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FSFE Newsletter - Juni 2017

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Neuer Europäischer Interoperationsrahmen fordert öffentliche Verwaltungen dazu auf, Freie Software zu nutzen und sich an ihrer Entwicklung zu beteiligen

Nach der Konsultationsrunde im letzten Jahr wurde der "neue" Europäische Interoperationsrahmen (European Interoperability Framework - EIF) im März 2017 endlich veröffentlicht. In Übereinstimmung mit unseren Antworten zur öffentlichen Konsultation, sowie den allgemeinen Reaktionen von Bürgern und Firmen, die mehr Freie Software bei öffentlichen e-Services forderten, enthält der überarbeitete EIF nun die Empfehlung an alle öffentlichen Verwaltungen der EU, für "gleiche Wettbewerbsbedingungen" für Freie Software zu sorgen und eine "aktive und faire Erwägung" beim Angebot von e-Services nachzuweisen.

Außerdem hält der neue EIF öffentliche Verwaltungen dazu an, Freie Software nicht nur zu verwenden, sondern "den einschlägigen Entwicklergemeinschaften nach Möglichkeit auch Beiträge [zu] liefern". Dies stellt eine signifikante Verbesserung gegenüber dem früheren EIF v.2 dar und erkennt an, dass Freie Software essentiell für bessere Interoperabilität ist. Zu bedauern ist jedoch, dass der neue EIF, ähnlich wie schon bei der Mitteilung "Schwerpunkte bei der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt", nicht die Hindernisse anspricht, die sogenannte "faire, vernünftige und nicht diskriminierende Bedingungen" (englisch FRAND) für Freie Software darstellen. Da die Lizenzpolitik des EIF in Bezug auf Offene Standards jedoch auf FRAND basiert, ist es Freie-Software-Projekten leider nicht möglich, ihre Dienste öffentlichen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe unser Artikel: "Why is FRAND bad for Free Software?"


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