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Zusammenfassung des „EURA-Falls“

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Der slowakische Importeur EURA Slovakia, s.r.o. muss Bußgelder in Höhe von 5.600 Euro bezahlen, weil er das Microsoft Windows Betriebssystem für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nicht kaufen und nutzen wollte. Das slowakische Finanzamt stellte EURA vor die Wahl: Entweder Microsoft Windows Betriebssystem kaufen und nutzen oder die Bußgelder bezahlen. So lässt sich die Entscheidung der slowakischen Steuerbehörde von vor einigen Wochen kurz zusammenfassen. Die Behörde erhob mehrere Bußgelder auf eine Firma, der EURA Slovakia, die ihre Steuererklärung auf Papier ablieferte, weil die Verwendung der elektronischen Form unmöglich war, weil die staatliche Webanwendung nur mit einem Microsoft Betriebssystem funktioniert. Das Unternehmen plant nun vor Gericht zu ziehen und zu fordern, dass der Staat aufhört Firmen zu zwingen, ein bestimmtes Produkt zu verwenden. Er sollte statt dessen die öffentliche Verwaltung dazu anhalten, plattformübergreifende Lösungen, die auf Offenen Standards basieren, bereitzustellen, um die Verwendung für jeden zu ermöglichen.

Hintergrund des Falles

Seit Januar 2012 ist es in der Slowakei gesetzlich vorgeschrieben, jeden Monat die Steuererklärung für die Umsatzsteuer (UST), auf elektronischem Wege und mit einer zertifizierten Signatur zu übermitteln. Weil viele slowakische Firmen noch immer kein solches Zertifikat besitzen, erlaubt ein Gesetz eine Ausnahme. Mit dieser darf die Firma mit Einvernehmen des Finanzamtes eine spezielle Web basierte Anwendung verwenden, die „eDane“ genannt wird.

Die eDane-Anwendung läuft jedoch nur unter Windows Betriebssystemen zusammen mit dem Windows Internet Explorer. Mit keinem anderen Betriebssystem kann diese Anwendung verwendet werden. Weil EURA Slovakia Unternehmensweit ein Betriebssystem eines anderen Herstellers verwendet und alle Versuche des IT-Teams, eine Funktion zu gewähren scheiterten, war es unmöglich die Steuererklärung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Als die Firma die Behörde über das Problem in Kenntnis setzte geschah nichts weiter. EURA entschied sich ihrer Verpflichtung nachzugehen und die Erklärung wenigstens in der althergebrachten Form mittels Papier einzureichen. Das Finanzamt sieht das jedoch als gesetzwidrig an.

Die Bußgelder einfordern

Als das Unternehmen die Tatsache, dass es die Anforderung nicht auf elektronischem Wege erfüllen konnte, beim zuständigen Amt anmerkte, erhielt es 12 Bußgelder vom slowakischen Finanzamt. „Wir haben wirklich versucht, das Gesetz zu wahren. Aber in der Slowakei gibt es keine Staatlich zertifizierte Anwendung die die elektronische Signatur mit anderen Betriebssystem außer Windows unterstützt. Wir mussten uns also damit einverstanden erklären, dass wir die bestehende Anwendung nutzen würden. Unglücklicherweise konnten weder wir, noch unsere Techniker mit jahrelanger Berufserfahrung das zum Laufen bringen.“, sagte František Slivka, der Direktor der EURA Slovakia.

Die Firma wurde mehrere Male für die Übermittlung der Steuererklärung in Papierform mit Bußgeldern bestraft und war bis jetzt mit keiner einzigen Beschwerde vor verschiedenen Verwaltungsbehörden erfolgreich. Daher wurde entschieden, die Beschwerde vor Gericht einzureichen. „Tausende slowakischer Firmen haben der Vorgehensweise der slowakischen Steuerbehörde nachgegeben und Lizenzen für ein Windows Betriebssystem gekauft, nur um in der Lage zu sein, die monatliche Steuererklärung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Wir sind der Meinung, dass dies unfair ist. Die Behörde zwingt slowakische Unternehmen somit direkt Windows zu kaufen, auch wenn sie es nicht für andere Zwecke benötigen.“, fügt Slivka hinzu.

Europäisches Problem

„Wenn der Staat die elektronische Übermittlung als einzige Möglichkeit dieser erforderlichen Übermittlung ansieht, dann muss er eine plattformübergreifende Lösung anbieten, die jedem zur Verfügung steht. Ist dem nicht so, behindert er seine Bürger in der Einhaltung von geltendem Recht.“, kommentiert Martin Husovec, Mitglied der Rechtsabteilung der FSFE, die nun der slowakischen Firma vor Gericht beisteht. Dieses Problem bezieht sich aber nicht nur auf die Slowakische Republik.

Viele Firmen der anderen europäischen Mitgliedsstaaten werden mit dem gleichen Problem konfrontiert. Das Beispiel aus der Slowakei ist jedoch ein besonders eklatantes und auffallendes Beispiel von Ungerechtigkeit in der Gesellschaft, hervorgerufen durch die Missachtung von Offenen Standards in der digitalen Welt. Der Fall zeigt, wie die Missachtung von Staat im Bereich Offene Standards nicht nur zu sozialer Ungerechtigkeit führt, sondern auch dem Wettbewerb schadet und Kosten für kleine Firmen, sowie die Bürokratie erhöht.

Diese Vorgehensweise steht auch mit den europäischen Richtlinien und Empfehlungen im Konflikt. Zum Beispiel das European Interoperability Framework (Anm. d. Üb.: Leider keine deutschen Dokumente zu dem Thema gefunden), was klar vorschreibt, dass „Mitgliedsstaaten, die einen IT-gestützten nationalen Dienst anbieten, über das Risiko Bescheid wissen müssen, welches entsteht, wenn man sich für Optionen entscheidet, die nicht interoperabel sind. Solche sogenannten eBarrieren zerteilen die internen Märkte und behindern eine regelrechte Funktionalität. Mitgliedsstaaten und deren Kommissionen sollen sich bemühen, dies zu vermeiden.“

Diese neuen elektronischen Barrieren wirken wie „digitale“ Handschellen und behindert Bürger sich gesetzeskonform zu verhalten. Die FSFE ruft zur Änderungen solcher Praktiken auf.