Essen, 3. Juli 2003

VSI-Studie mit gravierenden fachlichen Mängeln

Der Verband der deutschen Softwareindustrie (VSI), eine Interessenvertretung der hauptsächlich proprietären Softwareunternehmen, hat kürzlich eine Studie zu den rechtlichen Fragen Freier Software herausgegeben. [1] Diese zeigt, dass auch der VSI nun damit beginnt, sich mit Freier Software zu beschäftigen.

Die FSF Europe begrüßt diesen Schritt des VSI, leider weist die Studie jedoch zum Teil erhebliche fachliche Mängel auf.

So setzt die Studie -- welche im Wesentlichen den 1998 für Freie Software vorgeschlagenen Marketingbegriff [2] "Open Source" verwendet -- in großen Teilen Freie Software gleich mit ihrer meistverwandten Lizenz, der GNU General Public License (GPL). Auf dieser Basis werden dann unzulässige Verallgemeinerungen von Eigenschaften der GPL für Freie Software getroffen.

Im Bezug auf die aufgeführten, betrachteten Lizenzen wurde leider sehr nachlässig gearbeitet. So werden Lizenzen für Software und Dokumentation vermengt und beispielsweise die proprietäre Lizenz "Sun Community Source License" (SCSL) fälschlicherweise als anerkannte Lizenz Freier Software bezeichnet.

Über die GNU General Public License (GPL), der die Studie die größte Aufmerksamkeit schenkt, wird zudem behauptet, sie basiere auf US-amerikanischem Urheberrecht, obwohl sich durch Recherchen schnell herausfinden lässt, dass sie mit Blick auf die Urheberrechts-Konvention von Bern geschrieben wurde, um globale Wirksamkeit zu erlangen.

Noch schwerwiegender ist es, Freie Software mit Copyleft gleichzusetzen, wie es die Studie beispielsweise auf Seite 14, Absatz 3 tut, und bei den Lizenztypen die nicht-schützenden Freie Software-Lizenzen wie z.B. BSD vollständig zu vernachlässigen.

Die Aussage, eine Dual-Lizenzierung mit der GPL sei nicht möglich, wie sie auf Seite 17 gemacht wird, scheint nicht haltbar, da dem Urheber keine Auflagen durch Lizenzierung unter der GPL entstehen.

Bei der "Abgrenzung zu anderen Formen" verliert die Studie endgültig den Überblick. So wird von "GPL bzw. Open Source Software" im Gegensatz zu Public Domain gesprochen, obwohl Public Domain ein Teil der Freien Software ist und Freeware mit freier Software übersetzt, obwohl sich der englische Begriff historisch auf den Preis, der deutsche jedoch sprachlich eindeutig auf die Freiheit bezieht.

Dazu passt, im Anschluß das proprietäre Microsoft "Shared Source" Programm unreflektiert als etwas Ähnliches darzustellen. Insgesamt hätte hier ein Blick auf die seit 1996 verfügbare Übersicht über verschiedene Arten Freier und proprietärer Software sicherlich einige Verwirrung vermeiden helfen können. [3]

Dementsprechend fragwürdig erscheint die schematische Einordnung, bei der nun die Kategorien "Shareware", "Freeware/Public Domain", "BSD", "LGPL", "GPL" auftauchen. Es werden also nicht nur Kategorien vermengt mit einzelnen Lizenzen, es wird auch proprietäre und Freie Software unreflektiert nebeneinander gestellt und im Falle von "Freeware/Public Domain" sogar vermengt.

Diese Vermengung findet sich auch in anderen Teilen, selbst wenn sie dort im gleichen Satz stattfindet und beklagt wird.

So z.B. auf Seite 8, Absatz 2: "Kernpunkt von Open Source, der in der politischen Diskussion oft zur Vermengung von Open Source mit Freeware oder Shareware führt, ist die Bestimmung in der General Public License, dass jeder die GPL-Software kostenlos benutzen und verändern kann, seinerseits aber verpflichtet ist, die so erstellte Software der GPL-Lizenz zu unterstellen, andernfalls rückwirkend seine Befugnis zur freien Benutzung erlischt."

Hier wird fälschlicherweise der Copyleft-Charakter der GPL als wesentliches Merkmal Freier Software dargestellt, obwohl Copyleft nur eine Kategorie Freier Software charakterisiert.

Zudem trägt dieser Satz zur Vermengung von Freier Software mit Freeware und Shareware bei, indem er den drei Begriffen nicht vorhandene Ähnlichkeiten unterstellt. Der Begriff Freeware bezeichnete zumeist kostenlose proprietäre Software, besitzt heute jedoch keine klare Defintion mehr, der Begriff Shareware bezeichnet ausschließlich proprietäre Software.

Da Modifikationen weder bei Freeware noch bei Shareware möglich oder erlaubt sind, kann zudem eine Auswirkung auf modifizierte Werke kaum Kernpunkt dieser Arten von Software sein und somit auch nicht zu einer begrifflichen Verwirrung führen.

Die Verwendung von negativ konnotierten Begriffen wie "viral" im Bezug auf den die Freiheit der Anwender und Entwickler schützenden Copyleft-Charakter der GNU General Public License (GPL) (wie z.B. auf Seite 12) trägt zur weiteren Verwirrung bei.

Insgesamt offenbart die Studie leider bestenfalls ein oberflächliches Verständnis Freier Software, indem Vorurteile und Fehlinformationen unreflektiert als Tatsachen präsentiert werden und dann als Basis für die rechtliche Betrachtung dienen.

So sind dann auch viele Ergebnisse, wie z.B die Aussage, die GPL erfordere, Derivate kostenlos abzugeben, rechtlich nicht haltbar. Zum Einen gibt es keine Verpflichtung zur Weitergabe und zum Anderen begrenzt die GPL bewusst nicht den Preis für eine solche Weitergabe.

Lediglich der Preis für eine sich an den Verkauf der Software anschließende Verfügbarmachung des Sourcecodes wird begrenzt, um eine indirekte Einschränkung der über die Lizenz gewährten Freiheiten zu verhindern. Denn Zugriff auf den Sourcecode ist die Voraussetzung zur Wahrnehmung zweier der vier Freiheiten, die Freie Software definieren. [4]

Die Rechtssicherheit Freier Software und speziell der GNU General Public License (GPL) ist bereits seit 1985 ein Thema, dem sich die Free Software Foundation intensiv widmet. So hat die FSF Europe beispielsweise im Februar 2003 das Fiduciary Licence Agreement (FLA) [5] herausgebracht, um speziell nach kontinentaleuropäischem Urheberrecht die bereits gegebene Rechtssicherheit Freier Software noch weiter zu erhöhen.

Handlungsbedarf sieht die FSF Europe vielmehr in den rechtlichen Fragen proprietärer Software, deren Lizenzen nach ihren Erkenntnissen zum Teil erhebliche Rechtsunsicherheiten aufweisen. Leider fehlten bisher die Mittel, vergleichbare Studien zu diesem Thema vorzunehmen.

[1] http://www.vsi.de/inhalte/aktuell/studie_final.pdf

[2] http://www.opensource.org/advocacy/faq.html

[3] http://www.gnu.org/philosophy/categories.html

[4] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html

[5] https://fsfe.org/activities/ftf/