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FSFE an Anwender: Nehmen Sie ihre Wahlfreiheit wahr!

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Die FSFE begrüßt größeren Wettbewerb im Europäischen Browser-Markt

Die FSFE begrüßt den größeren Wettbewerbs auf dem Webbrowser-Markt: Seit heute muss Microsoft Windows-Nutzern in Europa die Möglichkeit anbieten, zwischen verschiedenen Browsern zu wählen. Damit setzt das Unternehmen ein Abkommen mit der Europäischen Kommission im Dezember 2009 in die Praxis um. Die Free Software Foundation Europe war aktiver Teilnehmer in der Untersuchung der Kommission.

"Zum ersten Mal wurde Microsoft dazu gezwungen, jedem Nutzer eine Wahl zwischen verschiedenen Webbrowsern anzubieten," sagt der FSFE-Präsident Karsten Gerloff. "Das ist ein Stoppschild für die Strategie des Unternehmens, seine Quasi-Monopolstellung bei Desktop-Betriebssystemen auf andere Märkte auszuweiten."

Die FSFE kämpft für Wahlfreiheit und Offene Standards. Microsofts eigener Browser, der Internet Explorer, stellt Webstandards nicht korrekt dar. Die Quasi-Monopolstellung des Unternehmens im Desktop-Bereich führte dazu, dass Webdesigner oft nur Microsoft-Nutzer berücksichtigten und Nutzer konkurrierender Browser mit defekten Seiten kämpfen mussten.

"Microsoft hat seine dominierende Position im Browsermarkt dadurch erhalten, dass es seine Vereinbarung mit der US-Wettbewerbsbehörde verletzt hat. Das Problem, das wir hier versuchen zu lösen, würde nicht existieren, wenn sich Microsoft an die Gesetze halten würde", erklärt der Rechtsberater der FSFE, Carlo Piana. "Es ist kein Zufall, dass wir in letzter Zeit einen größeren Wettbewerb im Browserbereich beobachten können, nachdem jahrelang keine Innovation stattfand und Mircosoft jegliche Investition vermissen ließ".

Jetzt liegt es an den Anwendern, einen Vorteil aus der angebotenen Wahlmöglichkeit zu schlagen. Gerloff erinnert die Europäische Kommission daran, dass sie beständig den Erfolg des Ballot-Screens, beobachten muss. "Microsoft ist ein verurteilter Monopolist und hat in der Vergangenheit unzählige Abkommen verletzt", sagt er. "Wir rufen die Europäische Kommission dazu auf, sehr genau zu beobachten, wie diese Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden."

Der Ballot-Screen, also die Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Browsern, ist zur Zeit auf Europa beschränkt. "Wir rufen Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt dazu auf, sich ein Beispiel an der guten Arbeit der Europäischen Kommission in dieser Angelegenheit zu nehmen. Der Effekt auf den Wettbewerb und die Einhaltung von Standards wäre viel größer, wenn den Nutzern überall eine Wahl geboten würde", sagt der Rechtsberater der FSFE, Carlo Piana.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Ballot-Screen den Wettbewerb im Markt für Webbrowser fördern wird. Die FSFE zeigt sich genauso besorgt über fehlende Interoperabilität zwischen Microsoft-Produkten und Anbietern Freier Software wie über die Politik des Unternehmens, sein Betriebssystem mit Verbraucherhardware zu bündeln.

Hintergrund:

Die erste Beschwerde über Microsofts Missbrauch seiner dominierenden Position im Webbrowser-Markt wurde von Opera vorgetragen. Die FSFE unterstütze die Untersuchung als interessierte Drittpartei, indem sie Rückmeldungen gab und dabei half, die von der Europäisches Kommission auferlegten Bedingungen zu formulieren.

Die Einigung zu Webbrowsern ist nur das Ergebnis der jüngsten von mehreren Untersuchungen der Europäische Kommission über Microsofts wettbewerbsschädigendes Verhalten. Die wohl berühmteste Aktion - in der die FSFE eine Schlüsselrolle spielte - betraf den Betriebssystemmarkt für Arbeitsgruppen-Server. Auch als der Samba-Fall bekannt, endete sie mit einer richtungsweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2007. Microsoft wurde gezwungen, Interoperabilitätsinformationen zu veröffentlichen, die es Konkurrenten rechtswidrig vorenthalten hatte.

Am gleichen Tag, an dem der Ballot-Screen angekündigt wurde, versprach Microsoft außerdem, Interoperabilitätsinformationen für einige seiner Produkte offen zu legen, darunter Windows Server, Microsoft Office, Exchange und SharePoint. Hier ist eine Untersuchung der Europäischen Kommission noch im Gange.