Funkabschottung

Gemeinsame Erklärung gegen Funkabschottung

a bird cage with a router and a mobile phone imprisoned, both sending radio waves

Die EU-Richtlinie für Funkanlagen bedroht die Rechte von Usern und Freier Software, den fairen Wettbewerb, Innovation, die Umwelt und freiwilliges Engagement – das alles, ohne große Vorteile für Sicherheit zu bieten. Viele Organisationen und Unternehmen haben sich zusammengeschlossen, um den EU-Institutionen und Mitgliedstaaten Maßnahmen vorzuschlagen, wie die negativen Auswirkungen verhindert werden können, ohne das gewünschte Ergebnis der Richtlinie zu verfehlen. Lesen Sie dazu auch unsere ausführliche Analyse, die wir beständig auf dem aktuellen Stand halten.

Funkabschottung vermeiden – Sicherheit und Innovation schützen

Mehr und mehr Geräte verbinden sich mittels drahtloser und mobiler Funkverbindungen mit dem Internet. Dazu gehören nicht nur zahllose Endgeräte wie Router, Handys, WLAN-Karten und Laptops, sondern auch die sogenannten „Internet-of-Things“-Geräte. Die „Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen 2014/53/EU” (im Weiteren „die Richtlinie“), die im Mai 2014 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat beschlossen wurde, umfasst aktuelle und künftige Geräte. Hauptzweck der Richtlinie ist die Harmonisierung existierender Richtlinien, die Verbesserung der Sicherheit im Funkspektrum und der Schutz von Gesundheit und vor Gefahren.

Wir unterstützen die generelle Ausrichtung der Richtlinie. Dennoch möchten wir klar unsere Befürchtungen zu den weitreichenden Konsequenzen des Artikel 3.3(i) der Richtlinie zum Ausdruck bringen, welcher von Herstellern verlangt, jede Software für Funkanlagen auf Konformität mit den Bestimmungen der Richtlinie hin zu überprüfen.

Gefahren durch Funkabschottung

Wir glauben, dass eine solche Regelung negative Folgen für Nutzerrechte und Freie Software, den fairen Wettbewerb, Innovation, die Umwelt und freiwilliges Engagement haben wird – größtenteils ohne nennenswerte Vorteile für die Sicherheit zu gewähren.

Der Artikel 3.3(i) verlangt von Geräteherstellern, dass sie Software, die auf ihren Geräten installiert werden kann, auf Konformität mit bestehenden nationalen Bestimmungen prüfen. Diese Anforderung verhindert, dass Benutzer und Unternehmen Software auf ihren Geräten selbstständig aktualisieren können, solange sie nicht vom Hersteller überprüft worden ist. Dies bedeutet nicht nur für die Gerätehersteller selbst eine starke Einschränkung, sondern verletzt auch die Rechte der Endbenutzer zur freien Wahl der Software, die sie einsetzen wollen.

Die in Artikel 3.3(i) festgeschriebenen Anforderungen haben Auswirkung auf die Freiheiten der zahlreichen Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf der Bereitstellung alternativer und freier Software für solche Geräte basieren. Alternative Software ist das Fundament vieler Produkte und wir sollten ökonomische Nachteile für diese Unternehmen vermeiden.

Die weitreichende Vorschrift, jede mögliche Software auf Konformität prüfen zu müssen, wirkt sich auch negativ auf Innovation und gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Organisationen aus, die auf Alternativen zur von den Geräteherstellern mitgelieferter Software angewiesen sind. Die Bemühungen von Freiwilligenorganisationen, hilfsbedürftigen Menschen Zugang zum Internet bereitzustellen, könnten so zunichte gemacht oder stark eingeschränkt werden.

Des Weiteren begünstigt alternative Software auf drahtlosen Geräten eine nachhaltige Wirtschaft. Eine Vielzahl von Geräten, für die von den Geräteherstellern keine Aktualisierungen mehr angeboten werden, kann dank freier Software weiter genutzt werden. Alternative Software, die in gemeinschaftlicher Arbeit entwickelt und verbessert wird (wie etwa Freie Software), hat eine deutlich längere Lebensdauer und trägt dazu bei, dass Benutzer und Kunden funktionierende Ausrüstung nicht entsorgen müssen. Ein weiteres Ergebnis ist die verbesserte Sicherheit für Benutzer, da ältere Hardware weiterhin Sicherheitsupdates erhält, nachdem Hersteller die Unterstützung und Weiterentwicklung bereits eingestellt haben.

Wir begrüßen das Ziel der Richtlinie, die Sicherheit von Funkanlagen zu verbessern, allerdings nicht zu Ungunsten der Balance zwischen Nutzerfreiheiten und Sicherheit in anderen Gebieten. Erstens stärken Softwareupgrades die Sicherheit der Geräte. Zweitens sind wir überzeugt, dass solch strenge Regelungen für typische Endanwender-Produkte mit eingeschränkter Sendeleistung nicht notwendig sind. Drittens glauben wir, dass auch technische Einschränkungen nicht verhindern können, dass Menschen sich vorsätzlich über bestehende Regelungen für Funkanlagen hinwegsetzen.

Unsere Vorschläge

Darum bitten wir die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten, unsere Anliegen in ihre Überlegungen einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass diese Richtlinie keine pauschalen, unnötigen und unverhältnismäßigen Einschränkungen für die Rechte von Kunden und Unternehmern einführt, wenn sie in nationales Recht überführt wird.

Was wir von den EU-Institutionen erwarten

Wir bitten die Europäische Kommision, delegierte Rechtsakte – zu denen sie vom Europäischen Parlament und dem Rat (Artikel 44) befugt sind – so auszuüben, dass sie

  • entweder alle Freie Software von der Regelung ausnehmen, die von Dritten (Unternehmen oder Einzelpersonen) – also nicht von den Herstellern der Funkanlage selbst – entwickelt wurde
  • oder die Verantwortlichkeit für die Regulierungskonformität der Software nicht von den Nutzern auf die Hersteller übertragen, wenn Nutzer Änderungen an der Standardkonfiguration ihrer Geräte vornehmen wollen. Software und Hardware sollten in dieser Hinsicht nicht unterschiedlich behandelt werden.

Was wir von den EU-Mitgliedstaaten erwarten

Wir bitten die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten darum,

  • die Bestimmungen der Richtlinie so auszulegen, dass Freie Software gleichermaßen weiterhin auf Geräten mit Funkanlagen installiert werden kann, als auch Benutzerrechte zu wahren. Wie im Erwägungsgrund (19) dargelegt sollten Drittanbieter, z.B. Freie Softwareprojekte nicht benachteiligt werden.
  • sicherzustellen, dass mittelständische Hersteller nicht überproportional belastet werden, indem sie gezwungen werden, jegliche, auch alternative, Software zu überprüfen.
  • sicherzustellen, dass Benutzer nicht gezwungen werden, nicht-freie Software zu installieren.

Unterzeichnende Organisationen und Unternehmen

Diese Erklärung wurde von verschiedenen Organisationen und Unternehmen unterzeichnet, die über die Konsequenzen der Richtlinie besorgt sind. Andere Organisationen und Firmen sind dazu eingeladen, die Erklärung ebenfalls zu unterzeichnen. Bitte helfen Sie uns, Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Um zu unterzeichnen, kontaktieren Sie bitte den Koordinator dieser Kampagne.

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AlterMundi AlterMundi
ALVATAL ALVATAL
ANSOL ANSOL
Apollo-NG Apollo-NG
brmlab, Hackerspace Pague brmlab
Chaos Computer Club Chaos Computer Club
Commons-Institut e.V. Commons-Institut
Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. Deutscher Amateur-Radio-Club
Digitale Gesellschaft Digitale Gesellschaft
Digineo GmbH Digineo GmbH
Digitalcourage e.V. Digitalcourage
Do-FOSS Do-FOSS
Electronic Frontier Finland Electronic Frontier Finland
Elphel Elphel
French Data Network French Data Network
Fédération FDN Fédération FDN
FHEM FHEM
Free Software Foundation Europe Free Software Foundation Europe
freewave freewave
Freifunk Freifunk
FunkFeuer FunkFeuer
Funkring.net Funkring.net
GFOSS GFOSS
guifi.net guifi.net Foundation
Netz39 Netz39
Initiative für Netzfreiheit Initiative für Netzfreiheit
IN-Berlin IN-Berlin
ISPA ISPA
kapper.net kapper.net
La Quadrature du Net La Quadrature du Net
Libre Space Foundation Libre Space Foundation
Limitis GmbH Limitis GmbH
Michael Krauß Datentechnik GmbH Michael Krauß Datentechnik GmbH
nemox.net nemox.net
netCommons netCommons
NetHood NetHood
Network Bogotá Network Bogotá
ninux ninux
NURPA NURPA
Offene Netze Nord Offene Netze Nord
OpenWISP OpenWISP
Osmocom (Open Source Mobile Communications) Project Osmocom Project
OpenNET.io OpenNET.io
Opennet Initiative Opennet Initiative
openspace openspace
Pengutronix e.K. Pengutronix e.K.
qMp qMp
relix GmbH relix GmbH
Renewable Freedom Foundation Renewable Freedom Foundation
Replicant Replicant
sysmocom - systems for mobile communications GmbH sysmocom GmbH
Tanaza Tanaza
The Finnish Amateur Radio League The Finnish Amateur Radio League
ThinkPenguin ThinkPenguin
Toppoint Toppoint
Vikings GmbH Vikings GmbH
WirelessPT WirelessPT
WLAN Slovenija WLAN Slovenija