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Staat missachtet Web Standards, Firma droht nun 5.600 EUR Bußgeld

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In der Slowakischen Republik hat ein Gesetzt, das zur Minderung von Bürokratie führen soll, Ungerechtigkeit erzeugt. Der Staat stimmte dafür, dass gewisse gesetzliche Vorschriften nur auf elektronischem Wege eingehalten werden. Die dedizierte Web-Lösung hat jedoch einige Bürger von der Nutzung ausgeschlossen, da sie nicht interoperabel ist und nur mit Software eines einzigen Herstellers funktioniert. Das bedeutet, dass aufgrund der Abwesenheit einer nicht elektronischen Option, der Staat tatsächlich die Nutzung eines bestimmten Produktes eines bestimmten Herstellers vorschreibt. Wer keine Kopie hat, musste sich eine kaufen. Ein slowakischer Textil Importeur war der Meinung, dass die Regierung ihm nicht vorschreiben sollte, eine bestimmte Software für seine Geschäfte zu verwenden und reichte die nötigen Unterlagen auf Papier ein. Jetzt droht der Firma ein Bußgeld in Höhe von 5.600 Euro.

Die slowakische Steuerbehörde hatte der EURA Slovakia, s.r.o. bereits 12 mal Bußgelder auferlegt weil sie ihre monatlichen Steuerbescheide schriftlich eingereicht hatten. Dies geschah, weil die Nutzung der elektronischen Form unmöglich war. Die Webapplikation der Regierung funktioniert nur mit Microsoft Windows Betriebssystemen in Verbindung mit Windows Internet Explorer. Alle anderen Betriebssysteme wie Apple (OS X), GNU/Linux oder BSD können die Anwendung nicht starten.

Die Steuerbehörde der Slowakei hat Bürger, die andere Produkte verwenden, von der Einreichung der nötigen Belege an den Staat ausgeschlossen. „Die Situation ist absurd. Wenn eine andere öffentliche Stelle entscheidet, eine reine Apple-Lösung für ihre Aufgabenstellungen zu verwenden, sollte dann jeder dazu verpflichtet werden, sich einen Apple zu kaufen, nur um die Pflichtabgaben zu machen? Wie viele verschiedene Produkte sollen die Bürger und Firmen denn kaufen um allen Gesetzen gerecht zu werden?“, fragt Martin Husovec, Mitglied in der Rechtsabteilung der FSFE, die nun der slowakischen Firma vor Gericht beisteht.

Ironischer Weise führte diese Missachtung, die ja eigentlich dazu gedacht war, Bürokratie zu verringern, zu noch mehr Komplikationen für die Firmen. Darüber hinaus wirft der „EURA-Fall“ die Frage auf, warum der Staat ein System eines bestimmten Herstellers bevorzugen sollte. Das schadet dem Wettbewerb, erhöht die Kosten für kleine Firmen und führt, wie in diesem Fall, zu sozialem Unrecht. Wenn die Regierung nur eine elektronische Form der Datenübertagung gesetzmäßig zulässt, dann muss sie eine Lösung bereitstellen, die plattformübergreifend funktionstüchtig ist und jedermann zur Verfügung steht. Es ist die Aufgabe des Staates für jeden Bürger präsent zu sein, und nicht nur für eine begrenzte Auswahl.

Weitere Informationen über den „EURA-Fall“ gibt es in unserer Zusammenfassung des „EURA-Falls“.