Werde heute ein FSFE-Supporter damit wir unsere langfristige Vision umsetzen können, dass:

  • Alle Menschen das Recht haben, jede Software auf allen ihrer Geräte zu installieren oder zu deinstallieren!
  • Alle öffentlichen Mittel für Software nur für Freie Software verwendet werden!
  • Alle rechtlichen Rahmenbedingungen den Einsatz und die Entwicklung von Freier Software fördern
  • Rechtliche und lizenzrechtliche Entscheidungen auf Fakten anstelle auf Angst, Unsicherheit und Zweifel beruhen.
  • Junge Menschen die Möglichkeit haben, zu basteln, zu experimentieren und zu programmieren, wobei Freie Software dabei der Standard ist.

Steuerabzug von Spenden an die FSFE in der Schweiz

Die Zürcher Niederlassung der FSFE ist gemäß Verfügung des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 26.5.2007 gemeinnützig im Sinne von §61 lit. f StG und Art. 56 lit. g DGB anzusehen.

Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz können die unentgeltlichen Zuwendungen an FSFE (unter Beobachtung gewisser prozentualer Grenzen) vom steuerbaren Einkommen bzw. Gewinn in Abzug bringen. Wir weisen daher darauf hin, dass die Zürcher Niederlassung der FSFE wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist und deshalb Spenden steuerlich in Abzug gebracht werden können.