Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

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Gemeinsame Stellungnahme zur Funkabschottungs-Richtlinie

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23 Organisationen, darunter die Free Software Foundation Europe (FSFE), haben sich zusammengeschlossen, um den EU-Institutionen und den EU-Mitgliedstaaten Vorschläge zu unterbreiten, wie negative Auswirkungen auf Nutzerrechte und Freie Software vermieden werden können, die von der EU-Richtlinie für Funkanlagen (auch Funkrichtlinie genannt) verursacht werden.

Die „Richtlinie zur Funkabschottung“, die ab dem 13. Juni 2016 in der EU gültig sein wird, bedroht Softwarefreiheit, Verbraucherrechte, einen fairen Wettbewerb, Innovation, Umwelt und ehrenamtliche Initiativen – ohne vergleichbare Sicherheitsvorteile. Sie führt unverhältnismäßige „grundlegende Anforderungen“ ein, indem sie Gerätehersteller dazu zwingt, die Einhaltung von Funkvorschriften für jede Software zu beweisen, die auf auf jedem Produkt theoretisch lauffähig ist, welches das Funkspektrum nutzt. Im Endeffekt kann zukünftig nur noch spezielle Software, die von den Herstellern autorisiert wurde, auf jeglichem Gerät installiert werden, das Verbindungen über kabellose und mobile Netzwerke oder GPS aufbaut. Darunter fallen beispielsweise Router, Mobiltelefone, W-LAN-Karten und die Laptops, in denen sie eingebaut sind, und nahezu alle Geräte, die eine Netzwerkfunktionalität aufweisen.

Diese Anforderung wird Nutzer an Hardwarehersteller ketten, und wird auch Unternehmen benachteiligen, die auf Freie Software oder andere alternative Software angewiesen sind, die nicht ab Werk vom Hersteller der Geräte installiert ist. Dadurch wird sie negative Auswirkungen auf einen freien Wettbewerb und die Gewerbefreiheit haben. Der Zwang, jede mögliche Soft- und Hardwarekombination auf Konformität mit der Funkrichtlinie zu prüfen – deren eigentliches Ziel die Verbesserung der Sicherheit von Funkgeräten ist – macht es Nutzern und Unternehmen unmöglich, Software frei zu wählen, deren Sicherheitsprobleme von der Allgemeinheit behoben werden können, ohne dabei von einem Hersteller abhängig zu sein.

Die FSFE und die anderen Unterzeichnenden rufen die EU-Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten daher dazu auf, die Rechte von Nutzern und Firmen zu schützen, Freie Software und jegliche andere alternative Software von Dritten auf ihren Geräten zu installieren; die Abschottung von Geräten gegenüber jeglicher anderer als der Software des Herstellers zu verhindern; und auf die Verschiebung der Verantwortung für die Einhaltung gültiger Funkvorschriften weg von den Nutzern hin zu den Herstellern zu verzichten, wenn diese Änderungen an der Standardkonfiguration vornehmen. Software und Hardware sollte in dieser Hinsicht nicht unterschiedlich behandelt werden. Die EU-Kommission wurde dazu ermächtigt, delegierte Rechtsakte auszuüben, die diese dringend benötigten Anpassungen umsetzen könnten.

Die gemeinsame Stellungnahme zur Funkabschottungs-Richtlinie ist offen für weitere Unterschriften. Egal ob eine Nutzerin, ein ehrenamtliches Projekt oder ein Unternehmen, die Funkabschottungs-Richtlinie betrifft alle. Wir rufen andere Organisationen und Firmen dazu auf, unsere Stellungnahme zu unterstützen, um sicherzustellen, dass die Funkabschottung nicht flächendeckende, unnötige und unverhältnismäßige Einschränkungen der Rechte von Nutzern und Unternehmen einführt, wenn die Richtlinie in nationale Gesetze gegossen wird.

Bitte lesen Sie auch unsere detaillierte Analyse. Sie können sich gerne direkt an uns wenden, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.