Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

Das juristische Netzwerk

Das juristische Netzwerk1 ist eine neutrale, unabhängige Gruppe von Expert*innen aus unterschiedlichen Feldern, die mit rechtlichen Fragen im Kontext von Freier Software vertraut sind. Derzeit hat das juristische Netzwerk über 400 Beteiligte aus verschiedenen Rechtsordnungen2, akademischen Hintergründen3 und Mitgliedschaften4.

Das Ziel des juristischen Netzwerks ist es, eine Diskussion und bessere Kenntnisse über die rechtlichen Konstrukte zu fördern, die Freie Software stützen. Der Austausch im juristischen Netzwerk ist dynamisch, mit Denkanstössen und nah an den neuesten Entwicklungen.

Rechtliche Expertise gewinnen

Das Angebot eines neutralen Raums für Diskussionen ermöglicht es Freien Software-Gemeinschaften im Allgemeinen, auf verschiedene Weisen zu wachsen und sich zu entwickeln. Durch lebhafte Diskussionen werden im juristischen Netzwerk auch mögliche zukünftige Schwierigkeiten erörtert, die auf Freie Software zukommen könnten, bevor sie in der rechtlichen Praxis auftreten. In der Konsequenz entwickeln sie Lösungen und streben Einigkeit in der juristischen Freien Software-Gemeinschaft an. Sie nutzen das Netzwerk auch, um einander bei der Stärkung der Expertise in den Bereichen zu unterstützen, in denen sie nicht so versiert sind, was zur allgemeinen Verbesserung der rechtlichen Kenntnisse bezüglich Freier Software beiträgt.

Die Diskussionen des juristischen Netzwerks finden auf einer privaten Mailingliste statt. Durch den Rechts- und Lizenzworkshop für Freien Software bietet das juristische Netzwerk einen Katalysator für diese Aktivitäten und gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, sich persönlich zu treffen, ihre Arbeit und Ideen zu präsentieren und sofortiges Feedback zu bekommen.

Ein neutraler und geschützter Raum für Diskussionen

Der Zugang zum juristischen Netzwerk ist eingeschränkt und die dort stattfindenden Diskussionen sind vertraulich. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Inhalt der Mailingliste vor der größeren Freien Software Gemeinschaft weggeschlossen wäre. Die Chatham-House-Regel gilt für alle Diskussionen auf der Mailingliste des juristischen Netzwerks und bei Veranstaltungen des juristischen Netzwerks, was es den Mitgliedern ermöglicht, die erhaltenen Informationen zu nutzen, aber nicht die Identität oder Zugehörigkeit von Redner*innen oder anderen Beteiligten der Diskussion offenzulegen.

Diskussionen auf der Mailingliste und bei Veranstaltungen des juristischen Netzwerks unterliegen auch einem Verhaltenskodex und generellen Moderationsregeln.

Der Rat des juristischen Netzwerks

Der Rat des juristischen Netzwerks assistiert der FSFE mit der Administration des juristischen Netzwerks damit, dass er Beratung von Expert*innen bietet. Der Rat arbeitet mit einer gemeinschaftlichen Philosopie und berücksichtigt Eingaben aus verschiedenen Quellen, einschließlich interessierter Parteien, prominenter Mitglieder und der FSFE.

Der Rat wird zur zukünftigen Entwicklung des juristischen Netzwerks konsultiert und arbeitet als beratendes Gremium für rechtliche Entscheidungen, die die FSFE trifft.

Spezielle Arbeitsgruppen

Wenn ein Thema aufkommt, das einer tieferen Analyse bedarf, kann das juristische Netzwerk manchmal eine spezielle Arbeitsgruppe ins Leben rufen (Special Interest Group, SIG). SIGs unterliegen dem selben Verhaltenskodex wie das juristische Netzwerk, aber die Teilnehmenden können Expert*innen von außerhalb hinzuzuziehen, wenn deren Rat für sinnvoll erachtet wird. Wenn die Diskussion zur ursprünglichen Frage gereift ist, präsentiert die SIG die Ergebnisse der größeren Gemeinschaft.

Jedes Mitglied des juristischen Netzwerks kann die Bildung einer SIG bezüglich eines neuen Themas vorschlagen, durch Kontaktierung der rechtlichen Koordination oder durch Erklärung eines solchen Interesses direkt auf der Mailingliste des juristischen Netzwerks.

Sich am juristischen Netzwerk beteiligen

Durch den hohen Grad an Vertraulichkeit einiger Diskussionen unterliegt der Zugang zu (und die ständige Mitgliedschaft im) juristischen Netzwerk der Genehmigung der FSFE und hängt von der Akzeptanz der Bestimmungen des juristischen Netzwerks ab.

Erfolgreiche Bewerber*innen werden eine Expertise in rechtlichen Angelegenheiten haben, die die Freie Software betreffen und sich am juristischen Netzwerk beteiligen, um ihre Kenntnisse mit ihren Kolleg*innen aus der ganzen Welt zu teilen. Obwohl einige Mitglieder in der Tat Angehörige bekannter Unternehmen oder Organisationen sind, bildet dies keine Grundlage für die Beurteilung der Mitgliedschaft, die auf einer persönlichen Basis verliehen wird.

Das juristische Netzwerk floriert in der Diversität seiner Mitglieder. Daher gibt es ein spezielles Interesse daran, neue Expert*innen von geographischen Gegenden willkommen zu heißen, die momentan noch unterrepräsentiert sind (d.h. aus den osteuropäischen Ländern, den Baltischen Staaten, Asien, Südamerika und Afrika).

Alle Bewerber*innen sollten ein Mitglied des juristischen Netzwerks haben, das ihre Bewerbung fördert. Wenn Sie an einer Beteiligung interessiert sind oder jemanden vorschlagen möchten, nutzen Sie unser Bewerbungsformular.

Fussnoten

  1. Früher bekannt als "European Legal Network".
  2. Das juristische Netzwerk hat aktuell Mitglieder aus 28 Ländern,verteilt über 4 Kontinente.
  3. Das juristische Netzwerk besteht aus hochkompetenten Jurist*innen, Ingenieur*innen und anderen Berufen, die sich mit ihren eigenen spezifischen Kenntnissen einbringen.
  4. Die Mitglieder des juristischen Netzwerks sind private Praktiker*innen, Ehrenamtliche, entscheidende Mitglieder der Freien Software Gemeinschaften oder Angehörige von Unternehmen verschiedener Größen.