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Bundestag fordert die Regierung auf, Softwarepatente streng zu begrenzen

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Am Freitag dem 7. Juni hat der Deutsche Bundestag einen interfraktionellen Antrag (englische Übersetzung des BIKT) zur Begrenzung von Softwarepatenten beschlossen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung damit auf, die Erteilung von Patenten auf Computerprogramme zu beschränken. Software soll ausschließlich vom Urheberrecht erfasst werden, und die Rechte der Urheber sollen nicht durch Patente Dritter entwertet werden können. Patente auf Software sollen lediglich erlaubt sein, wenn ein Computerprogramm  eine mechanische oder elektromechanische  Komponente ersetzt. Des Weiteren hat der Bundestag klargestellt, dass die Regierung bei ihrer Umsetzung die rechtssichere Veröffentlichung von Freier Software sicherstellen muss.

"Dies  ist ein wichtiger Schritt, um dem Softwarepatent-Irrsinn ein Ende zu machen. Die FSFE begrüßt diese Entscheidung. Es ist gut, dass alle im Bundestag  vertretenen Parteien die weitreichenden Probleme von Softwarepatenten verstanden haben und dementsprechend handeln", sagt Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE. 

Zehntausende  von Softwarepatenten in Deutschland und Europa stellen ein enormes Kosten- und  Haftungsrisko dar, insbesondere  für kleine und mittelständische Unternehmen. Mehrere deutsche Mittelstandsorganisationen begrüßten  die Entscheidung des Bundestags. Sie warnen jedoch davor die Verantwortung alleine an Brüssel abzugeben. Die EU erweist sich bereits  seit Jahren unfähig dazu, Softwareentwicklern Rechtssicherheit zu gewährleisten. "Deutschland muss diese Entscheidung nun gesetzlich umsetzen, um ein starkes Signal nach Brüssel zu senden", sagt Johannes Sommer vom Unternehmensverband BIKT.

Bei  einer Sachverständigeranhörung im Bundestag am 13. Mai, an der auch die FSFE teilnahm, schlugen die Mittelstandsunternehmen BIKT und  BITMi Änderungen im deutschen Urheber- und Patentrecht vor. Diese  Vorschläge würden auch Softwarepatente betreffen, die bereits erteilt  wurden. Der erste Vorschlag ist eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht, welche verhindern würde, dass Patentansprüche  mit den urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren. Der zweite  Vorschlag betrifft das deutsche Patentrecht: Patentansprüche sollen keine Wirkung auf Werke haben, die bereits selbständig durch das Urheberrecht geschützt sind.  Beide Vorschläge würden die rechtliche Durchsetzung von Softwarepatenten gegenüber Softwareentwicklern verhindern. Die FSFE unterstützt beide Vorschläge.

"Da die EU entschieden hat, ihren Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das europäische Einheitspatent aufzugeben , ist dies ein wichtiger Schritt um Softwarepatente einzuschränken", sagt Kirschner.

Hintergrund:  Der interfraktionelle Antrag wurde im April ins Plenum eingebracht. Nach der ersten Lesung wurde der Antrag bei einer Sachverständigeranhörung  im Rechtsausschuss am 13. Mai diskutiert. Anlässlich dazu veröffentlichte die FSFE eine schriftliche Stellungnahme und Notizen  des mündlichen Eingangstatements von Matthias Kirschners. Während der Anhörung unterstützte eine große Mehrheit der externen Sachverständigern den interfratkionellen Antrag. Nach Empfehlung des  Rechtsausschusses, unterstützt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie dem Ausschuss für Kultur und Medien stimmte der Bundestag in der Planarsitzung am 7. Juni einstimmig für den Antrag.