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Gesetz über digitale Märkte
Geräteneutralität ist ein politisches Konzept zur Regulierung von Monopolen über Geräte
und zur Wiederherstellung der Kontrolle der Nutzenden über ihre digitalen Geräte. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) reguliert
die wirtschaftlichen Aktivitäten großer digitaler Plattformen
und führt das Konzept der Geräteneutralität in die EU-Gesetzgebung ein, um
den Zugang zu Freier Software auf den Geräten zu fördern.
Die monopolistische Macht großer Technologiekonzerne verursacht Verzerrungen
auf den digitalen Märkten. Dies wirkt sich negativ auf die Rechte der Nutzenden und
deren Kontrolle über ihre Geräte aus. Die Freiheit der Endnutzer*in Freier Software zu verwenden braucht ein politisches und ökonomisches Umfeld, in welchem sie eine freie Wahl treffen können, ohne in geschlossenen Umgebungen unter der Kontrolle von einzelnen Torwächtern zu landen.
Geräteneutralität ist
ein politisches Konzept, das darauf abzielt, mit unausgewogener Macht über digitale
Geräte umzugehen. Freier Software kommt eine zentrale Rolle bei der Wiederherstellung
eines fairen Wettbewerbs in Marktdynamiken zu, die für die Nutzer*innen besser sind.
Lesen Sie weiter um zu erfahren, wie digitale Märkte von strengen Regeln zur Regulierung der wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen mit solcher Marktmacht profitieren können. Das Gesetz über
digitale Märkte (DMA) ist ein Beispiel für eine solche Regulierung. Mit einer geeigneten Durchsetzungsmöglichkeit hat das Gesetz das Potential, den Zugang
zu Freier Software auf Geräten zu erleichtern.
Geräteneutralität findet sich in der DMA als strenge Zustimmungsregelung für
vorinstallierte Apps, den Schutz gegen Vendor-Lock-in und Dateninteroperabilität.
Solche Regulierungselemente repräsentieren mächtige Mechanismen zum besseren
Schutz von Zugang und Nutzung Freier Software auf den Geräten der Nutzer*innen.
Jedoch ist die Durchsetzung dieser Regelungen mit Herausforderungen für die
praktische Umsetzung der Geräteneutralitätsprinzipien und die tatsächliche
Verwirklichung von Geräteneutralität verbunden.
Gesetz über digitale Märkte: ein Überblick
Der Gesetz über
digitale Märkte (DMA) - Regulation (EU) 2022/1925 - reguliert die wirtschaftliche Aktivität großer digitaler Plattformen, die als "Torwächter" fungieren, in dem Bestreben, einen faireren und wettbewerbsfähigeren Markt für Online-Plattformen in der EU zu schaffen. Das DMA ist ein entscheidender Fortschritt, da Auflagen zur Bekämpfung von Monopolen eingeführt werden. Diese Auflagen wirken sich auf die Softwarefreiheit, Interoperabilität und die Kontrolle
über persönliche Daten aus. Die drei Kernelemente des DMA sind die Benennung von Torwächtern, die Liste von Erlaubnissen und Verboten sowie die Durchsetzungsmechanismen.
Wer sind die Torwächter
Der Umfang des DMA deckt nicht alle digitalen Dienste auf dem Markt ab
sondern nur diejenigen, die als Kernplattformdienste ("core platform
services" (CPSs)) gemäß Art. 2(2) gelistet sind. Dazu gehören Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Videoplattformen, Messaging-Apps, Betriebssysteme, Webbrowser, virtuelle Assistenten, Cloud-Computing-Dienste und Online-Werbung.
Das Gesetz über digitale Märkte (DAM) stellt eine asymmetrische Regulierung dar. Die darin enthaltenen
Pflichten gelten nicht für alle Technologiekonzerne sondern nur für jene, die als Torwächter gekennzeichnet wurden. Die Entscheidung
darüber wird von der Europäischen Kommission gefällt, basierend auf einem
kumulativen "Drei-Kriterien-Test" wie in in Art.3(1) beschrieben:
Torwächter sind jene Unternehmen welche einen "erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt" haben,
"einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der gewerblichen Nutze[nden] als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient",
und "die eine eine gefestigte und dauerhafte Position innehat". Das DMA setzt voraus, dass diese Kriterien zutreffen,
wenn die Unternehmen in den vergangenen drei Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von ≥ 75 Milliarden EUR erzielt haben und im Bezug auf den zentralen Plattformdienst mehr als
45 Millionen monatliche aktiven Nutzer*innen haben.
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Geräteneutralitätsregeln im DMA
Das DMA ist ein ökonomisches Regulierungstool, keine Verbraucher*innenschutzgesetzgebung.
Aber viele der darin enthaltenen Regeln beeinflussen direkt und indirekt die
Nutzenden. Das DMA versucht, die Macht von Torwächtern auf Digitalmärkten
durch den Schutz der Nutzenden vor monopolistischen Praktiken auszubalancieren
und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Marktteilnehmenden zu fördern. Für
die Geräteneutralität bedeutet das, dass die Nutzenden in der Lage sein sollten,
Torwächter zu umgehen und das Recht auf alternative Marktzugänge haben. So dass sie Produkte und Dienste geniessen können, die nicht von Torwächtern
dominiert sind (z.B. die Installation Freier Software auf ihren Geräten).
In anderen Worten, Torwächter sollten Geschäfts- und Indiviualnutzende nicht
darin beschränken, alternative Marktzugänge für Inhalte und Informationen, Software
und andere digitale Dienste zu nutzen.
Das DMA präsentiert eine Liste von "harten" und "weichen" Pflichten für
jeden Kerndienst der Plattformen von Torwächtern, was von der Kommission in den
Arts. 5-7 festgelegt wurde, verbunden mit Korrekturmechanismen in Arts. 8-13.
Diese beinhalten
verschiedene Bestimmungen zur Geräteneutralität.
Im Verhältnis zu Softwarefreiheit sind Torwächter
dazu angehalten, Nutzenden zu erlauben, jede vorinstallierte Software
auf den Geräten zu deinstallieren (Art. 6(3)), so wie auch die Installation
und Nutzung von Drittparteiapps oder Appstores zu ermöglichen (Art. 6 (4)).
Das DMA beinhaltet verschiedene Bestimmungen zur Verbesserung des Schutzes
gegen Vendor-lock-in. Torwächter können Appentwickler*innen nicht verbieten,
unterschiedliche Preise und Konditionen für ihre Apps in alternativen Appstores
festzusetzen (z.B. F-Droid) (Art. 5(3)). Torwächter können Softwareentwickler*innen
und Nutzende nicht dazu zwingen, sich für einen Dienst oder eine App zu
registrieren oder anzumelden, als Voraussetzung für ihren eigenen oder einen anderen
Dienst oder eine App des Torwächters (Art. 5(7)). Daneben sollten sie Nutzenden
den Zugang zu und die Nutzung von Drittparteiapps, Inhalten, Abonnements, Features
oder anderen Funktionalitäten erlauben (Art. 5(5)). Schließlich können Torwächter
nicht die Möglichkeiten der Nutzer*innen beschränken, zwischen verschiedenen Apps und
Diensten zu wechseln und diese zu abonnieren, die über das Betriebssystem oder den
Appstore erreicht werden (Art. 6(6)).
Interoperabilität und Kontrolle über Daten wird auch als ein
entscheidender Faktor gegen einen Lock-in-Effekt betrachtet. Torwächter sollten
Drittparteientwickler*innen die selben Hardware- und Softwarefeatures bieten, welche über das Betriebssystem zugänglichen
oder von dort kontrollierten werden können (Art. 6(7).
Das beinhaltet Dateninteroperabilität, (auch Echtzeit-Datenportabilität genannt)
(Art. 6(9) und Interoperabilität unter Kommunikationsapps (Art. 7).
Durchsetzungsmechanismen
Das DMA repräsentiert eine neue Einstellung in Bezug auf die Regulierung von
Plattformen. Es ist eine hybride Form von Wettbewerbs- und Telekommunikationsgesetz,
wobei eine zuständige Behörde entscheidet, wer in den Bereich der Regulierung
fällt. Jedoch ist, anders als beim Telekommunikationsgesetz, das es erfordert,
dass die nationalen Regulierungsbehörden aktiv werden, beim DMA die Durchsetzung
bei der Europäischen Kommission zentralisiert. Die Kommission kann untersuchen,
(Art. 16) ob ein Unternehmen die Kriterien erfüllt und als Torwächter angesehen werden
sollte und auch die Liste der Pflichten aktualisieren. Die Kommission kann auch
Geldstrafen bis zu 10% des jährlichen Umsatzes des Torwächters oder regelmässige
Strafzahlungen von bis zu 5% des weltweiten täglichen Durchschnittsumsatzes
festsetzen (Arts. 30-31).
Nutzende, Wettbewerber und andere Organisationen können bei der Durchsetzung
des DMA mitwirken, indem sie die nationalen Regulierungsbehörden über illegale
Praktiken von Torwächtern informieren. Diese können dann die Kommission kontaktieren,
um ein Verfahren zu starten.
Die Implementierung des DMA und Freie Software
Die Freiheit der Nutzenden im Zusammenhang mit Freie Software hängt von einem
politischen und ökonomischen Umfeld ab, in dem sie ihre freie Wahl bei der
Nutzung ihrer Geräte treffen können, ohne in geschlossenen Umgebungen unter
der Kontrolle der Torwächter zu landen. Digitalmärkte können mit dem DMA und
der Regulierung von Geschäftspraktiken der großen Plattformbetreiber profitieren,
da diese gezwungen werden, den Zugang zu Freier Software auf den Geräten zu
erleichtern. Trotzdem bleibt das DMA in manchen Bereichen hinter den Erwartungen
zurück. So zum Beispiel in Bezug auf Offene Standards, den Druck, den Torwächter auf Entscheidungsträger*innen
ausüben können, und das komplexe digitale Umfeld.
Offene Standards fehlen
Im Gesetzgebungsprozess hat die FSFE auf die Aufnahme einer klaren Sprache
in Bezug auf die verpflichtende Übernahme Offener Standards für
Interoperabilitätsverpflichtungen gedrängt. Dies wurde aber in der finalen Version
des Gesetzes nicht umgesetzt. Stattdessen erwähnt der DMA "freie
und effektive Interoperabilität" (Art. 6(7)) in Bezug auf Hardware und
Softwarefeatures, auf die von Drittparteien mit einem Betriebssystem
zugegriffen werden kann, auch als "faire, akzeptable und nicht-diskriminierende
Zugangsbedingungen" zu Appstores, Suchmaschinen und Betriebssystemen. Die
nun gefundene Lösung erlaubt Torwächtern möglicherweise, proprietäre
Standards zu implementieren und den Zugang zu APIs zu beschränken, was
mit Freier Software nicht vereinbar ist. Das war eine versäumte Chance,
den Wettbewerb mit leicht zugänglichen und nicht-diskriminierenden
technischen Spezifikationen in Schwung zu bringen. Offene Standards
bleiben ein wichtiges Element für Innovation, da sie den Marktakteuren
erlauben, die neuesten technischen Standards einzuführen.
Sicherheitsbedenken vs kommerzielle Interessen
Ein weiterer Grund zur Sorge ist, wie das Gesetz Torwächtern gestattet,
Interoperabilität wegen Integritäts- und Sicherheitsbedenken bezüglich
der Dienste und Geräte der Torwächter einzuschränken (Art. 6 (3) und (7)).
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen schon Sicherheitsbedenken vorgeschoben
haben, um die Rechte und die Softwarefreiheit von Nutzenden einzuschränken.
Dies kam sogar dann vor, wenn es keine empirischen Anzeichen für solche Risiken
für die Integrität der Geräte gibt. Stattdessen sind hauptsächlich kommerzielle
Interessen die Motivation dafür, solch restrikive Praktiken zu verfolgen. Diese
Bestimmung im DMA hat das Potential, Compliance zu verhindern oder im schlechtesten
Fall die gefestigte Marktposition der Torwächter zu erhalten oder sogar zu stärken.
Komplexe Durchsetzung
Die Anstrengungen zur Durchsetzung werfen auch Fragen auf, wie Geräteneutralität
wirklich und effektiv erreicht werden kann. Der DMA umfasst die Regulierung
verschiedener komplexer Aspekte von Geräten, wie Betriebssysteme, Browser und
Appstores aber auch Interoperabilität und Datenportabilität. Ähnlich wie das
Telekommunikationsgesetz würden solche Maßnahmen weitere Spezifikationen und
Regulierungsanstrengungen für die praktische Umsetzung erfordern. Wie
unsere Erfahrungen mit Routerfreiheit in der EU gezeigt haben, wären die
entsprechenden Telekommunikationsregeln sogar noch viel einfacher einzuführen,
obwohl die nationalen Regulierungsbehörden Jahre gebraucht haben, um sie korrekt
anzuwenden. Daher können nicht nur die Lobbying-Macht solcher Plattformen, die Zugeständnisse, die das Gesetz hinsichtlich "Sicherheit und Integrität" macht, und das Fehlen klarer Sprache zur Verpflichtung von Open Standards, sondern auch der Marktdruck die Prioritäten bei der Durchsetzung der Kommission und anderer politischer Entscheidungsträger relativieren.
Helfen Sie mit, Geräteneutralität zu verwirklichen!
Die FSFE hat durch die Zusammenarbeit mit der Kommission in Kartellverfahren
und auch mit nationalen Regulierungsbehörden umfangreiche Erfahrungen in der
Überwachung der Einhaltung von Telekommunikations- und Internetgesetzgebung.
Wir werden unsere Anstrengungen auch weiterhin fortsetzen, um das Gesetz über digitale Märkte
durchzusetzen und Geräteneutralität in der EU zu verwirklichen. Dafür zählen wir auf Ihre Unterstützung für unsere Arbeit durch eine Spende. Werden Sie aktiv und helfen Sie uns dabei, Ihnen die Kontrolle über Ihre Geräte zurückzugeben!
The FSFE called on the community to participate in a consultation on the
European Union’s Digital Europe Programme and demanded long-term
sustainable funding for Free Software after recent budget cuts. Results
show its success.
It's November and our team heads to Bolzano for SFSCON, still thrilled by the
inspiring 2024 Youth Hacking 4 Freedom award ceremony! Last weeks we’ve also
launched a new page to keep you updated on the latest developments in
our involvement with the Apple vs. EC litigation. Find out the latest updates on
Router Freedom, REUSE and more!
We are excited to be back for the South Tyrol Free Software
Conference (SFSCON) on 8 and 9 November with talks, workshops and a booth! SFSCON is the place to be if
you’re passionate about Free Software and want to dive into discussions on key topics, including the need for sustainable, long-term funding for Free Software projects. Come to Bolzano to learn, connect, and be inspired!.
In 2018 Italy implemented Router Freedom. However regulatory decisions in
2019 and 2023 introduced exceptions for fiber networks. The Free Software
Foundation Europe has now urged Italy’s telecom regulator,
AGCOM, to remove these restrictions and fully restore users' rights to choose
their own equipment to connect to fiber networks.
The story of Ada & Zangemann is now available as an animated movie!
We’d also like to thank everyone who contributed feedback to the EC
consultation, urging European policymakers to establish long-term
sustainable funding for Free Software Additionally, we’ve submitted our
arguments in the ongoing Apple litigation. And great news, our hoodies
are back!