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Die EU Richtlinie zur Funkabschottung

Ein Artikel einer EU-Regulierung drohte, es unmöglich zu machen, individuelle Software auf den meisten funkfähigen Geräten wie WiFi-Routern, Smartphones oder eingebetteten Geräten zu installieren. Hardwareherstellende hätten eine Barriere implementieren müssen, die es den Nutzenden nicht gestattet, Software zu installieren, die nicht von ihnen zertifiziert wurde. Nach mehr als 10 Jahren politischer Arbeit der FSFE und einer breiten Koalition von Organisationen hat die Europäische Kommission im Januar 2026 entschieden, diese Bestimmung nicht zu aktivieren. Freie Software auf funkfähigen Geräten bleibt geschützt.

Ein Vogelkäfig mit einem Router und einem Mobiltelefon, die darin eingesperrt sind und beide Radiowellen senden

Der Ursprung dieser Fragen liegt in einem Artikel der Richtlinie für Funkanlagen (2014/53/EU), welche 2014 verabschiedet wurde. Obwohl die Richtlinie schon in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde, benötigte der problematische Artikel 3(3)(i) einen Delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission, um wirksam zu werden. Nach Jahren der Beratung hat die Kommission entschieden, diesen Delegierten Rechtsakt nicht zu erlassen, wodurch der Artikel ohne praktische Wirkung bleibt.

[Funkanlagen] unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde
Richtlinie für Funkanlagen, Artikel 3(3)(i)

Der Artikel hätte erfordert, dass Gerätehersteller jede Software, die auf das Gerät geladen werden kann, darauf kontrollieren, ob sie den Anforderungen der anwendbaren Funkrichtlinien entspricht (z.B. Frequenz und Stärke des Signals). Bis dahin lag die Verantwortung für die Einhaltung von Richtlinien bei den Nutzenden, wenn sie etwas modifiziert hatten, egal, ob in Bezug auf Hardware oder Software. Diese Verschiebung von Verantwortung hört sich für die Nutzenden günstig an, hätte ihnen aber tatsächlich die Fähigkeit genommen, diese wichtige Technologie zu kontrollieren. Sie hätte den Geräteherstellern die Kontrolle über die Wahl der Software gegeben, die auf ihren Geräten betrieben werden kann.

Seit 2015 arbeitet die FSFE daran, ein Bewusstsein in der Bevölkerung, in der Industrie und bei politischen Entscheidungsträger*innen zu schaffen, und mit Expertise dazu beizutragen, die negativen Auswirkungen dieses Artikels zu verhindern. Viele Organisationen und Unternehmen haben unseren gemeinsamen Aufruf gegen Funkabschottung unterzeichnet, in dem wir verschiedene Vorschläge an EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten der EU mit konkreten Schritten und Lösungsvorschlägen zu diesen Fragen formuliert haben. Dieses beharrliche Engagement, zusammen mit der Unterstützung vieler Verbündeter, hat zur Entscheidung der Kommission beigetragen, Artikel 3(3)(i) nicht zu aktivieren.

Update: Funkabschottung abgewendet

Im Januar 2026 hat die Europäische Kommission die Initiative aufgegeben, einen Delegierten Rechtsakt für Artikel 3(3)(i) zu erlassen. Ohne diesen Delegierten Rechtsakt bleibt der Artikel zwar in der Richtlinie bestehen, hat aber keine praktische Wirkung: Es werden keine Gerätekategorien definiert und keine Softwarebeschränkungen gelten.

Dieser Entscheidung ging eine Folgenabschätzungsstudie voraus, die von DG GROW in Auftrag gegeben und im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Die Studie bewertete fünf politische Optionen und kam zu dem Schluss, dass die mit der Software-Rekonfiguration von Funkgeräten verbundenen Risiken „theoretisch bleiben und sich nicht systematisch materialisiert haben". Sie empfahl einen Soft-Law-Ansatz auf Basis freiwilliger Leitlinien und bewährter Praktiken anstelle verbindlicher technischer Beschränkungen. Eine Aktivierung von Artikel 3(3)(i) hätte Freie Software, Innovation und Nutzer:innenrechte schwer geschädigt und kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßige Kosten auferlegt.

Bemerkenswert ist, dass die Folgenabschätzung die von der FSFE in Auftrag gegebene juristische Studie von Dr. Till Jaeger zitierte, die nachwies, dass Artikel 3(3)(i) mit weit verbreiteten Freie-Software-Lizenzen wie der GPL unvereinbar ist. Die FSFE und die von der Freie-Software-Gemeinschaft vorgebrachten Bedenken wurden ausdrücklich als Gründe gegen eine Aktivierung angeführt.

Dieses Ergebnis ist das Resultat von mehr als 10 Jahren beharrlicher politischer Arbeit. Seit 2015 hat die FSFE den Regulierungsprozess begleitet, Expertise in Konsultationen eingebracht, Analysen veröffentlicht und eine breite Koalition von Organisationen und Einzelpersonen aufgebaut, die ihre Stimme gegen Funkabschottung erhoben haben. Es zeigt, dass beharrliches, evidenzbasiertes Engagement in EU-Politikprozessen einen echten Unterschied für Softwarefreiheit machen kann.

Allerdings könnte die zugrundeliegende Idee, die Verantwortung für die Einhaltung von Vorschriften auf die Hersteller zu verlagern — und damit einzuschränken, welche Software auf Geräten laufen kann — in anderen regulatorischen Kontexten wieder auftauchen. Die FSFE wird die Entwicklungen weiterhin beobachten und das Recht der Nutzenden verteidigen, Freie Software auf ihren Geräten zu installieren. Die ganze Geschichte gibt es in Folge 45 des Software Freedom Podcast (auf Englisch).

Welche Geräte sind betroffen?

Von vorn herein fallen fast alle Geräte, die Funkwellen senden und empfangen können, unter diese Richtlinie. Beispielsweise WiFi Router, Mobiltelefone, Bluetoothchips in Computern, GPS-Empfänger und sogenannte "Smart Devices" in Haushalten. Aber das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission gebeten, ein sogenanntes Delegationsgesetz zu übernehmen, in dem sie die Geräteklassen definiert, die unter diese Regulierung fallen sollen.

Die Europäische Kommission hat wiederum eine Expert*innengruppe geschaffen, die überwiegend aus staatlichen Stellen der Mitgliedsstaaten besteht, um Empfehlungen auszusprechen. Unglücklicherweise tendiert die Mehrheit der Gruppe dazu, wie im Juni 2019 geschehen, breite und diffuse Gerätekategorien wie etwa "Softwaredefinierter Funk" und "Internet der Dinge" zum Subjekt von Funkabschottung zu machen.

Warum ist Funkabschottung gefährlich?

Zuallererst, weil der Umfang beträchtlich ist. Funkfähige Geräte sind überall und mit steigender Tendenz verbinden sich viele Geräte mithilfe von kabellosen und mobilen Netzwerken. Der Einfluss dieser Technologie auf unseren Alltag wächst stetig. Daher ist es mehr denn je notwendig, sicherzustellen, dass die Nutzenden nicht eingeschränkt werden. Aber Artikel 3(3)(i) setzt nicht nur bestimmte Sicherheitsmassnahmen durch, sondern limitiert die Kontrolle, die die Kund*innen über ihre eigene Technologie haben, drastisch.

Für jeden der folgenden Bereiche sehen wir eine Zahl von durch Funkabschottung verursachten Problemen, wie wir im Folgenden erläutern werden.

Freiheit in Bezug auf Software

Um unsere Technik zu kontrollieren, müssen wir in der Lage sein, die darauf laufende Software zu kontrollieren. Das ist nur mit Freier Software möglich. Daher müssen wir, wenn wir transparente und vertrauenswürdige Geräte haben möchten, die darauf laufende Software zu Freier Software machen. Auf jedem Gerät, das unter Artikel 3 (3)(i) fällt, darf jedoch nur die Software laufen, die vom Gerätehersteller autorisiert wurde. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Hersteller all die verfügbare, perfekt legale Software für seine Geräte zertifizieren wird. Dies macht Hersteller zu Torwächtern, die es vielleicht aus Eigeninteresse schwieriger machen, Freie Software auf funkfähigen Geräten zu nutzen.

Lizenzübereinstimmungen

Eine große Zahl funkfähiger Geräte nutzt Freie Software wie etwa GNU/Linux, die GNU C Library oder Samba, die unter den weit verbreiteten GNU GPL, LGPL oder AGPL Lizenzen lizensiert sind. Die juristische Studie zu dem möglichen Auswirkungen der Funkausstattungsrichtlinie für FOSS von dem bekannten Anwalt Dr. Till Jaeger stellte fest, dass Artikel 3(3)(i) nicht mit den Lizenzbedingungen von GPL-3.0, LGPL-3.0 und AGPL-3.0 und wahrscheinlich auch noch mit weiteren Freie-Software-Lizenzen wie GPL-2.0 und LGPL-2.1 kompatibel ist:

Es kann festgehalten werden, dass weitverbreitete Freie und Open Source Softwareprogramme wie GNU/Linux, GNU C Library und Samba nicht mit Produkten genutzt werden können, die unter den Geltungsbereich von Art. 3(3)(i) RED fallen, wenn die Entscheidungen der Abgeordneten der Europäischen Kommission nicht für eine Beschränkung sorgen. Sonst würden die Hersteller eine Urheberrechtsverletzung riskieren, seit jede Verletzung der Lizenzbedingungen der GPL und LGPL in eine automatische Beendigung der garantierten Rechte münden würde.

Dies würde Hersteller, die unter diesen Lizenzen lizenzierte Komponenten verwenden, in eine angreifbare Position bringen. Einerseits müssen sie eine Softwaresperre auf ihren Geräten einrichten, andererseits verletzen sie rechtswidrig die Lizenzbedingungen.

Sicherheit

Funkfähige Geräte wie Smartphones, Router oder "Smart home" Geräte sind heute hochempfindliche Geräte unseres täglichen Lebens. Unglücklicherweise opfern viele Hersteller Sicherheit für geringere Kosten. Für viele Geräte gäbe es bessere Software, die Daten schützt aber dennoch gleiche oder sogar bessere Funktionalitäten bietet. Nutzende müssen in der Lage sein, sich durch die Installation sicherer und gut-unterhaltener Software zu schützen. Aber wenn bestimmte Hersteller sich nicht mal um Sicherheit kümmern, ist es unwahrscheinlich, dass sie eine kostspielige Zertifizierung von Drittparteisoftware laufen lassen werden.

Wettbewerb

Im Regelfall können neue Wettberwerber jederzeit auf einen Markt eintretten und die Kund*innen mit besseren Funktionen überzeugen. Die Kund*innen können alternative Produkte von anderen Herstellern wählen, wenn ihnen ein bestimmtes Produkt nicht gefällt. Aber Artikel 3(3)(i) bevorzugt große Unternehmen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, Softwarebarrieren zu installieren und zusätzliche Software zu zertifizieren. Dies ist für kleine und mittelständische Hersteller von WiFi-Routern mit viel Aufwand verbunden. Diese können zum Beispiel nicht alle verfügbaren Freien Software-Betriebssysteme und ihre verschiedenen Versionen zertifizieren. Auch Unternehmen, die ihre eigene Software mit Hardware von Drittanbietern bündeln, werden auf Probleme stoßen. Andererseits werden große Unternehmen, die nicht wollen, dass die Nutzenden eine andere Software als ihre eigene verwenden, von dieser Schwelle profitieren.

Umwelt

Der Lebenszyklus von funkfähigen Geräten wie Mobiltelefonen und Routern verkürzt sich kontinuierlich. Von einer Sicherheitsperspektive aus betrachtet gibt es für ein Gerät, das keine Herstellerupdates mehr bekommt, nur zwei Optionen: eine andere Firmware zu installieren, die noch aktuell gehalten wird oder das ganze Gerät wegzuwerfen. Aus Umweltsicht ist die erste Option erheblich besser. Aber die Hersteller haben keinerlei Anreize, alternative Firmware für Geräte zu zertifizieren, die sie los werden möchten.

Communitydienste

Gemeinnützige Initiativen wie Freifunk, Funkfeuer, Ninux, oder Guifi sind auf Drittparteihardware angewiesen, die sie mit ihrer eigenen Software für gemeinnützige Zwecke nutzen können. Sie schaffen mit limitierten Ressourcen innovative Lösungen für die Öffentlichkeit. Gleichzeitig hängen sie von Geräten ab, die sie mit ihrer eigenen, individuell angepassten Software nutzen können.

Danke — und wie es weitergeht

Dieser Erfolg wäre ohne die vielen Menschen und Organisationen, die über die Jahre aktiv geworden sind, nicht möglich gewesen. Vielen Dank an alle, die die Europäische Kommission und politische Vertreter*innen kontaktiert, auf Funkabschottung aufmerksam gemacht, an öffentlichen Konsultationen teilgenommen und den gemeinsamen Aufruf gegen Funkabschottung unterzeichnet haben. Ihr Engagement hat einen echten Unterschied gemacht.

Auch wenn die unmittelbare Bedrohung durch Artikel 3(3)(i) abgewendet ist, könnte die Idee, Software auf funkfähigen Geräten einzuschränken, in anderen Regulierungen wieder auftauchen. So können Sie dazu beitragen, dass Softwarefreiheit geschützt bleibt:

  • Bleiben Sie über EU-Politikentwicklungen, die Freie Software betreffen, auf dem Laufenden — über die Nachrichtenkanäle der FSFE und den Newsletter.
  • Unterstützen Sie die laufende Arbeit der FSFE für Geräteneutralität, die das Recht der Nutzenden schützt, die Software auf ihren Geräten selbst zu wählen.
  • Helfen Sie uns, unsere politische Arbeit fortzusetzen, indem Sie Unterstützer*in der FSFE werden. Beharrliches Engagement in EU-Politikprozessen erfordert unabhängige Ressourcen.