Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

Nachrichten

Radio Lockdown: Kritik an der umstrittenen Richtlinie wird Europäische Kommission wahrscheinlich nicht beeinflussen

am:
Von  und 

Seit 2014 hat eine europäische Richtlinie den Effekt, dass sie Benutzer daran hindert, Software auf Funk-Hardware, also auch unter anderem Mobiltelefone, Laptops und Router zu laden. Nachdem vor kurzem die Frist der Europäischen Kommission für Rückmeldungen abgelaufen ist, in der Bürger ihre Gedanken zu den Auswirkungen dieser Richtlinie mitteilen konnten, hat die FSFE Bedenken, dass diese Rückmeldungen unbeachtet bleiben.

2014 hat die Europäische Kommission die Radio Equipment Directive (“Directive”) verabschiedet, die, neben anderen Bestimmungen, Verkäufer von bestimmten Typen von Funk-Hardware dafür verantwortlich macht, Benutzer davon abzuhalten, Software zu installieren, die die Einstellungen solcher Hardware so ändert, dass sie gegen anzuwendende Vorschriften verstößt. Während die FSFE das Gesamtziel der Richtlinie, Funkfrequenzen freizuhalten, gut heißt, haben wir an der Frage eines Radio Lockdown seit fast vier Jahren gearbeitet, weil die Vorgehensweise der Richtlinie negative Auswirkungen auf Benutzerrechte und Freie Software, fairen Wettbewerb, Innovation und die Umwelt haben wird, meistens ohne gleichwertige Vorteile für die Sicherheit zu bieten.

Insbesondere verlangt Artikel 3(3)(i) der Richtlinie von Herstellern bestimmter Funk-Hardware die Übereinstimmungen jeder Software in Bezug auf existierende nationale Funk-Vorschriften zu überprüfen. Die Geräteklassen, die das betrifft, sind noch zu bestimmen. Aufgrund dessen wird es in der Zukunft wahrscheinlich unmöglich oder sehr schwierig für Benutzer oder Unternehmen werden, alternative Software auf Geräten, die sie gekauft haben, zu benutzen - seien es Router, Mobiltelefone, W-Lan-Karten und den Laptops in denen sie eingebaut sind oder auch fast alle Internet-der-Dinge-Geräte.

(1) Bei Funkanlagen muss durch ihr Baumuster Folgendes gewährleistet sein: ...
i) Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.
Radio Equipment Directive, Article 3(3)(i)

Die Europäische Kommission hat vom 28. März bis 04. April 2019 eine offizielle Online-Anhörung durchgeführt. Es wurden 276 Kommentareabgegeben. Die überragende Mehrheit war kritisch gegenüber den Auswirkungen, die Artikel 3(3)(i) haben würde. Die meisten Kommentatoren waren private Bürger, aber auch akademische- und Forschungseinrichtungen, NGOs und Unternehmen gaben Rückmeldung.

Uns hat ermutigt,als wir sahen, dass die Kommentare im Großen und Ganzen die Einstellung der FSFE wiedergeben. Viele Einzelpersonen teilten ihre Bedenken, dass Artikel 3(3)(i) einen negativen Effekt auf die Benutzung von Freier Software von Einzelnen, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen haben würde. Der Artikel würde Gerätehersteller verpflichten, jegliche Software auf die Einhaltung nationaler Bestimmungen zu überprüfen. Dadurch würden Hersteller verleitetet werden, sicherzustellen, dass ihre Produkte nur noch im Paket mit ihrer eigenen, unveränderbaren, proprietären Software daherkommen. Da aber Freie Software die einzige gangbare Methode ist, mit der Benutzer aus geplanten Produktlebenszyklen ausbrechen können, spiegeln die Rückmeldungen Befürchtungen über Beschränkungen der Freiheit zum Benutzen und Reparieren von Funk-Hardware wider.

Viele Kommentatoren haben auch ihr Entsetzen über die Auswirkungen der Richtlinie auf Wettbewerb und Innovation zum Ausdruck gebracht. Da ein großer Teil solcher Entwicklungen von der Freien-Software-Gemeinschaft kommt, bedeutet Einhaltung des Artikels 3(3)(i) eine Unterdrückung von Innovation und neuen technischen Entwicklungen. Falls die Software in Funk-Hardware gesperrt und proprietär ist, hindert das die breite Öffentlichkeit, lernen zu können, wie die Software in ihren Geräten funktioniert und außerdem daran eigene potentiell innovative und nützliche Änderungen vorzunehmen.

Wir haben auch gesehen, dass viele Leute über die Auswirkungen besorgt waren, die Artikel3(3)(i) auf die Sicherheit haben würde. Da die Sicherheit von Funk-Hardware sich nach Herausgabe verschlechtert, können Sicherheitslücken effizienter mit Verbesserungen durch Freie Software angegangen werden als darauf zu warten, dass Hersteller eigene Updates veröffentlichen, die oft proprietäre Software sind. Weiterhin können alte Geräte unsicher werden, wenn ein Hersteller keine Software-Updates mehr heraus gibt. Das hat Kummer gemacht, denn ohne eigene Updates einsetzen zu können, weil Artikel 3(3)i angewandt wird, muss ein Benutzer zwischen dem Kauf von neueren Modellen oder dem Leben mit potentiell unsicheren Geräten leben.

Trotz der Fülle an negativen Rückmeldungen gegen Artikel 3(3)i, hat ein kürzlich stattgefundenes Treffen der Commission Expert Group on Reconfigurable Radio Systems am 25. Juni 2019, bei dem auch die FSFE teilgenommen hat, gezeigt, daß die Tragweite des Problems wahrscheinlich nicht von der Europäischen Kommission erkannt wird. Tatsächlich haben wir die Befürchtung, daß mittels eines delegated act, eine viel weitergehende Regulierung angestrebt wird, während führende Akteure immer noch nicht die Rolle von Software in einer Digitalen Welt und Wirtschaft verstehen, ganz abgesehen von der Bedeutung von Freier Software und wie deren Lizenzen funktionieren.

Die FSFE arbeitet hart daran, Regulierungsbehörden zu helfen, die negativen Auswirkungen zu verstehen, den ihr jetziges Vorgehen haben wird. Unsere Bedenken gegenüber Artikel 3(3)(i) werden von mehr als 50 Organisationen und Unternehmen geteilt, die unser gemeinsame Erklärung gegen Radio Lockdown unterschrieben haben. Das ist ein Ergebnis unseres anhaltenden Austausches und der Kooperation mit der Freien Software Gemeinschaft in Europa und darüber hinaus. Falls Ihre Organisation sich beteiligen möchte, wenden Sie sich bitte an uns.

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission eine neue öffentliche Anhörung im vierten Quartal 2019 veranstaltet. Sie können alle Antworten zur online-Feeback Runde hier sehen.