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Transparenzverordnung: Bundesnetzagentur legitimiert Zwangsrouter

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Die Free Software Foundation Europe sieht den aktuellen Entwurf der "Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur als Legitimierung einer Entmündigung von Verbrauchern.

Statt wie im Koalitionsvertrag beschlossen, Zwangsrouter zu verhindern, ermöglicht der Entwurf -- der nun den Ministerien zur Abstimmung vorgelegt wird -- dass Anbieter einen Austausch des Geräts verhindern dürfen. Verbraucher müssen nur noch darauf hingewiesen werden "sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". Weiterhin definiert der Entwurf nicht, welche Zugangsdaten genau zur Verfügung gestellt werden müssen und die Übermittlung dieser Daten ist "freiwillig". Das ermöglicht es Telekommunikationsanbietern in Zukunft, Internettelefonie-Daten und andere Zugangsdaten geheim zu halten und damit den vollumfänglichen Betrieb eines Geräts nach Wahl des Verbrauchers zu verhindern. Damit können Telekommunikationsdienstleister Verbrauchern auch in Zukunft Geräte indirekt vorschreiben.

Irritierend ist, dass sich die Bundesnetzagentur mit dem jetzigen Entwurf noch weiter von den Zielen der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums entfernt als bei vorherigen Versionen. Bereits Ende März diesen Jahres haben FSFE und CCC einen früheren Entwurf der Transparenzverordnung analysiert und schon dabei erheblichen Besserungsbedarf festgestellt. Es ist unverständlich, warum die finale Version, die hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde, noch verbraucherunfreundlicher wird. Kaum eine Forderung diverser Verbände und Einzelpersonen aus früheren Stellungnahmen, die sich mehrheitlich gegen den Routerzwang ausgesprochen haben, wurde respektiert.

"Mit diesem Entwurf legitimiert die Bundesnetzagentur Zwangsrouter, statt diese zu verhindern. Verbraucher werden zudem nur noch im Kleingedruckten darüber informiert werden, dass sie kein anderes Gerät verwenden dürfen", sagt Matthias Kirschner, Vize-Präsident der Free Software Foundation Europe. "Die Bundesnetzagentur ignoriert mit dem Entwurf die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag."

Sollte ein Anbieter die Informationspflicht missachten, ist dafür im Gegensatz zu anderen Punkten in der Verordnung nicht einmal ein Bußgeld vorgesehen. Weiterhin besteht durch unklare Formulierungen in der Verordnung die Gefahr, dass sich der Gerätezwang von Routern auch in andere Bereiche ausdehnt. Die verwendeten Begriffe "Zugangsgerät", "Integrated Access Device" oder "Netzabschlussgerät" sind undefiniert und könnten genauso für andere Kommunikationsgeräte gelten. So könnten Anbieter dem Verbraucher in Zukunft sogar Mobiltelefone, Tablets oder andere Geräte zur Nutzung vorschreiben.

Weitere Information zu Zwangsroutern: