Rechtliche Fragen zur Freien Software

Häufig gestellte Fragen zur Lizenzierung Freier Software

Die FSFE hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lizenzierung Freier Software verständlicher und handhabbar zu machen und Unterstützung für diejenigen anzubieten, die Hilfe benötigen, um ihre Lizenzobliegenheiten gut zu erfüllen. Unten finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu Freier Software (auch bekannt als Open Source), Urheberrecht und Lizenzierung.

Wenn Sie allgemeinere und tiefergehende Informationen über die Lizenzierung Freier Software benötigen, schauen Sie auch in unsere allgemeine Rechtsdokumentation zur Freien Software, vorbereitet für die Next Generation Internet Zero Initiative. Wenn Ihre Frage dort oder in unseren anderen Ressourcen nicht beantwortet wird, können Sie erwägen, unser Lizenzfragenteam mit einer Mail zu kontaktieren licence-questions@fsfe.org.

Suchen Sie nach weiteren Informationen zu REUSE? Schauen Sie bitte auf unserer FAQ Seite des REUSE Projekts.

Die Mailingliste der FSFE für Lizenzfragen ist unsere Gruppe von Ehrenamtlichen, die Fragen zur Lizenzierung Freier Software und Compliance gewidmet ist. Unten auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen zu unserem Lizenzfragenteam.

Die Grundlagen

Urheberrecht

Lizenzierung

Lizenzkompatibilität

Freie Software

Was ist Freie Software

Die FSFE bietet eine leicht verständliche Übersichtsseite darüber, was Freie Software ist, in mehreren Sprachen an. Sie finden hier mehr Informationen über die vier Freiheiten und ihre Bedeutung, die Grundlagen über Freie-Software-Lizenzen, die Vorteile, die Freie Software bietet und die häufigsten Synonyme.

Der Begriff “Freie Software” ist ein von der Free Software Foundation kreierter, geregelter Begriff. Er verweist auf Software, die es Nutzer:innen ermöglicht, ihre Kontrolle und Freiheiten zur Nutzung solcher Software zu pflegen. Spezifischer wird Freie Software dadurch definiert, dass die Nutzer:innen die vier essenzielle Freiheiten genießen können: die Freiheit, die Software zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern.

Freiheit des Verwendens

Installation und Nutzung des Programms sind nicht beschränkt. Beschränkungen der Nutzung Freier Software, wie etwa in zeitlicher Hinsicht ("30 Tage testen", "Lizenz läuft am 1. Januar 2004 ab"), Zweck ("Nutzungserlaubnis gewährt für Forschungszwecke und nichtkommerzielle Nutzung, darf nicht für Vergleichstests verwendet werden"), oder geographisch ("darf nicht in Land X genutzt werden") machen ein Programm nicht-frei.

Freiheit des Verstehens

Das Anbringen rechtlicher oder praktischer Beschränkungen an die Dokumentation oder Modifikation eines Programms, wie etwa ein verpflichtender Kauf spezieller Lizenzen, das Unterschreiben eines Geheimhaltungsvertrages (Non-Disclosure-Agreement NDA) oder - für Programmiersprachen, die mehrere Formen oder Repräsentationen haben - das Nichtzugänglichmachen der vom Menschen bevorzugten Art des Verstehens oder Bearbeitens eines Programms ("Quelltext") machen ein Programm auch proprietär (Nicht-frei). Ohne die Freiheit, ein Programm modifizieren zu können, bleiben die Menschen auf die Gnade eines einzelnen Anbieters angewiesen.

Freiheit der Verbreitung

Software kann nahezu ohne Kosten kopiert und verbreitet werden (d.h. Lizenzkosten und Tantiemen sind nicht gestattet). Wenn Ihnen nicht gestattet ist, einer Person ein Programm zu geben, die es braucht, dann macht das das Programm Nicht-frei. Es kann, wenn Sie so wollen, gegen Gebühr erfolgen.

Freiheit zu Verbessern

Nicht alle sind gleich gute Programmierer:innen auf allen Gebieten. Einige Menschen können gar nicht programmieren. Diese Freiheit erlaubt jenen, die nicht die Zeit oder Fertigkeiten haben, ein Problem zu lösen, indirekt Zugang zur Freiheit des Modifizierens. Das kann gegen eine Gebühr erfolgen.

Diese Freiheiten sind Rechte, keine Verpflichtungen, obwohl der Respekt vor diesen Freiheiten für die Gesellschaft manchmal den oder die Einzelne zwingt. Es können alle wählen, davon keinen Gebrauch zu machen oder vielleicht auch von allen Gebrauch zu machen.

Freie Software schliesst die kommerzielle Nutzung nicht aus. Wenn ein Programm daran scheitert, die kommerzielle Nutzung und kommerzielle Verteilung zu erlauben, ist es keine Freie Software. Eine wachsende Zahl von Firmen gründen ihr Geschäftsmodell ganz oder teilweise auf Freie Software, einschliesslich einiger der grössten Anbieter proprietärer Software. Freie Software erlaubt es, Hilfe und Assistenz anzubieten; sie macht es aber nicht zu einer Verpflichtung.

Daher ist Freie Software ein wichtiger Faktor für Freiheit, nicht des Preises; sondern im Wortsinne, das Wort “Frei” in Freier Software bedeutet “Frei” wie in “Freie Rede, nicht wie in “Freibier”.

Was ist Open Source Software?

Vielleicht ist Ihnen auch schon der Begriff “Open Source” Software über den Weg gelaufen, der 1998 als Synonym für Freie Software entstand. Der Begriff beschreibt auch die komplette Spanne von Softwarelizenzen, die den Nutzer:innen das Recht geben, die Software zu nutzen, zu studieren, zu teilen und zu verbessern. Der Begriff “Open Source” wird von der Open Source Initiative (OSI) geregelt, die besagt, dass “Open Source” (Freie Software) nicht nur den Zugang zum Quelltext meint, sondern auch den folgenden Kriterien entsprechen muss:

Sie können auf eine Liste von Freier-Software-Lizenzen verweisen, denen OSI zugestimmt hat.

Was ist proprietäre Software?

Proprietäre Software ist das Gegenteil von Freier Software. Dieser Begriff wird gebraucht, um auf Software zu verweisen, die unter Beschränkungen vertrieben wird, die Nutzer:innen daran hindern, die vier essentiellen Freiheiten zu geniessen. Sogar Software, die gratis abgegeben wird, kann als proprietär gelten, wenn dabei Nutzer:innen Beschränkungen der vier essentiellen Freiheiten unterliegen.

Der Begriff “kommerzielle Software” wird manchmal unsachgemäss genutzt um auf proprietäre Software zu verweisen. Das ist nicht richtig: wie oben ausgeführt, schliesst Freie Software den kommerziellen Gebrauch nicht aus.

Wie kann Freie Software kommerziell genutzt werden?

Freie Software kann verkauft werden, so lange die Käufer:innen nicht darin beschränkt werden, nach dem Kauf Kopien der Software zu teilen. Daher ist es nicht erlaubt, eine Gebühr für Kopien, die die Nutzer:innen verteilen, zu erheben. Freie Software kann auch auf andere Arten kommerzialisiert werden, wie etwa durch Supportangebote, Dienste und Zertifizierungen. Freie Software bleibt frei, so lange die vier essentiellen Freiheiten, wie oben beschrieben, den Nutzer:innen ermöglicht werden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein rechtliches Konstrukt, das jemandem exklusive Rechte an einer kreativen Arbeit gewährt. Das wichtigste exklusive Recht ist der Name: das Recht, Kopien zu produzieren. Nur Urheberrechtsinhaber:innen sind berechtigt, eine Arbeit zu reproduzieren und neue Kopien der Arbeit an dritte Parteien weiterzugeben. Zusätzlich haben Urheberrechtsinhaber:innen das exklusive Recht, die Arbeit zu modifizieren und öffentlich zugänglich zu machen (z.B. zum Download anzubieten).

Normalerweise sind Autor:innen die Urheberrechtsinhaber:innen, aber das Urheberrecht wird oft auf Arbeitgeber:innen der Autor:innen übertragen, in vielen Fällen sogar automatisch. So steht es oft in Arbeitsverträgen.

Sie brauchen nichts zu tun, um das Urheberrecht zu bekommen. Sobald Sie ein kreatives Werk erstellen, geht das Urheberrecht an Sie (oder Ihren Arbeitgeber:innen) über.

Kann ich die Arbeit von jemand anderem kopieren?

Wenn jemand anderes die Arbeit für Sie unter einer Freien-Software-Lizenz verfügbar gemacht hat, dann können Sie sie in Ihr Projekt aufnehmen.

Wenn Sie die Arbeit in eine der Dateien in Ihrem Projekt einfügen, dann sollten Sie einen SPDX-FileCopyrightText Tag für die Urheberrechtsinhaber:innen einfügen und einen SPDX-License-Identifier Tag für die Lizenz(en), unter denen die Arbeit verfügbar war. Mehr darüber und wie es genau geht, können Sie mit unserer REUSE Initiative erfahren.

Kann ich ein Werk kopieren, das keine Urheberrechtsinformationen oder Lizenz hat?

Bevor Sie fortfahren, stellen Sie erst sicher, dass Sie die Urheberrechts- und Lizenzinformationen irgendwo finden können. Einige Projekte haben diese Informationen nur im Rootverzeichnis oder in ihrer README Datei.

Wenn die Arbeit keine Lizenz hat, bedeutet das, dass Sie nicht das Recht haben, sie zu kopieren oder das sie gemeinfrei ist. Wenn Sie glauben, dass das ein Fehler ist und die Autor:innen klar meinten, dass es Ihnen gestattet sein sollte, die Arbeit zu kopieren, dann sollten Sie sie kontaktieren und darum bitten, ihre Arbeit zu lizenzieren. Fühlen Sie sich frei, sie auf unsere REUSE Initiative über bewährte Vorgehensweisen zu verweisen.

Welche Dateien sind urheberrechtsfähig?

Alle Dateien, die originale Arbeiten des oder der Autor:in sind, sind urheberrechtsfähig. Im Wesentlichen. Wenn sich jemand hingesetzt hat und seine oder ihre ursprünglichen Gedanken in eine Tastatur getippt hat, dann hat diese Person das Urheberrecht über das Ergebnis inne. Allgemeine Beispiele sind Quelltext, Dokumentationen, Audio- und Videodateien.

Jedoch gibt es einige Grenzfälle. Zum Beispiel erfüllt das Programm

print("Hello, user!")

wahrscheinlich nicht die Schwelle zur Schöpfungshöhe, weil es zu trivial ist. Auf ähnliche Weise könnten auch Datendateien und Konfigurationsdateien möglicherweise nicht diese Schwelle erreichen.

Was sind Urheberrechtsinhaber:innen und was sind Autor:innen?

In diesem Text unterscheiden wir zwischen Urheberrechtsinhaber:in und Autor:in. Autor:in (auch als Urheber:in bekannt) ist die Person, die sich hingesetzt und das Werk geschaffen hat. Autor:innen sind etwa Programmierer:innen, Schriftsteller:innen oder Künstler:innen.

Urheberrechtsinhaber:in ist die Person, die die exklusiven Rechte an der Arbeit hat. Oft sind Autor:in und Urheberrechtsinhaber:in die selbe Person. Wenn jedoch der Autor, die Autorin von ihren Arbeitgeber:innen bezahlt werden, um ein Werk zu schaffen, dann ist der Arbeitgeber:in der Urheberrechtsinhaber:in.

Bedenken wir, dass in manchen Rechtssystemen das Wort "Autor:in" oft als Synonym für "Urheberrechtsinhaber:in" verwendet wird. In anderen Rechtsräumen behalten Autor:innen einige Rechte an ihrem Werk, auch wenn sie nicht die Urheberrechtsinhaber:innen sind.

Was passiert mit dem Urheberrecht, wenn Urheberrechtsinhaber:innen sterben?

Das Urheberrecht ist ein immaterielles Gut und wird nicht anders behandelt als anderes Eigentum. Daher kann es nach dem Tod von Urheberrechtsinhaber:innen durch Willenserklärung an Erb:innen oder Dritte übertragen werden.

Trotzdem behalten in der Regel Urheber:innen einer ursprünglichen Arbeit standardmässig das Eigentum am Urheberrecht, sogar nach dem Tod. In der EU und vielen anderen Rechtssystemen wird das Eigentum bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder der Autorin beibehalten. In der Praxis würde das bei Softwareprojekten mit verstorbenen Entwickler:innen bedeuten, dass das Softwareprojekt die Verwalter:innen oder Erb:innen verstorbener Entwickler:innen kontaktieren müsste, um für jede Lizenzierung die Zustimmung zu erbitten.

Das Urheberrecht an einer Arbeit endet nach Ablauf der 70 Jahre nach dem Tod des oder der Urheberrechtsinhaber:in und die Arbeit geht in die public domain (Gemeinfreiheit) über.

Was ist Gemeinfreiheit?

Die Domäne der Gemeinfreiheit besteht aus der ganzen kreativen Arbeit, (einschliesslich Software), auf die kein Urheberrecht zutrifft. Die Rechte an diesen Arbeiten können abgelaufen sein, ausdrücklich aufgegeben worden sein oder möglicherweise nicht anwendbar sein.

Während dies allgemeine Prinzipien in Bezug auf die Gemeinfreiheit sind, ist der entscheidende Faktor, was gemeinfrei ist, immer von den rechtlichen Vorgaben des Landes abhängig, in dem die Arbeit verwendet wird. Das kommt daher, weil die Rechtsräume der einzelnen Länder sich oft darin unterscheiden, wie sie grundlegende Elemente des Urheberrechts anwenden, was sich auch auf die Definition dessen auswirken kann, was in dem Land als gemeinfrei gilt. Zum Beispiel können Autor:innen in Deutschland nicht freiwillig auf alle Urheberrechtsansprüche verzichten und ihre eigene Arbeit komplett als gemeinfrei kennzeichnen. Während ökonomische Rechte an die Öffentlichkeit abgetreten werden können, kann das Urheberrecht in Deutschland nicht ganz aufgegeben werden. Das steht im Gegensatz zu Interpretationen des Urheberrechts zum Beispiel in den Vereinigten Staaten, wo eine Arbeit, die als gemeinfrei klassifiziert ist, frei verwendbar sein kann.

Während es bei gemeinfreier Software im Regelfall sicher zu Überschneidungen mit den Zielen der Freien Software kommt, ist Freie Software nicht als Synonym für Gemeinfreiheit zu betrachten. In der Tat ist der grösste Teil der Freien Software an die Regeln des Urheberrechts gebunden. Besonders in der Europäischen Union macht es das bestehende Urheberrechts- und Patentsystem schwierig, eine Arbeit korrekt als gemeinfrei zu identifizieren.

Um Unklarheiten darüber zu vermeiden, wie Sie beabsichtigen, eine Arbeit zu teilen, empfiehlt es sich, statt einer gemeinfreien Lizenz besser eine Freie-Software-Lizenz auszuwählen, da diese geeignet ist, um klare und umfassende rechtliche Informationen zu den Rechten und Pflichten bezüglich der Software anzubieten. Wenn Sie Ihre Arbeit so nah wie möglich an die Gemeinfreiheit heranrücken möchten, dann kann die Creative Commons CC0 1.0 Universal (CC0) Lizenz verwendet werden, um auf das Urheberrecht so weit wie möglich zu verzichten.

Bitte beachten Sie, dass das Fehlen einer Lizenz die Software nicht zum freien Gebrauch freigibt. Software unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht, ausser, sie ist explizit als gemeinfrei gekennzeichnet, daher kann das Nutzen von Quelltext ohne Lizenz möglicherweise als Urheberrechtsverletzung gelten.

Lizensierung

Was ist eine Lizenz?

Ein Problem mit Urheberrecht, (das in Bezug auf Software auftritt) ist, dass es die Software von vorn herein nicht zum Kopieren freigibt. Eine Lizenz ändert das. Lizenzen definieren die Bedingungen, unter denen Urheberrechtsinhaber:innen den Empfänger:innen der Lizenz erlauben, die Software zu nutzen (d.h. zu verwenden, zu kopieren, zu teilen und/oder modifizieren). Wenn die Lizenz es den Empfänger:innen gestattet, die Software zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern, dann ist es Freie Software.

Was ist eine Softwarelizenz?

Generell ist eine Lizenz eine Erlaubnis zur Nutzung, zur Herausgabe oder Verteilung des Eigentums von jemand anderem. Das beinhaltet "geistiges Eigentum" wie eine Textpassage, ein Lied oder Software.

Softwarelizenzen geben an, wie Rechteinhaber:innen (in der Regel die Autor:innen) sich wünschen, dass die Software genutzt wird und welche Freiheiten oder Einschränkungen damit verbunden sind. Ohne Lizenz ist jede Nutzung der Software von vorne herein verboten, ausser in dem Fall der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen des Urheberrechts.

Bitte beachten Sie, dass das Fehlen einer Lizenz eine Software nicht zum Gebrauch freigibt. Software ist von Beginn an urheberrechtlich geschützt, daher kann es möglicherweise als Urheberrechtsverstoss gelten, wenn sie nicht ausdrücklich und valide als gemeinfrei gekennzeichnet ist, wenn Quelltext ohne Lizenz verwendet wird.

Gibt es verschiedene Arten von Softwarelizenzen?

Ja. Softwarelizenzen können nach den von den Urheberrechtsinhaber:innen erteilten Rechten klassifiziert werden. Wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin einer Software auf alle diese Rechte verzichtet, ist die Software gemeinfrei. Bitte beachten Sie, dass ein kompletter Verzicht aufs Urheberrecht möglicherweise nicht in allen Rechtssystemen möglich ist. Für solche Fälle erreicht man mit der Nutzung der CC0 License das Ziel.

Wenn eine Software an eine proprietäre Lizenz geknüpft ist, sind nur wenige Rechte garantiert; zum Beispiel das Recht, das Programm zu nutzen, aber nicht, Kopien davon zu verteilen. Wenn die Lizenz die vier essentiellen Freiheiten die Software zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern garantiert, ist es eine Freie-Software-Lizenz. Hier finden Sie Listen von Freien-Software-Lizenzen, evaluiert von der Free Software Foundation und von der Open Source Initiative anerkannte Freie-Software-Lizenzen. Für andere Lizenzkategorien isthier eine von IfrOSS vorbereitete Liste.

Was ist eine Copyleft-Lizenz?

Copyleft ist eine Form der Lizenzierung Freier Software, die Nutzer:innen die Erlaubnis gibt, die vier Freiheiten Freier Software zu geniessen, unter der Bedingung, dass im Falle der Weitergabe oder für Veränderungen der Software diese Freiheiten erhalten bleiben. Daher werden Copyleft-Lizenzen auch “gegenseitige Lizenzen” genannt. Das steht im Kontrast zu “erlaubenden oder nicht-gegenseitigen” Lizenzen, die, anders als Copyleft-Lizenzen es erlauben, abgeleitete Versionen der Software zu erstellen, die an andere Lizenzbedingungen als die Ursprungslizenz gebunden sind, was in manchen Fällen dazu führen kann, dass eine abgeleitete Arbeit unter einer proprietären Lizenz erscheint.

In der Praxis bedeutet das, dass mit einer Copyleft-Lizenz abgeleitete Arbeiten und/oder Kombinationen davon immer unter der selben Lizenz wie das ursprüngliche Werk erscheinen müssen. Somit ist sichergestellt, dass Werke der Freien Software mit einer Copyleft-Lizenz frei bleiben können und nicht in proprietäre Software umgewandelt werden können.

Ein Beispiel für eine Copyleft-Lizenz ist die GNU General Public License. Mit dieser Lizenz können abgeleitete Arbeiten auch nur wieder unter denselben Lizenzbedingungen veröffentlicht werden. Das ist der Unterschied zu erlaubenden (nicht-gegenseitigen) Lizenzen, die die häufig genutzte MIT License und Apache License 2.0 beinhalten.

Kann ich meine eigene Freie-Software-Lizenz für mein Werk schreiben?

Jede und Jeder kann eine eigene Freie-Software-Lizenz schreiben, um die Bedingungen festzulegen, unter denen das eigene Werk genutzt werden darf. Jedoch würden wir Ihnen unbedingt empfehlen, eine existierende und bekannte Lizenz zu verwenden, statt eine eigene zu schreiben.

Lizenzen sollten so geschrieben sein, dass sie in komplexen rechtlichen Fragen zutreffen und Menschen neigen dazu, eher Arbeiten zu verwenden, die unter existierenden und etablierten Lizenzen veröffentlicht wurden, da deren Rechtsfolgen gut bekannt und klar definiert sind. Die rechtlichen Auswirkungen einer neuen Lizenz wären unklar, was den Effekt hätte, dass Nutzer:innen davon abgehalten werden könnten, Ihre Software anzunehmen.

Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, Ihre eigene Lizenz zu schreiben ist, die Ausuferung von Lizenzen zu vermeiden. Es sind schon zahlreiche Lizenzen mit ganz ähnlichen Bedingungen verfügbar, die aber oft nicht miteinander kompatibel sind. Die Standardisierung von Lizenzbedingungen kann die Dinge für alle einfacher machen. Umgekehrt würde die Einführung einer neuen Lizenz es für die Community erschweren, alle verfügbaren Lizenzen im Blick zu behalten und wäre ein Hemmschuh für Entwickler:innen, die einfach Quelltext unter verschiedenen Lizenzen kombinieren möchten.

Was sollte ich bei der Wahl einer Lizenz beachten?

Eine Lizenz der Freien Software zu haben, ist die beste Art, die Teilnehmer:innen und Nutzer:innen Ihres Projekts zu schützen. Eine Lizenz kann festlegen, wie Menschen sich in ein Projekt einbringen und wie die Software genutzt und geteilt werden wird.

Wenn Sie sich an einem Projekt beteiligen, das schon eine Lizenz festgelegt hat, ist es für die Teilnahme am besten, weiterhin die Lizenz des Projektes zu verwenden. Einige Communities haben starke Präferenzen für bestimmte Lizenzen. Wenn Sie sich an einer dieser Communities beteiligen möchten, wird es einfacher sein, die bevorzugte Lizenz zu verwenden, auch wenn Sie ein ganz neues Projekt ohne Abhängigkeiten starten. Jedoch haben Sie, wenn Sie Ihr Projekt nicht als Teil einer Community sehen, mehr Flexibilität in der Wahl der Lizenz.

Es gibt zwei Ziele, die mit einer Freien-Software-Lizenz erreicht werden sollen:

  1. Machen Sie den Quelltext so einfach und erlaubend wie möglich. Wenn Sie planen, Menschen und Organisationen Ihren Quelltext auf die einfachste Weise nutzen zu lassen, dann lassen laxe, freizügige Lizenzbedingungen es zu, dass Menschen mit Ihrem Projekt fast alles machen, was sie möchten, einschliesslich, nicht quelloffene Versionen zu erstellen und zu veröffentlichen.
  2. Schutz der Freiheit des Quelltextes. Copyleft-Lizenzen schützen Softwarefreiheit und erlauben Menschen, fast alles, was sie möchten, mit Ihrem Projekt zu tun, ausser, proprietäre Versionen zu veröffentlichen.

Besuchen Sie https://choosealicense.com/ für weitere Informationen und Anleitungen zur Wahl einer Open-Source-Lizenz.

Lizenzkompatibilität

Was bedeutet es, wenn zwei Lizenzen kompatibel sind?

Wenn in Ihrem Projekt zwei Werke oder Teile der Freien Software zu einem anderen kombiniert werden, oder Quelltext von einem mit einem anderen Projekt verschmolzen wird, dann ist es wichtig, zu schauen, ob die Lizenzen der Quelltexte diese Kombination erlauben oder verbieten. Wenn es die Lizenzen erlauben, dann sind sie “kompatibel” zueinander.

Wenn sie es verbieten, dann sind die Lizenzen “inkompatibel” miteinander. In anderen Worten sagen wir, dass verschiedene Lizenzen miteinander kompatibel sind, wenn es möglich ist, Quelltexte, die an diese verschiedenen Lizenzen geknüpft sind, zu kombinieren und dennoch den Bedingungen der einzelnen Lizenzen zu entsprechen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass, wenn Sie vorhandenen Quelltext einer dritten Partei einbinden, die Lizenz des Drittparteiquelltextes mit der Lizenz kompatibel ist, die Sie für Ihr Projekt verwenden möchten.

Kompatibilität bedeutet auch, dass Quelltext unter einer Freien-Software-Lizenz mit Quelltext unter einer anderen Freien-Software-Lizenz kombiniert werden kann und die daraus resultierende Software unter jeder der Freien-Software-Lizenzen veröffentlicht werden kann, ohne die Bedingungen der anderen Lizenzen zu verletzen.

Die Verwendung von inkompatiblen Lizenzen könnte als Urheberrechtsverstoss gelten.

Können Quelltexte, die von Freien-Software-Lizenzen abgedeckt sind, in proprietärer Software verwendet werden?

Generell erlauben Freie-Software-Lizenzen jeder und jedem, den davon abgedeckten Quelltext zu verändern und unter beiden Formen, der ursprünglichen und der modifizierten, wieder zu veröffentlichen. Im Prinzip kann das zu einer Wiederveröffentlichung des Quelltextes und seiner abgeleiteten Arbeiten unter einer proprietären Lizenz führen.

Was sind freizügige Lizenzen?

Freizügige Freie-Software-Lizenzen (auch als nicht-Copyleft-Lizenzen bekannt) erlauben es, dass ihr Quelltext in proprietären derivativen Arbeiten verwendet wird. In solchen Fällen ist die abgeleitete Arbeit immer noch proprietär, ungeachtet dessen, dass sie Quelltext enthält, der von einer Freien-Software-Lizenz abgedeckt ist. Beispiele von freizügigen Lizenzen, die es ermöglichen, den daran geknüpften Quelltext in proprietären abgeleiteten Arbeiten zu verwenden, sind die Apachelizenz, die MIT-Lizenz und BSD-Lizenz.

Umgekehrt erfordern Copyleft-Lizenzen wie die GNU General Public Licenses (GPL), dass jede abgeleitete Arbeit unter den gleichen Bedingungen veröffentlicht wird und ebenfalls Freie Software ist.

Sind alle Freie-Software-Lizenzen miteinander kompatibel?

Nein. Während alle der oft genutzten freizügigen Freie-Software-Lizenzen miteinander kompatibel sind, können und neigen Copyleft-Lizenzen (die nicht erlauben, dass der von ihnen abgedeckte Quelltext in proprietärer Software verwendet wird) dazu, Inkompatibilitäten zu schaffen, abhängig von der speziellen Situation und den verwendeten Lizenzen.

Welche Arten von Lizenzen sind mit freizügigen Lizenzen kompatibel?

Wahrscheinlich sind alle freizügigen Lizenzen miteinander kompatibel, da sie keine widersprüchlichen Bestimmungen enthalten. Unterschiedliche Lizenzbedingungen müssen addiert auftreten.

Welche Arten von Lizenzen sind mit freizügigen Lizenzen kompatibel?

Da Copyleft-Lizenzen besagen, dass abgeleitete Arbeiten nur unter den gleichen Lizenzbedingungen genutzt werden dürfen, sind Copyleft-Lizenzen nur mit anderen Freie-Software-Lizenzen kompatibel, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Die andere Freie-Software-Lizenz enthält keine Lizenzanforderungen, die nicht in der kompatiblen Copyleft-Lizenz enthalten sind. Das ist der Fall mit der BSD-Lizenz ohne Werbeklausel, wogegen die BSD-Lizenz mit einer Werbeklausel Informationspflichten enthält, die die GPL und andere Copyleft-Lizenzen nicht beinhalten.
  2. Die andere Freie-Software-Lizenz enthält eine spezielle Kompatibillitäts- oder Eröffnungsklausel. Das ist zum Beispiel für sec. 3 der LGPL Version 2.1 der Fall, was die Nutzung von LGPL Quelltext unter der GPL erlaubt. GPLv3 enthält eine Kompatibilitätsklausel für die Affero GPL und Eröffnungsklauseln für Apache Lizenz 2.0 und andere Lizenzen. Die European Public License (EUPL) und German free software license (d-fsl) enthalten Kompatibilitätsklauseln für die GPL.

Das Lizenzfragenteam der FSFE

Die Mailingliste der FSFE für Lizenzfragen ist unsere Gruppe von Ehrenamtlichen, die der Hilfe bei Fragen zu Freien-Software-Lizenzen und Compliance gewidmet ist.

Wenn Sie einen Rat bei der Wahl der Freien-Software-Lizenz benötigen, oder wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche Rechte Sie an einem Stück Freier Software haben, dann schauen Sie, ob unsere FAQs zu Fragen rund um Recht und Lizensierung Freier Software Ihnen bei Ihrer Frage weiterhelfen können. Wenn Ihre Frage in den FAQ nicht beantwortet werden konnte, dann kontaktieren Sie uns bitte mit einer Nachricht an folgende Adresse licence-questions@fsfe.org. Da die Mitglieder der Mailingliste für Lizenzfragen aus unterschiedlichen Ländern kommen und unterschiedliche Hintergründe haben und um sicherzustellen, dass Sie eine schnelle Antwort bekommen, ist es empfehlenswert, auf Englisch zu schreiben, da das die Sprache für internationale Diskussionen ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die FSFE als NGO weder in der Lage noch berechtigt ist, Ihnen rechtliche Beratung zu bieten. Sollte Ihre Situation dies erfordern, so sind wir froh, dass wir die umfangreichen juristischen Kontakte der FSFE nutzen können 1 um Sie an einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin in Ihrem Rechtsraum hinzuweisen.

Die Mailingliste für Lizenzfragen besteht aus etwa 20 direkt von der FSFE ausgewählten Ehrenamtlichen, die Expert:innen in rechtlichen Angelegenheiten rund um Freie Software sind. Wir betrachten die auf der Mailingliste geteilten Informationen als vertraulich und werden sie mit niemandem ausserhalb der Liste teilen.

Durch das hohe Spamaufkommen müssen wir alle eingehenden Nachrichten moderieren. Wenn Sie eine Warnung erhalten haben, nachdem Sie an die Liste geschrieben haben, ignorieren Sie sie bitte: Ihre Mail wird bald danach von unseren Moderator:innen angenommen. Wenn eine Anfrage die Liste erreicht, wird sie intern von unseren Expert:innen diskutiert; das kann je nach Komplexität der Frage einige Zeit dauern. Wenn die Liste einen generellen Konsens erreicht hat, werden wir Ihnen direkt antworten.

Mitmachen

Wenn Sie einige Erfahrung mit Urheberrechtsfragen haben und sich gerne bei unserer Gruppe von Ehrenamtlichen beteiligen möchten, dann schreiben Sie bitte eine Mail mit einer kurzen Vorstellung an die juristische Koordination der FSFE.

Fußnoten

  1. Die FSFE hat umfangreiche juristische Kontakte in Europa und kann dabei helfen, regional juristische Expert:innen in Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Polen, Portugal, Griechenland, Deutschland, Rumänien, Serbien, Slovenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, den Niederlanden und Grossbritannien zu finden. Die FSFE kann auch anbieten, Ihnen Expert:innen in Australien, Kanada, China, Israel, Japan, Singapur, Südkorea, Taiwan und den USA vorzustellen.