Zeitliche Übersicht des Routerzwangs
Routerzwang ist ein heikles Thema und allein deswegen sehr komplex. Viele Behörden, Unternehmen und Organisationen haben bereits an den öffentlichen Diskussionen teilgenommen und zahlreiche Anhörungen und Stellungnahmen begleitet. Die FSFE listet hier die wichtigsten Ereignisse auf, die zum heutigen Stand geführt haben, und skizziert auch die weitere Entwicklung des Routerzwangs.
Aktueller Stand und Ausblick
Nach fast drei Jahren intensiver Debatten hat der Deutsche Bundestag am 5. November 2015 das Gesetz „zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ beschlossen. Dieses Gesetz erklärt den Routerzwang eindeutig für ungültig und stellt faktische Endgerätefreiheit her.
Das beschlossene Gesetz trat nach einer Übergangsfrist am 1. August 2016 in Kraft. Die FSFE überwacht die Einhaltung des Gesetzes und bittet ihre Unterstützer, andere Organisationen und Behörden, dasselbe zu tun.
Was bisher geschah
- 01.08.2016: Das Gesetz tritt in Kraft. Von nun an müssen alle Internetanbieter ihren Neukunden ermöglichen, ein alternatives Modem oder Router-Gerät zu verwenden, um sich zum Internet zu verbinden. Die FSFE überwacht die Implementation, indem sie Testgeräte an Ehrenamtliche versendet, die damit prüfen können, ob sich ihre Anbieter an das Gesetz halten. Diese Ergebnisse werden zentral gesammelt.
- 27.11.2015: Obwohl der Bundesrat das Gesetz zur Abschaffung vom Routerzwang zuerst negativ beurteilt hat, beschließt er nun in seiner letzten Sitzung darüber, es nicht mehr blockieren zu wollen.
- 05.11.2015: Der Bundestag beschließt das im Kern unveränderte Gesetz und damit die Abschaffung des Routerzwangs.
- 28.10.2015: Die FSFE und neun andere Verbände aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft übersenden 132 Ausschussmitgliedern des Bundestags ein Schreiben, in dem sie die Abgeordneten dazu auffordern, den Gesetzentwurf unverändert zu unterstützen.
- 07.10.2015: Das Bundeskabinett und das BMWi gehen nicht auf die Prüfbitten des Bundesrats ein. In seinem Schreiben erklärt das Kabinett deutlich, dass es keinen Anlass sehe, von der "technologieneutralen Umsetzung der Endgerätefreiheit in Deutschland" abzuweichen, indem Ausnahmen für bestimmte Betreiber oder Endgeräte gemacht werden.
- 25.09.2015: Der Bundesrat veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Diese stellt die essentiellen Grundlagen des Entwurfs in Frage und übernimmt dabei Argumente von Netzbetreibern, die nur als Vorwand dienen.
- 12.08.2015: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Routerfreiheit, den die FSFE begrüßt. Dieser Schritt folgt der Notifizierung der EU-Kommission und der darauf folgenden Stillhaltefrist bis zum 8. Juli, während der nur eine formelle Unklarheit bemängelt wurde.
- 25.02.2015: Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht einen ersten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs. Bis auf fehlende Sanktionsmöglichkeiten begrüßt die FSFE diesen Entwurf.
- 29.09.2014: Nachdem das weitere Vorgehen längere Zeit unklar war, veröffentlicht Netzpolitik.org im September einen internen überarbeiteten Entwurf der „Transparenz-Verordnung”. Die FSFE kritisiert den Entwurf, da dieser die Entmündigung von Verbrauchern legitimiert. Statt wie im Koalitionsvertrag beschlossen, Zwangsrouter zu verhindern, ermöglicht der Entwurf, dass Anbieter einen Austausch des Geräts verhindern dürfen.
- 28.03.2014: Zusammen mit dem CCC und anderen Projekten und Experten lobt die FSFE in einer Pressemitteilung und einer ausführlichen Stellungnahme zwar die Grundidee, kritisiert aber deutlich, dass der Verbraucher weiter stark belastet wird und die angedachten Messverfahren sehr inkonsequent angedacht sind. Interessant dabei ist vor allem, dass die Formulierung der Verordnung wesentlich schwächer als die im Koalitionvertrag ist und die immer noch offene Frage der Netzabschlusspunkte gar nicht erwähnt wird.
- 24.02.2014: Nach der ersten großen Anhörung veröffentlicht die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Transparenzverordnung, die den Routerzwang abschaffen und die Transparenz für Kunden von Telekommunikationsunternehmen verbessern soll. Kommentare dazu können bis Ende März 2014 eingereicht werden.
- 16.12.2013: Nach den Bundestagswahlen Ende September wird der Koalitionsvertrag feierlich unterzeichnet. In diesem sprechen sich die Parteien CDU, CSU und SPD klar gegen den Routerzwang aus und fordern, dass jeder Kunde unaufgefordert alle erforderlichen Zugangsdaten erhalten muss. Dass die Koalitionsparteien eine solch klare Stellung dazu beziehen, lässt sich auch auf das große Medienecho (z.B. neben Golem, Heise und Netzpolitik auch Focus, Frankfurter Rundschau, NTV und Süddeutsche) und das enorme Interesse der Bevölkerung zurückführen.
-
04.11.2013: Pünktlich zum Ende der öffentlichen
Anhörung übersendet die FSFE wie auch zahlreiche andere Organisationen und
Einzelpersonen ihre ausführliche
Stellungnahme an die Bundesnetzagentur (hier die Pressemitteilung). Wir
beantworten dort nahezu alle gestellten Fragen und gehen im Detail auf die
zahlreichen Nachteile ein, die der Routerzwang schon heute mit sich bringt
und die sich noch verschärfen werden.
Der Großteil der 309 Stellungnahmen bezieht Stellung gegen den Routerzwang, nur Netzbetreiber und Internetprovider sprechen sich wie zu erwarten dafür aus. Lesenswerte Argumentationen stammen etwa von AVM, CCC und sipgate. Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen gesammelt.
- 20.09.2013: Die Bundesnetzagentur startet eine öffentliche Anhörung (398/2013) zu den strittigen Netzabschlusspunkten. Dort werden viele teils sehr technische Fragen zu möglichen Definitionen gestellt, die den Routerzwang unmittelbar betreffen. Schon wenige Tage später veröffentlicht die FSFE ein Vorabschreiben, in dem sie bereits auf ernste Bedenken für Sicherheit, Verbraucherfreundlichkeit und Wettbewerb eingeht.
- 31.07.2013:: In einem zweiten Entwurf der Netzneutralitätsverordnung wird der Routerzwang in §3 (PDF) weiterhin thematisiert. Im Unterschied zum ersten Entwurf wird nun von "Endgerätenetzneutralität" gesprochen.
- 25.06.2013: Die Bundesnetzagentur veranstaltet einen Workshop zum Thema Routerzwang und erarbeitet vier Lösungsmodelle.
- 17.06.2013: Das BMWi legt den Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung nach §41a Abs.1 TKG vor (PDF). In §3 wird der Routerzwang explizit angesprochen und abgelehnt.
- 04.06.2013: Die Bundesregierung antwortet auf die Kleine Anfrage vom 17.05. Dort wird sehr vorsichtig auf die offenen Fragen reagiert und die Zuständigkeit mehr oder weniger direkt zurück zur Bundesnetzagentur geschoben. Das BMWi sieht sich hier nicht als Teil der Thematik, da die BNetzA zu diesem Zeitpunkt noch in Gesprächen mit Netzbetreibern und Routerherstellern sei. Ein Artikel auf Netzpolitik fasst diese Zusammenhänge gut zusammen.
- 17.05.2013: Die Fraktion DIE LINKE stellt eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Äußerungen der Bundesnetzagentur. Dort wird wieder die Frage aufgeworfen, ob Router nun eine Schnittstelle oder eine Telekommunikationsendeinrichtung sind und inwiefern der Nutzer Einfluss auf das Gerät haben kann.
- 22.01.2013: Unter anderem der deutsche Hersteller von Telekommunikationsendgeräten AVM äußert sich zu der Angelegenheit und vergleicht die Situation mit dem Mobilfunkmarkt. Kein Anbieter schreibt dort seinen Kunden vor, welches Telefon er benutzen soll.
-
10.01.2013: Die Ursprünge des öffentlichen Themas
Routerzwang finden sich in einer
Antwort der Bundesnetzagentur auf ein Schreiben eines anonymen Nutzers.
Dieser beklagt sich über die Kopplung seines DSL-Vertrags an einen
bestimmten Router. Anlass zu dieser Beschwerde ist ein ausführlicher
Artikel des Fachmagazins PC-WELT, in dem die gängigen Praktiken von
DSL-Anbietern bemängelt werden. Die BNetzA hält dieses Vorgehen von
Internetprovidern dort allerdings für rechtens, weil der betroffene
Netzbetreiber den Router als Netzbestandteil definiert und dieser damit in
seine Infrastruktur gehört - und somit auch nicht ausgetauscht werden soll
und darf.
Hier schon wird der Grundkonflikt klar: Die Bundesnetzagentur kann oder will nicht entscheiden, wo das Netz des Internetproviders endet und ab wo der Nutzer volle Entscheidungsfreiheit hat. Vor allem, wenn es sich um Router mit Modem und weiteren Funktionen handelt (IAD, Integrated Access Device), bestehen viele Unklarheiten und Definitionsprobleme.