Contribute and be proud of defending Software Freedom from monopolist control! We are intervening in the Apple vs. EC case: Find out more.

Deze pagina is nog niet vertaald. Help ons alstublieft bij het vertalen van deze en andere pagina's op fsfe.org zodat mensen onze boodschap in hun moedertaal kunnen lezen.

Ask your candidates

Landtagswahl Schleswig-Holstein 2012

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Schleswig-Holstein zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der FSFE. Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.

Antworten der Parteien (in alphabetischer Reihenfolge)

1.a. Planen Sie, Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?

CDU: Freie Software zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass sie für jeden frei verfügbar ist und auch deren Quelltexte frei verändert und an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers angepasst werden können und schließlich auch frei weitergegeben werden können. Dieses Höchstmass an Freiheit passt zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt zu den bis heute bewährten Förderkonzepten, wodurch eine direkte Förderung von freier Software zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich erscheit. Die CDU Schleswig-Holstein würde aber eine Koordinierung und Steuerung der Entwicklung von Freier Software z.B. in Kooperationen mit den schleswig-holsteinischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und IT-Unternehmen unterstützt durch die entsprechenden Förderprogramme des Landes begrüßen und unterstützen. Die 16 durch das Land Schleswig-Holstein geförderten Technologiezentren bilden hier durch ihre räumliche und inhaltliche Anbindung an Hochschul- oder Forschungseinrichtungen z.B. eine attraktive Plattform.

FDP: Konkrete Planungen haben wir hierzu nicht. Innovationen, die förderungswürdig sind und die Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holstein stärken, werden jedoch gefördert. Grundsätzlich halten wir quellenoffene Formate für die Weiterentwicklung innovativer Technologien für eine wesentliche Voraussetzung. Häufig stellt freie Software schon heute eine interessante Alternative zu proprietärer Software dar.

Die Grünen: Wir setzen uns für einen verstärkten Einsatz von freier und quelloffener Software ein. Dazu streben wir an, bestehende Ausschreibungsverfahren des Landes zu überprüfen, um eine Berücksichtigung von Open-Source-Produkten bei der Anschaffung zu erreichen. Auch im wissenschaftlichen und schulischen Bereich sehen wir Möglichkeiten eines verstärkten Einsatzes.

Die Linke: DIE LINKE in Schleswig-Holstein will den Einsatz und die Entwicklung Freier Software fördern und durchsetzen. Dazu gehört für uns zum einen, dass in Politik und Verwaltung freie Software eingesetzt wird, wo immer dies technisch machbar ist. Die Ausrede „dafür gibt es aber keine Programme für unser Fachgebiet“, lassen wir allenfalls kurzfristig gelten. Solche Programme werden entwickelt werden, wenn die öffentliche Hand als Nachfrager zur Verfügung steht.
Zum anderen aber geht es uns darum, schon Schülerinnen und Schülern die Stärken von Open Source zu vermitteln, und sie nicht weiter bereits in den Schulen an lizenzgebundene Software zu gewöhnen und so ihre Präferenzen für die spätere Berufstätigkeit festzulegen. Hier wollen wir mit einer verbindlichen Aufnahme des Umganges mit Freier Software in die Lehrpläne gegensteuern.
Zudem liegt es uns am Herzen, den partizipativen Ansatz der Freien Software zu fördern und zu stärken. Wir wollen öffentliche Einrichtungen dazu verpflichten, Interessengruppen von Anwendern Freier Software (z.B. Linux-User-Groups) durch die Bereitstellung kosten-günstiger Ressourcen (Versammlungsräume, etc.) zu unterstützen und fachlich mit diesen Zusammen zu arbeiten.

Die Piraten: Dazu aus unserem Wahlprogramm: 2.3 Offene Dateiformate in der Verwaltung
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.
2.4 Freie Software in der Verwaltung
Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.

SPD: Die Problematik der Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Software ist uns bekannt. Wir haben dieses sehr spezielle Thema in unserer Fraktion im Rahmen einer anstehenden Neuaufstellung unseres Systems ausführlich diskutiert und werden es den Abgeordneten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig freistellen, mit freier Software zu arbeiten. Eine generelle Umstellung auf die ausschließliche Nutzung freier Software ist in der Zukunft vielleicht denkbar, im Moment berücksichtigen wir mit unserem Doppelangebot aber noch die unterschiedlichen Wünsche der Abgeordneten. Wir gehen davon aus, dass sich hier im Laufe der Zeit eine Verschiebung der Gewohnheiten ergibt.
Grundsätzlich halten wir die Verbreitung freier Software für förderungswürdig, weil sie eine gleichberechtigte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft fördert. Aus diesem Grund setzen wir uns auch dafür ein, dass die Übertragung von Daten im Internet auch weiterhin auf der Gleichbehandlung aller Daten basieren. Die Netzneutralität ist unserer Meinung nach Grundlage für den Erhalt eines freien und gleichen Zugangs zum Internet für alle Nutzer.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Nein, Förderungen von Unternehmen sollten zu gleichen Bedingungen für alle erfolgen.

1.b. Planen Sie, gezielt kleine und mittelständische Freie-Software-Unternehmen zu fördern; und wenn ja, wie?

CDU: In der mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holsteins spielt die Förderung des Mittelstandes eine entscheidende Rolle. Unter dem Titel „Zukunftsprogramm Wirtschaft“ hat die CDU-geführte Landesregierung die wirtschafts- und regionalpolitischen Fördermittel gebündelt. Dabei ist unser erstes Ziel, eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung in Schleswig-Holstein sicherzustellen. Jedoch brachen wir bis 2020 in Schleswig-Holstein einen möglichst flächendeckenden Glasfaserstandard. Schnelles Internet bedeutet für Schleswig-Holstein, seine Menschen und seine Unternehmen den Zugang zu Freunden über Plattformen wie Facebook und Google+ und es ermöglicht und vereinfacht die Bildung von Netzwerken, die der Wirtschaft in Schleswig-Holstein dienen. Der Mittelstand in Schleswig-Holstein braucht eine schnelle Internetverbindung im gesamten Landesgebiet, insbesondere aber auch im ländlichen Raum, damit er sich wirtschaftlich frei entfalten kann. Schon heute fördert das Land Schleswig-Holstein über das Zukunftsprogramm Wirtschaft Unternehmen der IT-Branche, darunter auch solche die freie Software nutzen, individuell weiterentwickeln und anderen wieder zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der wohlfahrtsfördernde Einfluss des Netzes auf unsere Gesellschaft, weit über die eigentliche IT-Branche hinaus zur Geltung kommen kann.

FDP: Freie Software-Unternehmen haben die Möglichkeit, Fördergelder für bestimmte Maßnahmen zu erhalten. Insbesondere neuartige Ideen von innovativen Unternehmen möchten wir in Schleswig- Holstein fördern. Hierfür gibt es bereits verschiedene Programme, wie z.B. den Seed- und StartUP-Fonds Schleswig-Holstein. Wir sind uns der Bedeutung der IT-Branche als Wachstums- und Innovationsmotor bewusst und werden diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit widmen.

Die Grünen: Eine direkte Förderung von Unternehmen in diesen Bereichen können wir angesichts der Haushaltslage nicht zusagen.

Die Linke: DIE LINKE setzt sich ausdrücklich für die Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Freie-Softwareunternehmen ein. Eine effektive Fördermöglichkeit sehen wir hier im Bereitstellen von Vernetzungsstrukturen. Dazu gehört für uns auch die Förderung von Dienstleistungsunternehmen, die anderen Unternehmen lästige Verwaltungsaufgaben abnehmen können. Idealerweise wollen wir hier sehr gezielt Genossenschaftsmodelle fördern. Dazu kommen die Möglichkeiten des Vergaberechtes, die gezielt Freie-Software-Unternehmen stützen könnten, wenn darin eine regionale Bevorzugung festgeschrieben würde.

Die Piraten: Wir fordern das fördern Freier Software im Allgemeinen. Das schließt kleine und Mittelständige Unternehmen mit ein. Konkrekte Pläne dazu haben wir allerdings keine.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Nein, Förderungen von Unternehmen sollten zu gleichen Bedingungen für alle erfolgen.

2. Bei unfreier Software bestimmt allein der Hersteller, wer die Software verändern darf. Dies führt zu Dienstleistungsmonopolen und, damit verbunden, zu Herstellerabhängigkeit. Planen Sie, etwas gegen diese Dienstleistungsmonopole im Softwarebereich zu tun?

CDU: Die CDU ist die Partei der Sozialen Marktwirtschaft, auf deren Grundlage wir unsere ordnungspolitischen Entscheidungen treffen. Nach unserer Ansicht muss den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft auch im Internet Geltung verschafft werden. Deshalb sind grundsätzlich auch Dienstleistungsmonopole nicht im Interesse der CDU Schleswig-Holstein, da Monopole in der Regel schlechtere Marktergebnisse erzielen als z.B. breite Oligopole. Das Ausnutzen marktbeherrschender Stellungen gilt es ebenso zu verhindern wie Monopole oder Kartelle. Versagen die Marktmechanismen, so muss der Staat regulierend eingreifen, um seine Bürger zu schützen. Dabei halten wir auch das Urheberrecht und das geistige Eigentum für schützenswerte Grundlagen von Innovation und Wirtschaftswachstum in unserer Gesellschaft. Das Urheberrecht leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag. Die Digitalisierung und das Internet haben das Verhältnis von Urhebern, Verwertern und Nutzern stark verändert. Hier müssen adäquate Regelungen auch im digitalen Zeitalter für einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern sorgen. Unter diesen Aspekten kann freie Software und auch die Entwicklung von derartiger Software einen wesentlichen Beitrag zum Wettbewerb und zum Aufbrechen von Dienstleistungsmonopolen beitragen.

FDP: Auch im Softwarebereich hat sich in den letzten Jahren die Wettbewerbssituation verbessert. Es ist nicht ratsam, sich freiwillig von einem Hersteller abhängig zu machen. Jeder Nutzer sollte sich mit der damit einhergenden Gefahren bewusst sein und dies bei seiner Entscheidung für ein Produkt berücksichtigen. Gegen Monopole können kartellrechtliche Mittel eingesetzt werden

Die Grünen: Ja, siehe Antwort auf Frage 1.

Die Linke: Das Dienstleistungsmonopol von unfreier Software beschränkt die Software-Nutzer in ihren Rechten und Möglichkeiten. Nach Ansicht der Linken ist es nur durch den verstärkten Einsatz Freier Software zu brechen. Leider ist dieses Problem aber nicht allein auf der Landesebene zu lösen. DIE LINKE setzt sich daher auf allen Ebenen dafür ein, das Urheberrecht dahingehend zu verändern, dass es Software-Monopole in Zukunft nicht mehr geben wird.

Die Piraten: Aus dem Bundes Parteiprogramm der Piratenpartei: 4.1 Abbau privater Monopole und offene Märkte
Generell sind ein zunehmender Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärtes politisches Ziel unserer Partei. Patente als staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung bedarf.
Stellt die Patentierung industrieller Güter in der Vergangenheit auch nach allgemeiner Ansicht eine (weder belegbare, noch widerlegbare) Erfolgsgeschichte dar, so haben sich doch die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erfindens in der postindustriellen und globalisierten Gesellschaft grundlegend gewandelt. Der verstärkt internationale Wettbewerb führt darüber hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems, bei der man oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr erkennen kann. Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten wollen wir daher Einhalt gebieten. Patentierung von Trivialitäten oder sogar die Blockierung des Fortschritts durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden.
Dies gilt auch und im Besonderen für den Bereich der Pharmaindustrie. Der hohe Geldbedarf und die monopolartige Struktur dieses Marktes bedürfen einer Reorganisation, um die gesellschaftlichen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und nicht durch Blockaden und zum Vorteil Einzelner zu vergeuden. Patente auf Pharmazeutika haben darüber hinaus zum Teil ethisch höchst verwerfliche Auswirkungen.

SPD: Eine angestrebte Herstellerabhängigkeit ist ein längerfristiger Prozess. Dienstleistungsmonopole entstehen nicht zwangsläufig. Zum Einen gibt es oft auch für proprietäre Software verschiedene Dienstleister zum Anderen gibt es auch bei Freier Software Spezialanwendungen, mit denen sich nur wenige auskennen. Hier muss man vor der Anschaffung einer Software genau hinschauen. Ein viel größeres Problem ist oft die Handhabung der Lizenzen bei proprietärer Software.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Nein, denn hier würden sonst Eigentumsrechte beschränkt werden. Gleichwohl bleibt die Möglichkeit bestehen, freie Software, wie z.B. Open-Office, zu entwickeln und diese kostenlos Nutzern zur Verfügung zu stellen.

3.a. Eine konsequente Umsetzung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung ermöglicht einen Wettbewerb unter Software-Unternehmen. Stimmen Sie der Definition Offener Standards zu?

CDU: Sie beziehen sich in Ihrer Definition des offenen Standards auf das European Interoperability Framework (EIF) von 2007. Bei der Neudefinition des offenen Standards ist besonders umstritten, dass nun auch patentierte und proprietäre Lösungen in eine „Offenheitsskala“ einordnet werden sollen, was ihrer Ansicht nach zu Einschränkungen der Verwendbarkeit von freier Software gerade in Verwaltungen führen kann.
Die CDU Schleswig-Holstein lehnt eine Einschränkung des offenen Standards zu Lasten des E-Goverments der Kommunen, Kreise und des Landes ab. Dabei muss trotzdem für den gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern Sorge getragen werden.

FDP: Nachderzeitigen Kenntnisstand spricht aus unserer Sicht nichts gegen diese Definition.

Die Grünen: Es gibt eine Reihe von Definitionen von Offenen Standards. Politisch möchten wir an dieser Stelle keine Festlegung darüber treffen, welcher Standard der richtige ist. Gleichwohl können wir uns vorstellen, dass die verlinkte Definition eine Grundlage für eine gesetzliche Festlegung sein kann.

Die Linke: DIE LINKE vermisst in der Definition des FSFE eine klare Verfügbarkeitsgarantie und das Verbot, aus offenen Standards unfreie Software zu entwickeln. Ansonsten stimmen wir der Definition zu.

Die Piraten: Ja das tun wir, unser Wahlprogrammpunkt dazu: 2.3 Offene Dateiformate in der Verwaltung
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.

SPD: Diese Definition entspricht auch unserem Verständnis Offener Standards.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Der Wettbewerb unter den Unternehmen ist jetzt schon groß. Die öffentlichen Verwaltungen müssen selbst entscheiden, welche Software sie nutzen möchten.

3.b. Treten Sie für einen konsequenten Einsatz Offener Standards in der Verwaltung ein und wenn ja: Wie wollen sie dabei vorgehen?

CDU: Offene Standards, sowie Open Source-Software und Open Data werden bereits in der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein eingesetzt. Auch als CDU müssen wir uns hier nicht verstecken. Wir nutzen bereits Softwaresysteme wie z.B. Linux und deren Distributionen OpenSUSE und Ubuntu, sowie teilweise in der täglichen Arbeit auch Open Office.

FDP: Wo es zweckmäßig ist, bzw. ein entsprechendes Angebot vorhanden ist, sollten diese eingesetzt werden. Im Rahmen von Ausschreibungen sind sicherlich auch solche Angebote im Wettbewerb vorhanden. Insbesondere mit Blick auf ein schnelleren Anbieterwechsel und den langen Anwendungszeitraum sollten umfrangreiche Rechte bzw. uneingeschränkte Rechte und Möglichkeiten der Veränderung und Nutzung ohne zusätzliche Kosten bestehen. Offene Standards sichern die Interoperabilität verschiedener Systeme und Geschäftsmodelle nebeneinander und verhindert Monopolbildung. Wir rufen alle Anbieter von Produkten, die auf solchen Standards basieren, auf, sich an den öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen.

Die Grünen: Ein Schwerpunkt unserer Arbeit in der kommenden Legislatur wird das Thema "Open Data" sein. Im Rahmen dieser Diskussion wird auch zu klären sein, in welchen Standards Verwaltungsdaten gespeichert und veröffentlicht werden. Wir glauben, dass damit wichtige Vorentscheidungen bezüglich des Einsatzes Offener Standards in der Verwaltung getroffen werden.

Die Linke: DIE LINKE spricht sich für eine konsequente Umsetzung Offener Standards in der öffentlichen Verwaltung aus, weil diese die einseitige Abhängigkeit von bestimmten Herstellern beseitigt. Entsprechende Konzepte werden derzeit in der Parteiarbeitsgemeinschaft Digitale Demokratie erarbeitet, die den jeweiligen Landtagsfraktionen als Grundlage ihres weiteren politischen Vorgehens dienen sollen. Unser Ziel dabei ist es, grundsätzlich in öffentlichen Verwaltungen nur noch offene Standards einzusetzen.

Die Piraten: Ja tun wir, ich verweise hier nochmals auf 2.3 und 2.4 unseren Wahlprogrammes.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Die öffentlichen Verwaltungen müssen selbst entscheiden, welche Software sie nutzen möchten.

4.a Beabsichtigt Ihre Partei, den Einsatz Freier Software in Bildungseinrichtungen zu fördern?

CDU: Schon heute wird ähnlich wie in der Verwaltung freie Software in Bildungseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein verwendet. Gerade in den Regionalschulen und Gymnasien mit teilweise mehr als einem Standort sind freie Softwarelösungen z.B. in Lernnetzen schon heute Standard im Land. Die CDU Schleswig-Holstein unterstützt freie Softwareapplikationen überall dort, wo diese freien Lösungen z.B. einen Beitrag zu kostengünstigem und effizientem Einsatz von öffentlichen Mitteln leisten oder sie dem Lernziel der jeweiligen Bildungseinrichtung dienen können.

FDP: Konkrete Pläne hierzu gibt es nicht. Jedoch setzt sich immer mehr freie Software am Markt durch. Dies betrifft auch Bildungseinrichtungen.

Die Grünen: Den Einsatz von freier Software in Bildungseinrichtungen begrüßen wir. Eine Förderung ist jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Schulen und den Kommunen machbar. Gerade an den Schulen sehen wir zusätzlich das Problem personeller Ausstattung.

Die Linke: Wie bereits weiter oben ausgeführt, glauben wir, dass die frühzeitige Konditionierung von Schülerinnen und Schülern für ihre spätere Berufstätigkeit ein riesiges Problem für Freie- Software-Produkte bedeutet. Wir setzen uns daher dafür ein, an Schulen nur noch mit Freier Software zu arbeiten.
Die Volkshochschulen als bestimmender Bildungsträger in der Erwachsenenbildung des Landes sollen angehalten werden, mehr Angebote zum Umgang mit Freier Software zu entwickeln und anzubieten.

Die Piraten: Die Piratenpartei setzt sich neben Lehrmittelfreiheit auch für den Einsatz von freier Software in Schulen und Hochschulen ein. Ja, wir sehen Projekte wie die OLPC als sehr Fördernswert an.

SPD: Wir werden die Bildung der Kinder zu medienkompetenten Bürgerinnen und Bürgern einer digitalen Gesellschaft fördern und ihnen die Methoden zur Wissensaneignung vermitteln. Hierbei kann auch die Vermittlung von der Idee und die Nutzung von Open Source Software eine wichtige Rolle spielen.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Die Bildungseinrichtungen müssen selbst entscheiden, welche Software sie nutzen möchten.

4.b. Plant ihre Partei herstellerunabhängige Grundlagenschulung statt Produktschulung fördern?

CDU: Grundsätzlich sollte sich die Art der Schulung an der eingesetzten Software orientieren. Jedoch sollten Schülern auch Alternativen zu Standardlösungen angeboten werden können, da gerade das Kennenlernen von unterschiedlichen Softwarelösungen in Zeiten des Fachkräftemangels einen sehr großen Vorteil auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt darstellt. Auch können die unterschiedlichen Interessenschwerpunkte von den Schülern gefördert werden. Generell sollte eine Schulung zuerst herstellerunabhängige Grundlagen vermitteln, um auch für alternative Lösungen den Blick zu öffnen. Erst anschließend sollte eine Spezialisierung auf die eingesetzte Software erfolgen. Wir halten es für wichtig, dass grundsätzlich auf freie Software als Alternative zu lizenzierten Produkten hingewiesen werden sollte.

FDP: Grundlagenschulung ist grundsätzlich einer Produktschulung vorzuziehen, denn das Verständnis der Grundfunktionsweise ermöglicht einen schnelleren Umstieg auf andere oder neue Produkte. Dies gilt insbesondere für den schulischen Bereich. Bei anwendungsorientierten fachspezifischen Schulungen sollte das entsprechende Produkt im Fokus stehen.

Die Grünen: Grundsätzlich sind die Inhalte von Schulungen am Bedarf der zu schulenden Personen festzumachen. Eine Änderung des Einsatzes von Software macht selbstverständlich eine Überprüfung von Schulungsangeboten notwendig.

Die Linke: Die LINKE vertritt die Ansicht, dass es elementarer Bestandteil von Medienbildung sein muss, die Vielfalt von Software und Betriebssystemen kennen zu lernen. In diesem Sinne setzen wir uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachpartitionen arbeiten können und so nicht nur lernen, einzelne Produkte zu nutzen, sondern lernen, selbstständig mit jeder Art von Software umzugehen. Dabei sollte der Schwerpunkt nach unserer Meinung auf Freie Software gelegt werden. Dies erfordert aber eine bessere und praxisbezogene Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen, Lehrern, Dozentinnen und Dozenten.

Die Piraten: Ja

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Die Nutzer müssen selbst entscheiden, welche Grundlagenschulung sie in Bezug auf ihre Software nutzen möchten.

5. Viele Behörden machen auf ihren Webseiten Werbung für unfreie Software, z.B. in Form von Adobe Acrobat Reader. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich tun?

CDU: Jeder Behörde sollte es frei stehen, welche Softwarelösungen sie ihren Bürgern anbietet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass dort, wo es möglich ist, auch auf die Möglichkeit der Verwendung von freier Software hingewiesen wird.

FDP: Wir halten Produktwerbung auf offiziellen Behördenseiten für unangebracht. In ihrem konkretem Beispiel halten wir einen Hinweis für ein Leseprogramm für überflüssig, da heutige Nutzer in der Regel ein entsprechendes Programm bereits installiert haben. Wir setzen hier auf die Verantwortlichen der entsprechenden Seiten, weitere Bürokratie zu schaffen halten wir für unangemessen.

Die Grünen: Hier sehen wir (auch für unsere Webseiten) in erster Linie einen Bedarf an Fortbildung, damit es selbstverständlich wird, auch eine freie Variante eines pdf-Readers anzubieten.

Die Linke: Innerhalb des Landtags Schleswig-Holstein wird sich DIE LINKE im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die Landesbehörden auf die Werbung für unfreie, kommerzielle Software verzichten und stattdessen die Nutzer auf die Angebote freier, kostengünstiger Software hinweisen. Grundlage dafür ist, vor allem in Politik und Verwaltung, ein Verständnis für Freie Software und damit auch für eine veränderte Verwaltungspraxis zu befördern.

Die Piraten: Wir sind gegen solche Werbung und setzen uns für den Austausch durch Freie Software oder zumindest mehrere Alternativen ein. Wenn wir in den Landtag einziehen werden wir Anträge und Eingaben diesbezüglich einbringen.

SPD: Werbung von Behörden für bestimmte Produkte halten wir für unzulässig und lehnen sie ab.Auf unserer alten Homepage (vor dem Relaunch von spd-sh.de Anfang 2012) haben wir schon mit dem Start der erwähnten Kampagne den Hinweis auf http://pdfreaders.org/ geändert. Auf den neuen Seiten gibt es dazu keine spezielle Software-Empfehlung mehr.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Den Behörden ist es nicht erlaubt Werbung für private Unternehmen auf ihren Homepages zu machen. Sollte eine bestimmte Software dazu nötig sein, bestimmte Dokumente aufrufen zu können, macht ein entsprechender Hinweis auf solche Software Sinn.

6.a. Software fällt in Deutschland unter das Urheberrecht und wird, wie Literatur auch, vom Patentrecht ausgeschlossen. Trotzdem werden Softwarepatente von Patentämtern erteilt. Dieses zusätzliche Monopol verhindert Wettbewerb, führt zu Rechtsunsicherheit für Software-Unternehmen und schädigt die Innovation aller europäischen Unternehmen. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten?

CDU: Das Urheberrecht ist der gesetzliche Rahmen für die Nutzung nicht nur in der analogen sondern auch von kreativen Werken in der digitalen Welt. Bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken kommt es daher oft zu einem Konflikt zwischen den Interessen der Nutzer und der Urheber. Die CDU ist der Auffassung, dass die Regeln der sozialen Marktwirtschaft auch im Internet gelten sollten. Wir treten für einen fairen Interessenausgleich zwischen den Nutzern und Urhebern ein. Dabei sollte auch die Rechtsdurchsetzung bei erstmaligen Urheberrechtsverstößen verhältnismäßig sein. Internetsperren sind dafür kein geeignetes Mittel.

FDP: Das deutsche Patentgesetz trägt der Schutzregelung von Software über das Urheberrecht Rechnung, indem die Software als solche vom Patentschutz ausgenommen ist – ebenso das Europäische Patentübereinkommen. Dennoch werden Patente auf Software insbesondere vom Europäischen Patentamt erteilt und der Bundesgerichtshof hat sich in Urteilen zur Patentfähigkeit von Software dieser Paxis angenähert. Dieser Widerspruch und die aus dieser Praxis hervorgehenden Rechtsunsicherheiten sind zu beseitigen. Wir sprechen uns für eine Regelung bzw. für die Beibehaltung des Schutzes von Software durch das Urheberrecht aus. Die durch Patente geschützte Problemlösung in konkreter Computersoftware kann negative Folgen für die Innovationsfähigkeit der Branche haben und Monopolisierungstendenzen verstärken, daher lehnen wir Software-Patente ab.

Die Grünen: Wir lehnen Patente auf Software ab.. 

Die Linke: DIE LINKE ist der Ansicht, dass Software eben so wenig patentierbar ist, wie mathematische Verfahren oder Sprache. Bei allem Verständnis für die geistige Leistung, die zur Erschaffung von Software notwendig ist, halten wir das Patentwesen für den falschen Weg, die angemessene Entlohnung dieser Leistung sicher zu stellen.
DIE LINKE glaubt, dass auch das Urheberrecht derzeit nur schlecht geeignet ist, diese angemessene Entlohnung sicher zu stellen, hält es aber für deutlich sinnvoller, dieses zu reformieren und an die aktuellen Entwicklungen anzupassen, als das Patentrecht.
DIE LINKE lehnt die Bestimmungen des Artikels 118 des Lissabon-Vertrages und die damit verbundene drohende Einrichtung eines europäischen Patentgerichts mit normativen Kompetenzen für den Bereich des Patentrechts ab. Auch wenn wir die Harmonisierung des Patentrechts auf europäischer Ebene für sinnvoll halten, wollen wir die gesetzgeberischen Vollmachten den Parlamenten der Mitgliedsstaaten, mindestens aber dem Europäischen Parlament vorbehalten.
DIE LINKE setzt sich für eine partizipative und emanzipatorische  Entwicklung der Gesellschaft in allen Bereichen ein. Einer solchen Entwicklung stehen Softwarepatente ebenso entgegen, wie etwa Patente auf pflanzliche, tierische oder gar menschliche Gene, veränderte Varianten derselben oder Patente auf Kulturtechniken. Wir halten Ideen, und nichts anderes ist Software für uns, für Allgemeingüter, die der Allgemeinheit auch unbeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Eine angemessene Entlohnung der Weiterentwicklung solcher Ideen wollen wir dabei sicherstellen.

Die Piraten: Aus dem Bundes Parteiprogramm der Piratenpartei: 4.2 Patente in der Informationsgesellschaft
Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig. Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen. Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.

SPD: Patente sind Bundes- oder EU-Angelegenheit. Auf diesen Ebenen steht die SPD Softwarepatenten kritisch gegenüber.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Patente sichern auch geistiges Eigentum, das der Eigentümer dann wirtschaftlich verwerten kann. Diese wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit ist die Triebfeder unseres Wirtschaftssystems und deshalb ist das Patentieren von geistigem Eigentum innovations- und wettbewerbsfördernd.

6.b. Wie wollen Sie den Schaden für die deutsche Wirtschaft verhindern?

CDU: Es ist das Ziel der CDU Schleswig-Holstein, die Möglichkeiten des Internets in allen Lebensbereichen bestmöglich nutzbar zu machen und die moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter zu entwickeln. Dabei ist der freie Zugang zum Internet und zur globalen Wissens- und Informationsgesellschaft für jeden Bürger uneingeschränkt sicherzustellen. Wir halten aber auch das Urheberrecht und das geistige Eigentum für schützenswerte Grundlagen von Innovation und Wirtschaftswachstum in unserer Gesellschaft. Wir brauchen dabei adäquate Regelungen für einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern, damit die Netzneutralität durch die gleichberechtigte Übertragung von Daten unabhängig von Inhalt oder Anbieter und als Treiber von Innovationen im Netz erhalten bleibt.

FDP: Wir halten an dem Schutz von Software über das Urheberrecht fest. Um die Unsicherheiten zu beseitigen, werden wir uns für die dafür notwendigen gesetzlichen Konkretisierungen einsetzen. Grundsätzlich unterstützen wir sämtliche Maßnahmen, die zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten führen, Monopole verhindern und den Wettbewerb fördern.

Die Grünen: Da das Patentrecht Bundesgesetzgebung ist, haben wir auf Landesebene keine gesetzgeberischen Möglichkeiten.

Die Linke: DIE LINKE setzt sich auf allen Ebenen, das heißt in den Länderparlamenten, im Bundestag und im Europäischen Parlament dafür ein, Softwarepatente zu verhindern. Dabei ist uns die freie Entwicklung im Interesse von Verbrauchern und Nutzern das Hauptanliegen, aber auch der Schutz von Firmen, die an dieser Entwicklung beteiligt sind, ist uns wichtig.
Zusätzlich ist DIE LINKE bestrebt freie, das heißt von ihren Entwicklern ausdrücklich nicht für den Patentschutz vorgesehene und in ihren Quellen öffentlich zugängliche Software besonders zu fördern und deren Verbreitung zu unterstützen. So gibt es hoffentlich bald ein noch größeres und attraktiveres Angebot an Software, die nicht unter Patentschutz steht. Da diese Software nach unserer Überzeugung langfristig für die Nutzerinnen und Nutzer sehr viel interessanter ist, als patentierte Software, wird sie im Wettbewerb gute Chancen haben, sich durchzusetzen.
Dazu haben wir in Schleswig-Holstein bereits in mehreren Kommunalparlamenten angeregt oder beantragt, den Anteil dieser Software in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Gemäß unserem kürzlich beschlossenen Landtagswahlprogramm wird die nächste Landtagsfraktion dies auch auf der Landesebene tun. Andere Landtagsfraktionen, Bundestags- und Europafraktion der Partei arbeiten ebenfalls in diesem Sinne. Ebenfalls sind alle Gliederungen unserer Partei angehalten, wenn irgend möglich derartige Software einzusetzen.

Die Piraten: Wir denken, dass die deutsche Wirtschaft davon eher profitieren als Schaden erleiden wird. Durch die Novellierung des Patent Systems wir eine fortschrittsfreundliche Atmosphäre erschaffen, von der alle profitieren.

Südschleswigscher Wählerverband (SSW) Indem Eigentumsrechte weitestgehend geschützt werden, damit diejenigen Unternehmen, die vom Ideenreichtum und von wissensbasierten Produkten leben, auch überleben können.