Italien: Oberster Gerichtshof beseitigt Windows-Gebühr
Italiens Oberster Gerichtshof hat der gängigen Praxis, Käufern von PCs und Laptops unfreie Software aufzuzwingen, einen Schlag verpasst. Laut La Repubblica hat das Gericht am Donnerstag beschlossen, dass ein Laptop-Käufer dazu berechtigt ist, eine Rückerstattung über den Preis einer Windows-Lizenz auf seinem Computer zu erhalten.
Die Richter haben scharfe Kritik an der Praxis geübt, PCs nur zusammen mit einem unfreien Betriebssystem zu verkaufen, und bezeichnen sie als eine "kommerzielle Politik der erzwungenen Verbreitung". Das Gericht strafte dieses Verhalten als "tendenziell monopolistisch" ab. Es hat des Weiteren hervorgehoben, dass die Praxis der Produktbündelung bedeutet, dass Endnutzer dazu gezwungen werden, zusätzliche unfreie Software zu verwenden, um Kompatibilität und Interoperabilität herzustellen, egal ob sie diese Programme in erster Linie wünschen oder nicht.
"Diese Entscheidung ist sehr willkommen und zugleich lange überfällig", so Karsten Gerloff, Präsident der Free Software Foundation Europe. "Keinem Verkäufer sollte es gestattet sein, unfreie Software in die Rachen der Benutzer zu stopfen."
Die Free Software Foundation Europe hat lange gegen die "Windows-Gebühr" angekämpft, wie die unfreiwillige Zahlung an Microsoft häufig genannt wird. Die Organisation betreut eine Wiki-Seite mit Hilfestellungen für Verbraucher, welche vermeiden wollen, indirekt die Weiterentwicklung unfreier Software zu unterstützen. Dort werden auch Berichte von Leuten gesammelt, die erfolgreich die Lizenzen rückerstattet bekommen haben, die sie zwangsweise kaufen mussten.
Als Antwort auf dieses Urteil sollten die italienischen Behörden die Bündelung von Software und Hardware versuchen zu verhindern und praktische Schritte vornehmen, um die freie Wahl der Verbraucher zu garantieren. Europäische Regierungen sollten dieselben Schritte unternehmen und Verbraucher dazu ermutigen, Freie Software zu installieren und zu nutzen.
"Diese Praxis der erzwungenen Verbreitung muss aufhören," sagt Gerloff. "Wir hoffen, dass die italienischen Behörden dieses Urteil zu einem wirklichen Gewinn für Verbraucher machen und sicherstellen, dass Käufer von Computern ihre Geräte mit jedem Betriebssystem ihrer Wahl auswählen können, oder auch ohne vorinstallierte Software."
Die Urteilsnummer lautet 19161 / 2014.