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FSFE entdeckt Verletzung der GPL-Lizenz durch FANTEC, Welte gewinnt vor Gericht

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Das Landgericht Hamburg hat die FANTEC GmbH für schuldig gesprochen, in dem Media Player FANTEC 3DFHDL die GNU General Public License zu verletzen. Im Fall Harald Welte gegen FANTEC GmbH hat das Gericht entschieden, dass FANTEC eine Strafzahlung zu begleichen hat und zudem für zusätzliche Kosten der Anwälte aufkommen muss. Des Weiteren muss FANTEC Herrn Welte exakte Auskunft über die Vertriebswege des FANTEC 3DFHDL Media Player erteilen.

FANTEC verwendete die netfilter/iptables Software (Firewall Software für GNU/Linux) in einer der online zur Verfügung gestellten Firmwares für das FANTEC 3DFHDL. Diese Firmware wurde jedoch ohne den dazugehörigen Quellcode verteilt. Das ist allerdings von der GNU General Public License Version 2 (GPLv2) vorgesehen, unter welcher netfilter/iptables veröffentlicht wurde. Versuche, diese Problematik außergerichtlich zu lösen, schlugen fehl, weshalb Harald Welte, einer der Rechte-Inhaber von iptables, vor Gericht ging. Das Gericht entschied, dass FANTEC fahrlässig gehandelt habe: Sie hätten dafür Sorge tragen müssen, dass sie sich bei der Verbreitung der Software an die Bedingungen der GNU GPLv2 halten. Das Gericht hat zudem explizit darauf hingewiesen, dass es seitens FANTEC ungenügend ist, auf die Zusicherung seiner Zulieferer bezüglich der Lizenzeinhaltung zu vertrauen. Hingegen ist FANTEC selbst dafür verantwortlich, nachzuprüfen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

"Es ist erfreulich zu sehen, dass das Gericht die Verantwortung über die Einhaltung der GNU GPL Lizenz beim Verkäufer sieht. Speziell FANTEC, die bereits in der Vergangenheit mit Nicht-Einhaltung der GNU GPL aufgefallen sind, hätten es eigentlich besser wissen müssen. Das war reine Faulheit." sagt Harald Welte, Gründer von gpl-violations.org und Ankläger.

Diese GNU-GPL-Verletzung wurde von der Free Software Foundation Europe während eines "Hacking for Compliance Workshop" im Mai 2012 in Berlin gefunden. Mehrere Freiwillige haben dabei geholfen, verschiedene Geräte auf die Einhaltung der GNU GPL Lizenz zu überprüfen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse an gpl-violations.org und deren Anwälte weitergeleitet, die diese Verletzungen weiter verfolgt haben.

Obwohl FANTEC den Vorwurf zunächst abgestritten hat, war es den Ehrenamtlichen der FSFE und gpl-violations.org möglich zu zeigen, dass sich die Software iptables version 1.3.7 auf dem strittigen Gerät befunden hat, aber FANTEC nicht die Quellen des Programms in der bereitgestellen Software angegeben hat. Zudem konnte gezeigt werden, dass die Software an einem anderen Tag kompiliert als angeboten wurde, und damit der von FANTEC angebotene Source Code veraltet war.

"Gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Helfern werden wir weiter garantieren, dass Benutzern die Freiheiten gegeben werden, Software zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern. Das sind die grundlegenden Prinzipien der Freien-Software-Gemeinschaft und jedes Unternehmen, welches diese Software vertreibt, muss diese Lizenzen dementsprechend befolgen. Unternehmen sehen offensichtliche Vorteile darin, auf Freier Software aufzubauen, deshalb sollten sie diese simplen und grundlegenden Regeln einhalten." sagt Matthias Kirschner, FSFE's Deutschlandkoordinator und einer der Organisatoren des Compliance Workshops.

FSFE bietet einige einfache Schritte an, die Sie befolgen können, um ihre Produkte GNU GPL konform zu machen.

Die Gerichtsentscheidung wird auf den Seiten von IFROSS (PDF) zur Vergügung gestellt.

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