Apple behauptet, "die Interoperabilität des DMAs verstößt gegen die Grundrechte“. Die FSFE ist da anderer Meinung. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Interoperabilität der Schlüssel zur Softwarefreiheit ist unterstützen Sie uns noch heute!

Offener Brief an alle MdEPs, 2007-04-18

Sehr geehrtes Mitglied des Europäischen Parlaments,

Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen, über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168 kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und Information mitzuwirken.

Der Richtlinienvorschlag

  1. erzeugt übermäßig breit gefasste Straftatbestände wie "Versuch, Beihilfe und Anstiftung" zur Verletzung von vielen verschiedenartigen Rechtsbereichen, darunter Copyright (Urheberrecht), Markenrecht und Patente. Dies verletzt Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die unverhältnismäßige Anwendung strafrechtlicher Sanktionen.
  2. macht die Vollstreckung so billig und bequem, dass polizeiliche Ermittlungen ein verführerisches Mittel für Unternehmen zum Einsatz gegen Mitbewerber werden.
  3. ermangelt Schutzmaßnahmen, die Missbrauch verhindern oder die Anwendbarkeit in gesellschaftlich bedrohlichen Situationen begrenzen. Die beiden einzigen Begrenzungen "gewerbsmäßig" und "vorsätzlich" werden nicht definiert.
  4. führt einschüchternde Grade der Bestrafung ein in Bereichen, in denen Individuen, gemeinschaftlich organisierte Projekte und andere kleine bis mittelgroße Gruppen tätig sind, die oft nicht genügend Geld oder Rechtsbeistand aufbringen können, um ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen. Dies muss in Bereichen wie der Digitaltechnologie, in denen die Technologie sich viel schneller als das EU-Recht verändert, verhindert werden.

Daher fordern wir das Europäische Parlament auf,

  1. die strafrechtlichen Sanktionen auf Nachahmung von Markenwaren und durch die im TRIPS-Übereinkommen als "Copyright-Piraterie" bezeichnete Bereiche zu beschränken.
  2. "gewerbsmäßig" als "zur Erzielung finanzieller Gewinne getätigt" zu definieren.
  3. "vorsätzliche Verletzungen" als "Verletzungen in böser Absicht" zu definieren.
  4. die Kriminalisierung von "Versuch, Beihilfe und Anstiftung" zu streichen.
  5. automatische Nachforschung und Verfolgung zu entfernen - Durchsetzung von Rechten sollte auf Ersuchen des Rechteinhabers erfolgen.
  6. Gegenmaßnahmen zum Schutz gegen Missbrauch hinzuzufügen.

Eine andere Organisation, der FFII, hat ergänzende Entwürfe veröffentlicht, die den Richtlinienvorschlag stark verbessern. Die FSFE wird die Ergänzungen des FFII voraussichtlich unterstützen, wenn diese nächste Woche zur Abstimmung eingebracht werden.

Für weitere Informationen können Sie den Brüsseler Repräsentanten der FSFE, Ciaran O'Riordan, kontaktieren: telefonisch (+32 477 36 44 19), um dies in Englisch zu diskutieren oder per Email (ciaran@fsfe.org), um in einer anderen Sprache zu diskutieren.

Ciaran O'Riordan,
Brüsseler Repräsentant, Free Software Foundation Europe (FSFE)