Hessen (Deutschland) - Landtagswahl 2013
Antworten der Parteien
Vorbemerkung: die Landesverbände der FDP und der Linken haben uns die gleichen Antworten wie die jeweilige Bundespartei zu unserer Bundestagswahl-Befragung geschickt.
Update: Nach Veröffentlichung der Wahlprüfsteine antwortete uns die SPD Hessen. Sie ging davon aus, dass wir die Antworten der Bundesebene auch für Hessen verwenden und hatte die Anfrage als erledigt gesehen. Da bei dem Thema keine inhaltlichen Differenzen zur SPD auf Bundesbene bestehen, bat sie uns, die Positionen der Bundes-SPD nachträglich auch als Positionen der Hessen-SPD in die Übersicht zur Landtagswahl aufzunehmen.
1. Sollte Ihrer Meinung nach durch die von öffentlicher Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich Freie Software sein, da sie von der Allgemeinheit finanziert wurde? Wenn ja: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen planen Sie diese Forderungen bei einer Regierungsbeteiligung umzusetzen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab, dass diese Software wieder der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt wird?
CDU: Die öffentliche Hand nutzt i. d. R. auf dem Markt verfügbare Software, dazu gehören Freeware, Open Source und lizenzpflichtige Software. Für hoheitliche Aufgaben wird z. B. bei Steuer, Polizei, Kultus oder Justiz in Zusammenarbeit der öffentlichen Körperschaften eigene Software entwickelt. Grundsätzlich sollte Software, die weder aus lizenzrechtlichen oder hoheitlichen Gründen entwickelt wurde auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht auch für FSFE interessanter ist die freie Nutzung von Daten im Sinne von Open Data, sofern keine rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen.
FDP: Die FDP Hessen begrüßt grundsätzlich die Förderung von offenen Standards und freier Software durch staatliche Stellen. Bei Ausschreibungen muss daher darauf geachtet werden, dass durch genaue Prüfung der jeweiligen Bedürfnisse und durch eine Total Cost of Ownership - Analyse sichergestellt wird, dass sowohl proprietäre als auch Freie Software mit in die Auswahl einbezogen wird. Dabei ist auf die Erfahrungen anderer Freier Software Projekte der öffentlichen Verwaltung zurückzugreifen, um eine möglichst rasche Umsetzung zu erreichen.
Die Grünen: Die Nutzung
Offener und Freier Software und Standards ist sinnvoll, da sie durch ihre
freie Verfüg- und Veränderbarkeit große gesellschaftliche
Innovationspotentiale birgt und zudem zu einer Kostenersparnis führen kann.
Sie leistet, durch den freien Zugang einen wichtigen Beitrag zur Stärkung
technischer/informatischer Kompetenzen und trägt zur Vermeidung einer
digitalen Spaltung bei. Daher sprechen sich die hessischen GRÜNEN dafür
aus, die Nutzung offener und freier Software zu verstärken. Dies gilt im
Besonderen für die Fälle, in denen Software im öffentlichen Auftrag
finanziert und produziert wird.
Es ist bedauerlich, dass in vielen Behörden dieses Landes überwiegend
proprietäre Software eingesetzt wird. Wir halten es aber für besonders
wichtig, Freie und Offene Software und Standards nicht gegen Widerstand zu
erzwingen, sondern überall dort wo sie sinnvoll einsetzbar sind zu
ermöglichen. Das bedeutet, dass es uns vor allem darauf ankommt jene Hürden
abzubauen, die bisher gegen eine Nutzung sprechen. Denn auch wenn Vieles
dafür spricht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung
müssen auch überzeugt und für das Produkt gewonnen werden.
Als Landesverband unterstützen wir die Beschlüsse des GRÜNEN Wahlprogramms
für die Bundestagswahl 2013. Danach sollte im öffentlichen Bereich freie
und offene Software bei gleicher Eignung den Vorrang genießen, sofern das
vergaberechtlich möglich ist.
Die hessischen GRÜNEN stehen grundsätzlich für einen offenen Dialog und den
werden wir auch zu diesem Thema gerne führen. Wir sind davon überzeugt,
dass der verstärkte Einsatz Freier und Offener Software ein wichtiges
Anliegen ist und möchten dieses Thema in Hessen engagiert in die politische
Debatte einbringen.
Die Linke: Da davon auszugehen ist, dass sich die öffentliche Hand für selbst beauftragte Inhalte und auch Software in der Regel exklusive Nutzungsrechte sichert, sollte diese Software aus unserer Sicht unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Wir wollen insgesamt zum Umgang mit Werken und Content, die von öffentlichen Stellen exklusiv beauftragt und für diese hergestellt werden, einheitliche Strategien schaffen. Diese sollte grundsätzlich die Lizenz- und Rechtepolitik auf „open“ stellen und eine freie Nutzung ermöglichen. Die Einheitlichkeit einer solchen Policy würde eine Nachnutzung durch kommerzielle oder private Akteure deutlich erleichtern.
Die Piraten: Ja, Software die durch die öffentliche Hand erstellt oder beauftragt und finanziert wird, soll der Allgemeinheit auch uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Dazu möchten die hessischen Piraten die Ausweitung der Gemeinfreiheit von amtlichen Werken im Urheberrechtsgesetz unterstützen, die Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien entsprechend anpassen und ein umfangreiches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz in Hessen einführen, damit öffentlich erstellte oder beauftragte Software, Dokumentation und sonstige Unterlagen der Öffentlichkeit gemeinfrei zur Verfügung steht. Nachweise: Urheberrechtsgesetz - Änderungen und Begründungen, Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten.
SPD: Open Source, offene Standards und freie Software leisten einen wichtigen Beitrag für sichere, stabile, interoperable – und auch kostengünstige – Softwarelösungen. Daher wollen wir in Staat und Verwaltung verstärkt auf Open Source Software und auf offene Standards setzen. Dies wird nicht in jedem Einzelfall möglich sein, aber von der öffentlichen Hand finanzierte Software soll, soweit es geht, als Freie Software auch wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
2. Das Elsterformular zur elektronischen Steuererklärung existiert seit Jahren für das freie Betriebssystem GNU+Linux sowie für Apple Mac OSX, da es mit dem freien Cross-Platform-Framework Qt entwickelt wurde. Allerdings wird es zurückgehalten und Apple- und GNU+Linux-Nutzer werden auf die fehleranfällige und unsichere Java-Lösung Elsteronline verwiesen. Wie ist ihre Position dazu?
CDU: Grundsätzlich sollten alle über Portale bereitgestellten Programme für Bürger und Wirtschaft unabhängig vom Device zur Verfügung gestellt werden, es sei denn es sprechen sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Gründe dagegen. Dies gilt auch für ELSTER.
FDP: Dass keine plattformunabhängige Version von ElsterFormular zugänglich ist, bedauern wir sehr. Schließlich haben sich die FDP-Vertreter in der Projektgruppe Interoperabilität, Standards und Freie Software der Enquetekommission Internet und digitale Gesellschaft auch sehr dafür eingesetzt, dass eine dementsprechende Handlungsempfehlung aufgenommen wird. So heißt es in Handlungsempfehlung Nr. 4: „Insbesondere dann, wenn die Software zur Interaktion mit Bürgerinnen und Bürgern oder aber Unternehmen zur Anwendung kommen soll, sollte auch eine Plattformneutralität gewahrt bleiben, um eine möglichst große Teilhabemöglichkeit zu gewährleisten.“ Die Plattformunabhängigkeit des ElsterOnline Formulars ist gewahrt, eine sichere Alternative zur aktuellen Java-Lösung soll bis August 2013 online sein (siehe Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Steuern). Diese Bemühungen begrüßen wir wiederum sehr.
Die Grünen: Die elektronische
Steuererklärung ist eine wichtige Errungenschaft. Durch die Software wird
den Bürgerinnen und Bürgern das Ausfüllen ihrer Steuererklärung deutlich
vereinfacht. Die eigene Steuererklärung ausfüllen zu können und vielleicht
auch besser zu verstehen, ist ein nicht zu unterschätzendes Gut.
Das zeigt exemplarisch, wie wichtig die digitale Dimension der
Verwaltungsreform ist. Durch die Fortschritte auf diesem Gebiet werden
Menschen dazu befähigt, sich direkter als vorher mit den Fragen des
Gemeinwesens auseinanderzusetzen. Dass ist aber nur dann wirklich
hilfreich, wenn diese Möglichkeit auch allen Bürgerinnen und Bürgern
offensteht und nicht nur denen, die das vermeintlich „richtige“
Betriebssystem nutzen. Dies ist derzeit aber leider der Fall. Die auf der
Programmiersprache JAVA basierende Alternative ist für uns kein adäquater
Ersatz für eine vom Betriebssystem unabhängige Lösung, da gegen sie massive
Sicherheitsbedenken bestehen. Die GRÜNEN sprechen sich dafür aus, dass es
auch den Nutzern von MacOSX sowie freier und offener Betriebssysteme
möglich sein muss, gefahrlos die Funktionen des Elster-Formulars nutzen zu
können.
Die Linke: Die elektronische Abgabe der Steuererklärung muss plattformunabhängig möglich sein. Nutzerinnen und Nutzer dürfen durch die Steuerverwaltung nicht zur Verwendung oder gar Kauf ausgewählter Betriebssysteme gezwungen werden. Dies umso mehr, als die elektronische Übermittlung bereits heute für eine Reihe von Steuerklärungen verpflichtend vorgeschrieben ist. Die alternative Weblösung ElsterOnline bietet dazu keinen Ersatz, zumal nur bestimmte PC-Konfigurationen (Betriebssysteme, Browser) unterstützt werden und die Verwendung der Java-Laufzeitumgebung Sicherheitsprobleme birgt. Die Bereitstellung des Elster-Formulars lediglich für Microsoft Windows und das Zurückhalten von GNU-Linux- und Mac OS X-Versionen durch das für die Entwicklung von Elster federführende Bayerische Landesamt für Steuern aus vermeintlich wirtschaftlichen Erwägungen ist inakzeptabel.
Die Piraten: Die Entwicklung der Elster-Software unter Federführung des bayrischen Finanzministeriums kostet unnötig Steuergeld, ist technisch ungenügend umgesetzt und verfügt über keinen brauchbaren Support. Es wäre zielführend, die Schnittstellen zu den Elster-Servern offen zu legen, um jedem Anbieter die Möglichkeit zu geben, eigene Lösungen zu entwickeln. Die bestehende Software sollte nicht mehr weiterentwickelt und quelloffen zur Verfügung gestellt werden.
SPD: Begründet wurde dies in der
Vergangenheit vor allem mit verwaltungsökonomischen Argumenten,
insbesondere mit Blick auf die Berücksichtigung des Grundsatzes der
wirtschaftlichen Verwendung von Steuermitteln. Mit Blick auf die
Anwendergruppe wurde die Software Elsterformular zunächst vor allem für die
Windows-Betriebssysteme entwickelt, um schnell eine größtmögliche
Zielgruppe zu erreichen.
Im Hinblick auf die Nutzungsmöglichkeit
durch andere Betriebssysteme haben die Finanzministerien der Länder und des
Bundes wiederholt beschlossen, dass aufgrund der geringeren
Marktverbreitung von Mac- und Linux-Desktop-Betriebssystemen eine
kostenlose Version von Elster-Formular für diese Betriebssysteme nicht
wirtschaftlich sei und deshalb aus Kostengründen nicht bereitgestellt
werde. Das Elster-Online-Portal sei allerdings auch mit Linux und Mac OSX
lauffähig.
Dieser gegenwärtige Zustand und die Bindung an einen
einzigen Betriebssystemhersteller ist nicht akzeptabel. Gegenwärtig wird
zudem nach Lösungen gesucht, welche die Nutzung des Elster-Online-Portals
auch ohne Java zulassen. Wenn die Politik es ernst meint, verstärkt auf
Open Source und Freie Software setzen zu wollen, dann muss sie auch im
Bereich der Steuerverwaltung entsprechende plattformunabhängige Ansätze
unterstützen. Daher werden wir uns dafür einsetzen, entsprechende Software
auch für alternative Betriebssysteme bereitzustellen.
3. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in manchen Fällen bei beauftragten Softwareentwicklungen öffentlicher Einrichtungen diese nicht sämtliche Nutzungsrechte (Zugriff auf den Quellcode, das Recht, die Software selbst oder durch Dritte weitzuentwickeln, das Recht die Software an andere Weiterzugeben) besitzen; etwas, das für einen privatwirtschaftlichen Auftraggeber vollkommen inakzeptabel wäre?
CDU:In einem marktwirtschaftlichen System ist der Grad an Rechten der an einem Produkt eingeräumt wird Gegenstand individueller Vereinbarungen, dies ist auch der Fall in Vergabeverfahren der öffentlichen Hand. Es gibt in den möglichen unterschiedlichen Formen der Vertragsgestaltung keine Unterschiede zur Privatwirtschaft.
FDP: Grundsätzlich gilt unabhängig vom Lizenzmodell, dass es hilfreich ist, alle Möglichkeiten zu haben, eine Software selber weiter zu entwickeln oder auf Sicherheitsaspekte hin überprüfen zu können. Das macht unabhängig vom Hersteller und bietet Planungssicherheit und Freiheit bei der Dienstleisterwahl. Gerade im Bereich sensibler Software, wie zuletzt beim Staatstrojaner, hat sich gezeigt, wie wichtig der Zugriff auf den Source Code ist.
Die Grünen: Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass Softwareentwicklungen für öffentliche Einrichtungen grundsätzlich sämtliche Nutzungsrechte beinhalten müssen, sofern das vergaberechtlich möglich ist.
Die Linke: DIE LINKE hält dies für problematisch, insbesondere dann, wenn aus diesem Verzicht vermeidbare Folgekosten resultieren. Der Staat als Auftraggeber muss hier seine Verfügungshoheit sicherstellen und im Sinne der Allgemeinheit nutzen.
Die Piraten: Die PP setzt sich dafür ein das steuerfinanzierte Entwicklungen d.h. auch Software dem Steuerzahler zur Verfügung gestellt wird. Daraus folgt, das auch der Quellcode der Software dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Zudem ist es ein leichtes und sollte selbstverständlich sein, dieses vertraglich, wie in der Privatwirtschaft üblich, abzusichern.
SPD: Öffentliche Einrichtungen
sollten sich bei der Beauftragung von Softwareentwicklungen sämtliche
Nutzungsrechte einräumen lassen – auch den Zugriff auf den Quellcode –,
nicht zuletzt auch um die Weiterentwicklung sicherzustellen sowie aus
Kostengründen. Notwendig wäre ein ressortübergreifender und abgestimmter
Ansatz und eine grundsätzliche Lizenzierung unter freien Lizenzen oder eine
GPL-Lizenzierung.
Es ist sicher im privaten wie auch im öffentlichen
Bereich nicht immer zwingend, dass man bei allen Softwareanwendungen den
Zugriff auf den Quellcode haben muss, um diese nutzen zu können. Der
Quelltext ist allerdings beispielsweise im Sicherheitsbereich zwingend.
Nicht hinnehmbar ist es, dass – wie es bis Ende 2012 geschehen ist ‑
Behörden Software in sensiblen Bereichen wie beispielsweise zur
Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) einsetzen, ohne zu
wissen, was die Software eigentlich macht und welche Funktionalitäten
aktiviert bzw. deaktiviert werden können.
Der Chaos Computer Club
(CCC) hat eine solche behördliche Überwachungssoftware analysiert und
festgestellt, dass die Software über weitaus mehr Funktionen verfügte, als
es der zugrunde liegende richterliche Beschluss zur Durchführung einer
Quellen-Telekommunikationsüberwachung vorsah. Außerdem enthielt die
Software massive Sicherheitslücken. Unabhängig von der Frage, ob es möglich
ist, die technischen und rechtlichen Absicherungen der
Quellentelekommunikationsüberwachung verfassungskonform sicherzustellen,
ist der Zugriff auf Quellcodes in derart sensiblen Bereichen unabdingbar.
4. Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks, ...) sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herumtragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass in unserer Gesellschaft diese neuen Werkzeuge sich im Sinne der Anwender nutzen lassen?
CDU:Im Rahmen der anstehenden Novelle der Europäischen Datenschutzrechtsverordnung ist darauf hinzuwirken, dass unser bestehendes hohes Datenschutzniveau in Europa gewahrt wird und auch gegen Interessen von Drittstaaten abgesichert wird. Des Weiteren dienen anzustrebende nationale gesetzliche Regelungen dazu den Verbraucher bzw. Nutzer weitgehend zu schützen, ihm aber auch alle Freiheitsgrade der individuellen Nutzung zu ermöglichen. Für die Nutzung des Cyberraums bedarf es der gleichen Rechte und Pflichten wie des realen Raumes.
Auf die sich ständig ändernden Anforderungen im Umgang mit Hard- und Software im Internet muss auch im Rahmen der schulischen Ausbildung verstärkt eingegangen werden. Staatliche Instanzen sollten privaten Instanzen im Bedarfsfall beim „Fraud-Management“, der Prävention, Aufdeckung und Aufbereitung, behilflich sein.
FDP: Die Leistung der mobilen Geräte von heute war noch vor wenigen Jahren nur schwer vorstellbar und ermöglicht uns die Nutzung von immer neuen und innovativen Anwendungen. Gleichwohl halten wir es für nötig, dass sich die Nutzer verstärkt mit weniger bekannten und manchmal unerwünschten Fähigkeiten ihrer Geräte auseinandersetzen. Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch hier für einen mündigen Bürger und Verbraucher ein, der sich auch im digitalen Bereich kompetent mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen kann. Wir Liberale betonen stets, dass es gerade im Bereich Internet und IT besser ist die Chancen zu beleuchten als, wie allzu oft, nur über Risiken zu sprechen. Diese Haltung haben wir besonders in die Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ eingebracht, die z.B. die Ausstattung von Schülern mit mobilen Endgeräten fordert.
Die Grünen: Die vielseitigen
Möglichkeiten mobiler Endgeräte sind Segen und Fluch zugleich. Sie bieten
eine Vielzahl neuer und hilfreicher Funktionen, doch um diese auch
verwenden zu können, müssen die Nutzer oft unfreiwillig oder unbewusst eine
große Menge persönlicher Daten einem privaten Unternehmen anvertrauen. Die
Weitergabe persönlicher Daten birgt nach Ansicht der hessischen GRÜNEN
viele Risiken und sollte nur nach einer bewussten und aufgeklärten
Entscheidung des Nutzers möglich sein.
Der Datenschutz ist seit jeher ein zentrales grünes Anliegen, dass wir auch
und gerade im Netz immer vehement vertreten haben. Die
GRÜNE Fraktion im Hessischen Landtag hat im Januar diesen Jahres ein
netzpolitisches Konzeptpapier veröffentlicht, in dem der Bereich
Datenschutz einen großen Raum eingenommen hat. Darin fordert die GRÜNE
Landtagsfraktion, dass die Voreinstellungen solcher Geräte die höchst
möglichen Sicherheitsstandards erfüllen müssen (Privacy by Design &
Privacy by Default) und spricht sich für eine Klagebefugnis von
Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen aus.
Zentral bei allen Fragen des Datenschutzes ist für die hessischen GRÜNEN
aber auch die Medienkompetenz. Der Schlüssel zu einem verantwortlichen und
selbstständigen Umgang mit Netzen und digitalen Medien liegt insbesondere
in einer Stärkung der Medienkompetenz in allen Altersgruppen. Alle Medien
bergen Potenziale, die eine eigenständige Lebensführung unterstützen, aber
auch behindern können. Medienkompetenz bedeutet, sein eigenes Handeln im
Netz und seine Konsequenzen richtig einzuschätzen. Eine solche bewusste
Nutzung des digitalen Raumes ist der beste Daten- und Verbraucherschutz.
Zugleich ist Medienkompetenz die Fähigkeit, Produktion und Funktionsweise
der Medien zu verstehen und ihre Motivation einschätzen zu können. Von
zentraler Bedeutung ist, dass das richtige Verhalten im Internet schon früh
in der Schule thematisiert wird. Denn viele Kinder und Jugendliche wachsen
von Anfang an mit digitaler Technik auf.
Die Linke: Wir setzen uns ein für datenschutzfreundliche Technik („Privacy by Design“), für datensparsame Grundeinstellungen („Privacy by Default“) bei Webdiensten, Smartphones, Tablet- Computern und Apps sowie für das Recht, die eigenen Daten „mitzunehmen“ (Datenportabilität) oder zu löschen. Dazu müssen allerdings die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Souveränität der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten gewährleisten. Hier ist in erster Linie an einen effektiven Datenschutz zu denken, dessen Nichtbeachtung durch die Unternehmen zu sanktionieren ist. Dazu gehört aber auch, Nutzerinnen und Nutzer verstärkt im Umgang mit ihren eigenen Daten zu sensibilisieren. Viele nehmen diese gar nicht als wertvolles Gut wahr und geben ihre Daten viel zu leichtfertig frei.
Die Piraten: Die Möglichkeit, am eigenen Gerät zu tüfteln, und das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme müssen sichergestellt werden. So sollte ein Anwender ohne Hindernisse freie Software auf seiner Hardware installieren können. Techniken wie SecureBoot sehen wir kritisch, denn nur durch offene und freie Software kann der Nutzer nachvollziehen, was mit seinen Daten geschieht.
SPD: Mit der Digitalisierung der
Gesellschaft einher gehen erhebliche Chancen und Potenziale, aber auch
einige Risiken. So sieht sich insbesondere das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung vor besonderen Herausforderungen. Das Datenschutzrecht
muss umfassend modernisiert werden, damit es auf die Herausforderungen der
allgegenwärtigen Digitalsierung reagieren kann. Die vielen
Datenschutzskandale zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im
digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir
brauchen einheitliche europäische Regelungen auf hohem Niveau und mit
Durchsetzungskraft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative auf
europäischer Ebene zur europaweiten Modernsierung des Datenschutzrechtes.
Vorgesehen ist damit eine Ausweitung des Anwendungsbereiches, so dass auch
international agierende Unternehmen wie Google und Facebook erfasst werden,
wenn sie Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger erheben oder
verarbeiten. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und
Bürger und auch für Unternehmen. Zu begrüßen sind bei dem vorgelegten
Entwurf die klare Stärkung des Einwilligungserfordernisses, das sogenannte
Recht auf Vergessenwerden, die Verankerung von nutzerfreundlichen
Konstruktionen (privacy by design/by default) und das Recht der
Datenportabilität.All diese Maßnahmen stärken den Schutz der Nutzerinnen
und Nutzer erheblich. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen jederzeit die
Kontrolle haben, welche Daten an wen für welche Zwecke übertragen werden.
5. Stimmen Sie dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ zu? Wenn nein, warum? Wenn ja, was werden sie unternehmen, damit die Forderungen aus dem Eckpunktepapier eingehalten werden?
CDU: Dem Eckpunktepapier der
Bundesregierung von 2012 stimmen wir zu. Die Umsetzung vor allem in den
öffentlichen, sicherheitsrelevanten Bereichen kann durch Vergabeverfahren
beschleunigt werden, sofern sie mit dem europäischen Wettbewerbs- und
Vergaberecht im Einklang stehen.
„Die Bundesregierung fordert
Hersteller von „Trusted Computing“-Geräten und Komponenten (sowohl Software
als auch Hardware) nachdrücklich auf, auch für den privaten Bereich solche
Geräte und Komponenten anzubieten, die dem Eigentümer jederzeit die volle
Kontrolle über das „Trusted Computing“-Sicherheitssystem einräumen.“ Dem
kann zugestimmt werden. Eine entsprechende Nachfrage aus dem privaten
Bereich wird über den Erfolg entscheiden.
FDP: Die FDP begrüßt das „Eckpunktepapiere der Bundesregierung zu ‚Secure Boot‘ und ‚Trusted Computing‘. Die Nutzer müssen die volle Kontrolle über ihre Geräte haben und eine bewusste und informierte Entscheidung über die Kontrolle treffen können. Die Möglichkeit der Rechteabgabe an Dritte erfordert unbedingt die klare und umfassende Information des Nutzers. Wir werden sicherstellen dass Nutzer eine informierte Entscheidung über ihre Geräte treffen können.
Die Grünen: Da bei dieser
Frage nach einer konkreten bundespolitischen Positionierung gefragt ist,
verweisen wir hierzu auf die Position der GRÜNEN Bundespartei aus der
Beantwortung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl.
Danach begrüßen
die GRÜNEN grundsätzlich die Intention, die Gerätehoheit der Nutzerinnen
und Nutzer zu stärken. Allerdings hat die Bundesregierung hier keine
konsequente Festlegung erreicht, noch mit der Umsetzung tatsächlich
angefangen und bisher auch nicht klären können, wie dies mit der
großflächigen Bindung an Microsoftdienste umgesetzt werden soll.
Die Linke: Mit der Implementierung von Secure Boot werden die Eigentümer von IT-Geräten in der Möglichkeit beschränkt, unabhängig und vollständig die Kontrolle über Inhalte und Anwendungen auszuüben. Das hat zur Folge, dass Gerätehersteller beispielsweise die nutzerseitige Installation von alternativen Betriebssystemen wie Linux verhindern können. DIE LINKE begrüßt daher die Forderung des Eckpunktepapiers zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“, nach der es die Geräteeigentümer sind, die über die vollständige Kontrolle ihrer Geräte verfügen müssen. Einer Delegation dieser Kontrolle an Dritte aus Gründen der IT- Sicherheit soll daher eine bewusste und informierte Einwilligung der Geräteeigentümer vorausgehen. Aus diesem Grund wollen wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die sicherstellt, dass Kunden vor dem Kauf eines Gerätes klar feststellen können, welchen Einschränkungen dieses unterliegt.
Die Piraten: Die genannten Forderungen sind für uns sehr wichtig, Eigentümer müssen die vollständige Kontrolle über ihre Geräte haben und dürfen nicht durch künstliche Schranken , Opt-In statt Opt-out sowie Forderungen zur Transparenz und Offenheit der Technik. Wir möchten uns in den gemeinschaftlichen Arbeitsgruppen der Länder und des Bundes für entsprechende Standards im KRITIS-Bereich einsetzen und uns im Bundesrat für Gerätehoheit des Eigentümers einsetzen.
SPD: Mit dem Eckpunktepapier der
Bundesregierung zu „Trusted Computing“ und „Secure Boot“ wird der Versuch
unternommen, die Potenziale von Trusted-Computing Lösungen für die Erhöhung
des Niveaus der IT-Sicherheit auf IT-Plattformen von Unternehmen,
öffentlicher Verwaltung und Privatanwendern zu nutzen und gleichzeitig dem
Geräte-Eigentümer die vollständige Kontrolle seiner Geräte sicherzustellen.
Die in dem Eckpunktepapier formulierten Vorgaben sind grundsätzlich zu
begrüßen. So kann „Trusted Computing“ auf der einen Seite einen wichtigen
Beitrag zur Erreichung der IT-Sicherheitsziele Vertraulichkeit, Integrität,
Verfügbarkeit und Authentizität leisten. Gleichzeitig muss der
Geräte-Eigentümer aber die vollständige Kontrolle (Steuerbarkeit und
Beobachtbarkeit) der gesamten „Trusted Computing“-Sicherheitssysteme seiner
Geräte haben.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass bei der Auslieferung von
Geräten „Trusted Computing“-Sicherheitssysteme deaktiviert sind
(„Opt-in“-Prinzip) und auch später wieder deaktiviert werden können. Die
Transparenz der Systeme muss vollumfänglich gegeben sein, die Standards
müssen offen und frei verfügbar und die Interoperabilität muss gewahrt sein
– um nur einige wichtige Eckpunkte aufzugreifen. Diese Vorgaben sind in dem
Eckpunktepapier der Bundesregierung enthalten, weitgehend offen ist jedoch
die Frage, wie die Einhaltung dieser „Trusted-Computing“-Vorgaben
durchgesetzt werden soll. Hier ist eine Initiative auf europäischer Ebene
unabdingbar, damit diese Vorgaben nicht nur eine politische
Willenserklärung bleiben, sondern tatsächlich eingehalten werden.
6. Unterstützen Sie die derzeitige Position der Bundesregierung aus SAGA zu IT-Standards, die zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren erfordert. Wenn ja, wie werden sie diese Forderung umsetzen? Wenn nein, was werden Sie tun?
CDU: Der in SAGA vorgegeben Förderung der Offenen Standards kann zugestimmt werden. Dort wo es entsprechende Angebote gibt, die kompatibel und wirtschaftlich sind, werden Open Source-Produkte bereits eingesetzt. Dies gilt auch für künftige Beschaffungen.
FDP: SAGA ist für die Bundesverwaltung bei der Auswahl ihrer Informationstechnologien verbindlich. Wir Liberale unterstützen dies, denn es verfolgt unter anderem die für die Auswahl von Software essentiellen Ziele der Wirtschaftlichkeit, Offenheit und Interoperabilität. Wir unterstützen die Position der Bundesregierung und werden uns weiter mit Nachdruck für freien Wettbewerb einsetzen. Dazu gehört auch eine gebührenfreie Lizenzierung.
Die Grünen: Die Position der
Bundesregierung zu IT-Standards ist nicht Gegenstand der hessischen
Landespolitik. Wir verweisen daher in dieser Frage auf die Position der
GRÜNEN Bundespartei. Die Bundespartei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt zu
dieser Frage in der Beantwortung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl
2013:
Grundsätzlich begrüßen wir europäische und deutsche
Standardisierungssysteme, die zum Ziel haben, die reguläre Nutzung von
de-facto-Standards und nicht nur von internationalen Normen zuzulassen. Die
Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards im Softwarebereich
erfordert eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren. Auch im
Rahmen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die
sich intensiv mit dieser Problematik in einer eigenen Projektgruppe
auseinandergesetzt hat, haben wir uns dafür ausgesprochen, dass sich die
öffentliche Verwaltung zur Förderung der Interoperabilität und
Zukunftsfähigkeit ihrer IT-Systeme konsequent auf den Einsatz offener
Standards verpflichtet, um bei der Weiterentwicklung der Systeme nicht von
den Interessen einzelner Marktteilnehmer abhängig zu sein. Eine solche
Abhängigkeit gegenüber wenigen großen Anbietern sehen wir als durchaus
problematisch an. Daher sollten unseres Erachtens ebenenübergreifend
Mindestanforderungen definiert und Empfehlungen von einzusetzenden
IT-Standards und -Spezifikationen ausgesprochen werden. Grundsätzlich ist
die zwar späte aber richtige Öffnung zu offenen Standards ein richtiger
Schritt und angesichts der vielen de facto Standards, die nicht durch
internationale Normen festgelegt werden, überfällig. Dies ist auch ein
Erfolg der Initiative OpenSAGA.
Die Linke: DIE LINKE befürwortet die Standardisierungsinitiative SAGA, die seit November 2011 in der Version 5 bei der Software-Beschaffung und Software-Entwicklung in der Bundesverwaltung verpflichtend zur Anwendung kommt. Allerdings sehen wir auch, dass restriktions- und lizenzkostenfreie Spezifikationen zur Förderung offener Standards keinen Automatismus zur vermehrten Implementierung von freier Software bedeuten. Hierzu sind der aktive politische Wille und ein initiatives Handeln der Bundesregierung erforderlich.
Die Piraten: Grundsätzlich ist SAGA eine begrüßenswerte Idee. Durch den Termin- und Kostendruck, sowie das Auftragnehmer/Auftraggeber-Modell nach V-Modell XT wird dies in der Praxis oft durchlaufen, da SAGA in der Regel nur bei Neu-Entwicklungen Anwendungen findet. Allerdings kommen quelloffene Standards bei SAGA immer noch zu kurz, da die vielen großen Player (IBM, Software AG, MS, ...) die Standards setzen, die oft nicht frei von Patenten sind.
SPD: Ja, die SPD-Fraktion hat die Bundesregierung seit vielen Jahren aufgefordert, verstärkt auf Offene Standards zu setzen. Eine Lizenzierung ohne Restriktionen und Lizenzgebühren, wie von der Projektgruppe SAGA der Bundesregierung vereinbart, ist zur Förderung des Wettbewerbs durch Offene Standards richtig und wichtig.
7. Manche Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für eine spezielle unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Reader, obwohl es mehrere freie Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt auch auf andere PDF-Betrachter zu verweisen und beispielsweise unsere Textbausteine zu verwenden. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?
CDU: Werbung durch öffentliche Körperschaften für lizenzpflichtige Software sollte ausgeschlossen sein. Allerdings ist i. d. R. Adobe Reader auch lizenzfrei. Welches der vielen lizenzfreien Produkte als Service für das Lesen von PDFs zur Verfügung gestellt wird, obliegt der jeweiligen Behörde. Der Hinweis der Bundesregierung sollte umgesetzt werden.
FDP: Wir Liberale unterstützen den freien Wettbewerb. Dazu gehört auch, dass staatliche Stellen einzelnen Anbietern oder bestimmten Softwarearten keine Wettbewerbsvorteile verschaffen. Hier gilt es, das Bewusstsein bei der öffentlichen Verwaltung dafür zu steigern, dass es auch freie Alternativen gibt, die die Kommunikation mit dem Bürger erleichtern. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass der Migrationsleitfaden der Bundesregierung verstärkt zur Anwendung kommt.
Die Grünen: Aus Sicht der hessischen GRÜNEN sollten Behörden auf ihren Webseiten einen offenen und barrierefreien Zugang anbieten. Das Bewerben bestimmter proprietärer Softwareangebote ist für staatliche Stellen weder angebracht noch technisch notwendig. Alternativen gibt es genug. Wir würden uns daher dafür einsetzen, dass diese Praxis beendet wird, die aus unserer Sicht in den meisten Fällen nicht auf Böswilligkeit sondern mangelnder Information beruht. Die hessischen GRÜNEN gehen daher davon aus, dass man diesen Zustand vor allem durch Bewusstmachung und Aufklärung über die Alternativen wird ändern können.
Die Linke: DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene auf Werbung für unfreie Software verzichten. Stattdessen sollen die Nutzerinnen und Nutzer auf alternative Angebote freier Software hingewiesen werden. Aus Gründen der Praktikabilität und der weiten Verbreitung proprietärer Software sollten Alternativen zunächst zumindest gleichwertig beworben werden. Um einen solchen Umdenkprozess einzuleiten, sind in Politik und Verwaltung das Verständnis für freie Software und eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern. Die Durchführung von Schulungen, die Erstellung und Vermittlung von Best-Practice-Richtlinien sowie die Ausstattung des Kompetenzzentrums Open Source Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Finanzmitteln bilden dazu eine Grundlage.
Die Piraten: Öffentliche Einrichtungen sollten keine Werbung machen noch verlangen, dass unfreie Software genutzt wird. Die Piratenpartei setzt sich für offene Standards und freie Software ein. Das gilt außerhalb von Behörden, aber insbesondere auch für den Einsatz innerhalb von Behörden. Aus Kostengründen, freier Verfügbarkeit und offenen Schnittstellen soll freier Software bevorzugt werden. Soweit als möglich setzt sich die Piratenpartei für die Bevorzugung freier Software ein und aus Gründen den Chancengleichheit, müssen auch Alternativen zu "gängigen" Programmen auf den Behördenseiten aufgeführt werden.
SPD: Das Portable Document Format (PDF) ist ein wichtiger Standard und ein beliebtes Format für den Austausch formatierten Textes und ähnlicher Inhalte. Es ist nicht die Aufgabe von Behörden, Werbung für ein einziges Programm zu machen, zumal es eine Vielzahl von PDF-Versionen gibt, die auf Offenen Standards basieren. Von daher sollten Behörden nicht nur auf einen Anbieter verweisen, sondern auch auf Freie Softwareangebote hinweisen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass es mehrere Alternativen von proprietären und freien Softwareangeboten gibt und sich für eine Version entscheiden. Dies würde zugleich einen wichtigen Beitrag zum Wettbewerb zwischen den Systemen leisten.
8. Immer mehr Unternehmen Missbrauchen die Bezeichnung Freie Software/Open Source um ihre proprietäre Software besser zu vermarkten. Welche Möglichkeiten sehen sie Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor Unternehmen zu schützen, die proprietäre Software unter dem Label "Freie Software" oder "Open Source" vermarkten?
CDU: Die Herausforderung hierbei fällt in den Rahmen des Kaufrechts, somit kann im Falle einer fälschlichen Bezeichnung bestehende zivilrechtliche Ausgleichsansprüche erhoben werden. Aktuell ist die gesellschaftliche Relevanz dieses Problems gering, so dass wir, als politischer Akteur uns nicht gezwungen sehen zu handeln.
FDP: Für uns Liberale sind Verbraucher mündige Bürger, denen alle Informationen an die Hand gegeben werden muss, um eine aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Hierbei stellt Software keine Ausnahme dar. Zukünftig muss klar sein, dass nur die Software, die die vier Grundfreiheiten (1. die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu verwenden; 2. die Freiheit, das Programm zu untersuchen und an die individuellen Bedürfnisse anzupassen; die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar; 3. die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben; 4. die Freiheit, das Programm zu verändern und diese veränderte Version zu veröffentlichen;die Offenlegung des Quellcodes ist dafür unabdingbar) erfüllt, sich auch Freie Software nennen sollte. Einen markenrechtlichen Schutz des Begriffs halten wir hier nicht für sinnvoll. Zum Schluss ist die Bezeichnung eines Produktes eine unternehmerische Entscheidung, die von den Verbrauchern wiederum belohnt oder auch bestraft wird.
Die Grünen: Trotz aller
Bemühungen wie denen des FSFE, sind „Freie Software“ und „Open Source“
keine geschützten oder ausreichend klar definierten Begriffe. Da ihnen aber
ein gewisses Vertrauen entgegen gebracht wird, liegt es nahe, dass auch
einige Unternehmen versuchen, den guten Ruf für ihre Produkte in Anspruch
zu nehmen. Ein wirksamer Schutz vor Missbrauch muss zunächst daraus
bestehen, eine klare und weitgehend anerkannte Definition vorzunehmen und
dieser ein Label zu geben. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat in ihrem bereits
angesprochenen netzpolitischen Konzeptpapier vorgeschlagen, zur
Qualitätssicherung die Einbindung eines einheitlich designten Buttons zur
Aufgabe einer Bestellung zu einer Voraussetzung für den Online-Handel zu
machen. Eine ähnliche Ausgestaltung eines Gütesiegels für wirklich „Freie
Software“ und echtes „Open Source“ wäre aus unserer Sicht daher ebenfalls
sinnvoll.
Aber auch hier gilt, dass vor allem durch die Vermittlung
ausreichender Medienkompetenz dazu beigetragen werden kann, dass
Bürgerinnen und Bürger dazu befähigt werden, zwischen den Angeboten zu
unterscheiden und eine bewusste Entscheidung zu treffen.
Die Linke: Aus unserer Sicht kann gegen ein solches Geschäftsgebaren bereits heute vorgegangen werden. Der Rechtsrahmen wird insbesondere durch die Unionsrichtline über unlautere Geschäftspraktiken bzw. das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorgegeben. Allerdings kann proprietäre Software bekanntlich Open-Source-Software beinhalten, sofern die entsprechenden, strengen Bedingungen eingehalten werden. Wir setzen zudem auf eine Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer und unterstützen mit unserer Politik einen selbstbewussten Umgang mit IT.
Die Piraten: Augenblicklich liegen uns keine Kenntnisse vor, ob und in wie weit hier eine Problematik vorliegt, derer mit der bestehenden Gesetzgebung nicht Einhalt geboten werden könnte.
SPD: Hier muss geprüft werden, ob es sich um irreführende Werbung handelt – dann gibt es bereits nach dem bestehenden Recht Möglichkeiten, sich gegen diese Form des unlauteren Wettbewerbs zu wehren. Wir werden prüfen, ob es hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt, um zu verhindern, dass Anbieter von proprietärer Software aufgrund irreführender Werbung oder falscher Kennzeichnung ihre Produkte unter dem Label Freie Software oder Open Source vermarkten.
9. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden weiterhin Softwarepatente von Patentämtern erteilt und Patentstreitigkeiten auch in Deutschland vor Gericht gebracht. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten und wie planen Sie diese durchsetzen?
CDU: Wenn in Einzelfällen Software im Verstoß gegen geltendes Recht patentiert wird, ist dies eine rechtliche und keine politische Fragegestellung. Des Weiteren muss auch in Zukunft sichergestellt werden, dass es keine Trivialpatente gibt.
FDP: Auf Initiative unserer Fraktion im Deutschen Bundestag wurde im April zusammen mit Union, SPD und den Grünen ein Antrag gefordert mit dem Titel "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" eingebracht. Hierin wird die Eindämmung von Softwarepatenten gefordert, da softwarebasierte Lösungen bereits durch das Urheberrecht geschützt und insbesondere Trivialpatente nicht mehr nötig sind. Patente hindern hier vor allem Innovation, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind hiervon betroffen sind. Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag ist optimistisch, dass der Antrag noch in dieser Legislatur in der dritten Lesung verabschiedet werden kann.
Die Grünen: Das Patentrecht
ist in Deutschland im Patentgesetz geregelt und da dabei die
Regelungskompetenz auf der Bundesebene liegt, verweisen die hessischen
GRÜNEN in dieser Frage auf die Position der GRÜNEN Bundespartei. Die
Bundespartei von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt zu dieser Frage in der
Beantwortung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2013:
Das deutsche Patentgesetz (PatG) und das Europäische Patentübereinkommen
tragen der Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung,
indem sie Computerprogramme "als solche" vom Patentschutz ausnehmen. In der
Realität werden jedoch häufig durch global agierende Unternehmen mit großen
- oftmals auf Patentrechte spezialisierten - Rechtsabteilungen immer wieder
Patente auf Softwarelösungen erfolgreich angemeldet, wodurch es
innovativen, jungen Unternehmen beinahe verunmöglicht wird, sich am Markt
zu etablieren. Als GRÜNE plädieren wir seit Jahren auf nationaler und
europäischen Ebene für eine gesetzliche Klarstellung, die die Interessen
wieder ins Gleichgewicht bringt und Innovation ermöglicht statt verhindert.
Auch in unserem Wahlprogramm 2013 sprechen wir uns erneut gegen eine immer
weiter ausufernde Patentierung von Software aus. Der interfraktionell im
Bundestag vorgelegte Antrag (Drs. 17/13086), den wir als GRÜNE in enger
Kooperation mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Akteuren weiter
verbessern konnten, ist vor diesem Hintergrund ein sehr erfreuliches
Signal, dem nun jedoch weitere Schritte folgen müssen.
Die Linke: DIE LINKE lehnt Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“ ab. Ist schon der urheberrechtliche Schutz für Software problematisch, so würde ein Patentschutz noch viel weiter reichen, da damit nicht konkrete Gestaltungen, sondern Ideen und ihre technische Umsetzung geschützt wären. Es würde somit für die Dauer des Patents unmöglich, auf diese Ideen aufzubauen und sie weiterzuentwickeln. Deshalb hat die Europäische Union sich 2005 gegen die Einführung eines Software-Patentschutzes für Europa entschieden. Zu Recht, dennwährend große Konzerne durch die verbreitete Praxis gegenseitiger Lizenzierungen sicherstellen können, dass sie Zugang zu allen Patenten bekommen, die sie selbst benötigen, stellen Patente für unabhängige Entwickler und kleine Unternehmen oft eine große Hürde und damit ein Innovationshemmnis dar. Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt häufig Patente für Software zu vergeben, weil das Gebot der „Technizität“ von Erfindungen sehr weit ausgelegt wird. . Wir wollen diesen Begriff im europäischen und deutschen Patentrecht deutlich verengen und präzisieren, um auf diese Weise eine Patentierung von Software auszuschließen.
Die Piraten: Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung von Softwarepatenten ein. Bislang wird nur Software "als solche" als nicht patentierbar angesehen, diese Lücke ist in den EU-Richtlinien wie auch im Patentgesetz entsprechend zu ändern. Auch besteht zurzeit keine wirksame Aufsicht über die Vergabepraxis des Europäischen Patentamts, das außerhalb des EU-Rechtsrahmen steht. Die Ratifizierung des EU-Patents sehen wir kritisch, da ohne juristische oder parlamentarische Kontrollle der EU das Patentrecht an das EPA delegiert wird.
SPD: Ende April haben die
Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen
interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im
Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv
begrenzen“ (BT-Drs. 17/13086) in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit
dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Softwarepatente effektiv zu
begrenzen und zu gewährleisten, dass Computerprogramme grundsätzlich
urheberrechtlich geschützt bleiben und dieser Schutz nicht durch die
Erteilung von Patenten auf bestimmte Softwarekomponenten ausgehebelt
werden darf.
Mit diesem Antrag erneuert und bekräftigt der Bundestag die Forderungen,
die er bereits im Jahre 2005 im Rahmen eines interfraktionellen Antrags
(Drs. 15/4403) für die Wiederherstellung der Rechtssicherheit für
Softwareentwickler erhoben hat.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
- zu gewährleisten, dass die wirtschaftlichen Verwertungsrechte des Softwarewerkes im Urheberrecht geschützt bleiben und nicht durch Softwarepatente Dritter leerlaufen;
- sicherzustellen, dass Softwarelösungen auf dem Gebiet der reinen Datenverarbeitung, der softwarebasierten Wiedergabe von Informationen und von programmgestützten Steuerungsaufgaben ausschließlich urheberrechtlich geschützt werden und dass darüber hinaus kein Patentschutz für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten gewährt wird;
- Nutzungs- und Verbotsrechte für softwarebasierte Lösungen weiterhin urheberrechtlich zu regeln;
- den patentrechtlichen Schutz auf softwareunterstützbare Lehren zu beschränken, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt, wie z.B. eine softwarebasierte Waschmaschinensteuerung ein elektromechanisches Programmschaltwerk aus drehbaren Walzen, die Steuerungsschaltkreise für einzelne Waschprogrammschritte aktivieren, ersetzen kann;
- das Urheberrecht zu wahren, damit der Softwareentwickler sein Werk auch unter Open Source-Lizenzbedingungen rechtssicher veröffentlichen kann.
- darauf hinzuwirken, dass die Definition des technischen Beitrags möglichst konkret gefasst und eine Definition des Begriffs „Technik“ aufgenommen wird. Durch die Definition muss sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können; damit soll der patentrechtliche Schutz auf softwareunterstützbare Lehren beschränkt werden, bei denen das Computerprogramm lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt;
- darauf hinzuwirken, dass ein möglichst umfassendes patentrechtliches Interoperabilitätsprivileg europaweit normiert wird;
- sich dafür einzusetzen, dass alternative Entwicklungskonzepte wie insbesondere Open Source-Projekte durch patentrechtliche Bestimmungen möglichst nicht beeinträchtigt werden;
- sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, eine unabhängige wissenschaftliche Evaluierung der Entscheidungspraxis der Patentämter, insbesondere des EPA, durchzuführen;
- darauf hinzuwirken, dass Abweichungen in der Erteilungspraxis zwischen dem EPA und den nationalen Patentämtern unterbleiben und Erteilungen von Patenten für softwareunterstützbare Lehren vermieden werden.
10. Freie Software und Offene Standards ermöglichen eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung in der Bildung. Planen Sie in der Bildungspolitik eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern und diese auch im Lehrplan umzusetzen? Wenn ja, wie?
CDU: Grundsätzlich sollte die Ausbildung herstellerunabhängig stattfinden und dort wo es sinnvoll ist offene Standards einsetzen.
Da man sich in der Lehre vielfach auch an der Unternehmensrealität orientiert, werden – wie in der Privatwirtschaft – bestimmte Programme nicht umgangen werden können, um Schülerinnen und Schüler auf den Unternehmensalltag geeignet vorbereiten zu können.
FDP: (Keine Antwort)
Die Grünen: Wie zuvor schon
bereits angeklungen ist, legen die GRÜNEN in Hessen viel Wert auf die
Vermittlung von Medienkompetenz. Diese erachten wir in Zeiten des digitalen
Wandels als besonders wichtig und möchten sie daher fördern. Die Vermittlung
von Medienkompetenz muss verstärkt Einzug in die Unterrichtsinhalte an
unseren Schulen finden. Auch Projekttage unter Einbeziehung von externen
Projektträgern können einen wichtigen Beitrag leisten. Die Vermittlung von
Medienkompetenz muss sich in der Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals
widerspiegeln. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern nachvollziehbar
Funktionsweise und Nutzung unterschiedlicher Medien im digitalen Zeitalter
darzustellen und sie zu einer eigenständigen Analyse zur Funktionsweise und
Struktur der Medienangebote zu befähigen.
Vermittlung von Medienkompetenz gelingt zudem durch die schulische Nutzung
des Internets als Kommunikations- und Informationsplattform. Voraussetzung
dafür ist eine zeitgemäße Hardwareausstattung der Schulen ebenso wie ein
pädagogisches Konzept. Schulinterne Netze können beispielsweise den
Informationsfluss verbessern und gleichzeitig Medienkompetenz schulen. Dabei
wäre es aus Sicht der hessischen GRÜNEN erforderlich, dass die Schüler
möglichst herstellerunabhängig ausgestattet werden. Die Festlegung auf den
einen oder anderen Software-Hersteller sollte vermieden werden. Daher wird es
unsere Aufgabe sein, die Kommunen von den Vorteilen freier und offener
Standards zu überzeugen, da sie als Schulträger vor Ort für die Ausstattung
der Schulen verantwortlich sind.
Die Linke: (Keine Antwort)
Die Piraten: Wir fordern in unserem Bundesprogramm, dass Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung schrittweise darauf hinarbeiten sollen ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen. Hier geht es natürlich auch darum, dass Schüler und Studenten mit freier Software lernen und arbeiten, was eine Fraktion der Piraten im hessischen Landtag fördern und fordern wird.
SPD: (Keine Antwort)
11. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?
CDU: So wie in SAGA vorgegeben, ist es in vielen Bereichen sinnvoll offene Standards zu fördern. So werden in der öffentlichen Verwaltung in vielen Bereichen schon seit längerem Open Source-Produkte eingesetzt. Stellt Freie Software eine geeignete bessere Alternative dar, so ist sie vorzuziehen.
FDP: Wir wollen vor allem im Bildungsbereich mehr auf Freie Software setzen. Dazu gehört zum einen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule mehr an das Programmieren herangeführt werden, beispielsweise durch spezielle Kurse und Arbeitsgemeinschaften. Weiterhin gehört dazu, dass bei Anschaffung von neuen Lernmitteln darauf geachtet wird, dass diese plattformunabhängig eingesetzt werden können. Nur so können bereits frühere Abhängigkeiten von bestimmten Systemen vermieden werden.
Die Grünen: Die hessischen GRÜNEN sind davon überzeugt, dass die Verwendung Freier und Offener Software und Standards in vielen Bereichen des landespolitischen Handelns gefördert und vorangetrieben werden sollte. Des Weiteren wollen wir eine Open-Government-Initiative starten, die sich an den Leitzielen von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit ausrichtet. Sie hat die kosten- und diskriminierungsfreie Bereitstellung öffentlicher Daten und Informationen ebenso zum Gegenstand wie neue und erweiterte digitale Beteiligungsmöglichkeiten der Menschen an öffentlichen Entscheidungsprozessen. Diese Ziele werden aus unserer Sicht nur umsetzbar sein, wenn dabei auf den Prinzipien Freier und Offener Standards gesetzt wird.
Die Linke: Ja, vorrangig in einem übergeordneteren Rahmen: DIE LINKE will Commons basierte, selbstverwaltete, nichtkommerzielle und öffentliche Alternativen zu Mainstream-Angeboten in Form von freier Software, offenen Technologien sowie dezentralisierten Infrastrukturen, aber auch unabhängigen Blogs und selbstbestimmten sozialen Medien fördern. Wir wollen weiter diskutieren, wie Formen von bedarfsorientierter, demokratisch organisierter und solidarischer Produktion und Nutzung unterstützt werden können und welche Bedeutung den Commons und der Gemeingüterwirtschaft – wozu wir auch freie Software zählen – dabei zukommt. Finanzierungsvorschlägen, dazu einen Teil der Rundfunkbeiträge umzuwidmen, stehen wir positiv gegenüber.
Die Piraten: Eines der Kernthemen der Piratenpartei ist es, den Bürgern mehr Beteiligung an politischen Prozessen und Entscheidungen zu geben. Sofern dies über digitale Netze geschieht, muss absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Softwarefunktionen gegeben sein. Hier hat Freie Software einen deutlichen Vorteil und Nutzen für die Anwender. Die Piratenpartei weist hierauf schon seit Jahren hin und nimmt an entsprechenden Podiumsdiskussionen und Veranstaltungen teil. Bei einem Einzug in den Hessische Landtag würde die Piratenpartei auch hier tätig werden können.
SPD: Ohne Freie Software (häufig auch
als Open Source Software bezeichnet) wäre das heutige Internet undenkbar.
Viele Web-Projekte sind nur möglich, weil Software vorhanden ist, die
weiterverwendet und weiterentwickelt werden durfte. Freie Software bietet dem
Nutzer einige Rechte, beispielsweise die beliebige Nutzung, Modifikation und
Weitergabe der Software. Software unter freien Lizenzen hat oftmals weniger
Fehler als proprietäre Software und der Einsatz ist in der Regel
kostengünstiger als der proprietärer Konkurrenzprodukte. Allerdings gibt es
nicht in jedem Bereich entsprechende Alternativen, beispielsweise bei
spezialisierter Branchensoftware.
Notwendig sind offene Standards, die eine Lizenzierung ohne Restriktionen und
Lizenzgebühren ermöglichen (siehe auch Antwort zu SAGA). Denn nur damit ist
es möglich, diese Standards auch in Freier Software zu implementieren –
andernfalls bleiben diese proprietärer Software vorbehalten und können u.U.
nicht ohne weiteres beispielsweise in Linux genutzt werden.
Aus unserer Sicht muss die öffentliche Verwaltung verstärkt auf Freie
Software setzen. Neuentwicklungen sollten zudem plattformunabhängig (siehe
auch Antwort zu Elsterformular) sein, also unter verschiedenen
Betriebssystemen laufen, so dass hier zukünftig die enge Bindung an einen
einzelnen Hersteller entfallen kann. Zudem sprechen wir uns für eine
weitestgehende Gerätehoheit aus: So sollen Nutzerinnen und Nutzer das Recht
haben, auf ihrer Hardware beliebige Software zu installieren. Um Freie
Software benutzerfreundlicher zu machen, schlagen wir zudem vor, Fördermittel
für Usability-Analysen und die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit bei
ausgewählten Projekten bereit zu stellen.
In der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft haben wir
entsprechende Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, die allerdings oft keine
Zustimmung der Regierungskoalition fanden und von daher als Sondervotum
eingebracht wurden.