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Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2012

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Nordrhein-Westfalen zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der FSFE. Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.

Antworten der Parteien (in alphabetischer Reihenfolge)

1.Eine konsequente Umsetzung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht einen Wettbewerb unter Software-Unternehmen. Treten Sie für die Verwendung Offener Standards in der Verwaltung ein und wenn ja: Wie wollen Sie vorgehen? Stimmen Sie dabei der Definition Offener Standards der FSFE zu?

FDP: Die Öffnung von Regierungen, Parlamenten, Ämtern und Behörden für Bevölkerung und Wirtschaft ist aus liberaler Sicht notwendige Bedingung für die moderne Bürgergesellschaft. Insbesondere fördert ein Mehr an Transparenz in politischen Prozessen die gesellschaftliche Akzeptanz der Entscheidungen. Insoweit gilt es, sich verstärkt auf die Schaffung der Rahmenbedingungen zu konzentrieren, in denen Behörden, Parlamente und Territorialorganisationen verstärkt ihre Arbeit digital kommunizieren können und auf diesem Wege auch neue Beteiligungswege zu erschließen und eine digitale Partizipationskultur zu prägen.
Wir wollen transparente Information mit Hilfe des Internets, wie im Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) festgeschrieben, zügig weiter umzusetzen. Zudem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten schaffen, sich aktiv in die Gesetzgebungsprozesse einzubringen und so an der Meinungsbildung ihrer gewählten Vertreter mitwirken zu können. Wir Liberale sind davon überzeugt, dass Dialog Verständnis für das politische Handeln hervorbringt. Dialog setzt jedochTransparenz voraus. Hierzu kann das Internet einen wesentlichen Beitrag leisten.
Auch fordern wir die Stärkung von Open Data Konzepten. Daten, die von öffentlichen Stellen erhoben werden oder deren Erhebung durch öffentliche Mittel finanziert wird, sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein. Ausnahmen sollen insoweit nur gelten, wenn geheim-, datenschutzrechtliche oder Geschäftsgeheimnisse berührende Gründe diesem Grundsatz entgegenstehen.
Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages beschäftigt sich eingehend auch mit der Weiterentwicklung und Definition offener Standards und Normen, Bedeutung von Open Source, freier Software und Interoperabilität. Die Ergebnisse dieser Enquete-Kommission werden wir in unsere Arbeit mit einbeziehen.

Die Grünen: Ja, wir treten für die Verwendung offener Standards in der Verwaltung entsprechend der Definition der FSFE ein.
Wir GRÜNE setzen uns schon lange für die Nutzung freier und offener Standards ein. Auch im Koalitionsvertrag der abgelaufenen Wahlperiode (2010-2012) wurde verankert, für freie und offene Formate zu werben und ihren Nutzen herauszustellen. Hieran wollen wir weiterhin arbeiten und dies auch in den kommenden fünf Jahren zum Erfolg verhelfen. Die verstärkte Verwendung Offener Standards in der Landesverwaltung möchten wir gemeinsam mit den Beschäftigten vorantreiben und sie hieran beteiligen, damit Vorurteile erst gar nicht entstehen können und Probleme frühzeitig erkannt werden.

Die Piraten: Die Piratenpartei tritt sehr deutlich für die Verwendung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung ein. Wir stimmen dabei der Definition der FSFE zu und haben diese in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland einfließen lassen. Der Dokumentenaustausch zwischen und mit staatlichen Stellen muss auf Grundlage offener Standards geschehen. Dabei sind wirtschaftliche Überlegungen nicht das Hauptargument. Niemand darf zur Nutzung bestimmter Software durch Verwendung geschlossener Dateiformate gezwungen werden. Dies kann nur mit Dokumentformaten erreicht werden, die heute und in der Zukunft vollkommen frei zugänglich und gut dokumentiert sind.
In einem ersten Schritt ist sicherlich auf die Einhaltung des Migrationsleitfadens 4.0 des Bundes in der Verwaltung zu bestehen. Migrationen von proprietären Formaten und Protokollen können nur Schritt-für-Schritt erfolgen:
* Wo werden welche Formate eingesetzt?
* Wo kann auf bestehende offene Standards migriert werden, wo müssen neue Standards geschaffen werden, wo werden offene Standards bereits genutzt?
*Schaffung neuer Standards (wo erforderlich) und Erstellung von Migrationsplänen zu offenen Standards.
Dies wird sicherlich einige Jahre dauern, wie das Beispiel München zeigt.

SPD: Die Verwendung offener Standards in den Verwaltungs- und Regierungsbehörden des Landes ist bereits der Fall und wird von uns im Rahmen des Möglichen vorangetrieben.
Die Landesverwaltung befasst sich schon lange mit dem Einsatz von kostenfreier Software (Open Source, offene Standards). So wird freie Software schon heute umfänglich im Rechenzentrumsbereich eingesetzt. Neben freien Unix-Varianten wie Linux kommen dort Datenbanken, Webserver und Applikationsserver aus dem Bereich Open Source in großen Stückzahlen zum Einsatz.
Im Rahmen der Vorgaben europaweiter Ausschreibungspflichten erfolgen Auftragsvergaben nach festgelegten Kriterien. Hierzu zählen insbesondere transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren, die ab einem gewissen Auftragsvolumen europaweit durchgeführt werden. Die Ausschreibungen der Landesverwaltung werden im Internet auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de veröffentlicht.
Der Definition Offener Standards durch die FSFE können wir prinzipiell in der Form zustimmen, auch wenn es noch keine allgemeingültige feste Definition gibt.

2. Freie Software und Offene Standards ermöglichen eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung in der Bildung. Planen Sie in der Bildungspolitik eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern und diese auch im Lehrplan umzusetzen? Wenn ja, wie?

FDP: Die Zuständigkeit für die Sachmittelausstattung der Schulen fällt in die Verantwortung der Schulträger. Bei allen Wünschen, die sich an das Land richten, muss immer auch der hohe Verschuldungsgrad des Landes Berücksichtigung finden. Die FDP hat sich bereits in der Vergangenheit dafür stark gemacht, dass von Seiten der Schulträger insbesondere auch auf eine moderne Ausstattung der Schulen Wert zu legen ist. Dies gilt selbstverständlich ganz besonders für eine zeitgemäße Ausstattung. Grundsätzlich sollte der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten ausgeweitet werden, die einen Beitrag zur technischen Unterstützung leisten können. Bereits heute bestehen darüber hinaus gute Beispiele bürgerschaftlichen und wirtschaftlichen Engagements, z.B. die Beteiligung von Firmen, die Schulen Hardware zur Verfügung stellen. Ebenfalls bestehen bereits heute unter Einbindung von Stiftungen, Software-Produzenten, aber auch Software-Anbietern für Schulen Chancen, Software kostenlos zu erhalten. Vielfach wird an Schulen auch bereits Open-Source-Software genutzt. Dieses vielfältige Engagement sollte – neben den Anstrengungen des Landes und der Schulträger – aus Sicht der FDP anerkannt und kontinuierlich unterstützt werden.

Die Grünen: Wir GRÜNE möchten, dass in weiten Teilen der Bevölkerung ein Verständnis für die Vorteile der Verwendung Freier und Offener Standards geweckt wird. Die alleinige Fokussierung auf ein System halten wir für falsch und wollen gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen gerade gegenüber Schülerinnen und Schülern - aber auch schon frühzeitig in Kindergärten - aufzeigen, dass es eine Vielfalt an Anwendungen gibt, und uns nicht auf ein Angebot beschränken. Ein Weg dahin ist, bereits mit der Medienkompetenzförderung in den Bildungseinrichtungen die Grundlagen für den kompetenten Umgang mit ihnen zu schaffen. Ein anderer ist, gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern dies auch in den Lehrplänen zu verankern, das ist unser klares Ziel. Zudem sprechen wir uns in unserem Programm dafür aus, den Einsatz von Open Educational Ressources in allen Bildungseinrichtungen zu fördern, um auch hierbei frühzeitig in Kontakt mit offenen Formaten, offenen Standards und freien Lizenzen zu kommen und zu erkennen, welchen Mehrwert diese bringen können.

Die Piraten: Ja. Wir möchten eine landesweite „IT-Initiative Bildungsinnovation“ anregen, die nach und nach alle Schüler ab dem fünften Schuljahr mit standardisierten, mobi­len, digitalen Endgeräten ausstattet. Betriebssystem und Software sollen immer unter einer freien Lizenz stehen. Ausnahmen müssen begründet sein.
Um eine herstellerunabhängige Grundlagenschulung zu fördern und diese auch im Lehrplan umzusetzen, ist es erforderlich, dass in Bildungseinrichtungen Software als ein zentrales Element moderner Kommunikationstechnologien untersucht und analysiert wird. Zusätzlich muss es den Lehrkräften ermöglicht werden die entsprechenden Fortbildungen nutzen zu können. Damit wollen wir auch verhindern, dass die Abgabe von Arbeitsergebnissen in proprietären Formaten verlangt wird. Die Anschaffung von kostenpflichtiger Software darf keine Voraussetzung für Bildung sein. Wir setzen uns gegen finanzielle Barrieren in der Bildung ein.
Die Piratenpartei möchte den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsinhalten für alle Menschen ermöglichen. Dieses Selbstverständnis wird durch offene Standards gewährleistet, konkret mit freier statt proprietärer Software, Formaten und Materialien im Unterricht. Gelder, die bisher für den Kauf von Schulbüchern aufgewendet wurden, sollen in die Entwicklung freier Unterrichtsmaterialien fließen.

SPD: Die NRWSPD hat bereits die Initiative ergriffen, Medienkompetenz zu einem wichtigen Schwerpunkt zu machen. NRW hat mit der Einführung des sog. Medienpasses begonnen. 68 Grundschulen erproben seit Anfang des 2.Schulhalbjahres 2011/2012 den Medienpass, der den Lehrerinnen und Lehrer bei der Verankerung von Medienkompetenz in den Fachunterricht unterstützt. Dem vorausgegangen ist ein umfangreicher Online-Konsultationsprozess der SPD-geführten Landesregierung. In der Konzeption des Medienpasses haben die SPD-geführte Landesregierung und die Landesanstalt für Medien (LfM) auf Dialog gesetzt. In die Materialien für die Pilotschulen sind etliche Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aus einer Online-Konsultation vom 14. Juni bis 25. Juli 2011 sowie Rückmeldungen von Experten aus Wissenschaft, Schule und Jugendarbeit eingeflossen.
Mit dem Online-Konsultationsverfahren und der Pilotphase zur Einführung des Medienpasses in Grundschulen ist ein erster wichtiger Schritt getan. Für die NRWSPD steht fest, dass der Medienpass weiterentwickelt und ausgebaut werden muss.
Das sachdienliche Nutzen neuer und freier Medien und Softwareangebote gehören für uns, wie seinerzeit im rot-grünen Koalitionsvertrag im Jahr 2010 gefasst, dazu.

3. Viele Behörden machen auf ihren Webseiten Werbung für unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Reader obwohl es mehrere Alternativen gibt. Der Migrationsleitfaden der Bundesregierung empfiehlt nicht mehr ausschließlich auf Adobe Reader zu verweisen und beispielsweise unsere Textbausteine zu verwenden. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

FDP: Auf die Ausgestaltung der Behörden-Webseiten hat das Parlament nur bedingten Einfluss. Wir werden der Angelegenheit gerne nachgehen und im Rahmen der parlamentarischen Möglichkeiten – beispielsweise in Form von sogenannten Kleinen Anfragen – zur Klärung und Offenlegung der Situation beitragen.

Die Grünen: Anlässlich des diesjährigen Document Freedom Day hat die GRÜNE Bundestagsfraktion sich genau dieser Thematik angenommen, denn der freie, offene und barrierefreie Zugang zu öffentlichen Informationen sollte selbstverständlich sein (weitere Infos auf gruen-digital.de). Die Gestaltung der Websites der Ministerien liegt grundsätzlich in der Organisationshoheit der jeweiligen Häuser. Wir werden auf der NRW- Ebene weiterhin dafür werben, auf den Websites des Landes auf freie pdf-Reader hinzuweisen und nicht unfreie Angebote explizit zu bewerben und wollen dies in eine Gesamtstrategie einbetten, wie man freie und offene Software und Standards auf allen Ebenen der Landesverwaltung stärken kann.

Die Piraten: Es ist nicht die Aufgabe von Behörden das Geschäftsmodell privater Organisationen zu unterstützen. Werbung für einzelne Hersteller lehnt die Piratenpartei daher ab. Wir streben die ausschließliche Verwendung offener Dokumentenformate an. Nicht jeder Bürger besitzt jedoch bereits ein entsprechendes Programm. Daher ist der Hinweis auf Software, die die angebotenen Dateien lesen können, richtig.
Die Behörden müssen an dieser Stelle zusammenarbeiten, um eine zentrale Anlaufstelle schaffen zu können, welche den Anwender über Programme für verwendete Formate berät. Bei den Produkten muss es sich um Freie Software handeln. Im Fall des PDF-Formats ist pdfreaders.org ein guter Ansatz und anstelle einer Verlinkung des Adobe Reader zu verwenden.

SPD: Eine Überprüfung von Alternativen können wir anregen.

4. Bei unfreier Software bestimmt allein der Anbieter, wer die Software verändern darf. Besitzern von Geräten wird die Möglichkeit genommen, selbst zu bestimmen, wer ihre Geräte genauer überprüfen oder weiter anpassen darf. Dadurch werden Anbieterabhängigkeiten verstärkt und es entstehen Dienstleistungsmonopole. Planen Sie, etwas gegen die Monopolisierung von Dienstleistungen im Softwarebereich zu unternehmen?

FDP: Was für die Wirtschaftspolitik im Allgemeinen gilt, ist auch im Bereich der IT-Wirtschaftsbranchen als Maßstab anzusetzen: Monopolstrukturen sind schädlich für das Wirtschaftssystem, führen zu Marktmacht und damit zu überhöhten Preisen. Die FDP NRW setzt sich daher für marktwirtschaftliche Strukturen und eine Regulierung von Monopolstrukturen in allen Wirtschaftsbereichen ein.

Die Grünen: Ja. Ein erster wichtiger Schritt ist, sich von unfreier Software zu lösen und zukünftige Ausschreibungen des Landes NRW und seiner Behörden und Institutionen stärker daran auszurichten, um Folge-Abhängigkeiten (Dienstleistungsmonopole) zu überwinden und damit im Sinne der kosteneffizienten Nutzung, der technischen Sicherheit und der Förderung freier und offener Software zu handeln. Dieser Prozess wird nicht von heute auf morgen umsetzbar sein, da bspw. existierende Verträge zu Ende geführt werden müssen. Die politische Stoßrichtung ist für uns GRÜNE aber klar.

Die Piraten: Um Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen zu verhindern, werden wir in öffentlichen Ausschreibungen von Softwareprojekten die Angebote bevorzugen, deren Quelltext einer freien Lizenz unterstellt ist. Leider wurde in der Vergangenheit zu wenig Augenmerk auf diesen Umstand gerichtet, so dass wir heute bereits vielfach in derartigen Abhängigkeiten gefangen sind. Wir streben daher an, diese Abhängigkeiten Zug um Zug aufzulösen, indem die IT-Infrastruktur von Behörden auf Freie Software umgestellt wird. Für diese Aufgaben wollen wir Budgets in den Haushalten der Ministerien vorsehen.
Außerdem möchten wir gegen Rahmenverträge vorgehen, die dazu führen, dass Software und Dienstleistungen einzelner Hersteller ohne weitere Ausschreibung eingekauft werden dürfen. Langfristig sollen solche Rahmenverträge nur im Zusammenhang mit Freier Software erlaubt sein, um ein Vendor-Lock-in zu vermeiden.

SPD: Freie und proprietäre Software haben jeweils ihre eigene Berechtigung und eigene Geschäftsmodelle. Für die NRWSPD steht im Vordergrund, dass die Verwaltungs- und Regierungsbehörden mit einer sicheren, optimalen und wirtschaftlichen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur ausgestattet sind. Dort, wo es möglich ist, sollte der Staat jedoch freie und keine proprietären Softwarelösungen nutzen, um sich nicht von Einzelanbietern allein abhängig zu machen.

5. Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks, ...) sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herum tragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass in unserer Gesellschaft diese neuen Werkzeuge im Sinne der Anwender arbeiten?

FDP: Unseres Erachtens ist der richtige Ansatzpunkt hier vor allem beim Stichwort „Medienkompetenz“ zu finden. Die FDP hält die Medienkompetenz für eine Schlüsselqualifikation für alle Bevölkerungsteile. Medienkompetenz ist etwas, das alle angeht: Jung und Alt, die Nutzer klassischer, aber auch und vor allem für die der neueren, elektronischen Medien. Wir brauchen Medienkompetenz in Institutionen, in Unternehmen, in Verwaltungen, in Vereinen. Wer die Chancen und gleichsam die Risiken der Mediennutzung kennt, kann ihnen auch angemessen begegnen.
Der Verbraucherschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Selbstverständlich werden wir uns dafür einsetzen, dass sich die Hersteller an das deutsche Datenschutzrecht halten.

Die Grünen: Diese Herausforderung wird nicht alleine auf Ebene eines Bundeslandes zu lösen sein, hier muss mindestens die Bundes- letztendlich aber die europäische Ebene aktiv werden. Dafür wollen wir uns stark machen. Wir bekennen uns klar zur Plattformneutralität und lehnen die Rückkehr zu geschlossenen technischen Systemen ab. Wir sehen eine politische Herausforderung, den so genannten "walled gardens" entgegenzutreten, da sie im Widerspruch sowohl zur Informations- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts, als auch zu unseren Vorstellungen eines offenen und freien Internets stehen, das durch solche Systeme zunehmend unterlaufen wird.
Bei diesem Anliegen kann man sowohl über das Beschaffungswesen ein Zeichen setzen, als auch verbraucherrechtlich erste Akzente vornehmen. Dies würden wir gerne gemeinsam mit interessierten Akteuren wie der FSFE, den Verbraucherzentralen aber auch den zu beteiligenden Landesbetrieben oder dem BSI ausloten. In einem solchen Prozess lässt sich definieren, an welchen Stellen und in welcher Form Handlungs- und Umsetzungsbedarf besteht, sowohl im Sinne technischer Offenheit und Verbraucherschutz als auch technischer Sicherheit.

Die Piraten: Viele dieser Geräte verfolgen auch den Zweck, möglichst viele Informationen über deren Anwender zu sammeln. Dafür werden Daten über den Aufenthaltsort oder die sozialen Kontakte an den Hersteller oder Betreiber geschickt. Die Piratenpartei will, dass diese Informationen nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Besitzers erhoben oder weitergegeben werden. Grundsatz muss das Prinzip der Datensparsamkeit sein.
Gesetzliche Bestimmungen können allerdings nicht garantieren, dass ein Hersteller sich nicht über sie hinwegsetzt. Betriebssysteme und Anwendungen unter freier Lizenz erlauben Dritten, die Funktionsweise eines Gerätes nachzuvollziehen und eventuelle datenschutzrechtliche Probleme zu erkennen. Der Anwender muss also die volle Kontrolle über sein Gerät haben, auch was das Aufspielen alternativer Firmware angeht. Nur so ist das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auch gegenüber dem Hersteller des Gerätes gewährleistet.
Mit den übermittelten Daten erkauft man sich natürlich auch einen Gewinn an Komfort. Langfristig müssen hier freie Alternativen zu den cloud services der Gerätehersteller und anderer proprietärer Anbieter gefördert werden. Die Menschen müssen für das Thema sensibilisiert und über die Risiken aufgeklärt werden, damit sie eine informierte Entscheidung darüber treffen können, wie viel ihnen ihre persönlichen Daten wert sind.

SPD: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt es nicht nur auf mobilen Endgeräten, sondern generell zu bewahren. Schutz vor Datenmissbrauch und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in eigener Verantwortung wahrnehmen zu können, sind uns wichtig. Um dies sicherzustellen, ist es auf Seiten der Nutzerinnen und Nutzer wichtig, die Medienkompetenz als Voraussetzung zur digitalen Teilhabe zu fördern.

6. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden weiterhin Softwarepatente von Patentämtern erteilt und Patentstreitigkeiten auch in Deutschland vor Gericht gebracht. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten und wie planen Sie diese durchsetzen?

FDP: Die hier angesprochene Thematik kann letztlich nur auf Bundesebene diskutiert und entschieden werden. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir hierauf nicht im Detail eingehen können. Die FDP steht zum Mittelstand, weil er das Rückgrat unserer Gesellschaft ist und den Großteil der Arbeits- und Ausbildungsplätze ermöglicht. Im Umfeld der neuen Medien wächst der „digitale Mittelstand“. Die FDP in Nordrhein-Westfalen will dieser aufstrebenden Branche, die mit ihren Innovationen neues Wachstum und Arbeitsplätze schafft, optimale Rahmenbedingungen ermöglichen. Wir sehen in einer sehr weitgehenden Patentierbarkeit von Computerprogrammen die Gefahr von negativen Konsequenzen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die sich einen hiermit einhergehenden personellen, finanziellen wie juristischen Aufwand nicht leisten können.

Die Grünen: Als GRÜNE sind wir schon seit vielen Jahren auf den unterschiedlichen Ebenen klar gegen Software-Patente aktiv, auch in NRW. Unser Engagement zielt dabei insbesondere auf die Europa- und Bundesebene, da dort die Regelungskompetenzen liegen. Auf Landesebene werden wir diesen Einsatz politisch unterstützen.

Die Piraten: Die Piratenpartei lehnt Patente auf Software ab. Die aktuelle Praxis und die Gesetzeslage erlauben zurzeit zwar keine reinen Softwarepatente, aber dennoch, Software als Teil einer „Erfindung“ oder eines Verfahrens zu patentieren. Die Hürden dafür sind gering. Diese Lücke im Patentgesetz muss geschlossen werden. Die kritische Stelle findet sich in § 1 Abs. 4 im Patentgesetz, wo Software „als solche“ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen wird. Stattdessen wird Software häufig kombiniert, um als Teil eines Verfahrenspatentes oder einer „Erfindung“ patentiert zu werden. Ein prominentes Beispiel ist das Anti-Blockier-System (ABS), „das im Wesentlichen aus den Bremsen und der dazugehörigen Steuerungssoftware besteht“.
Wir sehen in Software-Patenten eine große Gefahr für kleine und mittelständische Softwareunternehmen und für die Erschaffer von Freier Software. Patente auf Software dienen nur finanzstarken Softwareunternehmen, die sich den Betrieb einer Rechtsabteilung leisten können. Die Piratenpartei will die Patentierbarkeit von Software in Deutschland und Europa verhindern und sich in Zusammenarbeit mit anderen Piratenparteien in Deutschland und Europa dafür einsetzen, dass Softwarepatente weltweit abgeschafft werden

SPD: In der Diskussion um die europäische Softwarepatent-Richtlinie hat sich die SPD gegen die Ermöglichung von Software-Patenten auf europäischer und Bundesebene positioniert. Wir sind uns der Risiken für kleinere und mittlere Unternehmen durch Software-Patente bewusst. Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit ist zu beachten, dass die Frage mangels Landeskompetenz nicht hier geklärt werden kann.

7. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?

FDP: Die Freie Software hat ein großes Potential, insbesondere auch im Hinblick auf die Sicherheit des Datenverkehrs. Die FDP NRW erkennt an, dass freie auch gleichzeitig sichere Software ist. Insbesondere dies gilt es zu kommunizieren. Auch hier gilt, dass wir die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages in unsere Arbeit mit einbeziehen wollen.

Die Grünen: Wie bereits ausgeführt begreifen wir den Einsatz Freier und Offener Software und Standards als Querschnittsaufgabe und wollen ihn deshalb in möglichst vielen Bereichen des landespolitischen Handelns und - sofern wir wieder an einer Landesregierung beteiligt sind - auch im Handeln der Landesverwaltung fördern und vorantreiben. Diese Strategie muss Hand in Hand gehen mit unseren Ansätzen zum Open Governement und der Bereitstellung öffentlicher Daten und Informationen, um hier von Anfang an die volle Nutzbarkeit zu ermöglichen und nicht einzelne Betriebssysteme oder Nutzungsmöglichkeiten auszuschließen. Dieser gesamte Prozess setzt sowohl politischen Willen voraus, den wir haben, als auch einen notwendigen kulturellen Wandel in der öffentlichen Verwaltung, den wir gemeinsam vorantreiben wollen, um dieses Projekt erfolgreich zu machen.

Die Piraten: Die Piratenpartei sieht in Freier Software, nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich eine große Chance. Wir wollen den Einsatz von Freier Software in öffentlichen Einrichtungen vorschreiben und in anderen Bereichen fördern (z.B. durch Fördergelder). Uns ist klar, dass wir nicht die gesamte IT-Infrastruktur auf einmal umwerfen können, wollen aber den Weg zu einer nur auf freier Software basierenden öffentlichen Verwaltung ebnen.
Zusätzlich werden wir weiterhin auch partei- und fraktionsintern auf Freie Software und offene Formate setzen. Als Beispiel sei hier die Piratenfraktion in Berlin genannt, die ein Budget von 24.000 € für die Weiterentwicklung Freier Software beschlossen hat.
Darüber hinaus sind wir uns der Problematik unfreier Hardware bewusst. Der letzte Landesparteitag hat ein Positionspapier verabschiedet, indem wir uns für die Verwendung offener Hardware aussprechen. Die Ausführung freier Software darf nicht hardwareseitig verhindert werden.

SPD: Die NRWSPD setzt sich dafür ein, digitale Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu gehören für uns Open Data, Open Government, Open Innovation und Open Source Prozesse unmittelbar dazu.
Die SPD-geführte Landesregierung hat bereits in den letzten 20 Monaten unter Beweis gestellt, dass sie fähig und gewillt ist, transparente Teilhabe und Öffnung von Politik und Verwaltung im Sinne von Open Government Prozessen voranzutreiben. Es wurden Konsultationsverfahren in- und außerhalb des Internets zu Regierungsvorhaben durchgeführt, um dem Credo „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen, zu folgen. Für moderne demokratische Mitbestimmung als auch zur Bereicherung der demokratischen Kultur will die NRWSPD wie in ihrem Programm dargelegt alles dafür tun, dem gewachsenen Anspruch an politischer Beteiligung auch in reale Beteiligungsformen umzusetzen, ohne dabei die Eigeninteressen von wenigen über das Gemeinwohl zu stellen. Es soll ein Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ mit Experten und Akteuren Möglichkeiten entwickelt werden, dies wirksam umzusetzen und damit den bereits begonnenen Weg weiter fortsetzen. Die Ideen von Open Data und Open Government sollen weiter ausgebaut und Informationen aktuell, umfassend und barrierefrei bereitgestellt werden, um Transparenz und Teilhabe in NRW zu stärken. Die bisherigen Aktivitäten in dem Bereich sollen gebündelt und auf einem Portal in zentraler Verantwortung zusammengeführt und weiterentwickelt werden.