Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

Ask your candidates

Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Berlin zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der Koalition Freies Wissen.

Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.

Die teilnehmenden Organisationen sind das Bündnis Freie Bildung, die Digitale Gesellschaft e.V., Freifunk, die Free Software Foundation Europe, die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Wikimedia Deutschland e.V.. Auf die Fragen geantwortet haben, alphabetisch sortiert, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Die Piraten und die SPD.

Update: Inzwischen hat die FSFE aus den hier gegebenen Antworten sowie den Parteieigenen Wahlprogrammen drei Handlungsempfehlungen formuliert.

Antworten der Parteien

1. Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resouces (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen? - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen: Ja. Wir plädieren für den vermehrten Einsatz und die Nutzung von Open Educational Resources (OER). Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung der ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 geltenden neuen Rahmenlehrpläne für Berlin und Brandenburg böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können Lizenzenkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden.

Wir fordern für Universitäten und Forschungseinrichtungen das Open Access-Prinzip anzuwenden und öffentlich finanzierte Studien und Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Über ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild sollen zudem öffentliche Daten unter der Wahrung datenschutzrechtlicher Prinzipien öffentlich, maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Linke: Ja.

Die Piraten: Ja, wir haben diese Forderung schon lange in unserem Parteiprogramm verankert.

SPD: Ja.

2. Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen? - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen: Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung von OER Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Dies haben wir auch in unserem gemeinsamen Antrag mit Linken und Piraten „Berlins Zukunft sichern – jetzt Konzept für die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ (Drucksache 17/2805) deutlich gemacht. Die vom Senat lediglich auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Zusätzlich soll eine Fortbildungsoffensive Lehrkräften Ängste beim Umgang mit OER nehmen, deren didaktisch sinnvollen Einsatz in der Praxis erproben und um über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Wir unterstützen zudem die seit Jahren gehegte Forderung der fachlichen Träger und Bildungsgremien, einen dauerhaften Runden Tisch Medienbildung unter Leitung des Senats einzuberufen, um genau solche Themen zu diskutieren und konzeptionell voranzutreiben.

Die Linke: Die bereits 2014 durch das Abgeordnetenhaus beschlossene Orientierung auf OER muss weiter mit Leben gefüllt werden. Das Pilotprojekt läuft derzeit, wir brauchen aber eine Forcierung der Förderung. Der angestrebte Regelbetrieb von OER ist noch nicht erreicht, ebenso wenig die Ansprache und Einbindung erweiterter Autor*innenkreise. In der kommenden Legislaturperiode setzen wir uns dafür ein, die im Rahmen der OER-Strategie angestrebten Ziele endlich in die Praxis umgesetzt werden. Dafür muss es mehr als bisher eine Priorität und eine Untersetzung mit Ressourcen in der Bildungsverwaltung geben. Der 2015 ins Leben gerufene Runde Tisch „Offene Bildungsmaterialien für Berlin“ sollte diese Umsetzung auch wieder mit seiner Expertise begleiten. Der Senat muss dem Beschluss des Abgeordnetenhauses endlich die angemessene Dynamik geben.

Die Piraten: In der ablaufenden Legislaturperiode haben sich PIRATEN im Abgeordnetenhaus bereits für die Freigabe der Lehrmaterialien eingesetzt. Die Piratenfraktion hat hierzu einen Antrag " Open Educational Resources als Teil der Bildungskultur im Land Berlin " ins Parlamnet eingebracht, in dem der Senat aufgefordert wird Modelle und Konzepte zu „Open Educational Resources“ zu prüfen. Im Juli 2014 fasste das Abgeordnetenhaus einen Beschluss zu „Teilen, Kooperieren, Teamarbeit –Freie Lehrmaterialien ins Netz stellen –Open Eduational Ressources in Berlin“ , bei dessen Umsetzung es allerdings immer wieder zu Verzögerungen kam. Wir PIRATEN würden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es endlich ein freier Zugang zu freien Lehmaterialen gibt und dies auskömmlich finanziert wird.

SPD: Wir wollen die Idee von frei verfügbaren Wissen fördern und unterstützen daher den Grundsatz von Open Access und Open Educational Ressources. Wir wollen, dass das Thema Medienkompetenz in Bildungs- und Jugendeinrichtungen stärker vermittelt wird und auch gerade Eltern miteinbeziehen. Dabei verstehen wir Medienpädagogik als Querschnittsthema in den Bildungsplänen, nicht als zusätzliches Fach.
Deswegen muss Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe auch im Vorbereitungsdienst und bei der Lehrerfortbildung ebenso wie in den verschiedenen pädagogischen Studiengängen und Ausbildungen durchgängig und verbindlich berücksichtigt werden. Es liegt auch in der Verantwortung der Schule, die Kompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um Medien kritisch zu konsumieren und produktiv in die Arbeits- und Lebenswelt einbeziehen zu können.
Wir wollen die Einrichtung eines Runden Tisches zur Medienkompetenzförderung, um ein „Gesamtkonzept Medienkompetenz“ für alle Berlinerinnen und Berliner zu entwickeln. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg ist dabei einzubeziehen.

Mit dem Open Educational Resources (OER)-Projekt entwickeln wir freie Lehrmittel, die durch Lernende und Lehrende kostenfrei genutzt und verbreitet werden können. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden wir den flächendeckenden Austausch von OER-Mitteln ermöglichen sowie den Anteil der verfügbaren OER-Lehrmittel weiter ausbauen.

1. Wie stehen Sie zur Reduzierung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage als Mittel der Strafverfolgung in Berlin? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Berliner Ermittlungsbehörden sind gefordert, jedes rechtsstaatlich zulässige Mittel zu nutzen, um schwere Straftaten zu verfolgen. Die in Berlin herrschende Praxis der Funkzellenabfrage schießt aber weit über dieses Ziel hinaus. Häufig kann nicht einmal ein Anfangsverdacht begründet werden. Dass dabei Millionen Daten von Berlinerinnen und Berlinern als „Beifang“ gesammelt werden, ist nicht akzeptabel. Wir wollen uns im Bund für strengere Regelungen in der Strafprozessordnung einzusetzen und ein Telekommunikationsgesetz zu erwirken, um uferlose Abfragen zu verhindern. Wir fordern auch, dass Menschen, deren Daten bei einer Funkzellenabfrage mit-abgefragt wurden, darüber informiert werden. Hier gilt es Transparenz herzustellen. Solange diese bürgerrechtlichen Mindeststandards alles nicht gewährleistet ist, lehnen wir das Mittel der Funkzellenabfrage ab.

CDU: Wir halten die Funkzellenabfrage für ein wichtiges, unverzichtbares Ermittlungselement, ohne das viele Täter nie ermittelt worden wären. Bei der Abfrage einer Funkzelle werden für einen begrenzten Zeitraum die darin angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst, jedoch nicht der Inhalt der Gespräche.

Die Linke: Wir wollen die Streichung der nicht-individualisierten FZA aus der Strafprozessordnung, weil dieses Instrument massiv in die Grundrechte von unberechenbar vielen Betroffenen eingreift. Es können damit z.B. Bewegungsprofile, Netzwerke, Freundschaftsbeziehungen etc. identifiziert werden. Zudem bringt es nur durch Verknüpfung mit anderen Daten Erkenntnisse und kommt deshalb der Rasterfahndung nahe. Demgegenüber gibt es keinen Nachweis über die Effektivität dieses Instruments, weil die Behörden keine ausreichenden Informationen dazu veröffentlichen.

Die Piraten: Die PIRATEN Berlin sind für die Abschaffung der nicht indivdualisierten Funkzellenabfrage und sehen dies auch nicht als Mittel der Straftverfolgung. Wie auch bei der Videoüberwachung lehnen wir es ab, da Menschen durch Verletzung der Unschuldsvermutung unter Generalverdacht gestellt werden. In der letzten Legislaturperiode hat die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus sich für mehr Transparenz bei der Funkzellenabfrage eingesetzt u.a. bei der Umsetzung eines Pilotprojektes zur Information von betroffenen Bürger*innen per SMS.

SPD: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2013 eine restriktivere Anwendung der Funkzellenabfrage beschlossen. Die Regelung ermöglicht die Funkzellenabfrage und nimmt gleichzeitig die Sorgen vor einer unkontrollierten Datensammlung ernst. Zugleich wurden die Transparenz für die Berlinerinnen und Berliner und die Kontrollrechte für die Abgeordneten verbessert. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich der Funkzellenabfrage auf schwere Straftaten begrenzt. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Prüfung der Verhältnismäßigkeit stärker zu strukturieren. Die Justizverwaltung ist darüber hinaus einmal jährlich angehalten, über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen das Abgeordnetenhaus zu informieren. Wir sehen in der Funkzellenabfrage eine von vielen Ermittlungsmethoden zur Ergreifung von Straftätern, die wir der Polizei ermöglichen wollen.

2. Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Berlins am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungs-zentrum (GDKZ)", einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung, an dem neben Berlin auch Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mitwirken sollen? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland oder die massenhafte Abfrage von Funkzellen in Berlin sind Beispiele für eine zunehmende Überwachungslogik der Sicherheitsorgane. Das müssen wir sehr kritisch hinterfragen und dürfen diese nicht zum Regelfall werden lassen. Genau das droht aber, wenn jetzt der Senat Millionen Euro für ein gemeinsames Telefon-Kommunikations- Überwachungszentrum mit den anderen östlichen Bundesländern ausgeben will. Bis heute konnte der Senat wesentliche Fragen zum geplanten GDKZ nicht beantworten: Wie soll die parlamentarische Kontrolle eines gemeinsamen Überwachungszentrums funktionieren? Welchen sicherheitspolitischen Mehrwert soll ein solches Zentrum bringen? Welche Kosten werden tatsächlich entstehen?
Als Grüne lehnen wir die Einrichtung dieses Zentrums ab. Das eingesparte Geld wollen wir in die Verbesserung der polizeilichen Präventionsarbeit und den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr investieren.

CDU: Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage für Quellen-TKÜ im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schaffen. Zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität benötigt die Polizei mehr Möglichkeiten. Wir brauchen die Online-Durchsuchung zur Abwehr schwerer Gefahren, aber auch für Zwecke der Strafverfolgung (repressive Online-Durchsuchung).

Die Linke: Wir haben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens und sehen datenschutzrechtliche Probleme. Bisher läuft die Planung höchst intransparent, so dass Parlament und kritische Öffentlichkeit nur wenig über das Projekt, seine Aufgaben und den Umfang der Datenverarbeitung wissen. Problematisch ist in jedem Fall, dass ein solches gemeinsames TKÜ-Zentrum nur schwer durch Parlamente und Datenschutzbeauftragte kontrolliert werden kann.

Die Piraten: Wir PIRATEN sind grundsätzlich gegen mehr Überwachung. Beim GDKZ ist die Planung intransparent und auch auf der Seite des Landes Berlin liegt unseres Wissens noch immer kein öffentlich einsehbares Gutachten der Datenschutzbeauftragten hierzu vor.

SPD: Hierzu gibt es in der Berliner SPD keine abgestimmte Position. Dieser Sachverhalt fällt in die Zuständigkeit des Senats.

1. Stimmen Sie der Aussage zu: "Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"? Bitte erläutern Sie welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum. - Freifunk

Bündnis 90/Die Grünen: Ja, wir plädieren für eine Universaldienstverpflichtung für Internetzugänge. Unsere jüngsten Beschlüsse auf Bundesebene beziehen sich verstärkt auf Breitbandzugänge. Unser Ziel: Bis 2021 sollen 75 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet sein. Dabei soll die Glasfaserleitung die Wohnung („Fiber to the home“, kurz Ftth), mindestens aber das Gebäude („Fiber to the basement“ bzw. building, kurz Fttb) versorgen. Die restlichen 25 Prozent der Haushalte sollen mit mindestens 50 Mbit/s ins Netz gehen können.“

CDU: Der Zugang zum schnellen Internet ist heute von zentraler Bedeutung. Bis zum Jahr 2018 soll in Deutschland eine flächendeckende Breitbandversorgung entstehen, die es ermöglicht, Internet TV zu nutzen und Angebote wie Online Bankgeschäfte, Behördengänge oder telemedizinische Dienstleistungen online abzuwickeln. Der Großteil Berlins ist heute schon mit schnellem Internet erschlossen. Wir streben an im gesamten Stadtgebiet mehr als 50 Mbit/s als Mindeststandard und in digitalen Zentren der Stadt eine Breitbandversorgung von mehr als 200 Mbit/s einzuführen.
Die Politik der CDU setzt auf den Wettbewerb der Sozialen Marktwirtschaft. Dabei muss immer der Ausgleich zwischen freiem Wettbewerb und staatlichen Intervention gefunden werden. Deshalb lehnen wir eine gesetzliche Universaldienstverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zum Breitbandausbau als zu weitgehenden Eingriff ab.

Die Linke: Das Telekommunikationsgesetz enthält seit der Novellierung von 2012 bereits eine Universaldienstverpflichtung für einen „funktionalen Internetzugang“, allerdings ohne Festlegungen hinsichtlich konkreter Übertragungsraten. Aktuell beträgt die durchschnittliche Verbindung für Internetanschlüsse in Deutschland 13,9 Mbit/s (Downstream). Doch wird die leistungsfähigste Kommunikationsinfrastruktur heute und in Zukunft allein über ein Glasfasernetz (1 Gbit/s und mehr im Down- und Upstream) ermöglicht. Der Investitionsbedarf für einen bundesweit flächendeckenden Glasfaserausbau wird jüngsten Berechnungen zufolge mit 45 Mrd. Euro beziffert. Angesichts der enormen Bedeutung des Internet als Universalinfrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft – sie ist vergleichbar mit der Elektrifizierung im 20. Jahrhundert – betrachtet DIE LINKE einen Umsetzungs- und Finanzierungszeitraum über 10 Jahre für möglich und erforderlich. Die Finanzierung einer entsprechenden Universaldienstverpflichtung müsste dann aufgrund europarechtlicher Vorgaben allerdings aus dem allgemeinen Staatshaushalt getragen werden.

Die Piraten: Ja, die Universaldienstverpflichtung sollte unbedingt um den Zugang zum Internet erweitert werden. Die Bandbreite sollte mindestens 50 MegaBit/s betragen und dies sollte schnellstmöglich umgesetzt werden.

SPD: Wir streben wir den Aufbau eines leistungsstarken, drahtgebundenen Breitbandnetzes an. Außerdem wollen wir ein Sofortprogramm zum Breitbandausbau auflegen mit dem Ziel bis 2018 in Berlin flächendeckend 100 Mbit anbieten zu können.

Berlin soll darüber hinaus Vorreiter moderner Technologien und einer urbanen Infrastruktur werden, um Chancen zum Beispiel in der Medizin oder für eine intelligente Verkehrslenkung zu nutzen. Berlin muss Deutschlands erste 5G-Stadt werden. Nur dieser neue Mobilfunkstandard ermöglicht die Integration von Anwendungsprozessen zum Beispiel führerloses Fahren auf der Basis von leistungsfähigem, funkgestütztem, schnellem Internet.

2. Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating, ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt-Verordnung eingeführt haben? - Freifunk

Bündnis 90/Die Grünen: Zero-Rating als Ersatz für das „best-effort-Internet“ darf nicht erlaubt sein. Wir fordern, Verstöße gegen die Netzneutralität und Sperren, Blockaden, Verlangsamungen und ökonomische Ungleichbehandlungen von Datenübertragungen, die ökonomische Diskriminierung durch sogenanntes „Zero-Rating“ einschließen, gesetzlich auszuschließen.

CDU: Wir treten für den Grundsatz der Netzneutralität ein. Das bedeutet für uns, dass eine Drosselung oder Blockade bestimmter Inhalte und Dienste grundsätzlich unzulässig ist. Eine vorrangige Übermittlung von Daten sollte nur in Ausnahmefällen zulässig sein, insbesondere wenn Unternehmen auf eine beschleunigte Übermittlung angewiesen sind. Darüber hinaus gilt für uns, dass alle Inhalte und Anwendungen grundsätzlich gleichbehandelt werden müssen und nur klar geregelte Ausnahmen gestattet sind. Innovation und Entwicklung dürfen von neuen Anwendungen durch die zu schaffenden bundesrechtlichen Regelungen nicht gebremst werden.

Die Linke: DIE LINKE setzt sich für ein Verbot von Zero-Rating ein. Angebote, mit denen die Nutzung spezifischer Dienste vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert werden, bilden für das freie und gleiche Internet einen Tod auf Raten. Zahlungskräftige Kunden und große Unternehmen würden bevorzugt befördert, alle anderen behindert und das offene Internet eingeschränkt. Ein Verbot von Zero-Rating ist zudem mit der EU-Verordnung zur Telekommunikation vereinbar, da solche Angebote kein spezifisches Qualitätsniveau erfordern und auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

Die Piraten: Wir sind für das Verbot von ZeroRating um die Netzneutralität zu bewahren.

SPD: Beim Zero-Rating ermöglichen Mobilfunkbetreiber ihren Kunden die kostenfreie Nutzung von vorselektierten Inhalten oder Datendiensten. Die Bundesnetzagentur sieht darin eine Verletzung der Netzneutralität, da sich dadurch zahlungskräftige Kunden und große Unternehmen einen Vorteil verschaffen und somit die Offenheit des Internets eingeschränkt wird.

Die SPD-Bundestagfraktion setzt sich seit längerer Zeit für eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz ein. Wir unterstützen diese Bemühungen.

1. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte, und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Softwarelösung für das "Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungwesen (HKR-neu)" als Freie Software implementiert wird, sodass angestrebte Ziele wie "Interoperabilität" und "Modifizierbarkeit" gewährleistet sind? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: Wir haben uns mit wiederholt mit Anträgen für Open Source Software eingesetzt, zuletzt mit dem Antrag Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software (OSS) für das Land Berlin (Drucksache 17/0853). Darin haben wir Vorschläge zur schrittweisen Umstellung auf Open Source Software vorgelegt.
Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so zu überarbeiten, dass möglichst freie und offene Software vorrangig zum Einsatz kommen.
Wir haben bereits 2012 ein Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache 17/0456) vorgelegt und fordern, das bestehende Open-Data-Portal zu einem zentralen und nutzerfreundlichen Open und E-Government-Portal auszubauen. Wir fordern zudem, dass die Bereitstellung von offenen Daten insgesamt deutlich zu verstärkt wird und dass sie den Bürgerinnen und Bürgern vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei, maschinenlesbar, nicht diskriminierend, interoperabel, nicht proprietär und lizenzfrei zugänglich zu machen sind. Wie offen, frei und nachhaltig unsere Gesellschaft ist, spiegelt sich auch im Einsatz freier und offener Software wider. Im öffentlichen Bereich muss sie Vorrang genießen, sofern dies vergaberechtlich möglich ist. Genauso müssen Softwareentwicklungen von und für Behörden stets mit Quellcode unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, damit alle von ihnen profitieren und sie einfach weiterentwickelt werden können. Zentral für eine solche Strategie ist die Verwendung offener Standards und Schnittstellen. Trotz objektiver Vorteile freier Produkte wird gerade in der öffentlichen Verwaltung noch zu häufig proprietärer Software der Vorrang eingeräumt. Wir wollen den Umstellungsprozess zu freier Software gemeinsam mit den Beschäftigten der Verwaltung gehen und für Verständnis und Unterstützung werben.
Unter diesen Gesichtspunkten setzen wir uns selbstverständlich dafür ein, dass das "Berliner Haushalts, Kassen und Rechnungswesen (HKRneu)" als Freie Software implementiert wird. Dies würde auch den Grundsätzen des gerade verabschiedeten Berliner E-Government-Gesetzes entsprechen. Es wird nach der Wahl darauf ankommen, dass der/die IKT-Staatssekretär*in seiner/ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete und herstellerunabhängige Fortentwicklung der IKT-Ausstattung der Berliner Verwaltung zu fördern (im Sinne des § 21 (2) Punkt 7. EGovG Bln). Auch der zu bildende IKT-Lenkungsrat hat darüber zu wachen, dass die Interoperabilität der eingesetzten IKT-Komponenten insbesondere für neue IT- Großprojekte des Landes Berlin gegeben sein wird.

Die Linke: Wir setzen uns seit langem für den Einsatz freier Software in der öffentlichen Verwaltung ein – nicht nur aus grundsätzlichen, sondern auch aus praktischen Erwägungen heraus. Die Probleme mit der neuen Meldesoftware zeigen, dass auch proprietäre Lösungen keine Garantie für einen reibungslosen Betrieb bieten. Die öffentliche Hand sollte die Hoheit über die genutzten Infrastrukturen behalten. In der Praxis der unterausgestatteten Berliner Verwaltung braucht die Implementierung freier Software allerdings einen langen Atem. Für alle zukünftigen Beschaffungen wollen wir auf die Nutzung freier Software drängen. DIE LINKE. Berlin will zudem eine konzertierte Open-Source-Strategie auf Landesebene, die durch eine koordinierende Stabsstelle unterstützt wird.

Die Piraten: Ja.

2. Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software an Schulen und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen? Wenn ja, wie? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für den Einsatz von Open Source Software in allen öffentlichen Bereichen ein, also auch in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Wir haben uns wiederholt mit Anträgen für den Einsatz von Open Source Software eingesetzt, zuletzt mit dem Antrag „Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software (OSS) für das Land Berlin“ (Drucksache 17/0853). Ebenso haben wir einen Antrag mit Vorschlägen zur Erarbeitung eines Konzepts zur Bildung mit digitalen Medien vorgelegt, wo es unter anderem auch um den Softwareeinsatz geht („Berlins Zukunft sichern – jetzt Konzept für die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ – Drucksache 17/2805).
Was die Schulverwaltungssoftware betrifft, hat sich die Bildungsverwaltung im Rahmen von eGovernment@school mit der Entscheidung für das IT-Fachverfahren LUSD für einen proprietären Weg entschieden, der möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode nicht ohne Zeitverzögerung und nochmalige Mehrkosten rückholbar wäre. Das ist um so ärgerlicher, da inzwischen bundesweit auch Schulmanagementangebote auf Basis von Freier Software im Einsatz ist. Bezüglich der Bildungsangebote selbst bietet sich Open Source Software umso mehr an, als damit eine stärkere Unabhängigkeit von Softwareherstellern einhergehen würde. Dies ist in Zeiten knapper Kassen, in denen kommerzielle Anbieter gern für die öffentliche Hand in die Bresche springen, um so frühzeitig Kund*innen zu akquirieren, von hoher Brisanz.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist offene Bildung dagegen ein wichtiger Bestandteil, um den Zugang zu Bildung für alle Menschen in Zukunft zu sichern. Die Ausweitung von Open Educational Resources (OER) kann Hürden beim Zugang zu Bildung abbauen, deswegen plädieren wir für deren vermehrten Einsatz. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung von Open Educational Resources Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg, der ab dem nächsten Schuljahr 2017/18 gilt, böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können Lizenzkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden. Die vom Senat auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen Entwicklungsprozess in Gang zu setzten. Außerdem setzen wir uns für einen dauerhaften Runden Tisch Medienbildung ein, an dem genau über solche Themen beraten werden könnte.

CDU: Wir begrüßen das Projekt „Open Educational Resources“. Dadurch können Schüler in Berlin mittels frei zugänglicher Unterrichtsmaterialien im Internet ganz anders lernen. Sie arbeiten aktiver und selbstständiger, Lehrer unterrichten eher „am Puls der Zeit“. Auch Inhalte wandeln sich heute immer schneller. Durch OER können sich Lernmaterialien dem anpassen. Derzeit gibt es an Schulen noch zu viel verstecktes Wissen. Wenn beispielsweise Lehrer für Schüler mit besonderen Anforderungen oder speziellem Förderungsbedarf Unterrichtsmaterialien anfertigen, könnten Lehrer und Schüler in einem ganz anderen Teil der Stadt davon profitieren. Gerade bei sehr spezifischen Themen und Projektideen können Schulen voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Bei alldem muss sichergestellt sein, dass die OER-Materialien den Rahmenlehrplänen entsprechen. Berlin sollte hier langfristig auf die Etablierung einer gemeinsamen, länderübergreifenden Standardinfrastruktur hinwirken.

Die Linke: Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig einen selbstbestimmten Umgang mit IT lernen. Dazu gehört auch, freie Software zu kennen und zu benutzen. DIE LINKE setzt sich für ein Bund- Länder-Programm für digitale Bildung ein, das auch ein mobiles Endgerät für jedes Kind als Teil der grundständigen Bildungsausstattung fördert. Dieses sollte mit freier Software laufen. Eine massenhafte Ausstattung der Schüler*innen mit proprietärer Software lehnen wir ab.

Die Piraten: Ein selbstbestimmter und aufgeklärter Umgang mit öffentlichen Inhalten gehört für die PIRATEN zum staatlichen Bildungsauftrag. Daher ist für die Teilnahme an öffentlichen Bildungsangeboten der Stadt Berlin – Schulen, Hochschulen, Bibliotheken sowie Einrichtungen kultureller Bildung – der uneingeschränkte Zugang zu Inhalten offener Datennetze unerlässlich. Die PIRATEN Berlin lehnen Vorgaben und Regelungen, die zur Einschränkung der Verfügbarkeit von andernfalls frei zugänglichen Inhalten ab. So ist beispielsweise Filtersoftware kein geeignetes Mittel des Jugendschutzes.
An öffentlichen Bildungseinrichtungen müssen stattdessen die Voraussetzungen und die Infrastruktur geschaffen und ausgebaut werden, die einen freien und gleichberechtigten Zugang zu Inhalten ermöglichen.
Unterrichtsmaterial wird unter einer freien Lizenz zugänglich gemacht. Dies vereinfacht den Lehrkräften die Erarbeitung von eigenen Unterrichtsmitteln. Die Erstellung frei verwendbarer Unterlagen durch Lernende, Lehrende und andere wird durch das Land gefördert.

1. Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet. Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz? - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Berliner Abgeordnetenhaus einen Entwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt (Drs. 17/0456). Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf dient einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Informationen sollen weitestgehend „von Amts wegen“ veröffentlicht werden. Damit würde das Land Berlin Verantwortung dafür übernehmen, staatliche Informationen den Berlinerinnen und Berlinern proaktiv mitzuteilen und einen großen Schritt in Richtung „gläserner Staat“ zu gehen. Durch die proaktive Veröffentlichungspflicht wird die 4Meinungs- und Willensbildung gefördert, eine Kontrolle staatlichen Handelns sowie Korruptionsprävention verbessert und das Kostenbewusstsein der Verwaltung erhöht, da das Verwaltungshandeln von Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann.
Die Berlinerinnen und Berliner sollen sich umfassend informieren und beteiligen sowie auf Missstände aufmerksam machen können. Wir unterstützen auch die Idee des Open Government Data, die maßgebliche Grundsätze für offene Verwaltungsdaten und Datenprinzipien entwickelt hat. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen damit eine neue politische Kultur ermöglichen, in der sich die Verwaltung und die Regierung den Bedürfnissen einer engagierten Informationsgesellschaft und einer zunehmend digital arbeitenden Welt anpassen. Staatliche Informationen sollen so bereitgestellt werden, dass sie ohne großen Aufwand weiterverarbeitet werden können und am Ende den Berliner*innen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen aufbereitete Informationen bieten. Gleichzeitig hat auch die Verwaltung einen wesentlich erleichterten Zugriff auf die bei ihr vorhandenen Informationen. Die Weiterverwendung und Verarbeitung staatlich angelegter Datenbestände kann ebenfalls einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Stärkung des IT-Standort Berlins leisten und so neue Geschäftsmodelle ermöglichen.
Durch das Informationsportal soll ein einheitlicher und nutzerfreundlicher Zugang zu den dezentral verwalteten Informationen ermöglicht werden. Das Informationsportal soll nutzerfreundlich auf die abgelegten Dateien verweisen. Der freie Zugang über das Informationsportal soll der Regelfall, individuelle, bürokratische Anfragen die Ausnahme werden. Mit dem Bezug auf bereits vorhandene Daten, die zu veröffentlichen sind, soll möglichst wenig zusätzlicher Verwaltungsaufwand hervorgerufen werden. Die/Der Berliner Beauftragte*r für Datenschutz und Informationsfreiheit wird zusätzlich mit der Überwachung der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und ist entsprechend auszustatten. Sie/Er wacht als Beauftragte*r für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit über die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten, der Informationszugänge und damit der Transparenz.
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0456.pdf

CDU: Wir wollen, dass Daten für alle interessierten Nutzer frei zugänglich sind und möglichst ohne Einschränkungen weiterverwendet werden können. Ausgenommen hiervon sind Daten und Informationen, die dem Datenschutz unterliegen oder aus anderen Gründen nicht veröffentlicht werden dürfen (z. B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Daten).
Unsere Angebote werden wir fortlaufend ausbauen und erweitern, sodass die Bürgerinnen und Bürger diese umfassend nutzen können und die politischen Teilhabemöglichkeiten weiter wachsen. Die Notwendigkeit für ein eigenes Transparenzgesetz sehen wir derzeit nicht.

Die Linke: Ja. DIE LINKE tritt für eine größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ein. Das ist die beste Prävention gegen Korruption und Misswirtschaft. Das Recht auf Informationsfreiheit ist hierfür ein elementarer Bestandteil. Grundsätzlich sollte der Staat seine Daten und Informationen allen Bürgerinnen und Bürgern proaktiv im offenen Format und kostenfrei zur Verfügung stellen. Schließlich sind diese im Auftrag der Bevölkerung und mit den von ihr gezahlten Steuern erhoben und erstellt worden. Dies ist sowohl ein Gewinn für die demokratische Beteiligung und Kontrolle als auch für Innovation in Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb wollen wir in Berlin ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen.

Die Piraten: Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat bereits 2012 einen Entwurf für ein Transparenzgesetzes für Berlin vorgelegt und strebt dieses weiterhin gezielt an.

2. Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen? - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

CDU: Informationen und die Möglichkeit, an diese Informationen möglichst einfach zu gelangen, sind eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, an den einzelnen politischen Prozessen oder dem politischen Prozess zu partizipieren. Wir wollen Zugang zu und die Nutzung von öffentlichen Daten („Open Data“) ermöglichen. Wir sprechen uns daher für den konsequenten Ausbau der Open-Data- Initiative aus: Auf dem Portal daten.berlin.de sollen alle nicht sicherheitsrelevanten öffentlichen Daten wie etwa Geoinformationsdaten zur Verfügung gestellt werden. Hier haben wir mit dem Berliner E- Government-Gesetz bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Verwaltungsdaten sollen möglichst umfassend offen zur Verfügung gestellt werden, sofern keine rechtlichen oder andere Gründe explizit dagegen sprechen. Diese Daten sollen qualitativ hochwertig, aktuell und gut beschrieben sein und auch als Rohdaten zur Verfügung stehen. Offene Datenformate sollen dabei Vorrang haben. Dies ermöglicht eine innovative Nutzung der Daten.

Die Linke: Bisher fehlt für Open Data in Berlin eine nachhaltige und einheitliche Strategie. Die Veröffentlichung von Informationen muss nach Transparenzgesetz der Standard und keine Ausnahme sein. In den Verwaltungen muss durch einen Wandel in der Kultur ein Bewusstsein für die Bedeutung von offenen Daten und Informationen geschaffen werden. Es sollen zudem zuständige Ansprechpartner*innen und Qualitätsstandards in jeder einzelnen Behörde definiert werden.

Die Piraten: Die PIRATEN Berlin streben es an, dass das Handeln und Wirken der gewählten Volksvertreter_innen nachvollziehbarer wird.
Das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein erster Schritt, geht uns aber nicht weit genug. Wir wollen, dass alle nicht personenbezogenen Daten und Werke der Öffentlichkeit kostenfrei und unabhängig von einer Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Es besteht keine Holschuld der Bürger_innen, sondern eine Bringschuld der Verwaltung. Wir sehen dies als Teil der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich des zu gewährenden Rechts auf Akteneinsicht an.
Wir werden ein Online-Portal ins Leben rufen, das Berliner Politik und Verwaltung auf allen Ebenen transparent werden lässt. Dies haben wir bereits mit der Einführung von BER-Watch beispielhaft umgesetzt. Jede Entscheidung ist in dem Bewusstsein zu treffen, dass diese später von allen nachvollzogen werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung ist demokratische Kontrolle möglich. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zu Misswirtschaft und Korruption. Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse des Landes Berlin sind so transparent wie möglich zu gestalten. Jeder Schritt, der zu einer Entscheidung geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen.

1. Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen und damit – wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation – die Betreiber von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen? - Wikimedia Deutschland e. V.

Bündnis 90/Die Grünen: Im von der Wikimedia genannten Fall geht es um eine Fotografie eines Gemäldes des Künstlers Cäsar Willich aus dem Jahr 1862, das Richard Wagner abbildet. Durch den Ablauf der Schutzfrist, die bei Gemälden 70 Jahre nach dem Tod des Malers beträgt, war das Werk gemeinfrei geworden, d. h., dass an ihm kein Urheberrechtsschutz mehr besteht. Das Reiss-Engelhorn-Museum, in welchem das Gemälde hängt, hat eine Fotografie des gemeinfreien Werks angefertigt und erlaubt die Nutzung der Fotografie gegen Zahlung eines Honorars im Wege einer Lizenzvereinbarung. Gleichzeitig verbietet das Museum seinen Besucher*innen die Anfertigungen von Fotografien innerhalb des Museums. Am Gemälde Interessierte haben somit keine Möglichkeit eigene Fotografien des gemeinfreien Werks herzustellen und sind darauf angewiesen für die Nutzung einer Fotografie des Werks eine Lizenzvereinbarung mit dem Museum zu vereinbaren und das entsprechende Honorar zu zahlen. Die Wikimedia verwendete das vom Museum angefertigte Foto gewerblich, ohne eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit dem Museum getroffen zu haben. Hierin sah das Museum eine Verletzung seiner Lichtbildrechte und forderte von der Wikimedia die Zahlung von Schadensersatz. 5Das Amtsgericht Nürnberg wies die Klage als unbegründet ab. Nach Ansicht des Gerichts liege im Verhalten des Museums der Versuch, die gesetzlichen Wertungen des Schutzfristablaufs zu unterlaufen. Das von der Wikimedia genutzte Foto stelle zwar grundsätzlich ein Lichtbild i.S.d. § 72 Abs. 1 UrhG dar, im Ergebnis aber müsse der Lichtbildschutz aus § 72 UrhG im vorliegenden Fall teleologisch reduziert werden. Das Museum befinde sich im Besitz des Werks und dieses habe das alleinige Entscheidungsrecht darüber, wer das Gemälde ablichtet bzw. fotografiert. Es ist dem betrachtenden Publikum, trotz der Gemeinfreiheit des Werks, nicht möglich, das Gemälde im Wege von Fotografien zu nutzen bzw. zu eigenen Zwecken unentgeltlich wiederzugeben. Hierdurch werden die gesetzgeberischen Wertungen der Gemeinfreiheit umgangen. Der Gesetzgeber habe sich ganz gezielt dazu entschlossen, jedweden Urheberrechtsschutz an Gemälden 70 Jahre nach dem Tod des Malers enden zu lassen. Durch die Anfertigung eigener Lichtbilder lasse sich kein neues Schutzrecht mit einer weiteren Schutzdauer begründen. Andernfalls sei eine endlose Umgehung der gesetzgeberischen Vorgaben zur Gemeinfreiheit zu befürchten. Infolgedessen sei eine teleologische Reduktion des in § 72 UrhG vorgesehenen Lichtbildschutzes notwendig. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen die Auffassung des Gerichts, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf den Lichtbildschutz berufen.

CDU: Auch im digitalen Zeitalter gilt der Anspruch des Urhebers auf Schutz seines geistigen Eigentums und das Recht auf eine angemessene Vergütung seiner Leistung. Es sichert nicht nur das Einkommen der Urheber, es ermöglicht auch künstlerische Vielfalt.
Wir wollen das Urheberrecht auf Bundesebene weiterentwickeln. Dabei gilt es darauf zu achten, dass bei der notwendigen Fortentwicklung des Urheberrechts der Kernzweck dieses Rechts (Urheber sollen für ihre geistige Arbeit entlohnt werden) erhalten bleibt, ohne durch das Recht technische Innovationen und etwaige Rechte der Allgemeinheit zu verhindern.

Die Linke: Zunächst können wir nachvollziehen, dass chronisch kaputt gesparte Museen um jede Einnahmequelle streiten. Dazu gehört auch der Verkauf von Reproduktionen. DIE LINKE setzt sich daher vor allem für eine Ausfinanzierung öffentlicher Museen ein. Wir wollen zudem einen kostenfreien Eintritt in die Museen des Landes Berlin. In diesem Sinne der Demokratisierung von Kunst und Kultur streben wir daher an, dass bloße Reproduktionen gemeinfreier Werke, die steuerfinanziert erstellt wurden, nicht neuen Nutzungsrestriktionen unterworfen werden.

Die Piraten: Es kann keinerlei Rechtfertigungen für eine solche Erzwingung von Löschung von Digitalisaten gemeinfreier Werke geben. Offene Lizenzen sollen auch frei zugänglich sein, vorallem wenn öffentliche Mittel verwendet werden.

SPD: Unabhängig von dem geschilderten Sachverhalt, der nicht politisch, sondern juristisch zu bewerten ist, wollen wir die kulturelle Teilhabe verbessern und überall dort – wo es rechtlich möglich – die Veröffentlichung elektronischer Versionen von Druckwerken aus dem Bibliotheksbesitz, sogenannter Digitalisate, unter offenen Lizenzen fördern.

2. Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben, derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizenziert sein müssen? - Wikimedia Deutschland e. V.

Bündnis 90/Die Grünen: Ja. Wir Grünen setzen uns seit Jahren für die Umstellung auf Open Access (OA) ein, insbesondere in Forschung und Wissenschaft (inklusive der Bibliotheken). Unser klarer Anspruch ist: Wenn Forschung aus öffentlichen Geldern finanziert wird, müssen die Ergebnisse auch frei zugänglich sein. Open Access ist in unseren Augen der Richtige Weg dorthin. Das braucht vor allem eine Umstellung der Wissenschaftsfinanzierung, die leider erst in Teilen stattfindet. Nicht nur die staatlichen, sondern auch die anderen, großen Förderinstitutionen und Drittmittelgeber in der Wissenschaft müssen in unseren Augen daher mindestens die Zweitverwertung über Open Access, den sogenannten "Grünen Weg", als Voraussetzung für die Förderbewilligung aufnehmen. Für noch besser halten wir den "Goldenen Weg", der die primäre Veröffentlichung über OA-Medien vorsieht.
Das Land Berlin muss daher in unseren Augen nicht nur selber über Hochschulverträge, Zielvereinbarungen, Fördertöpfe und ähnliches diesen Weg weiter beschreiten, sondern auch alle politischen Mittel ergreifen, um die Umstellung bundesweit voranzutreiben. Das umfasst übrigens auch eine sinnvolle Anpassung des Urheberrechtes, besonders in Bezug auf Wissenschaft, Forschung und Lehre.

CDU: Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur brauchen den Schutz geistigen Eigentums. Gleichzeitig wollen wir mit einem verlässlichen, modernen Urheberrecht den Einsatz digitaler Studienmaterialien an den Hochschulen vereinfachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, sollen nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden.

Die Linke: Ja, das hat DIE LINKE bereits mehrfach auf Landes- wie Bundesebene beantragt.

Die Piraten: Wir erwarten die Umsetzung von Wissensfreiheit durch die Veröffentlichung von Archiven sowie der Ergebnisse staatlich oder kommunal geförderter Forschung und Entwicklung, Dies muss frei lizenziert geschehen.

SPD: Ja.

Generelle Antworten

Auf die Fragen vom Bündnis Freie Bildung hat die CDU wie folgt geantwortet:

CDU: Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Schulen auf der Höhe der Zeit ausgestattet sind. Dazu gehören zum Beispiel eine moderne Ausstattung mit Computertechnik, digitale Lernangebote und eine bessere Vernetzung der Schulen. Inwiefern hier Open Educational Resources (OER) eine Rolle spielen können, ist grundsätzlich zu prüfen. Wir möchten zusammen mit Schulbuchverlagen sinnvolle und praktikable Lösungen diskutieren und damit alle Interessensvertreter an der Weiterentwicklung unserer Schulen teilhaben lassen.
Wir begrüßen das Projekt „Open Educational Resources“. Dadurch können Schüler in Berlin mittels frei zugänglicher Unterrichtsmaterialien im Internet ganz anders lernen. Sie arbeiten aktiver und selbstständiger, Lehrer unterrichten eher „am Puls der Zeit“. Auch Inhalte wandeln sich heute immer schneller. Durch OER können sich Lernmaterialien dem anpassen. Derzeit gibt es an Schulen noch zu viel verstecktes Wissen. Wenn beispielsweise Lehrer für Schüler mit besonderen Anforderungen oder speziellem Förderungsbedarf Unterrichtsmaterialien anfertigen, könnten Lehrer und Schüler in einem ganz anderen Teil der Stadt davon profitieren. Gerade bei sehr spezifischen Themen und Projektideen können Schulen voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Bei alldem muss sichergestellt sein, dass die OER-Materialien den Rahmenlehrplänen entsprechen. Berlin sollte hier langfristig auf die Etablierung einer gemeinsamen, länderübergreifenden Standardinfrastruktur hinwirken.

Auf die Fragen der Free Software Foundation Europe wurde wie folgt geantwortet:

CDU: Wir haben die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung im Auge und bevorzugen den gleichberechtigen Einsatz der unterschiedlichen Softwarearten. Für uns spricht nichts gegen den Einsatz von Open-Source-Software, wenn sie die bessere, effizientere oder auch kostengünstigere IT-Alternative darstellt.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass wenn eine Software mit naheliegenden Veränderungen so abgewandelt werden kann, dass sie zu gesetzlich verbotenen Zwecken eingesetzt werden kann, dies derBereitstellung als freier Software entgegenstehen kann. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die durch die öffentliche Verwaltung angeschaffte Software der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden kann.

SPD: Die Schule der Zukunft ist auch eine digitale Schule: Wir werden die Kompetenzen im Bereich der digitalen Medien der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen fördern. Unser Ziel ist es, alle Berliner Schulen mit interaktiven Whiteboards auszustatten und an ein kostenfreies WLAN-Netz anzuschließen. Die Zahl der so genannten Laptop-Klassen soll an interessierten Schulen deutlich erhöht werden.

Wir begrüßen eine Umstellung auf Open-Source-Software mit offenen Quellcodes an Stellen, wo dies möglich ist. Im Bildungsbereich setzten wir uns für freie Lehrmittel ein, die durch Lehrende und Lernende kostenfrei genutzt und verbreitet werden können. Im Wissenschaftsbereich fördern wir im Sinne des freien Wissensaustauschs Open-Access- Publikationen.

Auf die Fragen der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat die SPD wie folgt geantwortet:

SPD: Die Berliner SPD steht für eine offene Gesellschaft sowie eine transparente Regierung und Verwaltung. Wir streiten aktiv für eine transparente Verwaltung und setzen uns dafür insbesondere für einen Mentalitätswandel auf allen Ebenen der Verwaltung ein.

Die Open-Data-Strategie der auslaufenden Legislaturperiode muss fortgeführt und die erfolgreiche Arbeit des Senats unterstützt und weiter vertieft werden. Darum muss insbesondere das Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum Transparenzgesetz weiterentwickelt, um proaktive Elemente erweitert werden.

Wir haben einige der zur Wahl stehenden Parteien ausgewählt und diese zu Freier Software befragt.