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Funkabschottung: Der aktuelle Stand der Gerätefreiheit

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Seit mehr als zwei Jahren arbeitet die Free Software Foundation Europe an dem Problem der Funkabschottung, das von einer Europäischen Richtlinie aufgeworfen wurde, welche die Nutzer*innen vielleicht daran hindern könnte, Software auf ihren funkfähigen Geräten wie Mobiltelefonen, Laptops oder Routern zu installieren. Wir haben die Öffentlichkeit informiert und mit Entscheidungsträger*innen gesprochen, um kritische Punkte der Richtlinie zu korrigieren. Es gibt immer noch viel zu tun, um die Freiheit und IT-Sicherheit auf unseren funkfähigen Geräten zu schützen. Lesen Sie mehr über die neuesten Verfahren und die nächsten Schritte.

ein Vogelkäfig mit einem Router und einem Mobiltelefon, die darin eingesperrt sind und beide Funkwellen senden

Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament die Richtlinie für Funkanlagen erlassen, die neben anderen Regulierungen, den Handel für funkfähige Hardware dafür verantwortlich macht, Nutzende daran zu hindern, Software zu installieren, die möglicherweise die Funkparameter eines Gerätes ändert, um die geltenden Funkregulierungen zu brechen. Während wir das Ziel teilen, Funkfrequenzen geordnet zu halten, hat der Ansatz der Richtlinie negative Folgen für die Rechte der Nutzenden, die Freie Software, einen fairen Wettbewerb, Innovation und die Umwelt – zumeist ohne gleichwertige Zugewinne bei der Sicherheit.

[Funkanlagen][sie unterstützen] unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.
Artikel 3(3)(i) der Richtlinie für Funkanlagen 2014/53/EU

Diese Sorge wird von mehr als 50 Organisationen und Unternehmen geteilt, die unser Gemeinsame Erklärung gegen die Funkabschottung unterzeichnet haben, ein Ergebnis unserers andauernden Austauschs und Zusammenarbeit mit der Community der Freien Software in Europe und darüber hinaus.

Die Richtlinie für Funkanlagen war im Juni 2017 in Kraft getreten, aber die Geräteklassen, die von dem umstrittenen, die Funkabschottung verursachenden Artikel 3(3)(i) betroffen sind, sind noch nicht definiert. Das bedeutet, dass die Richtlinie bestehende Hardware noch nicht betrifft. Die Definition, welche Hardware und Geräte betroffen sein werden, wird von der Europäischen Kommission durch ein entsprechendes Gesetz getroffen werden und es wird erwartet, dass es frühestens Ende 2018 fertig sein wird.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen [...] genannten Anforderungen betroffen sind.
Artikel 3(3), Absatz 2 von 2014/53/EU

Jedoch wird diese Liste schon in der Expert*innenrunde für rekonfigurierbare Funksysteme vorbereitet, einem Gremium von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen der Mitgliedsstaaten, deren Aufgabe es ist, der Europäischen Kommission bei Entwürfen der entsprechenden Gesetze zur Aktivierung von Artikel 3(3)(i) zu assistieren. Die FSFE hat sich für eine Mitgliedschaft bei diesem Kommittee beworben, wurde aber abgelehnt. Die Befürchtung, dass die Mitglieder der Expert*innenrunde nicht ausreichend die Zivilgesellschaft und die weitgefächerte Softwarenutzenden repräsentieren, kam auch während eines kürzlich stattgefundenen Treffens im Europäischen Parlament auf.

Trotzdem arbeiten wir zusammen mit Organisationen und Firmen daran, die Freiheit der Nutzenden in Bezug auf funkfähige Geräte zu schützen und bleiben mit den Mitgliedern der Expert*innenrunde in Kontakt. Zum Beispiel haben wir unsere Expertise für Fallstudien geteilt und nehmen Einfluss auf Einschätzungen zu Entwürfen der Gruppenmitglieder. Wir freuen uns auch auf eine öffentliche Beratungsphase, um der Öffentlichkeit unsere Argumente und Verbesserungsvorschläge zu präsentieren und anderen Dienststellen zu ermöglichen, ihre Meinung zu teilen.

Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Freie Software und die Rechte der Nutzenden auf aktuellen und zukünftigen funkfähigen Geräten zu schützen. Das ist wichtiger denn je, da nur wenige Mitglieder der Expert*innenrunde die Bedeutung der Möglichkeit Software auf funkfähigen Geräten zu installieren erkennen. Insbesonder für die IT-Sicherheit ist dies wichtig, beispielsweise für kritische Hardwareupdates, die der Hersteller nur sporadisch oder gar nicht durchführt. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, um Entscheidungsträger*innen die Bedeutung Freier Software (auch als Open Source Software bekannt) nahezubringen. Vor allem die Bedeutung welche Freie Software für die Netzwerksicherheit, Naturwissenschaft, Bildung und technische Innovation hat. Dafür sind großangelegte Ausnahmen bei der Klassifizierung und Definition notwendig.

Solche langwierigen Politikaktivitäten zu führen, erfordert viele Ressourcen für gemeinnützige Organisationen wie die FSFE. Bitte ziehen Sie in Betracht, uns heute als Einzelperson oder als Unternehmen mit einer Spende zu helfen, um unsere Arbeit auch weiterhin zu ermöglichen.