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Landtagswahl Baden-Württemberg 2011

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Baden-Württemberg zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der FSFE. Beachten Sie auch die dazugehörige Pressemitteilung.

Antworten der Parteien

1. Planen Sie, Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie? Planen Sie auch, gezielt kleine und mittelständische Freie-Software-Unternehmen zu fördern; und wenn ja, wie?

Die Grünen: Freie, quelloffene Software (Open-Source-Software) muss zukünftig auch von den Landesbehörden viel intensiver genutzt werden. Nach unserer Auffassung sollte der Landtag dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Bei öffentlichen Vergaben sollten die Ausschreibungen so gestaltet werden, dass auch kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg zum Zug kommen.

Die Linke: DIE LINKE unterstützt die Ziele Ihres Verbands und setzt sich für Förderung Freier Software ein. Welche konkreten Maßnahmen auf Landesebene dazu möglich sind, kann jedoch nicht in einem Schnellschuss beantwortet werden. Gerne setzen wir uns nach der Landtagswahl wieder mit Ihnen in Verbindung, um konkret abzuklären, welche ausgearbeiteten Anträge wir dazu im Landtag einbringen können. Eine eigener Fond für kleine und mittelständische Unternehmen, die Freie Software entwickeln, liegt dabei sicherlich im Bereich der Möglichen und Sinnvollen.

ÖDP: Bei der Umstellung auf freie Software und der anschließenden Betreuung sollten regional ansässige kleine und mittelständische Unternehmen den Vorzug vor großen Konzernen erhalten. Wir fordern die Umstellung aller Behörden und staatlichen Einrichtungen auf freie Software und offene Standards.

Die Piraten: Die Förderung Freier Software ist in unserem Grundsatzprogramm festgeschrieben, und wir stehen hinter diesem Programm. Für Baden-Württemberg erheben wir zusätzlich die Forderung, dass die öffentliche Verwaltung verstärkt auf Freie Software sowie offene Standards setzt, ebenso der Bildungsbereich.
Wir erwarten uns gerade vom Einsatz Offener Standards und Freier Software u.a. in Behörden und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Universitäten und Bibliotheken viele neue Chancen für Dienstleister (Pflege und Erweiterung von Systemen, Entwickeln spezialisierter Zusatzmodule). Besonders über Beschaffungen der öffentlichen Hand wird so positiv Einfluss auf die Wirtschaft genommen. Weitergehende konkrete Maßnahmen, die sich aus unserem Grundsatzprogramm ableiten lassen, haben wir noch nicht erarbeitet.

2. Bei unfreier Software bestimmt allein der Hersteller, wer die Software verändern darf. Dies führt zu Dienstleistungsmonopolen und, damit verbunden, zu Herstellerabhängigkeit. Planen Sie, etwas gegen diese Dienstleistungsmonopole im Softwarebereich zu tun?

Die Grünen: Die Monopole bricht man am besten, indem man, wie bei Frage 1 geschildert, anders ausschreibt und somit keine Monopole entstehen lässt.

Die Linke: DIE LINKE stimmt mit Ihrem Verband überein, dass diese allein auf Profitmaximierung und Marktbeherrschung ausgerichteten Monopole problematisch sind und dagegen Maßnahmen unternommen werden müssen. Dies ist jedoch eher Aufgabe der Bundespolitik, es entzieht sich weitgehend den Möglichkeiten der Landespolitik. Gerne wird sich unser Landesverband bei der Bundestagsfraktion der LINKEN dafür einsetzen, im Bundestag eine parlamenatarische Initiative zu ergreifen.

ÖDP: Hersteller haben zwar ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Software angemessen vergütet wird. Dennoch muss neben diesen wirtschaftlichen Belangen gleichberechtigt der Schutz der Verbraucher stehen. Um eine Abhängigkeit der Nutzer unfreier Software zu verhindern, muss der Umstieg auf Alternativen durch die Nutzung offener Standards auch in kommerziell vertriebener Software gewährleistet sein.

Die Piraten: Ja, die Veränderbarkeit und Transparenz der Software, deren Quelltexte vorliegen, und deren Einsatz und Verteilung (nach Veränderung) durch eine freie Lizenz möglich ist, erlauben neue Dienstleistungsmodelle. Unternehmen erhalten so Investitionssicherheit und haben es einfacher, den Dienstleister zu wechseln. Eine diversifizierte Softwarelandschaft liegt auch im Interesse des Staates, der immer stärker von kritischen Softwareinfrastrukturen abhängt. Aus diesen Gründen ist der Piratenpartei die Förderung Freier Software ein zentrales Anliegen. Eine Reduzierung der Herstellerabhängigkeit hilft auch dem Endverbraucher, weil Hersteller nicht ermutigt werden, Restriktionen künstlich in Softwarepakete einzubauen (Stichwort Crippleware).

3. Eine konsequente Umsetzung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht einen Wettbewerb unter Software-Unternehmen. Stimmen Sie der Definition Offener Standards zu? Treten Sie für einen konsequenten Einsatz Offener Standards in der Verwaltung ein und wenn ja: Wie wollen sie dabei vorgehen?

Die Grünen: Wir sehen die Möglichkeiten, die im verstärkten Einsatz freier und quelloffener Software in der öffentlichen Verwaltung liegen, als eine ungeheure Chance. Baden-Württemberg soll hier eine Vorreiterrolle einnehmen und den Anteil von Open-Source-Software im öffentlichen Sektor deutlich erhöhen. Die Politik muss passende Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Offene Standards in einem fairen Wettbewerb mit anderen Produkten messen können. Die Definition der Standards müssen Fachleute übernehmen.

Die Linke: Wir halten diese Definition für sinnvoll und können zusagen, nach unserem Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg einen parlamentsrischen Antrag zu stellen, dass diese Standards in den Behörden des Landesverwaltung eingehalten werden müssen.

ÖDP: Wir stimmen der Definition Offener Standards zu. In der Verwaltung sind Offene Standards vorzuziehen, so dass Dokumente und Daten zwischen Behörden ausgetauscht und an Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden können, ohne dass diese auf die Verwendung von Programmen bestimmter Hersteller angewiesen sind. Die Umstellung ist schrittweise vorzunehmen, angefangen bei den wichtigsten Standards. Bei der Einführung neuer Systeme ist von Anfang an auf Offene Standards zu setzen.

Die Piraten: Die Definition deckt sich mit unseren Erwartungen an einen idealen offenen Standard.
Wir treten definitiv für den Einsatz von Offenen Standards in der Verwaltung ein. Hierbei geht es vor allem darum, die Verfügbarkeit der Daten zu maximieren und zusätzlich die Kosten, die durch fehlende Interoperabilität oder zu starke Herstellerbindung entstehen, zu minimieren. Bürger müssen eGovernment und OpenData-Angebote nutzen können, ohne von bestimmten kommerziellen Anbietern oder proprietären Lösungen abhängig zu sein.
Bei der Umsetzung diese Ziels ergänzen sich zwei Vorgehensweisen: Zum einen soll bei Ausschreibungen und Neuprojekten entsprechende Offenheit vorgegeben werden, zum anderen wird durch Awareness-Programme (nicht zuletzt über die verstärkte Nutzung von Freier Software in den Schulen) Verständnis geweckt und Erwartungen der Anwender werden in diese Richtung beeinflusst. Konkrete Programme haben wir für Baden-Württemberg noch nicht ausgearbeitet.

4. Beabsichtigt Ihre Partei, den Einsatz Freier Software in Bildungseinrichtungen zu fördern, um keine Produktschulung, sondern herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern? Wenn ja, wie?

Die Grünen: Ähnlich wie bei Verwaltungen kann freie Software auch in Bildungseinrichtungen eine Rolle spielen. Pläne für eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung müssen jedoch erstmal entwickelt werden. Im Rahmen von Medienpädagogik muss in den Bildungseinrichtungen die Darstellung von freier Software eine wichtige Rolle spielen.

Die Linke: In der Tat sieht DIE LINKE die bisherige Praxis in vielfacher Hinsicht als problematisch an, da eine enge Verqickung mit Produktschulungen von Herstellern besteht. Wir haben jedoch dazu derzeit keine vollständige Übersicht und werden deshalb nach Einzug in den Landtag zunächst einmal eine parlamentarische Anfrage stellen, in welchem Umfang Fördergelder in diesem Bereich auf Produktschulungen oder herstellerunabhängige Grundlagenschlung zielen. Darauf werden dann weitere Anträge aufbauen.

ÖDP: Ja, die Einführung Freier Software in den Bildungseinrichtungen ist zu fördern. Hierzu ist eine ausführliche Schulung des Lehrpersonals notwendig, das heute oft noch zu wenig Erfahrung mit Freier Software hat. Sofern bereits Hausaufgaben über elektronische Kommunikation übermittelt werden, sollten diese grundsätzlich nur in einem Offenen Standard von den Schülern eingefordert und Lehrmaterialien nur mit diesen ausgeben werden.

Die Piraten: Ja, wir wollen, dass Bildungseinrichtungen durch den Einsatz von Freier Software (besonders in der Lehre) durch Einsparungen profitieren. Insbesondere ist es den Schülern einfacher möglich, das Gelernte auf legalem Wege zuhause zu vertiefen.
Softwarehersteller nehmen mithilfe günstiger Schulungslizenzen oder materieller Unterstützung von Schulen (Hardwareausstattung) Einfluss auf die Inhalte im Unterricht. Dies verletzt die Neutralität der Lehre, auf die wir besonderes Gewicht legen.
Schulen sollten die Entscheidung, in welchem Umfang proprietäre und freie Software verwendet wird, von außen unbeeinflusst treffen können. Dabei steht für uns der Erwerb von Schlüssel- und Grundlagenkompetenzen im Vordergrund, nicht von speziellem Produktwissen. Die Fähigkeit zur Abstraktion und zum selbständigen Erwerb von Hintergrundwissen sowie eine breit gefächerte Medienkompetenz sind wichtige Bildungsziele der Piratenpartei.

5. Viele Behörden machen auf ihren Webseiten Werbung für unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Acrobat Reader. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich tun?

Die Grünen: Ähnlich wie bei Facebook, Twitter und anderen Social Media obliegt es den Behörden, wie sie mit Logos für Software umgehen. Doch macht es wenig Sinn gesetzliche Vorgaben zu entwickeln., Im Gegenteil: Behörden und Verwaltungen, die freie Software verwenden, haben das gleiche Recht, auf die Produkte hinzuweisen, die sie verwenden.

Die Linke: Oberste Priorität muss es unseres Erachtens haben, dass amtliche Dokumente wie z.B. Beschlussprotokolle von Gremiensitzungen etc. den Bürgerinnen und Bürgern vollständig und in einer möglichst bürgerfreundlichen Form zur Verfügung gestellt werden. So lange das PDF-Format ein derart verbreiteter Standard ist, müssen Behörden die Bürgerinnen und Bürger auf Software hinweisen können, mit den diese Dokumente einfach geöffnet und gelesen werden können. Das öffentliche Transparenzgebot hat hier Vorrang vor der Frage der speziellen Software. Wir werden uns aber gerne dafür einsetzen, dass die Landesregierung die Gemeinden und Behörden in Baden-Württemberg darauf hinweist, mit welcher Freien Software der gleiche Effekt erzielt werden kann.

ÖDP: Wir stehen diesen Hinweisen kritisch gegenüber.

Die Piraten: Die Bereitstellung von Daten und Informationen (auch im Rahmen von OpenData-Initiativen) ist eine unserer Forderungen. Dabei sollten ausschließlich offene Formate verwendet werden so dass jeder Bürger diese öffnen, anzeigen und verarbeiten kann.
Empfehlungen für proprietäre (wenn auch kostenlose) Software zur Verarbeitung oder Anzeige von Dateiformaten ist aufgrund mehrerer Gesichtspunkte sehr kritisch zu betrachten: Verzerrung des Wettbewerbs durch Bevorzugung eines Anbieters, Risiko, dass alternative Implementierungen diskriminiert werden (wegen bevorzugter Dokumentation, Verwendung anbieterspezifischer Erweiterungen oder suboptimaler Darstellung), Nichtüberprüfbarkeit der Anwendungen (kein Quellcode verfügbar), eingeschränkte Unterstützung alternativer Plattformen (z.B. Mac- oder GNU/Linux-Desktops) sowie generell Begünstigung von IT-Monokultur mit den damit verbundenen Sicherheitsrisiken für die Bürger. Freie Software-Lösungen sind hierfür weniger anfällig und sollten daher von öffentlichen Stellen gleichberechtigt oder bevorzugt empfohlen werden. Dies kann mittels Gesetzen oder Verordnungen festgeschrieben werden.

6. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden Softwarepatente von Patentämtern erteilt. Dieses zusätzliche Monopol verhindert Wettbewerb, führt zu Rechtsunsicherheit für Software-Unternehmen und schädigt die Innovation aller europäischen Unternehmen. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten? Wie wollen Sie den Schaden für die deutsche Wirtschaft verhindern?

Die Grünen: Monopole müssen verhindert werden, und dies kann durch eine aktive Wirtschaftspolitik erreicht werden. Ob die Änderung des Patentrechts dazu beitragen kann muss im Detail zunächst noch geklärt werden. Wir setzen uns aber für eine Reform des Urheberrechts ein, damit auch freie Software bessere Chancen hat.

Die Linke: Große Softwarekonzerne versuchen seit Jahren, einen Patentschutz für Computerprogramme in Europa durchzusetzen. Bislang wird Software in der Regel durch das Urheberrecht geschützt, darf also beispielsweise nicht ohne weiteres kopiert werden. Ein Patentschutz wäre hingegen viel breiter angelegt. Patente verbieten es grundsätzlich, eine Idee an sich weiterzuverwenden, auch wenn dies in einem ganz anderen Kontext geschehen soll. Teile einer Software, die letztendlich immer mathematischen Formeln gleicht, könnten im Falle einer Patentierung nicht mehr ohne weiteres für andere Programme verwendet werden.
Kleine und mittelgroße Softwareunternehmen sowie Programmiererinnen und Programmierer aus dem Bereich der „Freien Software“ laufen zu Recht Sturm gegen immer neue Vorstöße, Softwarepatente in Deutschland und Europa zuzulassen. Auch DIE LINKE lehnt Patente auf „computerimplementierte Erfindungen“, wie es oft beschönigend heißt, ab.
Softwarepatente verhindern oder verlangsamen Innovationen und Weiterentwicklungen, weil auf bestehenden patentierten Elementen nicht mehr ohne Lizenz aufgebaut werden kann. Im Zweifel muss „um Patente herum“ erfunden werden. Zum Teil werden von Unternehmen absichtlich „Sperrpatente“ etabliert, um eine Innovation aufzuhalten und ein älteres Produkt weiter verkäuflich zu halten. Bei massenhaften und flächendeckenden Patentierungen kommt es zu „Patentdickichten“, die den Innovationsprozess aufhalten. Ein großes Problem im Bereich der Software sind so genannte „Trivialpatente“, die eigentlich nicht vergeben werden sollten, in der Realität aber auftauchen. Trivialpatente sind Patente auf Entwicklungen, bei denen kaum eine „erfinderische Tätigkeit“ vorliegt - beispielsweise auf einen „Fortschrittsbalken“, der graphisch anzeigt, wie lange ein bestimmter Prozess (z.B. das Starten des Computers) noch dauert. Insbesondere in den USA, wo Softwarepatente seit langem zulässig sind, behindern Trivialpatente technologische Weiterentwicklungen.
Unter Softwarepatenten leiden natürlich zuallererst kleinere Softwareentwickler: Patentrecherchen und ein umfassender Überblick über bestehende Patente sind teuer und für viele Unternehmen nicht möglich. Das bedeutet, dass diese Unternehmen beim Programmieren zusätzliche Risiken eingehen, Rechte zu verletzen. Teure und umständliche Rechtsstreitigkeiten dürften für kleine Unternehmen kaum zu verkraften sein. Auch haben insbesondere kleine Programmierer der freien Softwareszene selbst keine Patente, die sie als Verhandlungsmasse bei Auseinandersetzungen mit Konzernen über Nutzungsrechte einsetzen können (Cross-Licensing). Softwarepatente würden also einseitig großen Konzernen zu Gute kommen. Diese könnten ihre Marktmacht weiter ausbauen und kleinere Entwickler verdrängen. Mitunter kann das auch zu Nachteilen für die Verbraucher führen: Die Angebotsvielfalt (z.B. im „Open Source“ - Bereich) geht zurück und die Preise für Software steigen.
Noch sind Softwarepatente in der EU nicht zulässig - eine Richtlinie zur Einführung solcher Patente wurde auf Druck von Programmierern und Nichtregierungsorganisationen mit Unterstützung der Linken vor einigen Jahren im Europaparlament gekippt. Dennoch legt das Europäische Patentamt gesetzliche Regelungen speziell aus und lässt Patente im Bereich der Software regelmäßig zu. Gleichzeitig wird insbesondere auf EU-Ebene weiter versucht, Softwarepatente auch ohne spezifische Richtlinie „durch die Hintertür“ einzuführen - beispielsweise mit einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit, von der vorwiegend freundliche Softwarepatent Entscheidungen zu erwarten wären. DIE LINKE fordert deshalb, dass auf europäischer Ebene explizit gesetzlich klargestellt wird, dass Softwarepatente nicht erteilt werden dürfen.

ÖDP: Patente auf Software lehnen wir ab. Wir sehen einen großen Reformbedarf des gesamten Urheberrechts, im Zuge dessen sichergestellt werden muss, dass die Lücken geschlossen werden, die aktuell noch zur Erteilung der Softwarepatente durch Patentämter führen.

Die Piraten: Wir lehnen Software-Patente allgemein ab und werden darauf bestehen, dass Patente auf Software nicht erteilt werden dürfen bzw. gestrichen werden und in Deutschland und Europa keine Gültigkeit haben. Auch die zunehmende Tendenz, Ansprüche auf Softwaremethoden durch die Verbindung mit technischen Komponenten zu schützen, muss gestoppt werden. Das Land hat hier nur begrenzt Einfluss. Unser Auffassung gegen Softwarepatente teilt der Bundesverband genauso wie die europäischen Piratenparteien.

Generelle Antworten

CDU: Jeder muss die Möglichkeit erhalten, an der globale Wissens- und Informationsgesellschaft teilzuhaben. Die CDU Baden-Württemberg steht der Freien Software grundsätzlich offen ge- genüber. Deshalb unterstützt die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH, eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg, als Dienstleister die Linux Solutions Group (LiSoG) organisatorisch und strukturell. Die international ausgerichtete LiSoG zählt zu den europaweit größten Initiativen im Bereich der Open-Source-Software und hat ihren Ursprung und Hauptsitz in Stuttgart. Die LiSoG vernetzt Anbieter und Anwender aus dem Open-Source- Bereich. In Arbeitstreffen und Projektgruppen werden Lösungen zu aktuellen IT- und Open- Source-Themen erarbeitet sowie Veranstaltungen für fachliche Diskussion geboten. Inwieweit Bildungseinrichtungen Freie Software nutzen unterliegt gemäß unseren Grundsätzen der Subsidiarität grundsätzlich den Einrichtungen vor Ort.

Sie sprechen darüber hinaus die Anwendung von Software im Behördenbereich an. Oftmals werden im Sinne der Anwenderfreundlichkeit auf allgemein bekannte Softwareanwendungen verwiesen. Dazu zählen wir z.B. auch den Adobe Acrobat Reader. Zweifellos gibt es jedoch zahlreiche gleichwertige Alternativen aus dem Open-Source-Umfeld. Deshalb danken wir Ih- nen für Ihren Vorschlag. Wir werden die entsprechenden Angebote prüfen und gegebenen- falls anregen, diese um Open-Source-Alternativen zu ergänzen.

FDP:Notiz: Die FDP hat uns geantwortet, dass die Fragen etwas kurzfristig kamen und sie sie nach der Wahl gerne ausführlich beantworten wollen.

SPD: Wegen der überragenden Bedeutung von Wissen und Kultur im digitalen Zeitalter wird das geistige Eigentum nicht zu Unrecht von manchen als „Öl des 21. Jahrhunderts“ genannt. Dementsprechend kommt dem Urheberrecht eine große Bedeutung zu für die Entwicklung, Förderung und den Schutz der Wissens- und Kreativkultur.
Die vielgescholtene „Gratiskultur“ im Internet ist für die einen gleichbedeutend mit dem Ruin kreativ, schöpferisch tätiger Menschen. Für die anderen treibt sie die Entwicklung neuer kreativer Geschäftsmodelle im Umgang mit geistigem Eigentum voran. Es muss deshalb jetzt ein fairer Ausgleich erreicht werden zwischen den Interessen der Urheber, der Verwerter und der Allgemeinheit bzw. der Nutzer. Und dieser Ausgleich muss dem Schutz geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter auch wirklich gerecht werden und er darf die Entwicklung und den Einsatz freier Software nicht behindern.
Einseitige Beschränkungen zu Lasten der Allgemeinheit, so z.B. im Hinblick auf den Informationsbedarf von Bildung und Wissenschaft, lehnen wir genauso ab wie den Aufbau künstlicher Sperren und Mauern zum Schutz einseitiger wirtschaftlicher Interessen und zur Blockade freier Software.
Moderne Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Der Bundestag hat deshalb eine Enquete-Kommission eingesetzt, die grundsätzliche Fragen beraten und Lösungen finden soll. Insgesamt sprechen wir uns dafür aus, die Arbeit der Bundestags-Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ sorgfältig auszuwerten, um daraus den konkreten gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Rahmen des oben dargestellten gesellschafts- und kulturpolitischen Handlungsrahmens zu bestimmen und dann auch zügig umzusetzen. Dies gilt auch für den Einsatz freier Software in der öffentlichen Verwaltung und deren mögliche Förderung.
Nach den bisherigen Erkenntnissen aus den Anhörungen der Bundestags-Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ brauchen wir dazu neue Instrumente und Lizenzierungsmodelle. Die SPD wird sich vor diesem Hintergrund für Lösungen einsetzen, die Anreize bieten, benutzerfreundliche Modelle für die Verwendung freier Software zu entwickeln.
Die SPD in Baden-Württemberg will und wird die großen Chancen nutzen, die in der Entwicklung zur digitalen Gesellschaft liegen und das Land fit machen für das digitale Zeitalter. An oberster Stelle steht das Ziel, dass wirklich alle Bürgerinnen und Bürger die neuen Möglichkeiten nutzen können und die Spaltung der Gesellschaft auch in der digitalen Welt überwunden wird.

Die PARTEI: Die PARTEI liebt Gnus. Unsere abgöttische Verehrung von Gnus hat uns dazu bewogen, das Wort "Tierschutz" in unseren PARTEInamen aufzunehmen (ohne dabei andere Tiere diskriminieren zu wollen).
Computer hingegen sind Teufelszeug, damit wollen wir nichts zu tun haben.

Nachfrage von Matthias Kirschner (FSFE): Vielen Dank für ihre E-Mail.
Wird Die PARTEI die anderen Fragen noch kommentieren? Wir würden uns sehr darüber freuen. Oder sollen wir die unten stehende Antwort so verwenden?
Außerdem habe ich ein paar Fragen:
Werden Sie bei ihrer Liebe zu Gnus bei einem Wahlerfolg dafür sorgen, dass die Landesregierung flächendeckend Gnus in der öffentlichen Verwaltung einführt? Oder würden Sie sich eher für Köter oder gar Donnervögel einsetzen? Oder setzen Sie sich für eine Artenvielfalt ein?
Setzen Sie sich dafür ein Computer z.B. durch Installation von FreeBSD, auch nachhaltig als Teufelszeug zu kennzeichnen?

Die PARTEI: Wir möchten die Antwort lieber kurz halten.
Außerdem legen wir Wert auf die Feststellung, dass "Gnus" in unserer Antwort der Plural des Wortes "Gnu" ist. Falls Sie einen Bezug zu www.gnu.org und der GPL herstellen, werden wir dem nicht widersprechen.
Ob Gnus, Pinguine oder andere Tiere in der öffentlichen Verwaltung einen angemessenen Lebensraum haben, ist noch zu klären - solange dies nicht gesichert ist, wird die PARTEI keine Pflichtansiedlung planen. Artenvielfalt ist auf jeden Fall unser erklärtes Ziel - außer in der Parteienlandschaft, in der wir bekanntlich einen Alleinvertretungsanspruch haben.

Wir haben einige der zur Wahl stehenden Parteien ausgewählt und diese zu Freier Software befragt.