Contribute and be proud of defending Software Freedom from monopolist control! We are intervening in the Apple vs. EC case: Find out more.

Huomautus: Tätä sivua ei ole vielä käännetty. Alla näet sivun alkuperäisen version. Lisätietoja käännösten tekemiseen osallistumisesta ja muusta tältä sivulta.

Uutiset

Erfolg gegen Routerzwang: Gesetz für Endgerätefreiheit verabschiedet

, :

Nach fast drei Jahren intensiver Arbeit der Free Software Foundation Europe (FSFE) und vieler anderer Organisationen wurde am heutigen Donnerstag das Gesetz „zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die FSFE begrüßt das neue Gesetz, da es effektiv den Routerzwang für ungültig erklärt und endlich Endgerätefreiheit für Anlagen wie Modems und Router herstellt.

Routerzwang verhindert, dass Nutzende von Internetanschlüssen ein Endgerät ihrer Wahl verwenden können und zwingt sie dazu, mindestens immer ein Gerät des Providers an das Heimnetz angeschlossen zu haben. Diese verbreitete Praxis ist eine Gefahr für die Sicherheit, Privatsphäre und Unabhängigkeit von allen Internetnutzern und hat negative Einflüsse auf den freien und fairen Wettbewerb von Herstellern.

„Das heute beschlossene Gesetz ist ein großer Erfolg für uns und alle Personen und Organisationen, die sich für digitale Verbraucherrechte einsetzen. Wir sind sehr froh, dass die Bundestagsabgeordneten trotz kursierender technisch und rechtlich fragwürdiger Gegenargumente für die Wahlfreiheit und Sicherheit von BürgerInnen und Unternehmen gestimmt haben“, sagt Max Mehl, Deutschland-Koordinator der FSFE. „Nun gilt es, dass Provider die Entscheidung akzeptieren und Behörden über die Einhaltung des Gesetzes wachen.“

Das neue Gesetz tritt nach einer sechsmonatigen Übergangszeit voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt in der Regel die Dose in der Wand als der Netzabschlusspunkt, an den die Kunden von Internetanbietern ein Gerät ihrer Wahl anschließen können. Des Weiteren müssen die Provider den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Vertragsschluss alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen zukommen lassen, die sie für den Anschluss eines alternativen Geräts benötigen. Die FSFE wird die Einhaltung des Gesetzes überprüfen und bittet Unterstützer und andere Organisationen um ihre Mithilfe dabei.