github.com
    veröffentlicht, damit alle Interessierten die Bürgerbeteiligungssoftware "betatext"
    weiterentwickeln können.  
Die Linke: Da davon auszugehen
    ist, dass sich die öffentliche Hand für selbst beauftragte Inhalte und auch
    Software in der Regel exklusive Nutzungsrechte sichert, sollte diese
    Software aus unserer Sicht unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Wir
    wollen insgesamt zum Umgang mit Werken und Content, die von öffentlichen
    Stellen exklusiv beauftragt und für diese hergestellt werden, einheitliche
    Strategien schaffen. Diese sollte grundsätzlich die Lizenz- und
    Rechtepolitik auf „open“ stellen und eine freie Nutzung ermöglichen. Die
    Einheitlichkeit einer solchen Policy würde eine Nachnutzung durch
    kommerzielle oder private Akteure deutlich erleichtern. 
 Manche
    Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für eine spezielle
    unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Reader obwohl es mehrere freie
    Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt,
    auch auf andere PDF-Betrachter zu verweisen und beispielsweise unsere
    Textbausteine zu verwenden.  
Die Piraten: Die Piratenpartei
    setzt sich dafür ein, dass möglichst alle öffentlich finanzierten Inhalte
    der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Inhalte
    werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert.
    Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet,
    solange sie dadurch nicht in ihrer freien Nutzung beschränkt werden.
    Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden
    Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt
    werden. 
 Dies gilt für alle Arten von Inhalten und schließt Software
    mit ein. Es ist daher wichtig, dass zunächst einmal überhaupt begonnen
    wird, öffentlich finanzierte Inhalte unter freien Lizenzen zu
    veröffentlichen. Hierzu möchten wir öffentliche Stellen gesetzlich
    verpflichten.  In der praktischen Umsetzung wird die größte Herausforderung
    in der Zugänglichmachung bestehender Inhalte liegen. Soweit hier auch
    (lizenzierte) Inhalte Dritter mit verwendet wurden, gilt die Lizenz oft nur
    für eine eingeschränkte Nutzung. Zudem liegen viele Daten nicht in offenen
    Formaten vor. 
 Sowohl die juristische Situation wie auch die
    technische Frage der Konvertierung in offene Formate lässt sich derzeit
    nicht abschließend bewerten. Hier fehlt es an Informationen zum derzeitigen
    Datenbestand. Deshalb müssen die öffentlichen Stellen verpflichtet werden,
    zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, auf deren Basis eine
    Strategie zur Umsetzung formuliert werden kann.  
SPD: Open Source, offene Standards und freie Software leisten einen wichtigen Beitrag für sichere, stabile, interoperable – und auch kostengünstige – Softwarelösungen. Daher wollen wir in Staat und Verwaltung verstärkt auf Open Source Software und auf offene Standards setzen. Dies wird nicht in jedem Einzelfall möglich sein, aber von der öffentlichen Hand finanzierte Software soll, soweit es geht, als Freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
2. Das Elsterformular zur elektronischen Steuererklärung existiert seit Jahren für das freie Betriebssystem GNU+Linux sowie für Apple Mac OSX, da es mit dem freien Cross-Platform-Framework Qt entwickelt wurde. Allerdings wird es zurückgehalten und Apple- und GNU+Linux-Nutzer werden auf die fehleranfällige und unsichere Java-Lösung Elsteronline verwiesen. Wie ist ihre Position dazu?
CDU/CSU: Sollten keine bislang unbekannten technischen oder rechtlichen Gründe dagegen sprechen, halten wir es für richtig, diese Software freizugeben. Nach unserer Information wird bereits daran gearbeitet, dass Bürgerinnen und Bürger auch ohne Java mit Elster arbeiten können.
FDP: Dass keine plattformunabhängige Version von ElsterFormular zugänglich ist, bedauern wir sehr. Schließlich haben sich die FDP-Vertreter in der Projektgruppe Interoperabilität, Standards und Freie Software der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft auch sehr dafür eingesetzt, dass eine dementsprechende Handlungsempfehlung aufgenommen wird. So heißt es in Handlungsempfehlung Nr. 4: „Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder aber Unternehmen zur Anwendung kommen soll, sollte auch eine Plattformneutralität gewahrt bleiben, um eine möglichst große Teilhabemöglichkeit zu gewährleisten.“ Die Plattformunabhängigkeit des ElsterOnline Formulars ist gewahrt, eine sichere Alternative zur aktuellen Java-Lösung soll bis August 2013 online sein. Diese Bemühungen begrüßen wir wiederum sehr.
Freie Wähler: Gerade in Hinblick auf die höhere Sicherheit, die z.B. Linux-Systeme dem Anwender bieten, ist es unverständlich, dass bei den sensiblen Steuerdaten dieser Vorteil nicht genutzt wird. Auch hier müsste zunächst transparent gemacht werden, welche Gründe für dieses Versäumnis vorliegen. Leider sind wir uns aber auch im Klaren darüber, dass diese spezielle Thema nur wenig Resonanz in der Öffentlichkeit erregt. Es wird daher sehr schwierig sein, hier ohne administrative Macht für eine Verbesserung zu sorgen.
Die Grünen: Wir setzen uns für elektronische Steuererklärungen ein. Das Elster-Formular halten wir hier für einen sinnvollen Ansatz, der aber noch weiterentwickelt werden muss und auch mehr Verbreitung finden sollte. Wir sehen die Nicht-Veröffentlichung äußerst kritisch und haben uns wiederholt dafür ausgesprochen, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer freier Betriebssysteme die Möglichkeit erhalten, das Elsterformular zu nutzen. Warum sie stattdessen gezwungen werden, auf Java-Lösungen auszuweichen, verstehen wir nicht. Wir meinen, dass eine vom Betriebssystem unabhängige Lösung gefunden werden sollte bzw. alternative Versionen für sämtliche Betriebssysteme entwickelt werden müssten und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch Nutzerinnen und Nutzer freier Betriebssysteme das Elsterformular nutzen können
Die Linke: Die elektronische Abgabe der Steuererklärung muss plattformunabhängig möglich sein. Nutzerinnen und Nutzer dürfen durch die Steuerverwaltung nicht zur Verwendung oder gar Kauf ausgewählter Betriebssysteme gezwungen werden. Dies umso mehr, als die elektronische Übermittlung bereits heute für eine Reihe von Steuerklärungen verpflichtend vorgeschrieben ist. Die alternative Weblösung ElsterOnline bietet dazu keinen Ersatz, zumal nur bestimmte PC-Konfigurationen (Betriebssysteme, Browser) unterstützt werden und die Verwendung der Java-Laufzeitumgebung Sicherheitsprobleme birgt. Die Bereitstellung des Elster-Formulars lediglich für Microsoft Windows und das Zurückhalten von GNU-Linux- und Mac OS X-Versionen durch das für die Entwicklung von Elster federführende Bayerische Landesamt für Steuern aus vermeintlich wirtschaftlichen Erwägungen ist inakzeptabel.
Die Piraten: Wie in Frage 1
    bereits erläutert fordern wir Piraten eine generelle Zugänglichmachung
    öffentlich finanzierter Inhalte unter freien Lizenzen. Dies gilt auch für
    alle Versionen der Elster-Software. Sollten die Mac OS X- und
    Linux-Versionen unter gravierenden technischen Mängeln leiden, die einem
    Einsatz entgegenstehen, z.B. weil die Software nicht ausgereift genug und
    damit anfällig für Sicherheitsmängel ist, so ist zumindest der
    Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, die Software selber
    weiterzuentwickeln. 
 Dies sollte dadurch geschehen, dass die Software
    inklusive Quellcode und Dokumentation unter einer freien Lizenz
    veröffentlicht wird.  
SPD: Begründet wurde dies in der
    Vergangenheit vor allem mit verwaltungsökonomischen Argumenten,
    insbesondere mit Blick auf die Berücksichtigung des Grundsatzes der
    wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln. Mit Blick auf die
    Anwendergruppe wurde die Software Elsterformular zunächst vor allem für die
    Windows-Betriebssysteme entwickelt, um schnell eine größtmögliche
    Zielgruppe zu erreichen. 
 Im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeit
    durch andere Betriebssysteme haben die Finanzministerien der Länder und des
    Bundes wiederholt beschlossen, dass aufgrund der geringeren
    Marktverbreitung von Mac- und Linux-Desktop-Betriebssystemen eine
    kostenlose Version von Elster-Formular für diese Betriebssysteme nicht
    wirtschaftlich sei und deshalb aus Kostengründen nicht bereitgestellt
    werde. Das Elster-Online-Portal sei allerdings auch mit Linux und Mac OSX
    lauffähig. 
 Dieser gegenwärtige Zustand und die Bindung an einen
    einzigen Betriebssystemhersteller ist nicht akzeptabel. Gegenwärtig wird
    zudem nach Lösungen gesucht, welche die Nutzung des Elster-Online-Portals
    auch ohne Java zulassen. Wenn die Politik es ernst meint, verstärkt auf
    Open Source und Freie Software setzen zu wollen, dann muss sie auch im
    Bereich der Steuerverwaltung entsprechende plattformunabhängige Ansätze
    unterstützen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, entsprechende Software
    auch für alternative Betriebssysteme bereitzustellen.  
3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in manchen Fällen bei beauftragten Softwareentwicklungen öffentlicher Einrichtungen diese nicht sämtliche Nutzungsrechte (Zugriff auf den Quellcode, das Recht, die Software selbst oder durch Dritte weitzuentwickeln, das Recht die Software an andere Weiterzugeben) besitzen; etwas, das für einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber vollkommen inakzeptabel wäre?
CDU/CSU: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die ausschreibenden Behörden in der Zukunft noch mehr Gedanken zum Einsatz- und Verwendungszweck von bestellter Software machen müssen. Wir werden daher einen besonderen Wert darauf legen, dass zukünftig Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Software von Beginn an berücksichtigt werden. Rechte der öffentlichen Hand an der Software, insbesondere am Quellcode, sind daher bereits im Vergabeverfahren sicherzustellen.
FDP: Grundsätzlich gilt unabhängig vom Lizenzmodell, dass es hilfreich ist, alle Möglichkeiten zu haben, eine Software selber weiter zu entwickeln, oder auf Sicherheitsaspekte hin überprüfen zu können. Das macht unabhängig vom Hersteller und bietet Planungssicherheit und Freiheit bei der Dienstleisterwahl. Gerade im Bereich sensibler Software, wie zuletzt beim Staatstrojaner, hat sich gezeigt, wie wichtig der Zugriff auf den Source Code ist.
Freie Wähler: Solche Verträge, in denen sich der Staat über den Tisch ziehen lässt, sind nicht hinzunehmen. Hier sollte auch darüber nachgedacht werden, in welchem Umfang sich diejenigen, die solche Verträge für den Staat unterschreiben, in Haftung genommen werden.
Die Grünen: Wie bereits
    geschrieben, setzen wir uns als GRÜNE seit langem dafür ein, dass im
    öffentlichen Bereich freie und offene Software bei gleicher Eignung den
    Vorrang genießen muss, sofern das vergaberechtlich möglich ist. Genauso
    müssen Softwareentwicklungen von Behörden stets den Quellcode freigeben,
    also Open-Source sein, damit alle von ihnen profitieren und sie einfach
    weiterentwickelt werden können. Zentral für eine solche Strategie ist die
    Verwendung offener Standards und Schnittstellen und die Möglichkeit unter
    freien Lizenzen veröffentlichen zu können. Einen entsprechenden Beschluss
    haben wir als GRÜNE vor langem gefasst und entsprechende Forderungen auch
    in unser Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 aufgenommen. 
 Der
    staatliche Einsatz kommerzieller Software ohne Zugriff und damit Kenntnis
    der Quellcodes ("Stichwort Trojanerdebatte") widerspricht im
    Sicherheitsbereich eindeutigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und muss
    unterbunden werden. Ebenfalls treten wir für eine Verschärfung von
    Exportkontrollen von Überwachungs- und Zensurtechnologien ein.  
Die Linke: DIE LINKE hält dies für problematisch, insbesondere dann, wenn aus diesem Verzicht vermeidbare Folgekosten resultieren. Der Staat als Auftraggeber muss hier seine Verfügungshoheit sicherstellen und im Sinne der Allgemeinheit nutzen.
Die Piraten: Eine solche Lizenzierung ist mit unserem Ziel der generellen freien Zugänglichmachung öffentlich finanzierter Inhalte nicht vereinbar. Schon deshalb fordern wir, Softwareentwicklung nur zu entsprechenden Bedingungen zu vergeben. Die entsprechenden Rechtsverordnungen sind so anzupassen, dass solche Bedingungen in Zukunft ausgeschlossen werden.
SPD: Öffentliche Einrichtungen
    sollten sich bei der Beauftragung von Softwareentwicklungen sämtliche
    Nutzungsrechte einräumen lassen – auch den Zugriff auf den Quellcode –,
    nicht zuletzt auch um die Weiterentwicklung sicherzustellen sowie aus
    Kostengründen. Notwendig wäre ein ressortübergreifender und abgestimmter
    Ansatz und eine grundsätzliche Lizenzierung unter freien Lizenzen oder eine
    GPL-Lizenzierung. 
 Es ist sicher im privaten wie auch im öffentlichen
    Bereich nicht immer zwingend, dass man bei allen Softwareanwendungen den
    Zugriff auf den Quellcode haben muss, um diese nutzen zu können. Der
    Quelltext ist allerdings beispielsweise im Sicherheitsbereich zwingend.
    Nicht hinnehmbar ist es, dass – wie es bis Ende 2012 geschehen ist ‑
    Behörden Software in sensiblen Bereichen wie beispielsweise zur
    Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen, ohne zu
    wissen, was die Software eigentlich macht und welche Funktionalitäten
    aktiviert bzw. deaktiviert werden können. 
 Der Chaos Computer Club
    (CCC) hat eine solche behördliche Überwachungssoftware analysiert und
    festgestellt, dass die  Software über weitaus mehr Funktionen verfügte, als
    es der zugrunde liegende richterliche Beschluss zur Durchführung einer
    Quellen-Telekommunikationsüberwachung vorsah. Außerdem enthielt die
    Software massive Sicherheitslücken. Unabhängig von der Frage, ob es möglich
    ist, die technischen und rechtlichen Absicherungen der
    Quellentelekommunikationsüberwachung verfassungskonform sicherzustellen,
    ist der Zugriff auf Quellcodes in derart sensiblen Bereichen unabdingbar.
    
4. Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks, ...)sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herumtragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass in unserer Gesellschaft diese neuen Werkzeuge sich im Sinne der Anwender nutzen lassen?
CDU/CSU: Jeder Nutzer muss wissen, was mit seinen Daten geschieht. Deswegen sehen wir den Datenschutz als ganz zentrales landes- , bundes- und europapolitisches Thema. Dazu zählt zum Einen, dass die Nutzer selbst wissen, wie man mit seinen Daten umgehen sollte, und zum Anderen, dass wir gesetzliche Vorgaben dazu erarbeiten, welche Daten unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang genutzt werden dürfen.
FDP: Die Leistung der mobilen Geräte von heute war noch vor wenigen Jahren nur schwer vorstellbar und ermöglicht uns die Nutzung von immer neuen und innovativen Anwendungen. Gleichwohl halten wir es für nötig, dass sich die Nutzer verstärkt mit weniger bekannten und manchmal unerwünschten Fähigkeiten ihrer Geräte auseinandersetzen. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für einen mündigen Bürger und Verbraucher ein, der sich auch im digitalen Bereich kompetent mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen kann. Wir Liberale betonen stets, dass es gerade im Bereich Internet und IT besser ist die Chancen zu beleuchten als, wie allzu oft, nur über Risiken zu sprechen. Diese Haltung haben wir besonders in die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingebracht, die z.B. die Ausstattung von Schülern mit mobilen Endgeräten fordert.
Freie Wähler: So sehr wir es
    uns auch wünschen, wir werden dies nicht für alle Anwender sicherstellen
    können. Solange es den Menschen im alltäglichen Leben egal ist, was mit
    ihren Daten passiert – siehe Facebook – werden Gesetze keine Abhilfe
    schaffen. Hier können wir nur auf Aufklärung setzen und darauf, dass die
    „digitale Gesellschaft“ ein entsprechendes Problembewusstsein in der Breite
    entwickelt. 
 Parallel dazu sollten Ansätze unterstützt werden, die
    Auswege bereithalten für diejenigen, die dieses Bewusstsein bereits haben.
    Konkret hieße dies, Projekten wie z.B„Tor“ eine mediale oder auch
    finanzielle Rückendeckung zu verschaffen.  
Die Grünen: Mobiles Internet,
    aber auch viele cloudbasierte Dienste und das sogenannte "Internet der
    Dinge" sind Entwicklungen, die zahlreiche Chancen, aber eben auch Risiken
    mit sich bringen. Als GRÜNE sagen wir klar, dass wir hierfür eindeutige
    bürgerrechtliche Regelungen brauchen, die die Privatsphäre der Nutzerinnen
    und Nutzer effektiv schützen. Dabei steht für uns an erster Stelle der
    digitalen Bürgerrechte, ein wirksamer Datenschutz. Ohne Datenschutz gibt es
    kein freies Internet. Privatsphäre ist auch im digitalen Zeitalter kein
    Relikt alter Tage. Im Gegenteil: Der effektive Schutz und die gesetzliche
    Absicherung pseudonymer und anonymer Kommunikation erfüllt eine
    Schlüsselrolle für die Privatheit im Internetzeitalter. Der Datenschutz
    steht in der GRÜNEN Geburtsurkunde. Wir werden Bürgerrechte nicht nur
    verteidigen, sondern werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen, sie weiter
    zu stärken. Wir haben in dieser Legislatur eine Vielzahl von
    parlamentarischen Initiativen in diesem Bereich vorgelegt und streiten als
    GRÜNE derzeit auf europäischer Ebene für eine deutliche Verbesserung und
    Harmonisierung des EU-Datenschutzrechts. Die schwarz-gelbe Bundesregierung
    war im Bereich des Datenschutzes in dieser Legislatur leider ein
    Totalausfall. Mit ihrem Ansatz von Selbstverpflichtungen ist sie krachend
    gescheitert. Sie hat nichts getan, den verfassungsrechtlich garantierten
    Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, im Gegenteil. 
    Das Kernproblem von mobile devices hat das Bundesverfassungsgericht in
    seiner Entscheidung zum Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit
    informationstechnischer Systeme eindringlich beschrieben: die Potenzierung
    der Zugriffsmöglichkeiten dieser vernetzt funktionierenden Geräte erfordert
    besonders hohe, verfassungsrechtlich gebotene Sicherheitsvorkehrungen. Wir
    plädieren dafür, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endlich
    gesetzlich mit Leben zu füllen und damit zu konkretisieren. Staatliche
    Zugriffe durch Trojaner lehnen wir ab, gegen die einschlägige Befugnis im
    BKA-Gesetz klagen wir deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Und auch
    bei der Quellentelekommunikationsüberwachung ist keineswegs ausgemacht, ob
    im Wege des Trojanereinsatzes jemals die Grundsätze des BVerfG-Urteils zur
    Online-Durchsuchung eingehalten werden könnten. Gegenwärtig jedenfalls
    besteht keinerlei Transparenz hinsichtlich der durch die Bundesregierung zu
    kommerziellen Zwecken eingesetzten Trojanersoftware, das haben die
    Untersuchungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz als auch des
    bayrischen Landesbeauftragten ergeben. Vor diesem Hintergrund dürfen diese
    technischen Verfahren deshalb nicht eingesetzt werden, weil nicht
    ausgeschlossen werden kann, dass unverhältnismäßige Zugriffe auf die Daten
    der Betroffenen eröffnet werden. 
    Auch unterstützen wir die Forderung und rechtliche Klärung durch
    Datenschutzbeauftragte, dass sich Serviceanbieter an nationales
    Datenschutzrecht halten müssen. (Datenschutz gegenüber Unternehmen aus
    Drittstaaten stärkt und die Durchsetzungsbefugnisse für die
    Datenschutzbehörden erhöht) Ebenso grundlegend ist der präventiv wirkende,
    gesetzlich verpflichtende Datenschutz durch Technik (Privacy by Design,
    Privacy by Default), also die gesetzliche Festschreibung von Werk ab,
    höchsten Datenschutzstandards zu integrieren und einzustellen. Auch den
    Schutz vor ungewollter Profilbildung und automatisierter Bewertung
    (Scoring) von Daten wollen wir gesetzlich absichern. Das gilt gegenüber dem
    Staat wie gegenüber Unternehmen und anderen privaten Stellen. Auch muss für
    Nutzerinnen und Nutzer erkenntlich sein, was mit den eigenen Daten
    passiert. AGBs müssen verständlich formuliert sein. Diese Maßnahmen müssen
    durch eine verbesserte und altersübergreifende Vermittlung von
    Medienkompetenz, die einerseits das Bewusstsein für Privatsphäre stärkt und
    andererseits einen souveränen Umgang mit Services und Daten ermöglicht,
    flankiert sein.
Die Linke: Wir setzen uns ein für datenschutzfreundliche Technik („Privacy by Design“), für datensparsame Grundeinstellungen („Privacy by Default“) bei Webdiensten, Smartphones, Tablet- Computern und Apps sowie für das Recht, die eigenen Daten „mitzunehmen“ (Datenportabilität) oder zu löschen. Dazu müssen allerdings die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten gewährleisten. Hier ist in erster Linie an einen effektiven Datenschutz zu denken, dessen Nichtbeachtung durch die Unternehmen zu sanktionieren ist. Dazu gehört aber auch, Nutzerinnen und Nutzer verstärkt im Umgang mit ihren eigenen Daten zu sensibilisieren. Viele nehmen diese gar nicht als wertvolles Gut wahr und geben ihre Daten viel zu leichtfertig frei.
Die Piraten: Die
    Datensammlungen mobiler Geräte sind vor allem deshalb kritisch, weil
    Geräte- und Softwarehersteller damit ein detailliertes Profil des Benutzers
    und seines unbeteiligten Umfeldes anlegen können. So enthalten etwa die
    Adressbücher von Mobiltelefonen unvermeidbar auch Daten Dritter, denn ein
    Adressbuch ohne Namen und Telefonnummern ist nutzlos. Adressbücher zu
    verbieten kann aber keine Lösung sein. Sie sind hier nur eines von
    zahllosen Beispielen, die meist im Zuge der elektronischen Kommunikation
    entstanden sind. 
 
    
    Aus diesem Grund reicht ein reines Auskunftsrecht nicht mehr aus, da der
    Bürger keinen Überblick mehr haben kann, wer welche Daten über ihn besitzt.
    Stattdessen muss eine Mitteilungspflicht eingeführt werden. Dazu fordert
    die Piratenpartei die verpflichtende Einführung des Datenbriefes und die
    Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der
    Länder. Dieser Datenbrief soll von allen Firmen und Behörden, die
    personenbezogene Daten besitzen, jährlich an alle Betroffenen verschickt
    werden. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll darin kommuniziert und
    begründet werden. So erfährt der Bürger automatisch, wo seine Daten liegen,
    und kann seine Rechte auch in der Praxis durchsetzen.  
 
    
    Zudem sind viele Benutzer mit den Einstellungsmöglichkeiten moderner Geräte
    überfordert. Deshalb müssen alle Produkte datenschutzfreundlich
    voreingestellt sein.  Um Datenschutz mit den neuen Medien vereinbar zu
    machen, bedarf es ständiger technischer Innovationen. Die Piratenpartei
    Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit sowie der
    Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden ein. Unternehmen
    werden nur dann innovative Lösungen entwickeln, wenn es einen starken
    öffentlichen Druck gibt, Produkte datenschutzfreundlich zu gestalten. 
 
    
    Beispielsweise wäre es für Facebook leicht möglich, die Like-Buttons durch
    das Zwei-Klick-Prinzip datenschutzfreundlich zu gestalten. Beim
    Zwei-Klick-System werden die Daten erst nach Aktivierung durch den Nutzer
    an Facebook gesendet. Dies wird von den Datenschutzbeauftragen seit Jahren
    gefordert, konnte aber noch nicht durchgesetzt werden.  
SPD: Mit der Digitalisierung der
    Gesellschaft einher gehen erhebliche Chancen und Potenziale, aber auch
    einige Risiken. So sieht sich insbesondere das Recht auf informationelle
    Selbstbestimmung vor besonderen Herausforderungen. Das Datenschutzrecht
    muss umfassend modernisiert werden, damit es auf die Herausforderungen der
    allgegenwärtigen Digitalsierung reagieren kann. Die vielen
    Datenschutzskandale zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im
    digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir
    brauchen einheitliche europäische Regelungen auf hohem Niveau und mit
    Durchsetzungskraft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative auf
    europäischer Ebene zur europaweiten Modernsierung des Datenschutzrechtes.
    
    Vorgesehen ist damit eine Ausweitung des Anwendungsbereiches, so dass auch
    international agierende Unternehmen wie Google und Facebook erfasst werden,
    wenn sie Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger erheben oder
    verarbeiten.  Dies führt zu mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und
    Bürger und auch für Unternehmen. Zu begrüßen sind bei dem vorgelegten
    Entwurf die klare Stärkung des Einwilligungserfordernisses, das sogenannte
    Recht auf Vergessenwerden, die Verankerung von nutzerfreundlichen
    Konstruktionen (privacy by design/by default) und das Recht der
    Datenportabilität.All diese Maßnahmen stärken den Schutz der Nutzerinnen
    und Nutzer erheblich. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen jederzeit die
    Kontrolle haben, welche Daten an wen für welche Zwecke übertragen werden.
    
5. Stimmen Sie dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ zu? Wenn nein, warum? Wenn ja, was werden sie unternehmen, damit die Forderungen aus dem Eckpunktepapier eingehalten werden?
CDU/CSU: Wir teilen die im Eckpunktepapier der Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ vertretenen Ansichten und setzen uns für die Fortsetzung des bereits von der Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene eingeschlagenen Weges ein.
FDP: Die FDP begrüßt das „Eckpunktepapiere der Bundesregierung zu ‚Secure Boot‘ und ‚Trusted Computing‘. Die Nutzer müssen die volle Kontrolle über ihre Geräte haben und eine bewusste und informierte Entscheidung über die Kontrolle treffen können. Die Möglichkeit der Rechteabgabe an Dritte erfordert unbedingt die klare und umfassende Information des Nutzers. Wir werden sicherstellen dass Nutzer eine informierte Entscheidung über ihre Geräte treffen können.
Freie Wähler: Die FREIEN WÄHLER können und werden keiner Initiative zustimmen, die geeignet ist, die Rechte der Bürger dieses Landes zu beschneiden. Bei „Secure Boot“ handelt es sich unserer Ansicht nach um nichts anderes als eine Art von Hardware-Trojaner. So etwas lehnen wir vehement ab.
Die Grünen: Grundsätzlich begrüßen wir die Intention, die Gerätehoheit der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken. Allerdings hat die Bundesregierung hier keine konsequente Festlegung erreicht, noch mit der Umsetzung tatsächlich angefangen und bisher auch nicht klären können, wie dies mit der großflächigen Bindung an Microsoftdienste umgesetzt werden soll.
Die Linke: Mit der Implementierung von Secure Boot werden die Eigentümer von IT-Geräten in der Möglichkeit beschränkt, unabhängig und vollständig die Kontrolle über Inhalte und Anwendungen auszuüben. Das hat zur Folge, dass Gerätehersteller beispielsweise die nutzerseitige Installation von alternativen Betriebssystemen wie Linux verhindern können. DIE LINKE. begrüßt daher die Forderung des Eckpunktepapiers zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“, nach der es die Geräteeigentümer sind, die über die vollständige Kontrolle ihrer Geräte verfügen müssen. Einer Delegation dieser Kontrolle an Dritte aus Gründen der IT- Sicherheit soll daher eine bewusste und informierte Einwilligung der Geräteeigentümer vorausgehen. Aus diesem Grund wollen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die sicherstellt, dass Kunden vor dem Kauf eines Gerätes klar feststellen können, welchen Einschränkungen dieses unterliegt.
Die Piraten: Das
    Eckpunktepapier enthält viele wichtige Forderungen, die auch wir sehr gerne
    umgesetzt sehen möchten. Systeme, die den Nutzer daran hindern, bestimmte
    Software zu installieren, sind wirtschaftspolitisch nicht akzeptabel. Dies
    führt zwangsläufig zur Förderung von Oligopolen oder Monopolen im
    Softwaremarkt. 
    Wichtiger noch ist aber die gesellschaftspolitische Bedeutung der Kontrolle
    über IT-Systeme: Die Kommunikation über digitale Netzwerke wie das Internet
    hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung.
    Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es, voll am sozialen
    Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen
    Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden, sowie sich auch
    online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Um wirtschaftliche
    Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem
    Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe
    zuzusprechen. 
    Dies setzt aber auch voraus, dass die dazu verwendeten Geräte unter der
    Kontrolle des Benutzers stehen. Eine Einschränkung auf bestimmte
    Betriebssysteme oder andere Software steht dem diametral gegenüber. 
    Um Transparenz der Technik und Offenheit des Marktes zu erreichen, ist es
    zudem wichtig, dass Trusted Computing Systeme als offene Standards
    freigegeben werden und Interoperabilität sichergestellt wird. 
    Genau deswegen ist es wichtig, dass die Forderungen des Eckpunktepapiers
    tatsächlich umgesetzt werden. Eine entschiedene und schlagkräftige Regelung
    besitzt das Potenzial, die Freiheit des Nutzers sicherzustellen und eine
    gefährliche Abhängigkeit von wenigen ausländischen Anbietern zumindest
    nicht weiter zu fördern.
    Dazu ist es notwendig, dass Verstöße gegen die Forderungen des Papiers zu
    empfindlichen Konsequenzen für die Hersteller führen.  Eine zahnlose
    Umsetzung würde nur dazu führen, dass die AGB der Anbieter entsprechend
    angepasst würden, ohne dass sich tatsächliche Veränderungen einstellen. Es
    bleibt zu hoffen, dass das Eckpunktepapier nicht nur die
    Vergaberichtlinien, sondern auch die Industriepolitik beeinflussen wird.
    
SPD: Mit dem Eckpunktepapier der
    Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“  wird der Versuch
    unternommen, die Potenziale von Trusted-Computing Lösungen für die Erhöhung
    des Niveaus der IT-Sicherheit auf IT-Plattformen von Unternehmen,
    öffentlicher Verwaltung und Privatanwendern zu nutzen und gleichzeitig dem
    Geräte-Eigentümer die vollständige Kontrolle seiner Geräte sicherzustellen.
    Die in dem Eckpunktepapier formulierten Vorgaben sind grundsätzlich zu
    begrüßen. So kann „Trusted Computing“  auf der einen Seite einen wichtigen
    Beitrag zur Erreichung der IT-Sicherheitsziele Vertraulichkeit, Integrität,
    Verfügbarkeit und Authentizität leisten. Gleichzeitig muss der
    Geräte-Eigentümer aber die vollständige Kontrolle (Steuerbarkeit und
    Beobachtbarkeit) der gesamten „Trusted Computing“-Sicherheitssysteme seiner
    Geräte haben. 
    Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass bei der Auslieferung von
    Geräten „Trusted Computing“-Sicherheitssysteme deaktiviert sind
    („Opt-in“-Prinzip) und auch später wieder deaktiviert werden können. Die
    Transparenz der Systeme muss vollumfänglich gegeben sein, die Standards
    müssen offen und frei verfügbar und die Interoperabilität muss gewahrt sein
    – um nur einige wichtige Eckpunkte aufzugreifen. Diese Vorgaben sind in dem
    Eckpunktepapier der Bundesregierung enthalten, weitgehend offen ist jedoch
    die Frage, wie die Einhaltung dieser „Trusted-Computing“-Vorgaben
    durchgesetzt werden soll. Hier ist eine Initiative auf europäischer Ebene
    unabdingbar, damit diese Vorgaben nicht nur eine politische
    Willenserklärung bleiben, sondern tatsächlich eingehalten werden.  
6. Unterstützen Sie die derzeitige Position der Bundesregierung aus SAGA zu IT-Standards, die zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren erfordert. Wenn ja, wie werden sie diese Forderung umsetzen? Wenn nein, was werden Sie tun?
CDU/CSU: Wir setzen uns dafür ein, dass neue Software möglichst plattformunabhängig und basierend auf offenen Standards erstellt wird. Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder aber Unternehmen zur Anwendung kommen soll. Nur beim Vorliegen einer Plattformneutralität ist auch eine möglichst große Teilhabemöglichkeit zu erreichen. Wir unterstützen daher die Fortschreibung und Weiterentwicklung von SAGA durch den einberufenen Expertenkreis.
FDP: SAGA ist für die Bundesverwaltung bei der Auswahl ihrer Informationstechnologien verbindlich. Wir Liberale unterstützen dies, denn es verfolgt unter anderem die für die Auswahl von Software essentiellen Ziele der Wirtschaftlichkeit, Offenheit und Interoperabilität. Wir unterstützen die Position der Bundesregierung und werden uns weiter mit Nachdruck für freien Wettbewerb einsetzen. Dazu gehört auch eine gebührenfreie Lizenzierung.
Freie Wähler: Die FREIEN WÄHLER begrüßen offene Standards und alle Arten von Initiativen, die zu einer besseren Entfaltung individueller Möglichkeiten beitragen. Was die von Ihnen genannte Position angeht, so hatten wir leider noch keine Zeit, uns damit näher zu befassen. Eine konkrete Antwort in Bezug auf dieses Vorhaben müssen wir Ihnen daher leider zu diesem Zeitpunkt schuldig bleiben.
Die Grünen: Grundsätzlich begrüßen wir europäische und deutsche Standardisierungssysteme, die zum Ziel haben, die reguläre Nutzung von de-facto-Standards und nicht nur internationalen Normen zulassen. Die Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich erfordert eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren. Auch im Rahmen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die sich intensiv mit dieser Problematik in einer eigenen Projektgruppe auseinandergesetzt hat, haben wir uns dafür ausgesprochen, dass sich die öffentliche Verwaltung zur Förderung der Interoperabilität und Zukunftsfähigkeit ihrer IT-Systeme konsequent auf den Einsatz offener Standards verpflichtet, um bei der Weiterentwicklung der Systeme nicht von den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig zu sein. Eine solche Abhängigkeit gegenüber wenigen großen Anbietern sehen wir als durchaus problematisch an. Daher sollten unseres Erachtens ebenenübergreifend Mindestanforderungen definiert und Empfehlungen von einzusetzenden IT-Standards und -Spezifikationen ausgesprochen werden. Grundsätzlich ist die zwar späte aber richtige Öffnung zu offenen Standards ein richtiger Schritt und angesichts der vielen de facto Standards, die nicht durch internationale Normen festgelegt werden, überfällig. Dies ist auch ein Erfolg der Initiative OpenSAGA.
Die Linke: DIE LINKE befürwortet die Standardisierungsinitiative SAGA, die seit November 2011 in der Version 5 bei der Software-Beschaffung und Software-Entwicklung in der Bundesverwaltung verpflichtend zur Anwendung kommt. Allerdings sehen wir auch, dass restriktions- und lizenzkostenfreie Spezifikationen zur Förderung offener Standards keinen Automatismus zur vermehrten Implementierung von freier Software bedeuten. Hierzu sind der aktive politische Wille und ein initiatives Handeln der Bundesregierung erforderlich.
Die Piraten: Die Piratenpartei
    unterstützt die Nutzung offener Standards und freier Formate. Die freie und
    andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit
    Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format
    vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich
    ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener  technischer Systeme. Diese
    sind nur dann bei gleicher Funktionalität  austauschbar, wenn ihre
    Schnittstelle ein Offener Standard ist. So wird die Abhängigkeit von
    einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer
    Lösungen möglich.
 
    
    Grundsätzlich unterstützt auch SAGA diese Forderungen. Allerdings wird hier
    die Nutzung offener Standards und freier Software nicht verbindlich
    festgeschrieben, so ist etwa ODF lediglich ein empfohlenes Format. Dies
    führt dazu, dass in der Verwaltungspraxis immer noch unfreie Software und
    nicht-offene Formate eingesetzt werden können. SAGA verkommt so zum
    "Papiertiger". Im Rahmen des OpenSAGA-Projektes wird derzeit eine Open
    Source-Implementation eines Frameworks für SAGA-konforme Webanwendungen
    entwickelt. Solche Entwicklungen möchten wir unterstützen und fördern.
    
SPD: Ja, die SPD-Fraktion hat die Bundesregierung seit vielen Jahren aufgefordert, verstärkt auf Offene Standards zu setzen. Eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren, wie von der Projektgruppe SAGA der Bundesregierung vereinbart, ist zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards richtig und wichtig.
7. Manche Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für eine spezielle unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Reader, obwohl es mehrere freie Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt auch auf andere PDF-Betrachter zu verweisen und beispielsweise unsere Textbausteine zu verwenden. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?
CDU/CSU: Adobe Reader ist derzeit der Standard und stellt sicher, dass es keine Probleme bei der Anzeige der entsprechenden Dokumente gibt. Wenn ein solcher Hinweis der Benutzerfreundlichkeit dient, kann er durchaus sinnvoll sein.
FDP: Wir Liberale unterstützen den freien Wettbewerb. Dazu gehört auch, dass staatliche Stellen einzelnen Anbietern oder bestimmten Softwarearten keine Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier gilt es, das Bewusstsein bei der öffentlichen Verwaltung dafür zu steigern, dass es auch freie Alternativen gibt, die die Kommunikation mit dem Bürger erleichtern. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass der Migrationsleitfaden der Bundesregierung verstärkt zur Anwendung kommt.
Freie Wähler: Spätestens seit der Integration von weiteren Programmen, die teilweise sogar ungefragt über Updates des Adobe Readers installiert wurden, können wir diese Software nicht mehr empfehlen. Konkrete Maßnahmen ließen sich über unseren Einfluss in diversen Kommunen einleiten.
Die Grünen: Ein freier, offener und barrierefreier Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu öffentlich finanzierten Informationen muss gerade von der Bundesregierung eingelöst werden. Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat anlässlich des Document Freedom Day eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Mit der Anfrage "Werbung für proprietäre Software auf Seiten von Bundesministerien und der öffentlichen Verwaltung" (Drucksache 17/8951) haben wir genau auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass BürgerInnen auf Seiten zahlreicher Ministerien zur Nutzung von proprietären PDF-Lesern gezwungen werden. Ziel unserer Kleinen Anfrage war es daher unter anderem, von der Bundesregierung zu erfahren, auf wie vielen Seiten nach wie vor Werbung für die Firma Adobe zu finden ist, welche Versionen des PDF-Standards größtenteils verwendet werden und welche Schritte die Bundesregierung unternehmen wird, um derartige Werbung für proprietäre Angebote in Zukunft zu unterbinden. Des Weiteren haben wir die Bundesregierung auf die heute zur Verfügung stehenden, zahlreichen Alternativen zu proprietären Angeboten aufmerksam gemacht. In Zusammenarbeit mit der Free Software Foundation haben wir die Antworten auf die Kleine Anfrage kollaborativ ausgewertet und freuen uns sehr, dass es gemeinsam gelungen ist, dieses wichtige Thema auf die politische Agenda zu heben. So haben verschiedene Ministerien die Seiten mittlerweile überprüft, sich auch der IT-Planungsrat dem Thema angenommen und es wurden weitere Verbesserungen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer sowie eine vermehrte Nutzung freier Software erreicht.
Die Linke: DIE LINKE. setzt sich dafür ein, dass Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf Werbung für unfreie Software verzichten. Stattdessen sollen die Nutzerinnen und Nutzer auf alternative Angebote freier Software hingewiesen werden. Aus Gründen der Praktikabilität und der weiten Verbreitung proprietärer Software sollten Alternativen zunächst zumindest gleichwertig beworben werden. Um einen solchen Umdenkprozess einzuleiten, sind in Politik und Verwaltung das Verständnis für freie Software und eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern. Die Durchführung von Schulungen, die Erstellung und Vermittlung von Best-Practice-Richtlinien sowie die Ausstattung des KompetenzzentrumsOpen Source Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Finanzmitteln bilden dazu eine Grundlage.
Die Piraten: Die Piratenpartei fordert, alle Daten und Informationen in offenen Formaten bereitzustellen. Für solche Formate wird keine unfreie Software benötigt, ein Hinweis darauf erübrigt sich somit. Wo möglich sollte dem Bürger immer die Wahl gelassen werden, für welche Software er sich entscheidet. So wird auch eine Verzerrung des Wettbewerbs vermieden. Dies kann mittels Gesetzen oder Verordnungen festgeschrieben werden.
SPD: Das Portable Document Format (PDF) ist ein wichtiger Standard und ein beliebtes Format für den Austausch formatierten Textes und ähnlicher Inhalte. Es ist nicht die Aufgabe von Behörden, Werbung für ein einziges Programm zu machen, zumal es eine Vielzahl von PDF-Versionen gibt, die auf Offenen Standards basieren. Von daher sollten Behörden nicht nur auf einen Anbieter verweisen, sondern auch auf Freie Softwareangebote hinweisen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass es mehrere Alternativen von proprietären und freien Softwareangeboten gibt und sich für eine Version entscheiden. Dies würde zugleich einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb zwischen den Systemen leisten.
8. Immer mehr Unternehmen Missbrauchen die Bezeichnung Freie Software/Open Source um ihre proprietäre Software besser zu vermarkten. Welche Möglichkeiten sehen sie Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor Unternehmen zu schützen, die proprietäre Software unter dem Label "Freie Software" oder "Open Source" vermarkten?
CDU/CSU: Dazu ist vor allem wichtig, dass der Interessent bei der Prüfung eines Angebots sehr genau darauf achtet, ob es sich tatsächlich um Freie Software handelt. Dazu gehört sowohl das notwendige Wissen als auch die entsprechende Kompetenz, entsprechende Unterschiede zu erkennen. Auch den Verbrauchern müssen wir vermitteln, was Freie Software bedeutet und was sie auszeichnet. Die FSFE ist hierfür ein wichtiger Ansprechpartner. Wissen und Medienkompetenz bilden hier die Grundlage für den Verbraucherschutz.
FDP: Für uns Liberale sind Verbraucher mündige Bürger, denen alle Informationen an die Hand gegeben werden muss, um eine aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Hierbei stellt Software keine Ausnahme dar. Zukünftig muss klar sein, dass nur die Software, die die vier Grundfreiheiten (1. die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu verwenden; 2. die Freiheit, das Programm zu untersuchen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen; die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar; 3. die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben; 4. die Freiheit, das Programm zu verändern und diese veränderte Version zu veröffentlichen;die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar) erfüllt, sich auch Freie Software nennen sollte. Einen markenrechtlichen Schutz des Begriffs halten wir hier nicht für sinnvoll. Zum Schluss ist die Bezeichnung eines Produktes eine unternehmerische Entscheidung, die von den Verbrauchern wiederum belohnt oder auch bestraft wird.
Freie Wähler: Sofern es sich um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht handelt, können diese bereits jetzt zur Anzeige gebracht werden. Für eine Verschärfung des Rechts an dieser Stelle sehen wir derzeit keine Veranlassung.
Die Grünen: Wir sehen durchaus das große Problem der missbräuchlichen Nutzung der kaum fest definierten Begriffe "Freie Software" und "Open Source". Da dies durchaus allgemein sicherheitsrelevante, aber auch verbraucherrelevante Probleme implizieren kann, ist eine Vergabe von Siegeln, analog zur Idee von Datenschutzsiegeln eine mögliche Lösung. Die schwarz-gelbe Regierung hat allerdings beim Datenschutzsiegel eine seriöse Auditierung durch die viel zu schwachen Befugnisse und geringe finanzielle und personelle Ausstattung der Stiftung Datenschutz an die Wand gefahren, so dass die Landesdatenschützer und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz von einer Beteiligung im Aufsichtsrat abgesehen haben Gerade der Free Software Foundation und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sollte es verstärkt ermöglicht werden, über die Bedeutung, Unterschiede, Vorteile und Echtheit von "Freier Software" und "Open Source" zu informieren.
Die Linke: Aus unserer Sicht kann gegen ein solches Geschäftsgebaren bereits heute vorgegangen werden. Der Rechtsrahmen wird insbesondere durch die Unionsrichtline über unlautere Geschäftspraktiken bzw. das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegeben. Allerdings kann proprietäre Software bekanntlich Open-Source-Software beinhalten, sofern die entsprechenden, strengen Bedingungen eingehalten werden. Wir setzen zudem auf eine Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer und unterstützen mit unserer Politik einen selbstbewussten Umgang mit IT.
Die Piraten: Unter freier
    Software wird der Verbraucher üblicherweise eine Software verstehen, die
    allen Menschen ohne Gegenleistung die folgenden vier Rechte einräumt: Die
    Software zu jedem Zweck zu benutzen.  Die Software zu untersuchen und zu
    verändern.  Die Software zu verbreiten.  Die Software zu verbessern und
    diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Beitrag für die
    Gesellschaft zu leisten.
    Diese Rechte können an die Bedingung gebunden sein, dass veränderte und
    verbesserte Versionen wiederum als freie Software veröffentlicht werden
    müssen.  Wenn ein Software-Hersteller mit der Bezeichnung "Open Source"
    oder "freie Software" Werbung für ein Produkt macht, an dem er diese Rechte
    nicht oder nicht vollständig einräumt, so ist dies eine irreführende und
    damit missbräuchliche Verwendung der Begriffe.  Um solchen
    Geschäftspraktiken Einhalt zu gebieten, fordern wir Piraten, das
    Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des
    Verbraucherschutzes zu erweitern, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle
    betroffenen Verbraucher zu klären.  
SPD: Hier muss geprüft werden, ob es sich um irreführende Werbung handelt – dann gibt es bereits nach dem bestehenden Recht Möglichkeiten, sich gegen diese Form des unlauteren Wettbewerbs zu wehren. Wir werden prüfen, ob es hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, um zu verhindern, dass Anbieter von proprietärer Software aufgrund irreführender Werbung oder falscher Kennzeichnung ihre Produkte unter dem Label Freie Software oder Open Source vermarkten.
9. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden weiterhin Softwarepatente von Patentämtern erteilt und Patentstreitigkeiten auch in Deutschland vor Gericht gebracht. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten und wie planen Sie diese durchsetzen?
CDU/CSU: Wir sehen diese Patentstreitigkeiten als äußerst unerfreulich. Deshalb gibt es dazu auch einen entsprechenden Antrag fast aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, der darauf abzielt, Softwarepatente effektiv zu begrenzen. Wenn Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sind, darf dieser Schutz nicht durch Patentierung einzelner Teile einer Software eingeschränkt werden.
FDP: Auf Initiative unserer Fraktion im Deutschen Bundestag wurde im April zusammen mit Union, SPD und den Grünen ein Antrag gefordert mit dem Titel "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" eingebracht. Hierin wird die Eindämmung von Softwarepatenten gefordert, da softwarebasierte Lösungen bereits durch das Urheberrecht geschützt und insbesondere Trivialpatente nicht mehr nötig sind. Patente hindern hier vor allem Innovation, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind hiervon betroffen sind. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag ist optimistisch, dass der Antrag noch in dieser Legislatur in der dritten Lesung verabschiedet werden kann.
Freie Wähler: Die Patentierung von Software sollte nach Meinung der FREIEN WÄHLER auf ein absolut notwendiges Minimum beschränkt werden. Vorteile im Wettbewerb sollten nicht durch die Rechtsabteilungen geschaffen werden, sondern durch Innovation. Nur dadurch ist gewährleistet, dass auch unsere Gesellschaft sich weiterentwickelt.
Die Grünen: Das deutsche Patentgesetz (PatG) und das Europäische Patentübereinkommen tragen der Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung, indem sie Computerprogramme "als solche" vom Patentschutz ausnehmen. In der Realität werden jedoch häufig durch global agierende Unternehmen mit großen - oftmals auf Patentrechte spezialisierten - Rechtsabteilungen immer wieder Patente auf Softwarelösungen erfolgreich angemeldet, wodurch es innovativen, jungen Unternehmen beinahe verunmöglicht wird, sich am Markt zu etablieren. Als GRÜNE plädieren wir seit Jahren auf nationaler und europäischen Ebene für eine gesetzliche Klarstellung, die die Interessen wieder ins Gleichgewicht bringt und Innovation ermöglicht statt verhindert. Auch in unserem Wahlprogramm 2013 sprechen wir uns erneut gegen eine immer weiter ausufernde Patentierung von Software aus. Der interfraktionell soeben im Bundestag vorgelegte Antrag, den wir als GRÜNE in enger Kooperation mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter verbessern konnten, ist vor diesem Hintergrund ein sehr erfreuliches Signal, dem nun jedoch weitere Schritte folgen müssen.
Die Linke: DIE LINKE. lehnt Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“ ab. Ist schon der urheberrechtliche Schutz für Software problematisch, so würde ein Patentschutz noch viel weiter reichen, da damit nicht konkrete Gestaltungen, sondern Ideen und ihre technische Umsetzung geschützt wären. Es würde somit für die Dauer des Patents unmöglich, auf diese Ideen aufzubauen und sie weiterzuentwickeln. Deshalb hat die Europäische Union sich 2005 gegen die Einführung eines Software-Patentschutzes für Europa entschieden. Zu Recht, dennwährend große Konzerne durch die verbreitete Praxis gegenseitiger Lizenzierungen sicherstellen können, dass sie Zugang zu allen Patenten bekommen, die sie selbst benötigen, stellen Patente für unabhängige Entwickler und kleine Unternehmen oft eine große Hürde und damit ein Innovationshemmnis dar. Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt häufig Patente für Software zu vergeben, weil das Gebot der „Technizität“ von Erfindungen sehr weit ausgelegt wird. . Wir wollen diesen Begriff im europäischen und deutschen Patentrecht deutlich verengen und präzisieren, um auf diese Weise eine Patentierung von Software auszuschließen.
Die Piraten: Generell sind ein
    Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel
    unserer Partei. Patente als staatlich garantierte Monopole stellen
    grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar,
    die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf. Da Software
    bereits durch das Urheberrecht geschützt wird, ist eine Patentierung
    unnötig und auch schädlich. 
    Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts
    durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden. Diese Gefahr
    sehen wir aber bei Softwarepatenten in besonderem Maße, da ihre Einführung
    beispielsweise in den USA zu einer Schwemme von Trivialpatenten geführt
    hat, was eine noch stärkere Konzentration auf einige wenige IT-Giganten zur
    Folge hatte. 
    Ein weiterer Grund ist der sehr kurze Innovationszyklus bei Software.
    Dadurch sind herausragende Innovationen oft schon Trivialitäten, noch bevor
    die Patentlaufzeit von 20 Jahren auch nur zur Hälfte abgelaufen ist. 
    Die Softwarebranche ist durch sehr geringe Kapitalanforderungen und eine
    hohe Bedeutung von Innovationen gekennzeichnet. Dies führt dazu, dass auch
    sehr kleine Firmen wichtige technologische Innovationen leisten können.
    Dies ist etwa bei Youtube, Google, Amazon und Ebay der Fall gewesen.
    Softwarepatente führen hier dazu, dass etablierte Konzerne ein
    unüberschaubares Drohpotential aufbauen können, um kleine und mittlere
    Unternehmen aus dem Markt herauszuhalten. 
    Zudem sehen wir in Softwarepatenten eine erhebliche Gefahr für die
    Entwicklung freier Software, da Patente mit diesem Entwicklungsmodell
    unvereinbar sind. Dadurch könnten Anbieter proprietärer Software Open
    Source-Konkurrenten durch juristische Drohungen statt bessere Produkte
    bedrängen.
SPD: Ende April haben die
      Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen
      interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im
      Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv
      begrenzen“ (BT-Drs. 17/13086) in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit
      dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Softwarepatente effektiv zu
      begrenzen und zu gewährleisten, dass Computerprogramme grundsätzlich
      urheberrechtlich geschützt bleiben und dieser Schutz nicht durch die
      Erteilung von Patenten auf bestimmte Softwarekomponenten ausgehebelt
      werden darf. 
    Mit diesem Antrag erneuert und bekräftigt der Bundestag die Forderungen,
    die er bereits im Jahre 2005 im Rahmen eines interfraktionellen Antrags
    (Drs. 15/4403) für die Wiederherstellung der Rechtssicherheit für
    Softwareentwickler erhoben hat. 
    Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
  
- zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerkes im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen;
- sicherzustellen, dass Softwarelösungen auf dem Gebiet der reinen Datenverarbeitung, der softwarebasierten Wiedergabe von Informationen und von programmgestützten Steuerungsaufgaben ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt wird;
- Nutzungs- und Verbotsrechte für softwarebasierte Lösungen weiterhin urheberrechtlich zu regeln;
- den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung ein elektromechanisches Programmschaltwerk aus drehbaren Walzen, die Steuerungsschaltkreise für einzelne Waschprogrammschritte aktivieren, ersetzen kann;
- das Urheberrecht zu wahren, damit der Softwareentwickler sein Werk auch unter Open Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen kann.
- darauf hinzuwirken, dass die Definition des technischen Beitrags möglichst konkret gefasst und eine Definition des Begriffs „Technik“ aufgenommen wird. Durch die Definition muss sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können; damit soll der patentrechtliche Schutz auf softwareunterstützbare Lehren beschränkt werden, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt;
- darauf hinzuwirken, dass ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg europaweit normiert wird;
- sich dafür einzusetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden;
- sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Entscheidungspraxis der Patentämter, insbesondere des EPA, durchzuführen;
- darauf hinzuwirken, dass Abweichungen in der Erteilungspraxis zwischen dem EPA und den nationalen Patentämtern unterbleiben und Erteilungen von Patenten für softwareunterstützbare Lehren vermieden werden.
10. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?
CDU/CSU: Wir sind beispielsweise dafür, in Schulen und Universitäten sogenannte Serious Games einzusetzen. Hier ist zu überlegen, ob dies nicht auch unter freien Lizenzen geschehen kann.
FDP: Wir wollen vor allem im Bildungsbereich mehr auf Freie Software setzen. Dazu gehört zum einen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule mehr an das Programmieren herangeführt werden, beispielsweise durch spezielle Kurse und Arbeitsgemeinschaften. Weiterhin gehört dazu, dass bei Anschaffung von neuen Lernmitteln darauf geachtet wird, dass diese plattformunabhängig eingesetzt werden können. Nur so können bereits frühere Abhängigkeiten von bestimmten Systemen vermieden werden.
Freie Wähler: Als IT-Beauftragter der FREIEN WÄHLER bin ich dabei, eine Initiative vorzubereiten, die sich mit der Bereitstellung von Software und Dienstleistungen im kommunalen Bereich beschäftigt. Zielstellung ist es, ein Angebotspaket zu entwickeln, welches am Markt klare preisliche Vorteile gegenüber lizensierten Modellen bietet. Über unsere kommunale Verankerung könnten wir dieses dann den einzelnen Gemeinden vorstellen.
Die Grünen: Neben einer konsequenten Ausschreibepraxis für von öffentlichen Geldern finanzierter Software, die Etablierung von offenen Standards und Schnittstellen auch für private Stellen, möchten wir als GRÜNE das allgemeine Bewusstsein für und den souveränen Umgang mit freier und offener Software stärken. Ein breiter und kompetenter Umgang mit freier und offener Software stärkt die Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger und ihre Selbstbestimmung als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Zuge der Diskussion um Datensicherheit und sogenannte Bedrohungen durch "Cybercrime", einen Begriff, den wir selbst aufgrund seiner Unklarheit ablehnen, haben wir immer wieder auf den Nutzen freier und offener Software und eine durch ihren Einsatz verringerte Vulnerabilität hingewiesen. Vor diesem Hintergrund haben wir auch darauf hingewiesen, dass wir die Rückabwicklung wichtiger Leuchtturmprojekte in diesem Bereich für höchst kontraproduktiv halten. Zudem haben wir als GRÜNE versucht, mit gutem Beispiel voranzugehen und haben den Quellcode der von uns in dieser Legislatur entwickelte Bürgerbeteiligung Software "betatext" der Allgemeinheit zu weiteren Verwendung zur Verfügung steht.
Die Linke: Ja, vorrangig in einem übergeordneteren Rahmen: DIE LINKE. will Commons basierte, selbstverwaltete, nichtkommerzielle und öffentliche Alternativen zu Mainstream-Angeboten in Form von freier Software, offenen Technologien sowie dezentralisierten Infrastrukturen, aber auch unabhängigen Blogs und selbstbestimmten sozialen Medien fördern. Wir wollen weiter diskutieren, wie Formen von bedarfsorientierter, demokratisch organisierter und solidarischer Produktion und Nutzung unterstützt werden können und welche Bedeutung den Commons und der Gemeingüterwirtschaft – wozu wir auch freie Software zählen – dabei zukommt. Finanzierungsvorschlägen, dazu einen Teil der Rundfunkbeiträge umzuwidmen, stehen wir positiv gegenüber.
Die Piraten: Wir werden uns auf europäischer und internationaler Ebene für die Verwendung und Festschreibung offener Standards und freier Software einsetzen. Wirtschaftspolitik spielt sich zunehmend international ab. Dies macht eine zumindest europaweit verbindliche Regelung zugunsten offener Standards notwendig.
SPD: Ohne Freie Software (häufig auch
  als Open Source Software bezeichnet) wäre das heutige Internet undenkbar.
  Viele Web-Projekte sind nur möglich, weil Software vorhanden ist, die
  weiterverwendet und weiterentwickelt werden durfte. Freie Software bietet dem
  Nutzer einige Rechte, beispielsweise die beliebige Nutzung, Modifikation und
  Weitergabe der Software. Software unter freien Lizenzen hat oftmals weniger
  Fehler als proprietäre Software und der Einsatz ist in der Regel
  kostengünstiger als der proprietärer Konkurrenzprodukte. Allerdings gibt es
  nicht in jedem Bereich entsprechende Alternativen, beispielsweise bei
  spezialisierter Branchensoftware. 
 
  
  Notwendig sind offene Standards, die eine Lizenzierung ohne Restriktionen und
  Lizenzgebühren ermöglichen (siehe auch Antwort zu SAGA). Denn nur damit ist
  es möglich, diese Standards auch in Freier Software zu implementieren –
  andernfalls bleiben diese proprietärer Software vorbehalten und können u.U.
  nicht ohne weiteres beispielsweise in Linux genutzt werden.
  Aus unserer Sicht muss die öffentliche Verwaltung verstärkt auf Freie
  Software setzen. Neuentwicklungen sollten zudem plattformunabhängig (siehe
  auch Antwort zu Elsterformular) sein, also unter verschiedenen
  Betriebssystemen laufen, so dass hier zukünftig die enge Bindung an einen
  einzelnen Hersteller entfallen kann. Zudem sprechen wir uns für eine
  weitestgehende Gerätehoheit aus: So sollen Nutzerinnen und Nutzer das Recht
  haben, auf ihrer Hardware beliebige Software zu installieren. Um Freie
  Software benutzerfreundlicher zu machen, schlagen wir zudem vor, Fördermittel
  für Usability-Analysen und die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit bei
  ausgewählten Projekten bereit zu stellen.
  In der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft haben wir
  entsprechende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die allerdings oft keine
  Zustimmung der Regierungskoalition fanden und von daher als Sondervotum
  eingebracht wurden.
Generelle Antworten
Die Grünen: (Einleitung bei den Antworten) Als GRÜNE rücken wir seit langem Wirtschaftsmodelle in den Fokus, die sich unserem Ziel einer offenen Wissensgesellschaft besonders verpflichtet fühlen. Open Business Modelle und sozial-ökologische Geschäftsideen setzen auf den Ansatz des Teilens, der Offenheit und des Miteinanders und tragen somit außerordentlich zu einem Wohlstandsgewinn für alle bei. Die Zeit der Abschottung muss überwunden werden. Wir streiten für Offenheit statt Patentkriege und unterstützen freie und offene Software (FOSS) auf allen Ebenen, da die Nutzung entsprechender Angebote auch ein politisches Statement für Offenheit und gegen Monopole ist. Für unsere Internetwirtschaft sollten daher die Rechte der NutzerInnen besonders im Fokus stehen. Datenschutz und gelebte VerbraucherInnenrechte sind hierbei ganz zentrale Punkte. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher für offene Standards, die ein reibungsloses Zusammenspiel verschiedener Software (Interoperabilität) ermöglichen und ein Verbot von Softwarepatenten ein. Wir lehnen die Patentfähigkeit von softwarebezogenen Lösungen ab. Dies gilt für Software, softwarebasierte Verfahren sowie für neue Eigenschaften von Computern, wenn diese augenscheinlich nur durch ein neues Programm bewirkt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Urheberrechte der ProgrammiererInnen vor der wirtschaftlichen Entwertung durch Patentansprüche Dritter geschützt werden. Wir fordern daher, die Erteilung von softwarebezogenen Patenten zu verbieten, sowie ihre rechtliche Durchsetzbarkeit im Verletzungsprozess zu unterbinden.