Routerfreiheit in Deutschland: Ein Triumph für Nutzerinnen und Nutzer!
Als Reaktion auf einen gescheiterten Versuch von Internetanbietern, Glasfasernetze von der Routerfreiheit auszunehmen, hat die deutsche Bundesnetzagentur Routerfreiheit bestätigt. Die FSFE setzt sich seit 2013 für dieses Ziel ein und wird die Umsetzung und Einhaltung weiterhin überwachen.
Routerfreiheit ist das Recht, beliebige Router und Modem für den eigenen Internetzugang zu nutzen. Ähnlich wie die Wahl des Smartphones und anderer internetfähiger Geräte ist die Routerfreiheit der Hardware-Aspekt der Netzneutralität. Im Jahr 2013 begann die Free Software Foundation Europe (FSFE) in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, sich in Deutschland für diese Regulierung einzusetzen und sie bei Entscheidungsträgern voranzutreiben. Dies führte 2016 zu einem Gesetz, das die Routerfreiheit für Endnutzer sicherstellt.
Unmittelbar vor dem Jahrestag des Gesetzes, das 2016 die Routerfreiheit in Deutschland einführte, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein von einem Verband der Glasfasernetzbetreiber in Deutschland beantragtes Regulierungsverfahren zum Ausschluss der Routerfreiheit von Glasfasernetzen erfolgreich abgeschlossen. Der Antrag aus dem Jahr 2023 stützte sich auf eine Reihe von Argumenten, darunter die Sicherheit des Netzes, die Kosten für den Support, die Qualität des Dienstes und Fragen der Interoperabilität.
Keine technische Notwendigkeit zur Begrenzung der Routerfreiheit in Glasfasernetzen
Im September 2023 legte die FSFE eine detaillierte Stellungnahme vor, die die Argumente der Glasfaserbetreiber entkräftete. Wir forderten die Regulierungsbehörde zur Ablehnung des Antrags auf, da kein rechtlicher oder technischer Grund eine Ausnahme für Glasfaseranschlüsse von Routerfreiheit rechtfertigen kann. Obwohl die Netzbetreiber versuchten, Glasfasernetze als Sonderfall darzustellen, konnten wir zeigen, dass es keine objektive technische Notwendigkeit gibt, Routerfreiheit abzuschaffen. Im Gegenteil bedeutet Routerfreiheit auch bei Glasfasernetzen Wahlfreiheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, fairen Wettbewerb und Nachhaltigkeit.
Die deutsche Regulierungsbehörde hat den Fall unter Anwendung der vom GEREK, der europäischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, vorgeschlagenen Leitlinien zum Standort des „Netzabschlusspunktes“ (NTP) geprüft. Die Leitlinien zum NTP erlauben es den nationalen Behörden, die Routerfreiheit einzuschränken, wenn eine „objektive technische Notwendigkeit“ festgestellt werden kann. Zu den Kriterien dafür gehören Interoperabilität, Sicherheit, Einfachheit des Betriebs und Datenschutzfaktoren. Die deutschen Betreiber forderten die BNetzA auf, die Möglichkeit der Endnutzer, ihre eigenen Router auszuwählen, vollständig einzuschränken oder im schlimmsten Fall den Abschlusspunkt des Glasfaseranschlusses (ONT) abzutrennen, so dass eigene Router nur nur ohne Einsatz des integrierten Modems verwendet werden könnten, was sich ebenfalls negativ auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auswirken würde.
In ihrer umfangreichen Entscheidung wies die BNetzA alle von den Telekommunikationsbetreibern vorgebrachten Argumente zurück und erläuterte ausführlich, warum die Endgerätefreiheit jeden einzelnen der vom GEREK geforderten Kriterienfaktoren erfüllt. Wir möchten folgende Punkte hervorheben:
- Übertriebene Darstellung der Netzsicherheitsrisiken: Die BNetzA wies die Betreiber darauf hin, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass auch die proprietären Geräte der Betreiber Sicherheitslücken aufwiesen. Außerdem konnte in den neun Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland keine nennenswerte Anzahl von Sicherheitsvorfälle festgestellt werden. Die Betreiber versorgten die Geräte, die sie den Endnutzern zur Verfügung stellen, nur langsam mit Sicherheitsupdates, so dass eine Einschränkung der Routerfreiheit die Vermeidung von Sicherheitslücken nicht verbessern würde;
- Weit hergeholte Störszenarien: Die BNetzA stellte die weitreichenden Sicherheitsszenarien der Betreiber in Frage und kritisierte die mangelnde Objektivität der Berichte. Die von den Betreibern getroffenen Annahmen bezüglich Störungsszenarien seien für eine Einschränkung der Routerfreiheit nicht zu rechtfertigen;
- Fragwürdige Belege gegen die Interoperabilität: Die BNetzA bestätigte, dass sie nur sehr wenige Meldungen über Störungen aufgrund des Einsatzes von Routern der Nutzer und Nutzerinnen erhalten hat. Im Jahr 2016 gab es einen Fall, der jedoch ein Einzelfall blieb;
- Technikneutralität ist notwendig: Die Regulierungsbehörde bekräftigte eine Position der deutschen Regierung aus dem Jahr 2018 zur Wahrung der Technikneutralität in der Regulierung. Da verschiedene Arten von Routern und Modems auf dem Markt verfügbar sind, sollte die Gesetzgebung nicht bestimmte Technologien diskriminieren. Nur ein technikneutraler Ansatz gewährleistet die europarechtlich geforderte Endgerätefreiheit zum Vorteil der Endnutzer.
Ein Erfolg für langfristiges zivilgesellschaftliches Engagement
Der Einsatz der FSFE für die Router-Freiheit begann 2013, lange vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, mit dem dieses Recht eingeführt wurde. Im Jahr 2019, während der Reform des EU-Telekommunikationsrechts, weiteten wir unsere Beühungen auf die europäische Ebene aus und arbeiteten mit europäischen Regulierungsbehörden zusammen. Die Routerfreiheit wurde in verschiedenen EU-Ländern zur Realität, darunter Finnland, Italien, Belgien und die Niederlande.
Bei all diesen Prozessen haben wir lokale Communities, Experten und Entscheidungsträger einbezogen, um die Rechte der Endnutzer zu schützen. Die Unterstützung durch die Community war der Schlüssel zu diesem Erfolg. So führte die FSFE beispielsweise ein zweijähriges Community-Projekt durch, um Daten über Missbräuche von Telekommunikationsbetreibern und andere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Routerfreiheit zu sammeln. Die übergreifende Umfrage führte zu einem umfassenden Bericht, der 2023 veröffentlicht wurde und aufzeigt, wie Internet-Provider immer noch die Wahlfreiheit der Verbraucher behindern, Kontrolle über Internet-Geräte ausüben und proprietäre Geräte fördern.
Überall in Europa sprachen sich Nutzer dafür aus, dass wir uns für eine Regulierung einsetzen, die das Wahlfreiheit bei Routern und Modems schützt. Mehr als 90 % der Teilnehmer an unserer Umfrage stimmten zu, dass die Routerfreiheit der Schlüssel für ein offenes Internet, Sicherheit und Datenschutz, fairen Wettbewerb und digitale Nachhaltigkeit ist.
Erweitern wir Routerfreiheit auf andere Länder!
Da Routerfreiheit die Hardware-Ebene der Netzneutralität darstellt, ist sie eine wichtige politische Forderung.
Anders als in Deutschland ist Routerfreiheit in mehreren EU-Ländern noch immer keine Realität. In Ländern wie Österreich und Frankreich, die beschlossen haben, Routerfreiheit abzuschaffen, oder in Ländern wie Griechenland, die nicht in der Lage waren, sich vollständig für die Rechte der Endnutzer einzusetzen rights und Routerfreiheit nur für bestimmte Arten von Netzen zuließen, ist der Rechtsrahmen nach wie vor uneinheitlich.
Deshalb zählen wir auf Ihre Unterstützung. Es gibt noch viel zu tun. Geräteneutralität wird nicht nur von Internetdienstanbietern bedroht, sondern auch von Software- und Hardwareherstellern und -anbietern, die die Freiheiten und Rechte der Endnutzer nicht respektieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass Softwarefreiheit der Standard sein sollte und Endnutzern keine Fesseln angelegt werden sollten. Technologieunternehmen sollten die Nutzer nicht in „Walled Gardens“ einsperren, die die Möglichkeiten ihrer Geräte einschränken.
Wir brauchen Ihre Unterstützung für unser langfristiges Engagement. Wir sind bereit, im nächsten Jahrzehnt für Routerfreiheit zu kämpfen. Schließen Sie sich jetzt unserer Sache an!