Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

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Apple gegen EU-Kommission: Die FSFE interveniert zum Schutz von Freier Software

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Die Free Software Foundation Europe beteiligt sich an einem Rechtsstreit zwischen Apple und der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Apple versucht, DMA-Verpflichtungen in Bezug auf seinen App Store und die Interoperabilität seines Betriebssystems zu umgehen. Ziel der FSFE ist es, Freie Software vor monopolistischer Unternehmenskontrolle zu schützen.

Zeichnung eines verfaulten Apfels: ein Apfel mit einem Wurm darin"
Bei Apple ist der Wurm drin: Die FSFE interveniert, um die Softwarefreiheit zu schützen. CC-BY-SA 4.0 von Rahak für die FSFE

Der Europäische Gerichtshof (CJEU) hat der FSFE offiziell erlaubt, dem Rechtsstreit zwischen Apple und der Europäischen Kommission beizutreten. Apple möchte mit dem Verfahren verhindern, dass das Unternehmen als "Gatekeeper" unter dem Digital Markets Act (DMA) bezeichnet wird. Das Unternehmen hat eine aggressive Politik gegen Software-Freiheit und Interoperabilität verfolgt und versucht, die Durchsetzung des DMA zu verhindern. Der DMA ist ein Gesetz, das die Fairness und die Anfechtbarkeit auf den digitalen Märkten erhöhen soll, indem es das wirtschaftliche Verhalten sehr großer Technologiekonzerne reguliert.

"Die FSFE vertritt in diesem Fall die Perspektive der Zivilgesellschaft, was das Gerichtsverfahren bereichert. Dies ermöglicht es dem Gericht, fundierte Entscheidungen zu treffen", sagt Dr. Martin Husovec, der Anwalt, der die FSFE vor Gericht vertritt.

Die Intervention der FSFE zielt darauf ab, die Anwendung des DMA auf Apple aufrechtzuerhalten und die Stimme der Freie-Software-Gemeinschaft gegen die unfairen Praktiken des Unternehmens zu erheben. Freie Software-Projekte sind unverhältnismäßig stark von den monopolistischen Praktiken des Unternehmens betroffen. Apples Gebührenpolitik, die strikte Anbieterbindung, das Verbot von Side-Loading und die Beschränkung alternativer App-Stores stellen unüberwindbare Hindernisse für die Softwarefreiheit dar.

“Sich gegen einen Konzerngiganten wie Apple zu stellen, der über Milliarden von Euro verfügt, um die Softwarefreiheit zu behindern, spiegelt das Engagement der FSFE wider, offene und wettbewerbsfähige digitale Umgebungen zu bewahren. Die Intervention der FSFE ist von grundlegender Bedeutung für die Geräteneutralität, da sie sicherstellt, dass Nutzer und Entwickler nicht an proprietäre Systeme gebunden sind und Software frei wählen und frei nutzen können. Die Annahme des Antrags der FSFE durch das Gericht unterstreicht die Bedeutung von Freier Software und Interoperabilität nicht nur für digitale Märkte, sondern auch für die Freiheit der Nutzer, ein offenes Internet und die digitale Demokratie", so Lucas Lasota, Leiter des Rechtsprogramms der FSFE.

Im Zuge der Aufnahme der FSFE in das Verfahren stellte das Gericht fest, dass "der Fall wahrscheinlich eine erhebliche Auswirkung auf [...] das Angebot von Freier Software, den freien Informationsaustausch und die Chancengleichheit beim Zugang zu Software haben wird". Außerdem erkannte das Gericht an, dass für den Fall, dass die Einstufung als "Gatekeeper" durch die Kommission für nichtig erklärt würde, [...] "ein solches Ergebnis Auswirkungen auf die Möglichkeit für Entwickler von Anwendungsprogrammen oder Freier Software hätte, ihre Anwendungen kostenlos mit Apples Betriebssystem iOS zu verbinden, was wiederum die Fähigkeit der FSFE beeinträchtigen würde, solche Software weiterzuentwickeln und an eine möglichst breite Öffentlichkeit zu verbreiten".

Im nächsten Schritt des Verfahrens wird die FSFE nun bis Mitte September ihre Stellungnahme einreichen. Weitere Updates werden auf fsfe.org veröffentlicht.